Erleichterung bei der Aufbewahrung von WBK-pflichtigen LGs

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 6.130 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Juli 2012 um 15:01) ist von Vanguard.

  • Hallo Leute,
    beim rumstöbern in der neuen Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
    bin ich auf folgende Härtefallregelung gestossen:

    36.2.12
    Härtefälle im Sinne des § 13 Abs. 8 AWaffV können z. B. in folgenden Fällen gegeben sein:
    • für den Besitz nur einer üblichen Einzellader- oder Repetier- Langwaffe bei Biathleten oder Traditions- und Gebirgsschützen, reicht ein festes verschlossenes Behältnis aus;

    • für den Besitz von Langwaffen und Munition nach Anlage 2 Ab- schnitt 2 UA 3 (Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungs- energie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird) reicht ein festes ver- schlossenes Behältnis aus; für Kurzwaffen der gleichen Art ist ein A- Schrank ausreichend.
    In den vorgenannten Fällen bedarf es immer einer Festsetzung der Waffenbehörde.


    Das würde für mich als Besitzer eines einzigen Einzellader 16J LGs (HW100 Besitzer = Pech gehabt) bedeuten, das nach Erlaubnis durch die Behörde kein teuerer Waffenschrank notwendig ist.
    Es steht wohl außer Frage das ein 16J LG eine deutlich geringere Gefährdung darstellt als ein Biathlon KK.
    Ich denke mal das es sich lohnt bei der eigenen Behörde mit Bezug auf diesen Punkt höflich nachzufragen, bevor man sich einen Tresor zulegt.

    Wie seht Ihr das?

    Gruß Udo

  • Sehr guter Ansatz, ich denke nur, das sie, wie unsere Behören numal sind, sich versuchen wehement zu wehren...
    Aber Fragen kostet ja nichts :^)
    Das würde es schoneinmal einige hundert Euro billiger machen.
    Mal schauen, was man Montag unsere lieben Behörden sagen :wacko:

    Grüße

    Field Target Club Chemnitz e.v.

  • Zitat

    Nunja, der Verwaltungsakt wird etwas kosten, das Behältnis wird wohl überprüft werden.

    Daran dachte ich auch...

    Field Target Club Chemnitz e.v.

  • Nunja, der Verwaltungsakt wird etwas kosten, das Behältnis wird wohl überprüft werden.

    Ich mußte bei meinem WBK-Antrag nur ein Foto vom Tresor machen und die Rechnung beilegen. Extra gekostet hat das nix, weil man das ja inzwischen sowieso machen muß.
    Wenn mir diese Härtefallregelung bekannt gewesen wäre, hätte ich ein Foto und die Rechnung meines (mit Vorhängeschlössern gesichertem) Transportkoffers und den Hinweis auf die Härtefallregelung beigelegt.

    Für den Einzelfall werden die Gebühren warscheinlich in etwa so hoch sein wie ein WBK-Eintrag. Mehr Arbeit ist es ja auch nicht.
    Das ist natürlich nur eine Vermutung.
    Die Überprüfung des Behältnisses findet dann beim unangekündigten Besuch der Waffenbehörde statt.

    Gruß Udo

  • Wäre eine Anfrage wert.
    Wobei mir allerdings kein Schütze bekannt ist der seine WBK für's FT und ein starkes LG bekommen hat und es dann bei diesem geblieben wäre. Irgendwie sind Waffen halt Rudeltiere. :D
    Also besser gleich nen vernünftigen Tresor.


  • Wobei mir allerdings kein Schütze bekannt ist der seine WBK für's FT und ein starkes LG bekommen hat und es dann bei diesem geblieben wäre.

    Dann wäre ich warscheinlich wohl der Erste. Denn mal (fast) ganz im Ernst: Was soll ich mir denn NOCH besseres kaufen ? ;^) :whistling:

    Gruß Udo

  • Wenn es denn mit der verfrühten WBK klappen sollte, wäre es für mich sehr interresant, da ich mir dann noch ein vernünftiges Glas zur Steyr holen könnte ;)

    Grüße Leo

    Field Target Club Chemnitz e.v.

