Überaschender Besuch der Polizei

Es gibt 67 Antworten in diesem Thema, welches 20.942 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2007 um 20:13) ist von carfanatic.

  • Hallo Zusammen,

    Hier möchte ich nun den Verlauf meiner heutigen Mittagspause schildern. Also mein Kumpel erwartete heute sein Umarex 850 Air Magnum ( :F: versteht sich). Wir hatten uns für heute abend verabredet, um mit dem Gewehr zu schießen. Er kam jedoch schon vor meiner Mittagspause in meinen Garten, weil er es kaum noch erwarten konnte und schoss es auch ein. Ich kam etwas später nach Hause, traf ihn im Garten und war ziemlich beeindruckt. Später tranken wir einen Kaffee und rauchten uns eine.

    Soweit so gut nach 10 min kamen 2 Polizeibeamte hintenrum in den Garten ohne vorher an der Haustür zu klingeln. Sie betraten den Wintergarten und wir waren erstmal baff. Das Air Magnum lag zu dieser Zeit ungeladen auf dem Tisch. Mein Kumpel erklärte sofort, dass es sich um ein Luftgewehr handelt und es frei erwerbbar ist. Sie prüften das Gewehr und suchten nach einem :F: und wurden natürlich fündig. Darauf fragten sie worauf er schieße und er ging mit ihnen zu unserem kleinen aus Holz und Steinen gebauten Schießstand. Dort untersuchten sie die Stabilität und porkelten sämtliche Diabolos aus dem Holz ohne Kommentar. 1 Beamter schrieb sich die Personalien meines Kumpels (20) auf und sagte, dass er auf einem Schießstand schießen solle. Daraufhin erwiederte er, dass man auf befriedeten Grundstück schießen darf, sofern die Kugeln es nicht verlassen können. Der Beamte blieb bei seiner Meinung und sagte, dass zukünftig nicht mehr geschossen werden soll. Danach kam noch ein Polizist zu mir und fragte nach meinen Personalien (19). Zum Schluss sagten sie wir sollen das Gewehr wegpacken, sonst würden sie es mitnehmen. Wir stimmten selbstverständlich zu, da wir es so neu nicht abgeben wollten. Daraufhin gingen sie. Das ging alles so schnell, dass ich nicht weiß, warum genau sie da waren. Anscheinend haben Nachbarn dort angerufen und sich beschwert. Worüber ist hier die Frage, es war zwar Mittagszeit aber das Gewehr ist auch leise (Schalli). Auf jeden Fall fragte ich noch, ob ich was zu befürchten habe und der Herr in Grün antwortetete mit langen zögern: "Öhhmm bbbbfffff, eigentlich nicht!".

    Das ist meine Story, würde mich über Meinungen freuen.

    Gruß Stuntman Mike

    Feinwerkbau 300S :crazy2:

  • Da bist du nicht der einzige den das schon mal passiert ist.
    Ging mir auch schon so. Die haben dann nix gemacht und sind wieder verschwunden.

    Gruß Steven

  • ... :confused: ...

    irre ich mich oder hätten die ohne das du sie eingelassen oder sie einen richterlichen beschluss haben garnicht auf dein/ sein/ euer grundstück kommen dürfen?!

    klar muss man sich kooperativ zeigen, vor allem wenns legal ist ;)

    aber gehen wir ungeladen auf den polizeiposten, in deren kantine lesen die zeitung und trinken kaffee?! dabei machen wir dann noch allerlei bemerkungen, puhlen in wänden rum und fragen nach den stempelungen der glühbirnen?! :confused2:

    ...nachbarn gibts... ja! da gabs doch mal was auf superrtl: höllische nachbarn!

    mfg Celica

    User wartet sehnsüchtig auf eine SIG551 Airsoft welche er mit einem EOTech 552, einem Gemtech SD, einem Harris Zweibein und einem 3Punkt Sling bestücken würde...optional ein 40mm-Granatwerfer

    :D Keine Angst, der beisst nicht...Er will doch nur spielen! WE1911er :D

  • wenn die Grünen bei mir einfach aufn Grundstück gehen würden würden die sich ne ordentliche Abreibung abholen können.
    Ich denk mal nicht das die nen Richterlichen beschluss hatten.

    Gruß Steven

  • Solche Nachbarn hab ich auch... :cc Aber naja, ich schieße nur noch im Keller, sicher ist sicher.

    Die Geschichte ist auf jeden Fall krass. Leiber kooperaiv sein, bevor das schöne Gewehr weg ist, auch wenn die Polizei falsch gehandelt hat. Im Nachhinein könntest du aufs Revier gehen und höflich fragen, was das denn sollte. Ich würds jedenfalls machen, auch auf die Gefahr hin, dass sie jeden Tag kommen. Hab ich wenigstens Gesellschaft :D

    ...und bald ist wieder Silvester!

  • Also da hier noch mal u.a. das Thema "Berteten eines Grundstückes durch die Polizei" aufgekommen ist, hier nochmal ein paar Punkte meinerseits.

