Hallo,
vielleicht findet sich jemand.
Dürften dann ja auch einige zusammenkommen, so das sich der Aufwand bezahlt macht.
Gruß
Radi
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Hallo,
vielleicht findet sich jemand.
Dürften dann ja auch einige zusammenkommen, so das sich der Aufwand bezahlt macht.
Gruß
Radi
Hallo,
vielleicht findet sich jemand.
Dürften dann ja auch einige zusammenkommen, so das sich der Aufwand bezahlt macht.Gruß
Radi
Moin moin
Radi38
Das mit dem Oberteil Fräßen war ich, aber Heiß sehr Heiß, nach dem Gespräch was ich gerade geführt hatte.
Sollte Jemand das vorhaben, betreibt der Jenige eine nicht Zugelassenes Teil in D.
So, ab geht's, den Schießkasten weiter bauen.
Die nächsten beiden Briefe mit je einem Adapter sind raus.
Gruß Play
Das mit dem Oberteil Fräßen war ich, aber Heiß sehr Heiß, nach dem Gespräch was ich gerade geführt hatte.
Sollte Jemand das vorhaben, betreibt der Jenige eine nicht Zugelassenes Teil in D.
Da es sich weder um einen Verschluß noch
um ein Griffstück mit Aufnahme des Abzugs
handelt stimmt das nicht.
Das Teil ist relativ einfach zu fräsen und büsst
auch nicht seine Stabilität ein. Einfacher ist es
das Ersatzteil von der Stormrider zu nehmen
https://www.pyramydair.com/s/a/Diana_Chas…eft_Handed/8747
Evtl. bekommt man es ja bei GSG
Du meinst diesen hier?
Der hat seltsamer Weise den Ladehebel auch auf der linken Seite. Komisch das
Leute lasst es Einfach sein.
Wer es nicht Glaubt sollte mal bei GSG anrufen, dort wird dir geholfen.
Die Links von den Teilen habe ich schon Lange und sind in D nicht zugelassen.
Da es sich weder um einen Verschluß nochum ein Griffstück mit Aufnahme des Abzugs
handelt stimmt das nicht.
Das Teil ist relativ einfach zu fräsen und büsst
auch nicht seine Stabilität ein. Einfacher ist es
das Ersatzteil von der Stormrider zu nehmen
NC9210
Einfach mal die 02938 978390 anrufen und Herrn Wenzlokat verlangen.
Kurz, es wird eine in D Zugelassene Waffe verändert und da ist in D nicht erlaubt. Punkt.
Quatsch. Punkt!
Wenn die beim Beschussamt hinterlegten Musterwaffen nur für den Hersteller
gelten hast du recht!
Quatsch. Punkt!
Mann bist du Schlau.
Die liegen nicht beim Beschußamt!
Nicht raten, lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/
Du hast recht aber ich verstehe es trotzdem nicht.
Bei der "Zulassung" von Luftpumpen handelt es sich um
ein Anzeigeverfahren. Der Hersteller hat anzuzeigen daß
er solche in Umlauf bringen will. Die PTB ist dafür zuständig.
Dabei wird nur recht oberflächlich geprüft ob die Energie
7,5 Joule nicht überschreitet und ob die Waffe durch den
Benutzer auf höhere Energie eingestellt werden kann (als
vorgesehene Funktion - es geht nicht um Manipulation).
Das ist ein völlig anderes Verfahren als es bei Waffen für
Kartuschenmunition betrieben wird. Die "Zulassung" trifft
ausschließlich den Inverkehrbringer und hat nichts mit der
Legalität der Waffe an sich zu tun.
Die vorgelegten Muster verbleiben bei der PTB wenn nicht
der Antragsteller statt dessen einen Satz Zeichnungen der
Waffe zur Hinterlegung einreicht.
Hm ... demnach sind die Transfer-Ports doch aber eigentlich auch absolut TABU !
Da wesentlicher Teil der Waffe - oder irre ich da ?
Ich denke NICHT !
Im GK-Bereich wäre das zumindest so !
Dort gibt es allerdings keine Transfer-Ports, weswegen ich mir nicht 100%-ig sicher bin, lediglich zu 90%
Dann baue ich in die Chaser einen 5,5 mm Lauf ein!
Oder lasse einbauen.
Den einzige Preller den ich noch kaufen will gibt es nicht in 5,5 mm.
Es sei denn ich hole mir den in Holland.
Wenn ich jetzt ein F drauf hämmere und er bleibt unter 7,5 Joule,
darf ich dann das Gewehr behalten?
Sind die ganzen Hatsan die jeden Monat bei egun angeboten
werden, legal?
Ich frage nur, ich weiss es nicht. Bin etwas irritiert.
Achso, ich wäre dann "Inverkehrbringer". Na dann darf ich es nicht.
Bei Egun werden Luftdruckwaffen angeboten, die aus dem Ausland nach Deutschland verschickt werden können.
Die haben kein "F" und keine 7,5J.
Einfach die Beschreibungen lesen!
Wenn du aus dem Ausland eine Luftdruckwaffe mit F und 7,5J mitbringst, ist das legal.
Wie du das F im Ausland bekommst und die 7,5J erreichst, musst du selber rausfinden.
p.s. im Ausland kann jeder so viele "F" auf die Waffe stempeln, wie er lustig ist.
Wenn du in deine Chaser einen 5,5mm Lauf einbaust, solltest du die v0 messen und einstellen können.
Da wesentlicher Teil der Waffe - oder irre ich da ?
Wesentliche Teile sind im WaffG abschließend aufgezählt:
ZitatAlles anzeigenWesentliche Teile sind
1.3.1
der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;
1.3.2
bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;
1.3.3
bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
1.3.4
bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;
Achso, ich wäre dann "Inverkehrbringer". Na dann darf ich es nicht.
Solange du das nicht gewerblich machst schon (§ 9 BeschG).
@NC9210
Danke !
Das Gesetz kenne ich soweit als WBK-Besitzer schon einigermaßen
Dennoch will mir das logisch nicht so ganz in den Kopf ... man darf also an den Ports / Ventilen etc. „fröhlich“ herumbasteln, sofern man unter den 7,5 Joule bleibt
Was passiert denn bei dem theoretischen Fall, dass man dies so getan hat und auch mit seinem eigenen Chrony nachgemessen hat ... durch einen „dummen“ Zufall wird die Puste aber überprüft und auf dem nun geeichten Chrony der Behörde kommt plötzlich und unerwartet bspw. 8 Joule heraus - was ist dann
Also was dann ist, sollte schon klar sein:
Nämlich „Schicht im Schacht“ und Dunkelheit !
Daher erscheint mir das ganze etwas - sagen wir mal - problematisch ...
Wie gesagt, ich will niemanden hier verunsichern oder verärgern !
Komme selber aus dem GK-Bereich ... und dort gibt es eben (meist und soweit ich weiß) eben keine Transfer-Ports oder Ventile, so dass die Frage / Problematik dort nicht relevant ist und nicht vorkommt ...