Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 192.177 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • Ob ich den Lauf einer Ak zuschweiße oder einen 4,5mm innenlauf einschweiße... dann lieber den Lauf in dem noch was rauskommt. Der Verschluss ist abgeändert, da er das Ventil im Magazin und nicht ne Zentralpatrone erwischen muss..... glaub da ist nicht viel. Ich meine bei Gillmann war von 95% Original die Rede. Müsst nochmal nach schauen.

  • Da wundern sich die etablierten Parteien, dass ihnen die Wähler weglaufen.
    Aber eine bestimmte Partei hätte sich keine bessere Wahlwerbung wünschen können.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Na toll, dann ist bald ganz BRD-Land eine einzige Verbotszone :(

    Hätte ich nichts dagegen - wenn das nur für "nicht zuverlässige" Personen gilt. Vorbestrafte Personen mit einem langen Messer in der Tasche sind mir suspekt.

    Wenn das so weitergeht wird bald jeder Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch den kleinen Waffenschein sehen wollen. Der wird so etwas wie der Führerschein der unbescholtenen Bürger. Hast Du keinen brauchst Du einen :)

  • Aber, auch die können dir nicht mehr helfen.

    Mir ist eh nicht zu helfen. :D

    Aber mich hat's dieses Mal nicht getroffen. Ist jedoch nur eine Frage der Zeit.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Bislang durften die Länder solche Zonen nur einrichten wenn es sich um einen "Brennpunkt" handelte, in dem bereits viele Straftaten passiert sind. Jetzt dürfen sie viel einfacher auch ganze Stadtteile zu Verbotszonen erklären - auch wenn diese bislang eher friedlich waren.

    Das ist mir schon klar,trotzdem steige ich da nicht durch!

    Die bisher durch den Paragraf 42a WaffG erlaubten Klingenlängen bleiben bestehen, nur in Waffenverbotszonen gibt es zukünftig stärkere Beschränkungen von Klingenlängen und Bauformen (siehe unten). Die Einstufung von Springmessern mit Klingenlängen bis zu 85 Millimetern als „verbotener Gegenstand“ ist vom Tisch.


    In Waffenverbotszonen gibt es künftig stärkere Beschränkungen ?( ,da ist es die ganze Zeit schon verboten egal welches Messer mit sich zu führen!


    Innerhalb von Waffenverbotszonen wird das Führen von Messern und bestimmten Werkzeugen verboten sein, aber es gibt zwei Ausnahmen. Messer mit Klingenlängen bis vier Zentimeter sollen ebenso getragen werden dürfen wie Taschenmesser ohne Klingenverriegelung. Das bedeutet einerseits, dass Slip Joints und Friction Folder zukünftig auch in Waffenverbotszonen legal mitgeführt werden dürfen und andererseits, dass die einzig legalen Messer mit feststehender Klinge in einer Waffenverbotszone Kartonschneider und Teppichmesser sein werden.


    Messer bis 4cm Klingenlänge,Taschenmesser ohne Klingenverriegelung auch nur bis 4cm ?( oder egal wie lange die Klinge ist,dann brauchts eigentlich auch keine Waffenverbotszone :rolleyes:


    Ausgenommen vom Führverbot von Messern in Waffenverbotszonen sind Personen, die ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers geltend machen können. Der Begriff des „berechtigtes Interesse“ steht seit Langem im §42a WaffG.


    Das wiederum liesst sich so wie das in Waffenverbotszonen Messer doch nur 4cm lang sein dürfen.



    Ausnahmen vom Führverbot
    Im Einzelnen sollen folgende sechs Ausnahmen vom Führ- und Transportverbot von Messern in Waffenverbotszonen gelten. Im Gesetzentwurf heißt es:


    In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

    • Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Das wiederum das mit erlaubnis in dieser Zone Messer länger als 4cm geführt werden dürfen.


    Was ist aber ausßerhalb solcher Zonen?

    Bleibt da alles beim alten ,alle 42a konformen Messer dürfen ohne Schein geführt werden?

    Wenn §42a noch gilt ist es ja heute schon so das man dann ein Einhandmesser feststellbar führen darf wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann,wobei man mit einer Waffenrechlichen Erlaubnis dann automatisch eines hätte und damit dann auch Einhandmesser und Messer über 12cm führen dürfte ............


    Wirklich Klar und Verständlich ist da gar nichts :/

    3 Mal editiert, zuletzt von Christian 1984 (13. Dezember 2019 um 17:38)

  • Aber die Armbrust wurde tatsächlich wieder raus genommen. Seh ich das richtig? Find in der überarbeiteten Version (19/15785), die heute beschlossen wurde, nichts mehr zur Armbrust. In der alten Version, 19/13839 war sie noch drin.

    http://Http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf (beschlossene Version)

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf (alte Version)

    2 Mal editiert, zuletzt von ben1287 (13. Dezember 2019 um 17:43)

  • Für was die Pedition? Hat garnix gebracht wir würden jetzt richtig ge.... :(

    Doch, Dein Name steht jetzt auf der Liste der Aufmüpfigen....und die wird nicht weggeschmissen.


    Andreas

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Aber die Armbrust wurde tatsächlich wieder raus genommen. Seh ich das richtig? Find in der überarbeiteten Version die heute beschlossen wurde, nichts mehr zur Armbrust.

    Warte es einfach ab ,den Kram kein kein normaler Mensch verstehen und die ersten die da auf irgendwelchen Seiten was zusammenschreiben wissen auch nicht wirklich was jetzt los ist,da muss ein Anwalt ran und selbst der wird schwierigkeiten haben.