    Generell habt ihr recht. Ohne richterliche Genehmigung kein betreten der Wohung/ des Grundstückes siehe GG "Unverletzbarkeit der Wohung" durch Polizeibeamte. Auf der anderen Seite gibt es bei der Polizei jedoch eine wirksame Regelung, die eine richterliche Genehmigung schnell überflüssig machen kann. Dieses Prozedere nennt sich "Gefahr im Verzug". Im Allgemeinen wird dieses Verfahren bei Schwerkriminellen bzw. bei der Terrorabwehr verwendet, wenn durch neuste Erkenntnisse der Ermittlungen ein sofortiger Zugriff notwendig wird. Da hier in der Regel keine Zeit vorhanden ist, brauchen die involvierten Polizisten zunächst keinen richterlichen Beschluss. Das ist im Grunde die Theorie.

    Obwohl der Normalbürger denkt, dass diese Regelung nur in Ausnahmesituation gebraucht wird, der irrt. Diese Regelung wurde mittlerweile ziemlich aufgeweicht und kann auch zum Zuge kommen, wenn anders eine Straftat nicht verhindert werden kann bzw. dringender Tatverdacht besteht.

    Bsp. die Nachbarn rufen bei der Polizei an (und man selbst schießt vollkommen legal auf seinem Grundstück, unter Erfüllung aller Auflagen). Es Fallen die Stichworte "Mein Nachbar", "und der Besuch", "mehrere Waffen", "schießen", "große Angst", "meine armen kleinen Kinder", "helfen Sie mir - bevor die noch irgendwas anstellen".
    So und jetzt seit mal der Polizist. Was macht ihr? Der guten Frau sagen, dass alles halb so schlimm ist? Schlagzeile in der Blöd "Polizei toleriert paramilitärische Übungen - Nachbarn packen aus"

    Und wenn dann die Polizisten ankommen und erstmal darüber aufgeklärt werden, dass sie doch gar kein Recht hätten einzutreten etc. (ist das aus unserer Sicht einwandfrei, die Polizisten hingegen könnten davon ausgehen, aha, der hat was zu verbergen) werden sie sich davon nicht abwimmeln lassen. Besser ne Dienstaufsichtsbeschwerde riskieren, die eh in der Bürokratie verschwindet oder im schlimmsten Falle vom Chef eins aufn Deckel kriegen weil ne Woche später das SEK genau dort ein illegales Waffenlager aushebt. Ist zwar vom einem Extremum ins andere, aber egal.

    Ich bin kein RA, mein Vater war jedoch lange Jahre bei der Polizei und hat mir einige Dinge ausführlich erklärt..

  • Zitat

    Original von Stuntman Mike
    ... Sie betraten den Wintergarten und wir waren erstmal baff...


    Die Polizei hat ohne Durchsuchungsbeschluss überhaupt nichts zu betreten!

    Wäre mir das passiert, hätte ich die Herrschaften erst mal nach draußen komplimentiert und ihnen mitgeteilt, dass sie sich bis zum Eintreffen meines Rechtsvertreters - der höflich eruieren wird, wie die Herrschaften die Infiltration meiner Wohnräume denn erklären wollen - in ihrem Auto gedulden können.

    Um die Aktion gebührend zu würdigen gibts eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde hinterher, die bevorzugt dem zuständigen Oberstaatsanwalt (und nicht an den Dienstvorgesetzten im Revier, da fällt das ganz schnell unter den Tisch) zugeleitet wird.

    Allerdings muss man für derartiges Krachschlagen voraussetzen, dass ihr die gesetzlichen Vorschriften für Schießen auf eigenem Grund und Boden wirklich penibel eingehalten habt. Sonst kann das ein Eigentor werden. Dummerweise habt ihr Euch den Polizisten gegenüber zur Sache geäußert - so habt ihr z.B. zugegeben, dass geschossen wurde. Wenn also die theoretische Möglichkeit bestand, dass Geschosse das Grundstück verlassen konnten, dann habt ihr Euch vorhalten zu lassen, eben nicht die geforderten Voraussetzungen erfüllt zu haben.

    Immer wieder empfehlenswert ist hinsichtlich Hausdurchsuchungen und Umgang mit den Beamten Udo Vetter (das Video ist ein Klassiker):
    http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331

    Zitat

    Original von daron01
    die brauchen keinen richterlichen beschluss...erklären den passus:gefahr in verzug...,wie auch immer man das auslegen soll!!!


    Zuviele Krimis gesehen :new16:?
    Video ansehen, da ist auch die Relevanz der gern zitierten "Gefahr im Verzug" erklärt.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (15. Oktober 2007 um 20:33)

  • Wir haben einen Schießstand auf 30m gebaut, direkt dahinter eine große Holzhütte, 3m weiter eine dicke Hecke. Zur Seite Holzlattenzaun mit Hecke. Ich denke, dass wird reichen. Ist aber immernoch kein profesioneller Schießstand wie die Polizisten es wünschen.

    Ich weiß nicht, ob ich wie bisher weitermachen soll. Ich benutze doch schon einen Schalldämpfer und es ist außerhalb des Grundstücks nicht zu hören. Ich konnte auch nicht verhindern, dass die auf mein Grundstück kommen plötzlich waren sie da. Ich möchte mich nicht im kalten Keller verkriechen nur um in ruhe schießen zu können. Gerade wenn so ein schönes Wetter ist :lol:.

