Einspruch,...Euer Ehren ... Bei dem legalen Waffenbesitzer werden momentan die Grundrechte massiev berührt,
da er gezwungen wird, Behördenvertreter zwecks Kontrollen Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren
und das OHNE Richterlichen DurchsuchugsbeschlußGruß Wolf
Naja, du mußt die Behördenvertreter nach vorheriger Anmeldung die sichere Verwahrung deiner WBK Waffen zeigen (was ich nicht schlimm finde), also Tresor/Waffenschrank auf, evtl. kurz Waffen durchzählen und Nummern vergleichen. Für eine Wohnungsdurchsuchung haben die keine Rechte.
Ärgerlicher ist dass diese Kontrolle 1 Jährlich durchgeführt werden darf und der Waffenbesitzer trotz ordentlicher, vorschriftsmäßiger Verwahrung dafür ordentlich zur Kasse gebeten wird, hier in Bremen sind das z.Z. knapp 140€ pro Kontrolle, was das jährliche Budget eines Sportschützen oder Jägers doch schon belastet.
Ich stelle mir gerade vor wie groß der Aufschrei der PKW Besitzer wäre wenn man bei jeder Verkehrskontrolle 100€ Kontrollgebühr bezahlen dürfte , hoffentlich habe ich jetzt keinen Politiker auf dumme Gedanken gebracht, wie man die Haushaltslöcher stopfen könnte .