Wenn hohe Gasdrücke verwendet werden sollen, kann man keine Bleiprojektile verwenden, weil irgendwann das Geschoss nicht mehr geführt wird und quasi über die Züge und Felder rutscht. Dann macht man einen Mantel drum.
Dann gibt es auch eine Grenze der Rotationsgeschwindigkeit, aber das kann man mit der Dralllänge regulieren.
Gessossbeschleunigung nach dem Austritt aus dem Lauf ?
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Na da bin ich ja mal gespannt.Ich vermute mal stark, so ein Geschoss muss haarfein längs an den Magneten geführt werden. Um eine magnetische Wirkung auf dem Geschoss zu bekommen, dürften da Abstände um 1/10 mm nötig sein. Weiterhin muss das Timing stimmen, wie auch die Magnete mit linear steigender Frequenz als Linearmotor betrieben werden müssen und das sicherlich mit dem Eintritt des Geschosses synchronisiert werden muss. Ob das so einfach klappt?
Gut da die Katze aus dem Sack ist kann ich etwas mehr erzählen :
Ich hatte Ende der 1990ziger schonmal eine kleinere mit meinen Klassenkameraden gebaut, angeschubst hatten wir mit einem Holzstock
Das Teil hat als Stromquelle 40 in Reihe geschaltete 9V Batterien gehabt und eine ordendliche Kondensatorenbank, bei einem Gesamtgewicht von etwa 45Kg.
Auf 10m konnte man ein Stahlblech lochen ! Unsere Lehrer waren von dem Projekt begeistert und haben uns zur Seite gestanden.
Schienen und Geschosse haben wir mit der CNC Maschine Gefertigt auf 1/100mm genau.Einmal blieb das Geschoss aber stecken und es kam Flüssigmetall vorne raus
Ich müsste mal nachhaken, vieleicht liegen in der Berufsfachschule noch Fragmente des Projekts rum. . . .Tja. . .das passiert wenn man keine Smartphones hat. . . . . .
Gut aber bevor ich das Projekt starte muss ich zu 100% Rechtssicherheit haben !
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Ich denke mal, die Sache mit dem LG und die Sache mit einer Railgun muss man rechtlich getrennt sehen. Da könnte schon die Magnetführung sich als (rechtlicher) Lauf herausstellen, denn gibt dem Geschoss eine Führung. Läufe sind waffenwesentliche Teile.
Nur so ein Gedanke... -
Sehe das wie Floppy: Sobald ein Richter der Meinung ist, dass die Führung einen Lauf darstellt, fällt das Gerät unter das WaffG. Es ist nur definiert, dass das Geschoss "durch einen Lauf getrieben" wird - ob durch Gase oder elektromagnetische Kräfte steht da nicht.
Es gäbe noch ein Schlupfloch, denn die Bestimmung des Geräts ist mit dem Lauf-Kriterium und-verknüpft: zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt
Wenn es also ein physikalischer Versuchsaufbau ist, der erkennbar zu keinem dieser Zwecke bestimmt ist, dann fällt er auch nicht unter das WaffG.Valentin Ameres war mal in der Presse weil er auch elektromagnetische Geschossbeschleuniger konstruiert - er ist der Meinung, sie fallen nicht darunter.
Rechtssicherheit erhälst du aber sowieso nicht hier im Forum, sondern nur mit Einsatz von Geld (Stichwort negative Feststellungsklage)
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Wenn es also ein physikalischer Versuchsaufbau ist, der erkennbar zu keinem dieser Zwecke bestimmt ist, dann fällt er auch nicht unter das WaffG.
Damit sind schon viele Lehrer die Ihren Schülern eine
Kartoffelkanone näher gebracht haben auf die Nase
gefallen, es stimmt so leider nicht.Wenn das Geschoß auf Schienen geführt wird, wird es
nicht durch einen Lauf getrieben - das ist eindeutig.
Ich bin allerdings sicher daß das nicht mehr lange so
bleibt. -
Hab ich gerade gefunden :
http://www.coilgun.ru/
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Damit sind schon viele Lehrer die Ihren Schülern eine
Kartoffelkanone näher gebracht haben auf die Nase
gefallen, es stimmt so leider nicht.Bei so einer ist es auch schwierig, das Spiel als Bestimmung zu verneinen.
Dasselbe Gerät, fest auf einer Platte montiert und direkt in einen Geschossfang schießend, dazwischen nur noch Aufbauten zur Messung der Geschwindigkeit, dürfte kaum Probleme machen.
Man muss auch unterscheiden zwischen schießenden Spaßgeräten, die unter dem Deckmantel der Bildung gebaut werden und ernsthaften Versuchsaufbauten, die nicht ohne weiteres zweckentfremdet werden können. -
Das ist sehr dünnes Eis.
Und Staatsanwälte sehen das regelmässig anders. -
Da gebe ich dir Recht. Aber Staatsanwälte sehen in einem ummantelten Schienensystem gern auch einen Lauf. Am Ende kommt es auf den Richterspruch an. Den Ärger hatte man natürlich trotzdem.
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Am Ende kommt es auf den Richterspruch an.
Nein, die Mehrzahl der Verfahren wird mit einem Strafbefehl
oder Einstellung gegen Geldauflage beendet. Das macht der
Staatsanwalt praktisch alleine. -
Das ist eine ganz andere Baustelle. Hier wurde nurein unglücklicher Begriff verwendet.
