Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, aus welchen Gesetztestexten klar hervorgeht dass ein Führen (Umgang/Verbringen/Mitnahme) von freien Waffen (SSW) Erlaubnispflichtig wäre?
Zumindest ist die Mitnahme und das Verbringen erlaubnisfrei.
Ich habe recherchiert und stelle folgendes Fest:
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WaffG
§1
(3)
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt,
überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt,
bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
§2
(4)
Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der
Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der
Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2
Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz
oder teilweise nicht anzuwenden ist.
Anlage 2 Unterabschnitt 2:
7.
Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
7.2
Schreckschuss-,
Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des
Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1
Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976
(BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25
Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
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Der Umgang (Da Mitnahme und Verbringen erlaubnisfrei sind) von erlaubnisfreien Waffen ist erlaubt, zumindest die Mitnahme und das Verbringen!