Bundeskabinett beschliesst Änderung des Waffengesetzes

Es gibt 1.518 Antworten in diesem Thema, welches 190.562 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Dezember 2019 um 15:00) ist von Magnum Opus.

  • gilt die bisheriuge 12 cm regelkung der klinge dann auch nur für das tragen und im rucksack liegt ein 25 cm klingenlänge messer ?

    gruß edwin

    Wenn ich es richtig gelesen habe....ja, so ist es. Die vom Knifeblog sind sogar happy mit dem Gesetz ( hab dreimal geguckt ob die das ironisch meinen, aber ne...die haben das auch begründet).
    Jetzt gilt es nur noch den Armbrüstern noch ne klare Aussage zu finden, die hoffentlich genauso wenig schlimm ist, wie die der mündigen Messerbesitzern.

  • Der Transport von Messern bleibt generell wie bisher:

    Einhand (wenn sie arretieren) - nur mit legalem Grund, bzw. berechtigtem Interesse
    Zweihand und feststehende Messer bis 12cm - frei.

    AUSSER:

    Bei Waffenverbotszonen, hier müssen die Messer "nicht zugriffsbereit" transportiert werden, also ab in den Rucksack, Jacke drüber oder besser ins verschliessbare Innenfach.

    Das Gesetz finde ich gut gelöst, es wird ja sogar besser für Sportschützen mit nur noch 6 Schiessnachweisen die ersten 10 Jahre .

    Das Pfeilabschussgeräte erlaubnispflichtig werden ist schade, aber nachvollziehbar.

    Blöd für Leute die alte Salutwaffen haben, aber auch hier verständlich.

  • Was mir immer nach solchen restriktiven Änderungen des WaffG. fehlt, ist eine Art Evaluation nach einem bestimmten Zeitraum, um die Wirksamkeit dieses tollen Gesetzes auch empirisch zu belegen. Etwa so in der Art: Weniger Messerangriffe im selben Zeitraum wie im Jahr zuvor.

    Mir ist klar, dass man selbst bei so einer Überprüfung vieles so hinbiegen kann, wie man es gerne hätte, aber so wird etwas fast aus dem Nichts beschlossen, betrifft und kriminalisiert viele und man weiß schon im Vorfeld, dass es keinen messbaren Sicherheitsgewinn geben wird. Mit einer Evaluation müsste man sich dann an der Wirkung und damit an der Realität messen lassen.

    Jens

  • Also die Regelung mit den Verbotszonen ist doch OK: Wer sich einen kleinen Waffenschein besorgt kann weiter sein Schweizer Messer überall hin mitnehmen

    Alle Inhaber von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten oder kleinen Waffenscheinen dürfen §42a WaffG konforme Messer zukünftig im öffentlichen Raum und allen Waffenverbotszonen führen.


    also ich persönlich glaube im Moment ja noch, dass sich jeder da gewaltig was vormacht, der allen Ernstes glaubt - wie der knife-blog -, dass er zukünftig mit einem "Kleinen Waffenschein" in der Tasche mit allen möglichen - legalen - Messern durch Waffenverbotszonen latschen darf ... :!::/

    der KWS hatte bisher ja auch überhaupt gar nichts mit Messern zu tun, sondern bezieht sich auf, Zitat :

    "Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen (im Kreis)" ... :!:

    Einmal editiert, zuletzt von kai (13. Dezember 2019 um 16:09)

  • naja salut ist aber auch echt kaputt gemacht ..patronenlager sperre und loch im lauf unterm visier als ausschuß dann den lauf völlig verhunzt
    ich versteh das nicht......

    aber egal ...es ist. wie es ist...

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Zu Salut hab ich noch nix gefunden. Halte Tactical Dad in den Themen Salut/Deko für ziemlich kompetent. Ich warte ab, was seine Bewertung hergibt.

  • Leider nicht, auch wenn ich mir das gewünscht hätte.Die jetzt verabschiedete Beschlussempfehlung 19/15875 dient ja nur der Änderung des Gesetzentwurfes 19/13839. D.h, was durch die Beschlussempfehlung nicht angepasst wurde ist immer noch gültig. Somit auch die Bedürfnispflicht für Armbrüste.
    Diese dürfen zukünftig nur noch über grüne WBK erworben und besessen werden (mit allem, was dazugehört).

    Ich weiß, das ist kompliziert. Aber der Reihe nach:

    Das BMI hat am 6.6.19 einen ersten Entwurf zur Änderung des WaffG vorgestellt. Darin waren die Pfeilabschussgeräte nunmehr inkludiert, aber die umfangreichen Ausnahmeregelungen in der Anlage 2 bzgl. der Armbrust blieben unangetastet.

    Einen Monat später hat das Kabinett diesen Entwurf bestätigt.

    Am 20.9. hat der Bundesrat Stellung genommen, und hier war zum ersten Mal die Rede davon die Ausnahmen für die Armbrust zu streichen. Der Bundesrat hat auch eine Formulierung vorgeschlagen.

    Am 9.10. wurde dann der vom Kabinett bestätigte Entwurf an den Bundestag übergeben, und zwar OHNE die Streichung der Ausnahmen. In dem Dokument ist der Vollständigkeit halber auch die gesamte Stellungnahme des Bundesrats mit veröffentlicht, aber es wurde lediglich zugesichert, diese Vorschläge zu prüfen. Dies ist in den Ausschüssen geschehen. Man hat sich dagegen entschieden die Ausnahmen zu streichen. Eine solche Streichung findet sich denn auch nicht in dem vom Bundestag heute beschlossenen Gesetzesentwurf.

    Fazit: Die Ausnahmen für die Armbrust lauf Anlage 2 zum WaffG bleiben bestehen.