    Was kann ich noch tun, um weiterhin so schießen zu können. Vielleicht sowas wie ein Gutachten wie vom TÜV sach ich jetzt mal oder so für die Polizei.


    Grüße

    Feinwerkbau 300S :crazy2:

  • Mir ging es vor genau 3 Wochen auch so nur das ich noch 14 bin. Lass dich nicht mehr erwischen und die sache ist geritzt ;)

    Ultras Co2air-Chat!

    Sektion Waffenverbot

  • Zitat

    Original von Paramags
    ... was will man mehr?

    Nun, ich würde wollen, dass die nicht einfach auf mein Gründstück latschen, geschweige denn auch noch ungefragt in den Wintergarten kommen, also das Gebäude betreten.

    Von Gefahr im Verzuge kann ja wohl keine Rede sein.

    In solchen Fällen Dienstausweise zeigen lassen, Personalien notieren und höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass die Herrschaften gerade dabei sind ihre Kompetenzen zu überschreiten. Das Gewehr muss man denen sicher auch nicht aushändigen. Vorzeigen des "F" o.k. aber nicht aus der Hand geben damit die es evtl. auch noch "Sicherstellen" könnten.

  • Zitat

    Original von daron01
    die brauchen keinen richterlichen beschluss...erklären den passus:gefahr in verzug...,wie auch immer man das auslegen soll!!!


    Genau so ist es.
    Und nach den Schilderungen wie der "Schießstand" gesichert war, auch völlig zu Recht!
    Sei froh dass da nichts hinterher kommt.
    Eine Hecke ist kein Kugelfang und nach oben gegen versehendliche Luftschüsse?
    § 12 regelt die Erlaubnis um auf eigenem Grund zu schießen. Der Wortlaut dürfte allseits bekannt sein. Das ist vornehmlich für das Schießen auf dem Dachboden oder im Keller gedacht. Wenn es im Garten geschiet, muss durch bauliche Maßnahmen ein Verlassen des Geschosses verhindert werden.

  • Das mit dem "Grundstück nicht verlassen können" wird ziemlich eindeutig gehandhabt.

    Zuhause schiessen und die Bestimmungen

    Du solltest von dem Punkt wo Du schiesst in keiner Richtung den Himmel sehen können.

    Und alles was Du siehst, sollte auf Deinem Grundstück stehen und 100 % so fest sein, das das Diabolo nicht durchkann, z.B. Steinmauer, aber z.B. Strauchwerk könnte schon nicht ausreichend sein.

    Dessen sollte man sich sicher sein, bevor man sich auf eine Diskussion mit der Staatsanwaltschaft einlässt, ob das eigene Tun legal ist und die Vorgehensweise der Polizisten o.k. war.

  • OK also kann ich in meinem Garten nicht mehr schießen, weil ich kein 30m langes Dach habe. Das wird eine harte Umstellung von 30m auf wenn überhaupt 5m im Keller :cc:.

    Feinwerkbau 300S :crazy2:

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Genau so ist es.
    Und nach den Schilderungen wie der "Schießstand" gesichert war, auch völlig zu Recht!...

    Na, so einfach ist das nun auch wieder nicht!

    Wir sind hier nicht in Manhatten wo einen die Bountyhunter ohne anzuklopfen besuchen dürfen.

    "Gefahr in dem Verzuge" ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht.

    Sie liegt nach verschiedenen Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) bei der Anordnung von Zwangsmaßnahmen dann vor, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses das Ziel der Ermittlung, ganz oder teilweise, vereiteln würde. Somit sind z.B. Wohnungsdurchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten auch ohne richterlichen Beschluss möglich, wenn zu erwarten ist, daß die Einholung des Beschlusses (auch telefonisch) zu lange dauern würde und das Ziel der Durchsuchung (z.B. Auffinden von Beweismitteln oder Personen) somit gefährdet wäre.

    Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 wird der Begriff der Gefahr in dem Verzuge sehr eng ausgelegt und muß einer jeweiligen Einzelfallprüfung stand halten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme. Gefahr in dem Verzug muß mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder bloß auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben nach dieser Entscheidung in dem Rahmen des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfälle gewahrt bleibt.


    Die verfassungsrechtlich gebotene volle gerichtliche Kontrolle der
    Annahme von "Gefahr im Verzug" ist in der Praxis nur möglich, wenn die
    handelnden Behörden die Grundlagen ihrer Entscheidung hinreichend
    dokumentieren. Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergeben sich daher für die
    Strafverfolgungsbehörden Dokumentations- und Begründungspflichten, die
    den wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz erst möglich machen. So muss
    zeitnah dargelegt werden, aufgrund welcher Umstände der handelnde Beamte
    die Gefahr eines Beweismittelverlusts angenommen hat. Das Gericht muss
    über die konkrete Sachlage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung
    informiert werden. Auch muss erkennbar sein, ob der Beamte versucht hat,
    einen Ermittlungsrichter zu erreichen.