Lieber Viper.
Ganz abgesehen davon, dass ich damit gestehe gegen §20 Abs.3 WaffG verstoßen zu haben. Denn die Blockierung hätte ja eigentlich bereits vor 10 Jahren erfolgen müssen ohne dass mich jemand daran erinnert...
L.G. Udo
Hallo,
was das so zutrifft, wie du es schreibst, solltest du sofort einen Rechtsanwalt befragen.
M.E. solltest du den Nachweis führen, dass es zur Zeit keine geeignete Blockiervorrichtung für dein Teil gibt. Danach hat du Zeit und kannst reagieren, wie du willst.
Viele Grüße in die Eifel.
Gruß Viper1497