Welche waffenrechtlichen Erlaubnisse habt ihr ?

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 7.688 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. April 2010 um 16:06) ist von Hazer.

  • Welche waffenrechtliche Erlaubnisse habt ihr ? 0

    1. keine waffenrechtliche Erlaubnisse (0) 0%
    2. grüne WBK (0) 0%
    3. rote WBK (für Sammler und Sachverständige) (0) 0%
    4. WBK für Erben (0) 0%
    5. gelbe WBK (alt und Sportschützen) (0) 0%
    6. Pulverschein (Erlaubnis nach § 27) (0) 0%
    7. MES (Munitionserwerbsschein) (0) 0%
    8. Jagdschein (0) 0%
    9. WS (Waffenschein) (0) 0%
    10. KWS (Kleiner Waffenschein) (0) 0%

    Mich würde es doch mal interessieren welche waffenrechtliche Erlaubnisse, ihr habt.
    Zur Auswahl stehen 10 Optionen und ihr habt die Möglichkeit 10 "Kreuze" zu machen.
    Wer noch etwas zu seinen Erlaubnissen (wie, warum er dazu gekommen ist) schreiben möchte kann das gern tun.
    Ansonsten ist das Ganze ja anonym, für die Leute die nicht gern "Reklame" damit machen.

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Wer noch etwas zu seinen Erlaubnissen (wie, warum er dazu gekommen ist) schreiben möchte kann das gern tun.

    Naja, wie ich dazu gekommen bin... Antrag gestellt und dann zwischen einigen Tagen oder Wochen später Post bekommen ;)

    Grün und Gelb waren etwas umständlich, der Antrag is erst zurück gekommen weil ich vergessen hatte das Geld für die Bearbeitung beim Verband zu überweisen, halt alles in allem 4-5 Monate gedauert bis der Verband in die Kontakte kam.
    Grün war dann nach 2 Wochen da, die Gelbe aber nich, nach einigem guten zureden mit dem SB und extra vermerken von mir auf dem Antrag hab ich dann die Gelbe auch bekommen ne Woche später.
    Rekord war mein 27er, Antrag Mittwoch abgegeben und Freitag war die grüne Pappe in der Post.

    Momentan arbeit ich ganz langsam an der großen Sprengerlaubnis, das dauert aber noch nen paar Jahre, hab erst ne Handvoll scheine zusammen :confused2:

    Warum überhaupt... ganz einfach, warum nich!
    Momentan hab ich noch 3 Voreinträge die gekauft werden wollen und kein Geld dafür :cry:

    Grüße,
    Peter

  • Bisher habe ich nur den KWS, allerdings arbiete ich an der grünen WBK. "Arbeite" meine ich hier wörtlich, da der finanzielle Aufwand nicht ganz ohne ist, besonders dann, wenn man Student ist und nicht mehr im 4 Sterne Hotel "Mama" wohnt :crazy2:.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Hallo,

    Ich habe 2005 mit 15Jahren die Jagdscheinprüfung gemacht und konnte mir dann mit 16 meinen Jugendjagdschein holen.

    An meinem 18. Geburtstag habe ich die Grüne WBK bekommen, die konnte ich bei der Kreispolizei beantragen und habe diese auch gleich ausgehändigt bekommen. Mittlerweile habe ich noch eine zweite, weil die erste voll war.

    Ich habe den KWS beantragt, als ich eine Waffe habe eintragen lassen und konnte diesen ebenso wie die Grüne WBK gleich mit nach hause nehmen.

    Als nächstes möchte ich eine Wiederladekurs besuchen, allerdings bin ich dafür leider noch zu jung und muss mich noch ein wenig gedulden.

    Beste Grüße,

    Felix

    Einmal editiert, zuletzt von felifeli136 (20. Dezember 2009 um 01:26)

  • Zitat

    Momentan hab ich noch 3 Voreinträge die gekauft werden wollen und kein Geld dafür :cry:


    ja das ist schon ein Elend und dann laufen die Einträge auch noch ab nach einem Jahr, aber tröste dich es geht noch elender.
    [SIZE=7](wenn erst 6 Richtige im Lotto ausreichen würden um die möglichen Einträge "voll zu Kaufen".) [/SIZE] ;D

    Sehr interessant das bisherige Ergebnis, wenn auch fast vorhersehbar.
    1. KWS
    2. grüne WBK
    3. gelbe WBK
    bin mal gespannt wie es ausgeht.
    PS: Mir ist gerade aufgefallen das es gereicht hätte 9 "Kreuze" machen zu können. :anon:

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    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (20. Dezember 2009 um 14:14)

  • Zitat

    Originally posted by thomas magnum
    ....Mir ist gerade aufgefallen das es gereicht hätte 9 "Kreuze" machen zu können. :anon:

    Ist mir auch beim ausfüllen aufgefallen :))

    BTW: wenn wir schon die Erben-WBK separieren, hätten wir die anderen doch auch gleich separieren können (Sammler/SV, alte/neue Gelbe, ...).

    Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Anzahl WBK's als separate Umfrage (z.B.: keine, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und mehr).

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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

    Einmal editiert, zuletzt von flens69 (20. Dezember 2009 um 14:55)

  • Zitat

    BTW: wenn wir schon die Erben-WBK separieren, hätten wir die anderen doch auch gleich separieren können (Sammler/SV, alte/neue Gelbe, ...).


    Stimmt, das hätte man noch mehr aufdröseln können.

    Zitat

    Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Anzahl WBK's als separate Umfrage (z.B.: keine, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und mehr).


    Das hatte ich mir auch schon überlegt, nur wie umsetzen mehrfach Nennungen sind ja nicht möglich.
    Und einfach nur zu fragen wie viele WBK´s habt ihr bringt es nicht finde ich, man müsste mindestens fragen wie viele grüne, gelbe, rote habt ihr ?

    Vorschläge zur Umsetzung ???

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (20. Dezember 2009 um 15:16)

  • Zitat

    Originally posted by thomas magnum
    Das hatte ich mir auch schon überlegt, nur wie umsetzen mehrfach Nennungen sind ja nicht möglich.
    Und einfach nur zu fragen wie viele WBK´s habt ihr bringt es nicht finde ich, man müsste mindestens fragen wie viele grüne, gelbe, rote habt ihr ?

    Vorschläge zur Umsetzung ???

    Geht wohl nur über 3 Umfragen: eine für grüne, eine für gelbe und eine für rote WBK.

    MES & Jagdschein ist diesbezüglich egal, weil man eh nur einen haben kann oder eben nicht.

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  • Mit 49 Jahren trat ich in unseren Schützenverein ein. Heute bin ich 51 und habe WBK Gelb und Grün. Ich wollte immer schon in einen Schützenverein gehen. Mit 49 sagte ich zu mir. Jetzt oder nie mehr. Kann mir heute ein Leben ohne meine Schützenbrüder nicht mehr vorstellen. Aber ein großer Nachteil hat das Ganze. Ich hätte vor 20 Jahren diesen Schritt machen sollen.

  • Zitat

    Originally posted by Jogi
    Na ob ich glauben kann, dass hier 3 Leute einen Waffenschein aber nur einer eine Erben WBK hat? :new16:

    Daran dachte ich auch. Bedenke allerdings, dass nur danach gefragt wurde, wer einen Waffenschein hat - nicht, ob es ein für eine Privatperson ausgestellter WS ist. Damit dürften auch alle Polizisten (zumindest die bei der Kripo haben alle so'n Ding), Geldtransportfahrer (die dürfen das Teil nur während des Arbeitseinsatzes führen), usw. diesen Haken bei der Abstimmung setzen. Wenn man das so sieht, dann gibt's doch erheblich mehr WB-Inhaber. Auch wenn deren WS nur eingeschränkte Gültigkeit hat.

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  • Hallo flens,

    in einem Punkt täuschst Du Dich. Auch Kriminalpolizisten haben im Allgemeinen keinen Waffenschein. Ob es in dem einen oder anderen Bundesland vielleicht intern so geregelt ist, kann ich jetzt nicht sagen. Gerade Bayern kocht da ja schon mal ein eigenes Süppchen. Aber im Normalfall sind Polizisten alleine durch den Dienstausweis berechtigt ihre Schußwaffe zu führen, und dann natürlich auch privat. Vielleicht bekommt der eine oder andere Kripobeamte, wenn er in sensiblen Bereichen ermittelt hat, auch für die Zeit nach seinem Ausscheiden einen zivilen Waffenschein.

    Im Dienstausweis selbst ist ein Vermerkt, das sie ihre Dienstwaffen aufgrund der rechtlichen Vorschriften führen dürfen.

