"Es ist dennoch merkwürdig, dass das BKS dem SD eindeutig keine gesonderte Deliktrelevanz bescheinigt und eine private Abgabe nicht abgelehnt haben, jedoch die hohen Gerichte dem nicht folgen wollen."
ganz ehrlich -- nö, gar nicht merkwürdig.
die gerichte sind teil des staatlichen gewaltmonopols, und lieber würden die inhaber des gewaltmonopols dem untergang der erde zugucken, als sich dieses gewaltmonopol nehmen zu lassen.
ein schalldämpfer wird als etwas wahrgenommen, was die benutzung eines dings, das nach der sichtweise der obrigkeit das gewaltmonopol untergräbt (eine schusswaffe) noch unauffälliger macht (waffe wird leiser).
das wird als angriff auf das besagte hoheitlich-staatliche gewaltmonopol wahrgenommen; hier geht es um die pfründe der obrigkeit. daher maximale strenge bei der "auslegung" des gesetzes (sollte bei der heutigen rechtsprechung meist treffender heißen: beim umschreiben des gesetzes und dem erfinden von tatbeständen, die gar nicht im gesetz stehen) und in der praktischen umsetzung.