Rechtliches zum Führen von freien Waffen / SSWs

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 4.785 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Oktober 2016 um 20:27) ist von e_xil.

  • Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren, aus welchen Gesetztestexten klar hervorgeht dass ein Führen (Umgang/Verbringen/Mitnahme) von freien Waffen (SSW) Erlaubnispflichtig wäre?
    Zumindest ist die Mitnahme und das Verbringen erlaubnisfrei.

    Ich habe recherchiert und stelle folgendes Fest:

    --------------------------------------------------
    WaffG

    §1
    (3)
    Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt,
    überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt,
    bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    §2
    (4)
    Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der
    Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der
    Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2
    Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz
    oder teilweise nicht anzuwenden ist.

    Anlage 2 Unterabschnitt 2:

    7.
    Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

    7.2
    Schreckschuss-,
    Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des
    Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1
    Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976
    (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
    Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25
    Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;


    --------------------------------------------------

    Der Umgang (Da Mitnahme und Verbringen erlaubnisfrei sind) von erlaubnisfreien Waffen ist erlaubt, zumindest die Mitnahme und das Verbringen!

  • Begehe ein mutmaßliches Verstoß, lass dich anklagen, nehm dir einen Anwalt usw. Nix genaues weiß man nicht- darüber entscheidet dann ein Gericht, dass es auch nicht besser weiß. In Berufung gehen nicht vergessen. Kann aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Ggf. rechtzeitig umziehen. Im Grunde ist die Vorgehensweise also klar. :^)

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • dass ein Führen (Umgang/Verbringen/Mitnahme) von freien Waffen (SSW) Erlaubnispflichtig wäre?


    Ich verstehe die Frage nicht.
    Führen, Umgang, Verbringen und Mitnahme sind alles einzeln zu bewertende Sachen, die zudem völlig unabhängig zu betrachten sind, aber sich gegenseitig berühren könnten. Zudem fehlt in der Fragestellung m.E. noch die Begrifflichkeit "Transport".

    Vielleicht genügt schon der Hinweis, dass die Definition der Begriffe in der Anlage 1 Abschnitt 2:
    Waffenrechtliche Begriffe
    Im Sinne dieses Gesetzes
    zu finden ist.

  • Floppy hat es ja im Grunde schon gesagt. Wie kommst du auf die Idee, dass Mitnahme etc. Unterfälle des "Führens" sind? Gerade das WaffG enthält die Definitionen. Man braucht ja nicht mal einen Kommentar.

    Aus Anlage 1:

    4.
    führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
    5.
    verbringt eine Waffe oder Munition, wer diese Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert,
    6.
    nimmt eine Waffe oder Munition mit, wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt


    Kurz: du bringst es völlig durcheinander

    Umgang ist der Oberbegriff. Führen, Mitnahme und Verbringen verhalten sich zu Umgang wie Apfel, Birne und Banane zu Obst.

    Aus den zitierten Normen geht nur hervor, dass Birne und Banane, nicht also Apfel oder gar Obst insgesamt, für SSW ausgenomnen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (13. September 2016 um 13:37)

  • Wahrscheinlich kann man die Begriffe "Verbringen" und "Mitnahme" gleich wieder streichen, denn diese Begriffe gibt es nur beim Grenzübertritt aus und wieder nach Deutschland - im waffenrechtlichem Sinne natürlich.

  • An den TS Les das Aktuelle WaffG und nicht die version von 1976 die wurde mehrfach verschärft. und wenn du meinst du brauchst keinen KWS für tragen einer SSW. Beschwer dich dann nicht wenn du dann eine Vorstrafe kassierst. Die Vorsichtigen haben ihren KWS zum transport den dann gibts garantiert keine Propleme.

  • Die Vorsichtigen haben ihren KWS zum transport den dann gibts garantiert keine Propleme

    Sowas finde ich aber bäh und würde die Behörden auch nicht mit solchem Verhalten anfüttern - sprich, selbst als Inhaber eines KWS diesen nicht erwähnen, wenn ich nur transportiere.
    Wenn ein "KWS zum Transport" verbreitet ist, bekommen bald diejenigen Probleme, die ohne transportieren.

