Platzpatronen von Umtauschrecht ausgeschlossen ?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 3.203 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2015 um 20:06) ist von fishandchips.

  • So lang sie nicht abgeschossen sind wüsste ich nicht warum, innerhalb der gesetzlichen Rückgabefristen bei gewerblichen Händlern.

    Vielleicht schilderst du dein "Problem" etwas umfangreicher was den Sachverhalt angeht.

  • Ich hatte schon einen ähnlichen Thread eröffnet und wollte mich absichern bevor ich etwas falsches schreibe (die anderen Forenmitglieder interessiert das auch). Innerhalb der Widerrufsfrist (30 Tage) habe ich Platzpatronen zurückgesandt (Zustellung am 06.01), natürlich OVP.

    Nach fast 3 Wochen kein Geldeingang und null Reaktion auf meine Emails konnte ich den Händler heute endlich telefonisch erreichen. Hatte den Restbestand von Wadie Kartuschen für mich und mein Kumpel dort gekauft für Silvester (2 Lieferungen, einmal 340,00 Euro, einmal 130 Euro, sollte für die nächsten 3-4 Jahre zu Silvester reichen) .

    Die Kartuschen waren ein Desaster zu Silvester, viele der Kartuschen haben nicht gezündet, egal aus welcher Pistole (Zündhütchen abgeschlagen). Daraufhin hatte ich dem Händler 6 Packungen a 250 Kartuschen zurückgesandt. Wie schon geschrieben, die Dosen sind noch alle OVP im Karton, das rote Klebeband noch nicht entfernt.

    Der Händler ganz frech am Telefon, Patronen nimmt er grundsätzlich nicht zurück, "er" müsste ja jede Dose auf vollzähligen Inhalt überprüfen und für Mangelhafte Patronen kann er nichts. Dann meinte er " ich schicke Ihnen die Patronen zurück" und hat einfach aufgelegt.

    Muss ich mir so etwas gefallen lassen ? Er reicht ja schon das wir 130 Euro umsonst ausgegeben haben (aus der 2. Bestellung, gleiche Charge), und jetzt diese Reaktion ? In den AGB's ist in keinster Weise vermerkt das Platzpatrone vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind.

    Überlege mir jetzt einen Anwalt zu nehmen.

  • Ob der die "grundsätzlich nicht zurück nimmt" ist aber bitteschön SEIN Problem ! :rolleyes:

    Der MUSS ! - du hast ja auch die nicht gezündeten, abgeschlagenen Kartuschen hoffentlich nicht weg geschmissen ? = Beweismaterial dass die Ware mangelhaft war !

    Eingeschriebenen Brief schicken , in dem du klar reklamierst auf Grund mangelhafter Ware und ne Frist setzt in der er dir einwandfreie Ware nachliefert :deal: (du musst ihm die Chance auf Nachbesserung geben - zumindest in Öselreich )

    Ist er mit einer Nachlieferung - also Umtausch NICHT einverstanden, setze ihm einen Termin der Rückzahlung. Dabei UNBEDINGT erwähnen, dass du andernfalls deine Rechtsvertretung einschaltest.

    Wirst sehen, das klappt - wenn er nur ein bisschen Hirn hat lässt er sich wegen ein paar Hundertern nicht auf einen Rechtsstreit ein - ausserdem kann er in dem Fall nur verlieren !

    Gruß Albert

    PS: Ich wollte auch kürzlich eine Packung 12er Schrotpatronen , 3,5mm zurück geben - ich hatte mit den 10 Patronen keinen einzigen Hasen getroffen !

    Aber als ich die dem Büchsenmacher über den Ladentisch geschoben habe, meinte der auch, dass er abgeschossene Patronen nicht zurücknimmt ! :n17: :n17: :n17:

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • ACP-Waffen. Ich habe die ganzen nicht gezündeten Kartuschen alle schön eingesammelt. Tja, leider macht der Händler nichts mehr mit SSW und dazugehörigen Kartuschen aus zeitlichen Gründen (hatte er damals schon am Tel. gesagt). Ich bin immer noch sprachlos, zudem der Händler sogar Mitglied im VDB ist. ?( Hmm, schon komisch dass er sich nicht gleich nach dem Erhalt der Retoure am 06.01 (persönlich angenommen) bei mir gemeldet hat und sich erst auf Nachdruck dazu äußert.