    Es gibt dann vom Dienstgrad abhängig noch eine Abstufung. Aber ab dem Zeitpunkt, ab dem der Polizist den Status "Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft" erreicht hat, kann er die Waffe Privat führen.

    LG Andreas
    Schöne Weihnachten an alle

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich habe bislang aus Zeitgründen nur anonym abgestimmt, melde mich jetzt aber mal eine Runde zu Wort:

    Ich bin Inhaber des KWS, einer grünen WBK auf mich privat und einer grünen WBK auf mein Unternehmen und eines Waffenscheins als Sicherheitsunternehmer.

    Ich bin also einer der drei, die bisher hier als Inhaber eines Waffenscheins ihr Kreuzchen gemacht haben, um insoweit mal zumindest bezüglich meiner Person Licht ins Dunkel zu bringen.

    Richtig ist insoweit, dass meine Leute und ich auf der Grundlage meines Firmenwaffenscheins nur dann eine Waffe führen dürfen, wenn der Bewachungsauftrag dies erfordert. Bei Geld- und Werttransporten ab bestimmten Summen ist dies per se der Fall, beim Personenschutz kommt es auf die Gefährdungsanalyse an und beim Objektschutz wird eigentlich nur bei ganz genau definierten Objekten bewaffneter Objektschutz versehen.

    Privat muss ich dann, wie der Normalbürger auch, auf freie Mittel zur Selbstverteidigung zurückgreifen, wobei ich dann auch ab und an mal mit dem KWS eine meiner SSW führe. Das ist aber eher selten der Fall.

    Verstehen mag ich diese Regelung zwar nicht, da ich meine Zuverlässigkeit und das ganze Drum und Dran für das Führen einer scharfen Waffe ja eigentlich bereits unter Beweis gestellt habe, weshalb m. E. nicht zu befürchten steht, dass ich damit dann privat Mist bauen würde, aber man will ja nicht durch irgendwelche Wortklaubereien seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren. Ich kenne hier nämlich einige Sicherheitsunternehmer, die einen Waffenschein haben, die dann privat für den Fall der Fälle irgendwelche Geschichten vorbereitet in der Schublade haben, um die Waffe rund um die Uhr führen zu dürfen. Aber das ist mir halt nichts.

    Was das Führen der Dienstwaffe durch Polizeibeamte anbelangt hat Sparky eigentlich schon das Wesentliche geschrieben, wobei die Bundesländer hier vielfach ihr eigenes Ding machen, denn nicht umsonst ist Polizei Ländersache.

    In Berlin wird die Sache so gehandhabt, dass der Beamte nach bestandener Laufbahnprüfung die Waffe auch außerdienstlich führen darf, wenn er seinem Dienstherren zuvor nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist, die Dienstwaffe im Bereich seiner Privatwohnung den allgemeinen waffenrechtlichen Bestimmungen entsprechend aufzubewahren. Legitimiert wird der Beamte hierzu durch seinen Dienstausweis und die entsprechenden innerdienstlichen Erlasse, die dann die Umsetzung dieser Befugnis regeln (wo u. a. die Aufbewahrung in der Privatwohnung geregelt ist). Einen Waffenschein hat der Beamte jedoch NICHT.

    Wie Sparky bereits schrieb, kochen die Bayern ein anderes, aber sehr interessantes und in Deutschland einmaliges, Süppchen.

    Dort darf der Beamte auch nach bestandener Laufbahnprüfung die Dienstwaffe außerdienstlich führen. Auch hier muss die sichere Aufbewahrung in der Privatwohnung nachgewiesen werden. Die Besonderheit ist aber, dass in Bayern für die Beamten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt wird, welche den zivilen Waffenschein ersetzt. Auf dieser Grundlage darf der Beamte dann privat eine Schusswaffe beschaffen und diese an Stelle der Dienstwaffe privat führen. Geregelt ist hier nur, dass die privat beschaffte Schusswaffe ein dienstliches Kaliber haben muss (also 9 mm Para oder, da vereinzelt noch Revolver bei Grün-Weiß rumliegen, .38 Spec. bzw. .357 Mag.). Auch die Ersatzbescheinigung ist aber streng genommen KEIN Waffenschein.

    Die Bundespolizei macht es ganz genau. Will dort der Beamte außerdienstlich die Waffe führen, muss er einen gesonderten Antrag stellen; dann erfolgt ein Eintrag in den Dienstausweis. Ein Waffenschein wird auch hier NICHT erteilt.