  • Hallo Leute

    Ein A-Schrank kostet doch im Baumarkt nicht die Welt und wenn z.B. Praktiker mal wieder 20% hat (wie bei uns gerade) dann ist er noch billiger und man bekommt den Schrank für unter 200€. Wen ich alleine daran denke was man für WSK, Waffe + ZF und Beitrag im SV zahlt und dan auch nochmal für die WBK so sind das dann nur Peanuts. Deswegen lieber gleich nen A-Schrank dann hat man auch fürs erste KK oder GK später gleich den passenden Schrank.

    Gruß
    Thomas

  • Ja aber das ist für mich sehr viel Geld...

    Ich drehe jeden Euro zweimal um... und das wären 200€.. dann ist die SK schonmal billiger..

    Grüße Leo

    PS: Ich kann am Montag nicht bei Amt anrufen, ich bin im Urlaub.
    Aber ins Internet kann ich. Es wäre super, wenn einer mal nachfragen könnte und es dann reinschreiben würde ;)

    Field Target Club Chemnitz e.v.

  • Es wäre super, wenn einer mal nachfragen könnte und es dann reinschreiben würde ;)


    Das wird immer eine Einzelfall- ("Kann" ) entscheidung des SB sein. Evtl. kommt jemand vorbei, guckt sich das Behältnis an, welche Personen noch im Haushalt sind, wie der Raum an sich gesichert ist o.ä. .....

    Wie es bei jemand anders gelaufen ist, ist nicht rechtssicher.

    Leo, Du bist immer noch Schweizer ;^)

    Andreas

  • Ein gebrauchter Schrank kostet zwischen 80 und 150 Euro. Ich habe für meinen 120 Euro bezahlt. Das wäre mir alleine schon meine teure Ausrüstung wert. Öfter mal bei den Schützenbrüdern und -Schwestern nachfragen, vielleicht gibt auch einer mal ein kleineres Modell ab weil er einen größeren braucht.

    Versteht mich nicht falsch, ich hab's Geld auch nicht zum fressen, aber gehts hier um Furzklemmen um jeden Preis? Da haut man 1600 Euro für ein Luftgewehr raus (KK-Selbstlader gibts funkelnagelneu für 200 Euro...) + Glas + Furz und Feuerstein und dann solls an ein paar Euro für einen vernünftigen Schrank fehlen? Kann da Paramags nur beipflichten....

  • Naja, in einen normalen 3er Schrank passte meine Knarre noch nicht mal diagonal rein. Jetzt habe ich einen mit Sondertiefe für angeblich 5 Gewehre. Es passen gerade mal 2 Gewehre mit ZF rein.

    Außerdem habe ich echt ein Platzproblem, wohin mit dem Waffenschrank + Waffenkoffer + Lanebox/Tragetasche

  • Dein Glas ist zu groß :P Gibs mir, bekommst ein kleineres von mir dafür.

    Ich muss bei mir aber auch die Schaftkappe rausziehen damit sie in den Tresor geht. Bei FT-Gewehren ist das wirklich ein bischen blöd mit Hakenkappe, Parallaxen-Alufelge und Monster-ZF. Gebe ich zu.

  • Meines Wissens nach wird dies nur in Bayern so akzeptiert (Erlass durch Innenministerium), ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Dann bitte mit Quellangabe zwecks Verbreitung.

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  • Meines Wissens nach wird dies nur in Bayern so akzeptiert (Erlass durch Innenministerium), ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Dann bitte mit Quellangabe zwecks Verbreitung.


    So, ich da mal dementsprechend bei unserer Kreis-Polizei-Behörde nachgefragt. (Rhein-Kreis-Neuss)

    Die verlangen explizit mindestens einen A-Schrank für ein WBK-pflichtiges Luftgewehr. Ein Unterschied zu anderen Waffen wird nicht gemacht.
    Vielleicht hängt das wirklich vom "good will" der jeweiligen Behörde ab.

    Gruß Ralf

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Wenn ein Baumarkt mal wieder 20% Wochen hat, kostet ein A-Schrank gerade mal 120,-€, so wie meiner. Da passen 2 FT-Flinten + ein weiteres LG mit allem Gerödel rein. Wozu also der ganze Aufwand?