Beiträge von jana1982

    Das verstehe ich jetzt nicht. Im Schießbuch sind doch die regelmäßigen Schießstandbesuche auf benachbarten Schießständen eingetragen. Mein Verein muss doch laut voriger Aussage nur meine Mitgliedschaft und meinen Nachweis in Form des Schießbuches bestätigen.

    Vielen, vielen Dank für die vielen hilfreichen Hinweise!
    Ja, die Sachkunde hab ich.
    Das heißt, ich müsste den Bedürfnissnachweis nach der Unterschrift meines Vereinsvorsitzenden zum Verband (Ssb) schicken und die Kopien meines Schießbuches? Oder macht das der Vorsitzende meines Vereins von sich aus? Schießkladde gibt es bei uns nicht.

    Erstmal großen Dank für die Antworten.

    Das heißt also, ich könnte den Bestätigungsnachweis meinem Vereinsvositzenden geben und der könnte mir lediglich die Mitgliedschaft bestätigen?

    Wer bestätigt dann das regelmäßige Schießen? Nur das Schießbuch?

    Wie ist dann generell der Ablauf? Ich gebe meinem Vereinschef die Bestätigung, er bestätigt die Mitgliedschaft, ich kopiere das Schießbuch und gehe zur Behörde?
    Oder gibt es dann noch weitere benötigte Bestätigungen von irgendwelchen Dachverbänden?

    Hallo zusammen,

    eine Frage beschäftigt mich zur Zeit:
    Ich b in Mitglied in einem Schützenverein, der wiederum Mitglied im DSB ist.
    Der Schützenverein schießt nur mit freien Waffen.
    Nun bin ich hin und wieder bei befreundeten Schützenvereinen auf den Schießbahnen und schieße mit ausgeliehenen scharfen Waffen. Lang, kurz, großkaliber, KK usw.

    Die Frage: Darf mein Schützenverein, in dem keine scharfen Waffen geschossen werden, mir eine Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14WaffG) ausstellen, oder darf das nur ein Verein, in dem diese Waffen auch geschossen werden?

    Wenn das einer von euch weiß, wäre ich über eine Antwort, gegebenenfalls mit Gesetzestext außerordentlich dankbar!


    Vielen Dank vorab und viele Grüße,

    Jana