    Zum Thema Widerruf: Selbst wenn ich kein Interesse mehr an den Kartuschen hätte (normalerweise schicke ich kaum etwas zurück, egal wo), müsste der Händler die Ware zurücknehmen (Widerruf ohne Angabe von Gründen) wenn dieses nicht explizit aufgeführt ist. Die AGB's habe ich vorsichtshalber ausgedruckt damit diese nicht noch "schnell geändert" werden. Werde gleich beim Rechtsschutz anrufen, so geht es einfach nicht. Habe noch mal versucht anzurufen um die Angelegenheit vernünftig zu klären, jetzt nimmt der den Hörer nicht mehr ab.

    Einmal editiert, zuletzt von fishandchips (22. Januar 2015 um 17:04)

  • Habe mal eine Nahaufnahme gemacht, Gruppenfoto kommt die Tage noch falls erwünscht. Habe 31 Kartuschen hier herumliegen welche nicht gezündet haben , viele Kartuschen befinden sich noch im Beet/auf der Rasenfläche vom Grundstück (die jetzigen hatten wir Nachts eingesammelt) , mein Kumpel hat auch welche mitgenommen (um die 25 Stck., bzw. 1 volle Dose) . Von 250 Schuss ein sehr schlechter Schnitt. Habe noch von einer weiteren Kartusche 2 Bilder geschossen, mehr mittig kann das Zündhütchen nicht abgeschlagen sein. Sammel am We die restlichen Kartuschen ein, mein Kumpel bringt ebenfalls seine mit, dann kommt das Gruppenfoto.

  • Kann aber auch an Deiner Waffe liegen - der Schlagbolzenabdruck ist nicht mittig ... Damit trifft die "Beule" nicht den Amboss im Zündhütchen ... Die Anderen Hülsen wären auch mal interessant. Wenn das Zündhütchen etwas härter als die Norm ist, die Schlagfeder etwas schwächer, und dann der Schlagbolzen nicht genau mittig trifft, kann die Patrone nicht zünden.

  • Naja, aber das Röhm, IWG, ME und Umarex Waffen alle nicht mit den Kartuschen harmonieren ist aber unwahrscheinlich. Mache die Tage ein Gruppenbild , es sind auch Kartuschen dabei wo der Abdruck mittig ist.

    Das Verhalten des Händlers ist trotzdem ein absolutes No Go, mein Kumpel hatte sich mal bei einem sehr bekannten Online-Waffenshop die falschen Kartuschen bestellt, diese wurden Anstandslos zurückgenommen.

    So, habe gerade einen Anruf erhalten von der Anwältin meiner Rechtsschutzversicherung, diese war auf der Seite vom Händler, lt. ihrer Aussage verstößt dieser gegen die AGB's / Widerrufsrecht. Sie versucht diesen morgen tel. zu kontaktieren um die Angelegenheit zu klären.

  • Es gibt auch keinen völlig Ausschluss, denn prinzipiell muss jede Ware zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Kauf einwandfrei sein. Auf Lebensmittel beispielsweise gibt es keine Gewährleistung, dennoch darf der Jogurt nicht ausgeschimmelt sein. Das wäre ein Mangel, den der Händler selbstverständlich durch Umtausch oder Rückerstattung regeln muss.
    Ob man allerdings die "Folgeschäden" eines gelochten Kondoms einklagen kann, dürfte angesichts der Beweisführung schwierig werden :rolleyes:

  • Ob man allerdings die "Folgeschäden" eines gelochten Kondoms einklagen kann, dürfte angesichts der Beweisführung schwierig werden :rolleyes:

    nur der Vollständigkeit halber: Der Händler würde sie auch nicht zurück nehmen, wenn man(n) sie nur mal anprobiert hätte :D

  • Ich frage mich nur was der Händler damit bezwecken will ? Selbst wenn ich an den restlichen Kartuschen kein Interesse mehr hätte, lt. dem Widerrufsrecht ist dieser verpflichtet die Ware innerhalb der Frist zurückzunehmen sollte es in den AGB's keine Einschränkungen geben.

    Wenn sich z.B. Amazon & Co. so verhalten würden, wären das unzählige Zusatzkosten (Anwalt, Gericht, etc.) für diese Betreiber. Vielleicht kommt der Händler nach dem Anruf der Anwältin zur Besinnung. Um ehrlich zu sein hatte ich noch nie solche Probleme mit einem Online-Shop. :evil:

  • Wenn ich an die Beiträge im Thread "Sylvesterbilanz" erinnern darf: Dort liest man doch sehr häufig von Problemen mit Kartuschen verschiedener Hersteller. Auffällig ist, dass gerade die von dir verwendeten Kartuschen besonders schlecht zu sein scheinen, weil viele Mitglieder Probleme damit hatten. Der Händler ist zwar nicht für die vielleicht schlechte Qualität verantwortlich, ist aber dein Vertragspartner. Er muss nachbessern, das Recht und die Pflicht dazu hat er. Da er die Kartuschen nicht reparieren kann, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Er tauscht sie gegen einwandfreie Ware um oder ihr tretet BEIDE vom Kauf zurück, bedeutet, er bekommt die Kartuschen zurück und du dein Geld. Ob er weiterhin mit SSW und/oder Kartuschen handelt, spielt dabei keine Rolle. Zu dem Zeitpunkt, als du die Kartuschen bei ihm gekauft hast, hat er damit gehandelt und ist somit dir gegenüber in der Pflicht.