Der wurde aber gleich mehrfach verwendet und z.B. von Technixx konkretisiert.
Um Pfeile geht es ja nicht.
Schon klar. Aber wenn der Gesetzgeber die Pfeilpuster weg haben will und auch künftig solche Schlupflöcher Schlüssen will, wäre es gut möglich die Definition von Schusswaffe auszudehnen und dann könnte eine Railgun mit drunter fallen
Wie kommst du darauf? Das ist nicht so.
Hatte da wohl was verwechselt mit Floppyk's Aussage vom Drall.
Hier geht es um eine Rail-Gun. Die arbeitet völlig anders.Die Luftpumpe soll wohl zur Starthilfe dienen. Ich denke aber
nicht daß das überhaupt nötig ist. Die Teile haben mehr als
genug Energie.Schon klar, jetzt zumindest.
Aber wenn die externen Beschleunigungskräfte aufs austretende Geschoss wirken, könnte ich mir vorstellen, dass das Geschoss sehr leicht ins trudeln gerät. Dann wird präzisionstechnisch nicht mehr viel los sein. -
Schon klar. Aber wenn der Gesetzgeber die Pfeilpuster weg haben will und auch künftig solche Schlupflöcher Schlüssen will, wäre es gut möglich die Definition von Schusswaffe auszudehnen und dann könnte eine Railgun mit drunter fallen
Das kommt auch, da bin ich ganz sicher. Im aktuellen Entwurf
steht es aber noch nicht.Hatte da wohl was verwechselt mit Floppyk's Aussage vom Drall.
Irgendwann rutschen die Diabolos über die Züge. Das
hängt auch von der Bleihärte, der Tiefe der Züge und
der Länge des Dralls ab. Es ist aber auch mit Blei weit
mehr als Schallgeschwindigkeit möglich. Praktisch jedes
KK-Gewehr überschreitet diese. -
Das kommt auch, da bin ich ganz sicher. Im aktuellen Entwurfsteht es aber noch nicht.
Irgendwann rutschen die Diabolos über die Züge. Dashängt auch von der Bleihärte, der Tiefe der Züge und
der Länge des Dralls ab. Es ist aber auch mit Blei weit
mehr als Schallgeschwindigkeit möglich. Praktisch jedes
KK-Gewehr überschreitet diese.FAC Preller mit 17Joule+ kriegen die Schallgrenze auch überschritten. Da braucht man kein KK:D
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Zur Definition eines Laufs:
ZitatWaffG, Anlage 1
...
1.3
Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
Wesentliche
Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem
Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie
bestimmt sind.
...1.3.1
der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder
Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind;
der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender
rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden,
ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben
anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des
Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der
Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der
Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen-
oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;
...Ob eine Railgun eine Schusswaffe sein kann - siehe unten.
Geschossführung ist gegeben
Zweifache des Kalibers sicherlich auch
Bestehend aus festem Werkstoff
Fraglich wäre wohl "rohrförmig", weil je nach Konstruktion bzw. Anordnung der Magnete eine Aneinanderreihung der Magnetkerne das Geschoss umgeben muss. Zwar muss der Lauf nicht (gasdicht) geschlossen sein, aber der Lauf kann auch ein kantiges oder eckiges Profil haben.Überhaupt wäre die grundsätzliche Frage, ob so eine Railgun als Schusswaffe einzuordnen ist. Wenn ja, wäre dessen Herstellung erlaubnispflichtig.
Allerdings sehe ich keine Zuordnung zu einer Schusswaffe (siehe Anlage 1, 1.1 - 1.2.1) Dann würde auch der Linearmotor als der Lauf entfallen, weil dieser eben nicht für Schusswaffen bestimmt sein kann. -
Einfach mal bauen und beim Beschussamt vorstellig werden
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Und was sollen die dazu sagen?
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Bringen nixx. Hab´ mal welche CNC gefräst: Treibspiegel in Teflon, Pfeilgeschoss in Chrom-Vanadium. Reine Zeitverschwendung.
Treibspiegel überträgt Drall und Pfeilgeschoss - das kann nichts geben!. Ich beschäftige mich seit >35 Jahren mit unterkalibrigen Geschossen, aber auf diese Idee wäre ich nie gekommen!Mitr
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Treibspiegel überträgt Drall und Pfeilgeschoss - das kann nichts geben!. Ich beschäftige mich seit >35 Jahren mit unterkalibrigen Geschossen, aber auf diese Idee wäre ich nie gekommen!
Mitr
Und was bringt dich zu dieser Annahme?
Vom Drall war nichts geschrieben.Funktioniert auch so nicht.
Tx.
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Pfeil (Flechette) ohne Drall funktioniert, Langgeschoss ohne Drall funk. nicht!
... und wohingehend liefen deine Versuche? Mein bis dato letztes (nd teuerstes) Versuchsfeld war eine Mach V Laborierung in .300 Win Mag und 30 - 378 WHy. mit .224 Geschossen, konventionell Mantel und Bleikern + Solids.
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Ich hab´s im Post im Allgemeinen gehalten, da in Deutschland verboten! Gesetze sind da, um eingehalten zu werden.
Im Ausland (siehe Avatar) im großen Kaliber ab .338 aufwärts, worüber ich allerdings hier an dieser Stelle nicht schreiben werde und will.
Alles bleibt dort, wo es rechtlich legal und gesetzeskonform ist.Nixx für Ungut.
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