Pressluftgewehr die 2te - wieder PECH gehabt???

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 19.881 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2019 um 16:41) ist von Butcher me..

  • Woher weisst du das? Kennst du seine ursprünglichen EK und Betriebskosten, die u.a. seinen Preis bilden?

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Ich kenne den üblichen Internetpreis.
    Der war gerade mal 50€ drunter. Bei jeder 3%-Aktion
    vom Schneider ist man auf 20€ ran...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Oh je...

    Ohne jemanden zu nahe zu treten, das ist irgendwie typisch deutsch.

    Ware bestellt... nicht zufrieden weil was nicht stimmt....

    In der Regel zurück damit und die Sache ist erledigt... keiner außer der Händler hat dadurch nen Schaden, er muss den rückversand etc bezahlen.

    Aber nein, man will unbedingt eine Ersatzlieferung... obwohl man weiß das es nicht möglich ist da Ausverkauf.

    Bestellt bloß dann niemals nie bei Frankonia was im Angebot, da waren winzige Macken normal, mich und viele andere hat es nicht gestört.

    Zudem kommen teilweise Neuwaren mit leichten Spuren an Teilen die überprüft werden.

    Denkt mal an SSW.....

    Mein hw100 war nagelneu und versiegelt bla bla, trotzdem sah man leicht was an Magazin und Fülladapter, na und?

    Es ist KEIN Sammlerstück, und es bekommt an den Stellen irgendwann eh Spuren.

    Die Kartusche war auch knapp 2 Jahre alt, was auch nicht schlimm ist... erstmal ist das ne Edelstahl Kartusche, und 2. ist der TÜV für hobbyschützen unsinnig, ich meine im Ausland gibt es den gar nicht.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Danke für die vielen Meinungen zu der Sache.

    Und ja, es ist ein persönlicher Angriff. Was heißt hier bitte wegen Leuten wie dir???? Gehts noch? Du kennst mich 0, weißt nichts über mich und das ich teilweise 100 km irgendwo in ein Ladengeschäft fahre, ob’s meine hw45 aus Werl, meine Hw Knicker vom leider verstorbenen Effner aus Mönchengladbach oder was auch immer ist. Geht auch keinen was an.

    Fakt ist, wie hier hinlänglich beschrieben, dass ich etwas bestellt und was anderes bekommen habe. Und Fakt ist auch, dass ich aufgrund der Situation des Ladens MEHRERE Lösungen angeboten habe, mit 0 Resonanz oder Gegenvorschlag. Und mir ist ehrlich gesagt egal wem ich Erbsensuppe weg nehme - es gibt regeln, an die halte ich mich und erwarte dass Das andere auch tun. Ich hab ja auch den vollen Preis überwiesen und nicht einfach mal 7/8.
    Und wie nc schrieb: so günstig wars nun auch nicht. Und absolut ist das immer noch sehr viel Geld.

    Und ihr könnt das alles gerne anders handhaben, ich erwarte für den Preis die Gegenleistung. Punkt.
    Und nein, ich habe auch keine 200 Euro, um sie zum Fenster raus zu werfen wenn ich es nicht muss. Toller Vorschlag übrigens. Und ob ich ein Gewehr will oder nicht überlasst bitte mir.

    Ich hatte mir von den Thema eigentlich eine gewissen Rat im Vorgehen erhofft , was einige sehr gut und auf sachebene gemacht haben. Vielen Dank dafür. Es sollte kein emotionaler ich ignoriere Fakten und drehe mir die Welt so wie ich sie will Thread werden, trotzdem auch Dank für die sehr interessanten Einblicke hier.

    Ich lasse euch wissen wie es ausgeht und genieße jetzt erstmal meinen Urlaub im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, zumindest Waffenmässig :thumbup:

    Lg
    Sky

    ----
    "Raten ist wie Scheibenschießen"

  • Und ja, es ist ein persönlicher Angriff. Was heißt hier bitte wegen Leuten wie dir???? Gehts noch? Du kennst mich 0, weißt nichts über mich und das ich teilweise 100 km irgendwo in ein Ladengeschäft fahre, ob’s meine hw45 aus Werl, meine Hw Knicker vom leider verstorbenen Effner aus Mönchengladbach oder was auch immer ist. Geht auch keinen was an.

    Ich muss dich auch gar nicht mit deiner kompletten Lebensgeschichte kennen, um beurteilen zu können, dass du ein sehr unangenehmer Käufer sein kannst.
    Dieser Fall reicht doch total für eine Beurteilung aus.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I

  • Und Fakt ist auch, dass ich aufgrund der Situation des Ladens MEHRERE Lösungen angeboten habe, mit 0 Resonanz oder Gegenvorschlag.