    Nehmen wir noch den Zoll dazu, scheidet dort ein privates Führen der Dienstwaffe vollständig aus (auch wenn Zollbeamte eigentlich dem Gesetz nach wie Polizeibeamte Dauerwaffenträger sind und es dürften), da der Dienstherr dies vollkommen untersagt hat, nachdem es zu zahlreichen Suiziden kam. Bis Mitte der 1990er Jahre jedenfalls durften auch die waffentragenden Zollbeamten privat ihre Waffe führen.

    Eins haben aber alle Bundesländer und auch die Bundespolizei gemeinsam:

    Mit Ende der Polizeilaufbahn erlischt unweigerlich die Befugnis zum privaten Führen einer Schusswaffe. Dienstwaffen werden ohnehin abgegeben und auch die bayerische Ersatzbescheinigung erlischt dann. In Bayern soll es nur die Möglichkeit geben, für die privat auf Grundlage der Ersatzbescheinigung beschaffte Waffe nach Dienstzeitende vereinfacht eine WBK (wohl nur Bedürfnisnachweis und auch nur eine kurze Zuverlässigkeitsprüfung, aber kein gesonderter Nachweis der Sachkunde) zu erhalten. Mit dem Führen ist dann aber auch dort grundsätzlich Schluss.

    Einzig und allein, wenn der Beamte auch nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst die an einen normalen Zivilisten gestellten Anforderungen für einen Waffenschein erfüllt (das kann ganz vereinzelt bei bestimmten Dienstposten der Fall sein, die man aber selten bis zum Dienstzeitende inne hat, so dass sich eine Gefährdung bis dahin meist erledigt hat), besteht die Möglichkeit der Erteilung eines Waffenscheins, so dass man auch nach Dienstzeitende weiter eine Waffe führen dürfte. Diesen Fall habe ich in der Praxis aber noch nie gesehen.

    In diesem Sinne...

    Was senkt den Blutdruck eines Angreifers? Ein kleines Loch. Was senkt ihn schneller? Viele kleine Löcher. // Si vis pacem, para bellum.

  • Zitat

    Original von Sparky
    Auch Kriminalpolizisten haben im Allgemeinen keinen Waffenschein.


    Polizei, Zoll, BW usw. hat mit dem WaffG rein gar nichts zu tun, Folglich brauchen sie bei der Ausübunge des Dienstes keinen Waffenschein oder unterliegen ´keinen sonstigen Regelungen des WaffG.

    § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
    (1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
    1.die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
    2.die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3.die Polizeien des Bundes und der Länder,
    4.die Zollverwaltung
    und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (21. Dezember 2009 um 16:17)

  • Zitat

    Original von flens69
    Bedenke allerdings, dass nur danach gefragt wurde, wer einen Waffenschein hat - nicht, ob es ein für eine Privatperson ausgestellter WS ist. Damit dürften auch alle Polizisten (zumindest die bei der Kripo haben alle so'n Ding), Geldtransportfahrer (die dürfen das Teil nur während des Arbeitseinsatzes führen), usw. diesen Haken bei der Abstimmung setzen.


    Die Frage ist eigentlich sehr eindeutig, "wer hat einen WS (Waffenschein) damit ist klar wer oder was gemeint ist, ein Waffenschein in dem der eigene Name steht.
    Polizei, BW, Zoll, BGS und Behörden, haben keinen WS wie Klaus (Floppy) schon ausführte gilt für "die" das Waffg. nicht.
    Geldstransportfahrer haben(in der Regel) auch keinen eigenen WS sondern die Firma bei der sie angestellt sind.

    Zitat

    Na ob ich glauben kann, dass hier 3 Leute einen Waffenschein aber nur einer eine Erben WBK hat?


    Zwei Leute die hier einen WS haben (der auf ihren Namen ausgestellt ist) kenne ich, also so abwegig sind die 3 Waffenscheine nicht. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Jermaine25Bln: :huldige: :huldige: :huldige: Danke für die ausführlichen Details. Mein Wissen bezog sich rein auf bayrische Kriminalbeamter - einer davon KHK. Ich hatte keine Ahnung, dass das eigentlich eine Ersatzbescheinigung ist, die die haben und das die anderen Länder das völlig anders handhaben.....

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