  • er muss diese zurücknehmen! ende aus aus welchen Gründen auch immer....
    bei defekter ware muss er nachbessern... das würde dann für die nicht gezündeten Kartuschen gelten. aber um die geht es hier nicht!
    die Rechtsschutzversicherung wird da einfaches spiel haben.

    ich wwürde ihm eine einschreiben schicken. mit einer Kopie seiner AGB eine Auflistung der zeugen und so weiter. dann auf die frist seiner 30 tage Geld zurück hinweisen. sollte er dem nicht nachkommen die Rechtsschutz einschalten... (vorher wird die auch nicht aktive werden denke ich)

    sollte er die ware dir zurückschicken nicht annehmen!


    ich hatte zum glück letztens alles so regeln Können. hatte einen Amazon Gutschein eingelöst.
    der shop hat damit geworben das bei jedem Produkt 1 gratis aufkleber dabei liegen würde.

    als das paket ankam lagen 0 aufkleber dabei(ok schei... auf die dinger :-)) aber es wurden 3 dosen billigere Diabolos eingepackt und eine Rechnung habe ich weder als pdf noch im paket bekommen.

    kurze info an den Händler und ich bekam 3 richtige dosen zugesendet. die anderen durfte ich als Entschädigung behalten....

    2 Mal editiert, zuletzt von compair (22. Januar 2015 um 18:55)

  • Wenn man bedenkt dass ich schon locker 50 Euro oder mehr zum Fenster herausgeschmissen habe für die nicht gezündeten Kartuschen (kommt darauf an wie viele es jetzt genau sind) ...... Dieses habe ich zwar im dem Begleitschreiben zusätzlich der Retoure bemängelt aber in keinster Weise dafür Ersatz verlangt. Die Kosten der Retoure auch übernommen und selbst angeboten die Versandkosten (wurde damals kostenlos versendet) vom ausstehenden Betrag abzuziehen, deshalb bin ich auch niemals von dieser Reaktion des Händlers ausgegangen.

    Hmm, wenn er grundsätzlich keine Munition zurücknimmt, warum hatte er sich nicht umgehend nach dem Paketeingang 06.01 gemeldet ? Ohne meinen Anruf heute, hätte sich wohl bis zum 06.02 (innerhalb dieser Zeit/30 Tage soll lt. AGB der Betrag zurückerstattet werden) nichts weiter getan.

    Mit einwandfreier, gleichwertiger Ware wird es wohl schwierig werden, die Kartuschen in der Dose sind schon etwas älter, das Nachfolgemodell im Pappkarton soll ja nicht besonders zuverlässig sein. Deshalb war ich ja froh den Restposten der älteren Kartuschen zu ergattern.

    Einmal editiert, zuletzt von fishandchips (22. Januar 2015 um 19:11)

  • Warte doch erst einmal ab, wie der Händler reagiert, wenn die Anwältin bei ihm angerufen hat. Vielleicht bewirkt ja der Anruf etwas und er sieht ein, dass du die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

  • Klar, ich hoffe ja auch der Anruf bewirkt etwas. Mich ärgert es u.a. dass der Händler einfach aufgelegt hat, finde diese Art mehr als unpassend. Mein Verhalten am Telefon war höflich / freundlich, auf die Frage wann das Geld zurückerstattet wird kippte schlagartig die Stimmung des Händlers. Naja, eines habe ich schon gelernt daraus, nie wieder bei diesem Shop bestellen.

  • Ja, das ist wirklich ärgerlich, zumal du ihm ja schon entgegen gekommen bist. Du hast die Versandkosten selber getragen und auch nicht die nicht gezündeten Kartuschen ersetzt haben wollen.
    Besonders Kunden orientiert ist der wohl nicht. Informiere uns bitte, was aus der Angelegenheit geworden ist, vielleicht kommt ja mal einer von uns in eine vergleichbare Situation.

    Es gibt ja leider Händler, die auf Beschwerden der Kunden nicht oder nicht so schnell reagieren. Wenn denen aber mal ein Anwalt die Rechtslage erklärt und zudem erzählt, welche Kosten entstehen (können), dann werden die gelenkig. Ich drücke dir die Daumen.