    Einmal editiert, zuletzt von JMBFan (13. Dezember 2019 um 16:30)

  • Edwin: ich glaub knife Blog sprach von führen. Du von in der Tasche transportieren. Dazu braucht es nicht mal nen Schein, wenn ich das richtig verstanden habe. Was auch Sinn macht, denn sonst bräuchte jeder Handwerker nen KWS.

  • also die handwerker . die ich in der kneipe neulich gesehen habe, hatten halbe ramobmesser dabei

    das ist schon führen und so nicht erlaubt. hab ich denen auch gesagt..

    sie liessen sich von niemand was verbieten, war die antwort...

    so ist das halt...muß ja selber wissen, wieviel strafe ihm das wert ist...

    gruß edwin

    INVICTUS

    Einmal editiert, zuletzt von edwin2 (13. Dezember 2019 um 17:48)

  • ich glaub knife Blog sprach von führen


    richtig, das tat er ... :

    Alle Inhaber von Waffenscheinen, Waffenbesitzkarten oder kleinen Waffenscheinen dürfen §42a WaffG konforme Messer zukünftig im öffentlichen Raum und allen Waffenverbotszonen führen.


    und das halte ich (im Moment jedenfalls) schlicht und ergreifend für völligen Blödsinn !!


    interessante Frage wäre allerdings, ob zukünftig SSW mit KWS in Waffenverbotszonen geführt werden dürften (was bisher nach meinem Kenntnisstand absolut nicht erlaubt war), wovon ich aber ebenfalls nicht unbedingt ausgehe ... (?)

  • also ich persönlich glaube im Moment ja noch, dass sich jeder da gewaltig was vormacht, der allen Ernstes glaubt - wie der knife-blog -, dass er zukünftig mit einem "Kleinen Waffenschein" in der Tasche mit allen möglichen - legalen - Messern durch Waffenverbotszonen latschen darf ... :!::/

    der KWS hatte bisher ja auch überhaupt gar nichts mit Messern zu tun, sondern bezieht sich auf, Zitat :

    "Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen (im Kreis)" ... :!:

    Der KWS ist aber ein Waffenrechtliches Dokument ;)

    Die frage ist was darf jemend in zukunft ohne den KWS 1.) in Zonen ohne Waffenverbot führen 2.) in Zonen mit Waffenverbot führen und 3.) müssten dann auch SSW in Verbotszonen führbar sein mit Schein .


    Na mal abwarten

  • Die frage ist was darf jemend in zukunft ohne den KWS 1.) in Zonen ohne Waffenverbot führen 2.) in Zonen mit Waffenverbot führen und 3.) müssten dann auch SSW in Verbotszonen führbar sein mit Schein .


    Na mal abwarten

    Es ändert sich diesbezüglich NUR etwas für Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis (kleiner Waffenschein, WBK, Waffenhandelserlaubnis etc.). Diese Personen dürfen (wenn kein Grund vorliegt) Messer mit einer Klinge von >4cm NICHT in Waffenverbotszonen mitführen.

    Ansonsten bleiben alle Regeln (42a etc.) unverändert.

  • Der KWS ist aber ein Waffenrechtliches Dokument

    Die frage ist was darf jemend in zukunft ohne den KWS 1.) in Zonen ohne Waffenverbot führen 2.) in Zonen mit Waffenverbot führen und 3.) müssten dann auch SSW in Verbotszonen führbar sein mit Schein .

    Für Hamburg am besten hier mal durchlesen:
    https://www.polizei.hamburg/service/682923…erbotsgebiet-a/

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Stell mir grad nen Polizist in der VZone vor : „ halt, stehen bleiben, haben sie ein Messer mit oder ohne geführt oder Transportiert oder... shit... Faden verloren“

  • Unglaublich, aber es wundert mich nichts mehr in diesem Land, da wird jeden Tag aufs neue einfach aus Lust und Laune etwas geändert, verboten, reglementiert. Nur wenn es darauf ankommt das man Hilfe braucht ist der Staat nie in der Lage zu handeln. Ich merk es ja selbst bei meinen Lehrlingen, ich höre ständig die tollsten Geschichten aus dem Saarlouiser-Stadtpark, da haben sie ja schon eine Reihe BPOL´s aus Berlin zu uns geschickt um das in den Griff zu bekommen. :evil::evil::evil::evil::evil::evil::evil:
    Zweimal dieses Jahr war einer bewaffnet in der Altstadt unterwegs, einmal mit einer Axt und einmal mit einer Kurzwaffe, natürlich illegal. Da war von unserer Staatsmacht nichts zu sehen.
    Und die da oben kriminalisieren mal wieder friedliche Bürger, ich glaube mittlerweile dass das alles geplant ist. Wer anderer Meinung ist solle mich erhellen....
    Diese Änderung des WaffenG. ist eine Schande sondergleichen.

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • Es ändert sich diesbezüglich NUR etwas für Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis (kleiner Waffenschein, WBK, Waffenhandelserlaubnis etc.). Diese Personen dürfen (wenn kein Grund vorliegt) Messer mit einer Klinge von >4cm NICHT in Waffenverbotszonen mitführen.
    Ansonsten bleiben alle Regeln (42a etc.) unverändert.

    Und was hat das dann jetzt gebracht ?

    Wenn alles mehr oder weniger gleich bleibt .Bisher sind da doch eh alle Messer verboten .

  • Danke für den Link Hamburg. War mir sowas von klar, was hier als Zone aufgerufen wird. Im Großen und Ganzen deckt sich das doch aber mit knifeblog, oder?
    was mich wundert... bei Verstoß... Bußgeld und Ordnungswidrigkeit?!