Positives und durchaus wegweisendes Urteil in Sachen Schlüsselverwahrung für Waffenschränke
https://www.jagdwechsel.com/jagd-news/jagd…gsgericht-koeln
Wegweisendes Urteil Schlüsselverwahrung Waffenschrank
Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.053 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Ist doch schon lange bekannt.
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Floppyk: Danke für die gute Nachricht in diesen bösen Zeiten
(Naja, bald werden wir Legalwaffenfuzzis eh nur noch unseren Schlüssel sicher verwahren können, weil alles andere verboten ist )
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Super zumindest was positive bei dem ganzen Heckmeck.
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Hier das Urteil des VG Köln im Volltext:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_k…l_20190221.html -
Ist doch schon lange bekannt.
D...schwätzer ...
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Datum:
21.02.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer -
@EL LOBO Interessantes Argument!
Das Urteil ist aus dem Februar und wurde in
allen Waffenforen ausführlich diskutiert. Hast
du das etwa verschlafen? -
Da hat NC wohl Recht. War auch hier schon Gegenstand in einem Aufbewahrungsthread.
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@EL LOBO Interessantes Argument!
Einfach mal die Finger stillhalten ist auch eine Option ...
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Ist doch schon lange bekannt.
Sorry, das habe ich auch erst später gemerkt. Dieser Hinweis auf das Urteil war aber jetzt neu auf einem Jagdportal. So möge man mir das Posten alter Nachrichten verzeihen.
Dennoch wichtiges und vor allem klarstellendes Urteil, auch wenn es nur eine Einzelfallentscheidung ist. -
Wäre es evtl. sinnvoll eine speziellen Thread mit wichtigen
Urteilen (nur Referenz - ohne Diskussion) anzulegen?
Es scheint ja doch an einigen vorbei gegangen zu sein. -
So etwas in der Art hatte ich ganz früher schon mal angeregt. Das hat aber kein Echo bekommen.
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Ich grabe das Thema gerade mal wieder aus, da es eine neue Info gibt.
Den Standort des Waffenschrankes genau prüfen und keine zu einfache Zahlenkombination für das Schloss wählen – mit einem Schreiben an die Waffenbesitzer macht das Landratsamt Bodenseekreis auf diesen Umstand aufmerksam. Hintergrund des Schreibens ist ein konkreter Fall aus dem Juli diesen Jahres.Mehrere Jagdwaffen bei Einbruch entwendet
Bei einem Wohnungseinbruch in Neukirch (Baden-Württemberg) hatten sich damals unbekannte Täter über eine verschlossene Terrassentür Zutritt zu den Wohnräumen eines Jägers verschafft. Wie die Polizei berichtet, gelang es den Tätern nach mehreren Versuchen schließlich den Code des Zahlenschlosses eines Tresors zu knacken. In dem Tresor fanden die Einbrecher Schlüssel für die anderen Sicherheitsschränke und öffneten diese ebenfalls. Vier Jagdwaffen sowie drei Zielfernrohre wurden dadurch entwendet.
Keine einfachen Zahlenkombinationen wählen
Das Landratsamt Bodenseekreis weißt in diesem Zusammenhang daraufhin, dass zwingend die einfachsten Regeln zur Passwortvergabe eingehalten werden müssen. „Zahlencodes mit der Kombination „0000“, „1234“ oder bestehend aus dem Geburtsdatum sind nach unserer Auffassung nicht sicher“, so das Landratsamt. Ebenso sei ein Lagerort des Tresores in einer offen einsehbaren Umgebung, z.B. neben einem Fenster, Terrassentür oder in einem von außen einsehbaren Kellerraum nach Auffassung der Behörde nicht geeignet.
„In Fällen, in denen Waffen in die Hände Nichtberechtigter gelangen, weil der Tresor gut sichtbar aufgestellt oder nur mit einer sehr einfachen Zahlenkombination gesichert wurde, wird dies im Regelfall zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse führen“ gibt das Landratsamt Bodenseekreis weiter zu bedenken. -
Interessant das ganze.
Bei der heutigen Technik ist es auch möglich sich einen Tresor mit Fingerprint Sensor für Fingerabdruck zu holen. Funktioniert ja auch im Smartphone ohne Probleme.Was mit dem Lagerort zu tun hat:
Wohnt man jetzt im 3. Stockwerk, kann der Tresor trotzdem so platziert sein, dass man ihn durch das Fensterglas sieht? Oder ist es nur in dem oben genannten Landkreis unzulässig? -
Wohnt man jetzt im 3. Stockwerk, kann der Tresor trotzdem so platziert sein, dass man ihn durch das Fensterglas sieht?
Gute Frage.
Ich denke es geht darum in wie weit die Räume von aussen einsehbar sind.
Wenn die Wohnung z.B. über einen Laubengang erreichbar ist, oder eine Feuerleiter existiert, würde ja auch die 3. Etage nicht vor Einblick schützen. -
Das ist aber nur die Meinung des Landratsamtes Bodenseekreis. Selbst wenn es ein Urteil eines Gerichts wäre, bliebe es eine Einzellfallentscheidung. Ob eine reine Sichtbarkeit eines Waffenschrankes von Außen gegen den Regeln der vorgeschriebenen Waffenaufbewahrung verstößt, wage ich mal zu bezweifeln. Denn darüber ist im WaffG keine Aussage gemacht. Überhaupt kann man es kaum verheimlichen Schusswaffen zu besitzen. Das ist bei jedem Jäger offensichtlich, wie auch bei vielen anderen Schützen, die dann auch in der Folge einen Waffenschrank haben müssen, der irgendwo im Haus steht.
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Denn darüber ist im WaffG keine Aussage gemacht.
Nein, die Parameter für Waffenrechtliche Zuverlässigkeit werden anderswo aufbewahrt.
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Das ist einfach nur der feuchte Traum
eines Beamten mit Langeweile. -
Mir stinkts so sehr, dass ich meine WBKs auflösen werde.
Wozu?Macht einfach keinen Spaß mehr - und oviel sind mir Waffen auch nicht wert.
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