Macht er sich der Strafvereitelung schuldig, wird er gar keine Umsätze mehr machen, jedenfalls nicht mit Waffen.
Von welcher Strafvereitelung spricht man denn dann überhaupt wenn Erwerb und Besitz erlaubt sind? Ist mir was entgangen oder gilt in diesem Land keine Unschuldsvermutung mehr?
Was hätte denn der Händler falsch gemacht? Er verkauft einen legalen, zum Besitz freien Artikel. Was der Kunde damit macht liegt nicht in seiner Verantwortung - egal ob jemand irgend eine freie Waffe, Messer (welches z.B. einem Führverbot unterliegt) oder so ne Feder kauft. Alles für sich genommen erlaubt und legal wenn das Mindestalter erfüllt ist und das lässt sich ja der Händler nachweisen.