    Das kommt davon wenn Fachidioten was nieder schreiben und gesetze machen :rolleyes:

  • Danke für den Link Hamburg. Im Großen und Ganzen deckt sich das doch aber mit knifeblog, oder?


    in einem wesentlichen Punkt nicht ... :

    Alle Inhaber von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten oder kleinen Waffenscheinen dürfen §42a WaffG konforme Messer zukünftig im öffentlichen Raum und allen Waffenverbotszonen führen.


    stattdessen heißt es in Hamburg ... (ebenfalls danke für den Link, play :thumbup: ) :

    "Das Verbot gilt auch, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen von Waffen vorliegt!"


    nochmal : ich halte das hier für Quatsch (inhaltlich, es ist nicht persönlich gemeint ...) :

    Es ändert sich diesbezüglich NUR etwas für Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis (kleiner Waffenschein, WBK, Waffenhandelserlaubnis etc.). Diese Personen dürfen (wenn kein Grund vorliegt) Messer mit einer Klinge von >4cm NICHT in Waffenverbotszonen mitführen.


    "waffenrechtliche Erlaubnisse" gelten jeweils für ganz bestimmte Waffen /-arten ... darauf beziehen sie sich ... (gerade hier bei uns im Lande ...) :!:

    das, worauf sich die betreffende "waffenrechtliche Erlaubnis" bezieht, DAS kann man dann evtl. (Stichwort : SSW ?) in einer Waffenverbotszone führen ...

    aber NICHT eine bestimmte waffenrechtliche Erlaubnis einfach auf irgendwas ganz anderes "übertragen", und z.B. sagen, ich hab ja einen KWS für eine SSW, dann führe ich damit mal Messer in einer Waffenverbotszone, das ist mMn Quatsch ...

  • Man hätte es ja auch einfach machen können.

    1.)Pfeilgewehre nur noch auf WBK mit Bedürfnisnachweis
    2.) Armbrüste bleiben frei
    3.) In Waffenverbotszonen nur noch Messer bis 4cm Klingenlänge,mit Waffenrechlicher Erlaubnis freies Führen auch über Gesetz 42a hinaus (sprich Einhandmesser die verriegeln,feststehend über 12cm.....) gilt sowohl in der Zone als auch außerhalb mit Schein.

    Fertig ist der Kram ,aber warum einfach wenns auch Kompliziert geht :bash:

  • Und was soll das dann heißen ?(

    In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist
    eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen,
    in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes
    Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor
    bei

    1.)Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnissen

    Jeder der eine WBK,einen Pulverschein oder was weiß der Geier hat eine Waffenrechtliche Erlaubnis.

  • Bis dato scheint mir die Bilanz zu sein:
    - Armbrust ist safe

    - Messer mit Klingen >4cm und bis dato legal bleiben außerhalb der Zonen weiter ohne Einschränkung legal, also wie Armbrust safe

    -Halbautomatische Langwaffen dürfen Magazine bis 2017 registriert behalten, ab dann nur noch 10... also wieder so wie bis 2002 ( nur dass sie nicht so sch... aussehen müssen wie damals, weil kriegsähnlich)

    - Salut? Mir unklar
    - Deko keine ex-Vollautomaten
    - kurzwaffen bis Max 20 ( was ist mit der 9mm AR-Schmeisser, die Glock-Magazine futtert?!)
    - pfeilabschussgeräte... komplett out? Weil wie ein Bedürfnis nachweisen auf wbk, wenn es kein Verband als Sport anerkennt und Jagd ohnehin tabu ist.

  • Vielleicht kommt ein neuer KWS wo SSW, Messer angekreuzt und noch ein paar freie Felder für weiteres, meinetwegen auch mit Lichtbild und im Scheckkartenformat.

    Man wird ja noch träumen dürfen.

    :thumbsup:

  • Offenbar bleibt in Sachen Armbrust alles beim Alten:
    https://www.dsb.de/aktuelles/arti…ngsgesetz-7998/

    Also falscher Alarm meinerseits. Dennoch gibt es noch einige Punkte die für mich weiterhin unklar sind. Ich spekuliere aber nun nicht mehr.
    In Kürze haben wir genau Gewissheit, da nun im Bundesrat tatsächlich schon für 20.12. also kommenden Freitag diese Vorlage zum Beschluss ansteht. Mit der dann anschließenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben wir dann spätestens Mitte Januar ein neues Waffengesetz.

  • Ja. Mit nem elektronischen Chip, der sich mit der Datenbank synchronisiert.

    Davon träumt das Gesundheitsministerium schon seid 15 Jahren :D ....

  • Offenbar bleibt in Sachen Armbrust alles beim Alten:
    https://www.dsb.de/aktuelles/arti…ngsgesetz-7998/

    Also falscher Alarm meinerseits. Dennoch gibt es noch einige Punkte die für mich weiterhin unklar sind. Ich spekuliere aber nun nicht mehr.
    In Kürze haben wir genau Gewissheit, da nun im Bundesrat tatsächlich schon für 20.12. also kommenden Freitag diese Vorlage zum Beschluss ansteht. Mit der dann anschließenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben wir dann spätestens Mitte Januar ein neues Waffengesetz.

    Genau alles andere ist Kaffeestatzleserrei!

    Und dann gibts hier vielleicht ja einen Juristen der das für normale Leute übersetzen kann das es jeder versteht.