    Sorry, aber du hast doch geschrieben das man dir eine 100%ge Erstattung angeboten hat!? Ist das etwa keine Resonanz oder ein Vorschlag? Du willst ihn nur nicht akzeptieren weil du auf Gedeih und Verderb auf deine 25% bestehst.
    Egal wie man es dreht und wendet, der Uneinsichtige in diesem Fall bist du! Fakt!

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Habt ihr euch mal die Zahlungsmodalitäten in dem Laden angeschaut? Ich hätte gerade im Bezug darauf das die zu machen wollen auch Bauchschmerzen etwas in dieser Phase zurück zu schicken. Nicht mal Trusted Shop haben die oder ähnliches. Und wer bitte will 2% extra bei Sofortüberweisung? Bei anderen Händlern gibt es 2% extra wenn man diesen Service nutzt :thumbdown:

  • Sorry, aber du hast doch geschrieben das man dir eine 100%ge Erstattung angeboten hat!?

    Er hat aber das Recht auf Nachbesserung! Rückgabe ist immer der letzte Weg!

    der Uneinsichtige in diesem Fall bist du! Fakt!

    Nö!
    Fakt ist das er einen gültigen Kaufvertrag mit dem Händler hat. Für ein neues und Mängelfreies Gewehr.

    Solange in der Rechnung nicht steht: Kann Kratzer, Dellen oder Spuren von Nüssen enthalten ist der Verkäufer an seine Vertragspflichten gebunden!

    Fakt ist das der Händler nachbessern muss! Bis zu 3x. Dann erst muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen.

    Fakt ist: Der Händler weigert sich!

    Somit ist der Händler der Uneinsichtige!

    Und die Argumentation das man bei Abverkäufen aller Artikel immer mit Mängeln rechnen muss ist ja nun echt gaaaanz weit aus der "an den Haaren herbeigezogen" Schublade geholt.

  • Und wer bitte will 2% extra bei Sofortüberweisung? Bei anderen Händlern gibt es 2% extra wenn man diesen Service nutzt

    Ich weiß nicht bei welchem Schuster du einkaufen willst?
    Hier jedenfalls kostet es nichts extra.

    Wenn ich so durch den Schnäppchen Fred durchgehe waren alle bisher zufrieden mit ihren einkäufen dort.
    Bis auf einen eben. ;)

  • Egal wie man es dreht und wendet, der Uneinsichtige in diesem Fall bist du! Fakt!

    Beschäftige dich bitte erst mal mit der gesetzlichen Regelung
    bevor du solche Dinge äußerst.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Naja eins ist schon mal verstrichen. Der Thread ist vom 21.6. Du bist noch im Urlaub, die Frist für Rücktritt beim Onliniekauf dürfte somit schon mal verstrichen sein

  • Beschäftige dich bitte erst mal mit der gesetzlichen Regelungbevor du solche Dinge äußerst.

    Habe ich, kenne ich, ändert nix an der Situation und meiner Aussage!

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • @skywalker3001

    An Deiner Stelle würde ich folgendes ausprobieren:

    Schreibe eine freundliche Mail an Fa. Weihrauch, schildere den Sachverhalt (am besten mit Fotos und dem Hinweis auf die Geschäftsaufgabe) und frage nach, ob ein Tausch des Gewehres über das Werk erfolgen kann.

    Die Antwort kann ein wenig dauern, aber Fa. Weihrauch kann auch kulant sein und drauf eingehen!

    Ist bei anderen Vorfällen schon passiert.

    Einen Versuch ist es wert. ;)

    Viele Grüße und habt alle einen schönen Tag!

  • Na wenn dir Gesetze egal sind muss man dich ja auch nicht ernst nehmen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich weiß nicht bei welchem Schuster du einkaufen willst?Hier jedenfalls kostet es nichts extra.

    Wenn ich so durch den Schnäppchen Fred durchgehe waren alle bisher zufrieden mit ihren einkäufen dort.
    Bis auf einen eben. ;)

    Moin Ralf!

    Immer das Kleingedruckte lesen! ;)

    Die 2% haut er auf den Kaufpreis, bzw. zieht es vom Rabatt ab! ;)

  • Na wenn dir Gesetze egal sind muss man dich ja auch nicht ernst nehmen.