  • Für den Transport brauchst du keinen KWS, Transport heißt aber auch in einem verschlossenen Transportbehältnis inkl. einem Grund des Transports zB. Reparatur beim Händler.
    Ein Mitführen der geladenen Waffe im Handschuhfach gild nicht als Transport.

  • Transport ohne KWS = Munition ins abgeschlossene Handschufach und Waffe im Abgeschlossenen Koffer ( Waffenkoffer + Schloss) in den Kofferraum und schon kann niemand etwas sagen.


  • Ein Mitführen der geladenen Waffe im Handschuhfach gild nicht als Transport.


    Sorry, aber das ist falsch. Der Transport im Handschuhfach eines Autos ist erlaubnispflichtig, weil das Handschuhfach kein verschlossenes Behältnis ist und sie somit geführt wird. Dann brauchts halt den KWS als Erlaubnis.

    Der Transport im Sinne des WaffG ist eine Unterart des Führens, der unter bestimmten Bedingungen erlaubnisfrei ist.
    Und wie der Transport erlaubnisfrei zu erfolgen ist, ist im WaffG beispielhaft (!) beschrieben.

  • Der Transport im Handschuhfach eines Autos ist erlaubnispflichtig, weil das Handschuhfach kein verschlossenes Behältnis ist


    Es soll noch Autos geben, bei denen das Handschuhfach ein Schloss hat. :D
    Aber du hast natürlich recht: Nur im Handschuhfach wäre geführt, zum Transport muss es abgeschlossen sein.


  • Sorry, aber das ist falsch. Der Transport im Handschuhfach eines Autos ist erlaubnispflichtig, weil das Handschuhfach kein verschlossenes Behältnis ist und sie somit geführt wird. Dann brauchts halt den KWS als Erlaubnis.

    Der Transport im Sinne des WaffG ist eine Unterart des Führens, der unter bestimmten Bedingungen erlaubnisfrei ist.
    Und wie der Transport erlaubnisfrei zu erfolgen ist, ist im WaffG beispielhaft (!) beschrieben.

    Genau das wollte ich damit ausdrücken, Transport = nicht zugriffsbereit, umgeladen und verschlossen.
    Geladen und zugriffsbereit = Führen



  • Es soll noch Autos geben, bei denen das Handschuhfach ein Schloss hat. :D
    Aber du hast natürlich recht: Nur im Handschuhfach wäre geführt, zum Transport muss es abgeschlossen sein.

    Auch das Handschuhgach mit Schloss wird wahrscheinlich in die Hose gehen.
    Wie Floppy schon gesagt hat, wurde das hier schon X mal durchgekaut.
    Der Verschlossene Kofferraum gilt z.B. auch nicht als verschlossenes Behältnis.
    Das wurde hier sogar schon bis zu der Frage erörtert, ob ein Wohnwagen befriedetes Besitztum ist oder nicht...
    Will das ehrlich gesagt aber jetzt nicht alles raussuchen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • ...und schon wieder ein Fred zum Führen von SSW...

    Also mal abgesehen davon das zumindest gefühlt jeden zweiten Tag ein neuer Beitrag zu diesem Thema eröffnet wird und irgendwie immer das Gleiche gesagt wird stellt sich mit immer mehr die Frage WARUM??
    Warum will jeder zweite riskieren das er ne Menge Ärger bekommt nur weil er etwas mit sich herum schleppt was in den allermeisten Fällen sowie keinen Schutz bietet. Ich versteh´s nicht. ?(
    Würde mich jemand aus der "Ich fühle mich in Deutschlands Kaufhäusern und Kneipen nur mit ner SSW in der Tasche sicher- Fraktion" bitte (sachlich!) aufklären?!
    Danke!

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Schön und wo bleibt die sachliche Erklärung??
    Ich will´s ja verstehen und nicht über meine Toleranzfähigkeiten sprechen. Dazu kann hier eh keiner kompetent eine Aussage treffen da mich niemand hier im Forum so gut und lange kennt. Aber das ist ja auch ein anderes Thema und gehört hier nicht hin.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!