    Ganz im Gegenteil, ich bin da sogar nahezu hörig. Es gibt aber auch noch so Dinge wie Einsicht und situatives Verständnis, das lässt einem etwas mehr Freiraum als Beharren auf vermeindlichem Recht.
    Wegen Dingen mit denen man im Ursprung (Zitat) "leben kann" und die auf Spekulationen beruhen (Belege fehlen immer noch) dann doch ein Fass aufzumachen....
    Er hat einerseits gesagt ihm wurde angeboten das Gewehr gegen volle Kaufpreiserstattung zurückzunehmen, anderseits schreibt er "mit 0 Resonanz oder Gegenvorschlag". Zwei widersprüchliche Aussagen von denen eine schonmal nicht stimmen kann.
    Wenn er sein Geld zurücknimmt ist alles wieder in der Ausgangssituation, quasi nix passiert, ergo auch kein Schaden.

    Aber meinen Segen habt ihr wenn ihr wegen einer Lapalie durch alle Instanzen ziehen wollt um rein juristisch möglicherweise Recht zu behalten.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Fakt ist das er einen gültigen Kaufvertrag mit dem Händler hat. Für ein neues und Mängelfreies Gewehr.

    Torsten wo steht das?

    Da steht auf Alle Lieferbaren Artikel.
    Nicht auf alle Lagernden Handselektierten und durch eine Jungfrau pollierte Artikel.

    Außerdem hast du bisher den angeblichen Mangel gesehen?

    Ich noch nicht, Wenn da nun ein Riss von vorne bis hinten im Schaft ist, ok.
    Aber weil irgendwo ein Krazerchen ist? Nö.

    Zitat von https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)


    Beschaffenheitsmängel (§ 434 Absatz 1 BGB)
    Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie nach dem Willen der Parteien haben soll.[2] Zur Beschaffenheit einer Sache zählen alle Eigenschaften, die für den Gebrauch der Sache von Bedeutung sind. Dies umfasst zum einen Eigenschaften, die der Sache unmittelbar anhaften, etwa Form und Gewicht. Ebenfalls zur Beschaffenheit zählen Faktoren, die von außen auf die Sache einwirken, beispielsweise Umwelteinflüsse und Mieteinnahmen, die mit der Sache erzielt werden können.[3] Der Verdacht eines Sachmangels stellt einen Mangel dar, wenn dieser die Nutzbarkeit der Sache beeinträchtigt. Dies trifft beispielsweise auf den Verdacht zu, ein Fisch sei mit Salmonellen befallen.[4]
    Die Sollbeschaffenheit bestimmt sich gemäß § 434 Abs. 1 BGB anhand dreier Stufen:

    So ist der Gebrauch eingeschrenkt? Nö, das Ding schießt und wird wohl auch treffen.

    Hat sich Form Farbe oder Gewicht geändert? Auch Nö

    Hats im Regen gestanden, ist aufgequollen und am faulen? Wieder Nö.

    Ist die Nutzbarkeit eingeschränkt? Schon wieder Nö

    Ich als Händler würde es bei einem so sturen Kollegen drauf ankommen lassen.

  • Zitat

    Er hat einerseits gesagt ihm wurde angeboten das Gewehr gegen volle Kaufpreiserstattung zurückzunehmen, anderseits schreibt er "mit 0 Resonanz oder Gegenvorschlag". Zwei widersprüchliche Aussagen von denen eine schonmal nicht stimmen kann.
    Wenn er sein Geld zurücknimmt ist alles wieder in der Ausgangssituation, quasi nix passiert, ergo auch kein Schaden.

    Tja, manch einem reicht es wohl nicht wenn er den Zucker gewürfelt in den Mund geschoben bekommt.
    Es muss dann noch von einem goldenem Löffel sein.
    Das ist natürlich jetzt bewußt übertrieben geschrieben...aber meine Güte: Knifte zurück senden und Geld zurück erhalten. Wo ist das Problem, das hätte auch noch übler ausgehen können.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Habe gerade Vorkasse gewählt exakt gleicher Preis wie Klarna, und nun?

    Dann pflegt er seine Seite nicht!

    Und nun?

    Zu weiter oben: "nicht die Beschaffenheit aufweist, die sie nach dem Willen der Parteien haben soll"

    Wenn, dann bitte die Gesetzestexte und nicht WIKI:


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 434 Sachmangel

    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
    2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
    Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann


    Das heißt das die Ware Sachmangel behaftet ist, da sie NICHT den üblichen Eigenschaften entspricht, NICHT die übliche Beschaffenheit hat und NICHT der Kennzeichnung NEU entspricht!