Rumballern beschert Polizeibesuch und -Kosten

Es gibt 97 Antworten in diesem Thema, welches 8.687 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2009 um 19:44) ist von 5-atü.

  • Wie findest Du Aktion & Reaktion? (rein waffenrechtlich) 0

    1. 5 – SELBST SCHULD! Wer zuhause wild rumballert, muss mit solchen Konsequenzen rechnen. (0) 0%
    2. 4 – daheim schießen okay, aber vorher nachdenken/ entsprechend handeln (0) 0%
    3. 2 – Völlig überzogen! Ein SEK für Platzpatronen - einfach lächerlich! (0) 0%
    4. 3 – (neutral) einerseits überzogen (Polizei), andererseits auch provoziert (Schütze) (0) 0%
    5. 1 - POLIZEISTAAT! Ich soll nicht dürfen, was mir erlaubt ist?! (und dafür noch zahlen?!?) (0) 0%

    Zwei mit Alkohol und Drogen angetörnte Mitbürger bescherten sich, nachdem sie aus dem Fenster (mit einer SSW) ballerten,
    Besuch vom SEK und bekommen dafür die Rechnung präsentiert:

    Presseportal.de/ Polizeipresse/ POL-KS: Kassel:
    Nach Schüssen aus einer Schreckschusspistole: (Abschlussmeldung) Keine Angaben zum Motiv; Drogen und Alkohol waren mit im Spiel.

    Merke: Weder Unwissenheit, noch Drogenkonsum schützen vor Strafe nicht.


    Also, liebe Kinder, gebt fein Acht!
    bis Silvester sinds nur noch 78 Nacht´.

    (bis dahin: Finger still halten)
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • *lol* So schnell ganz gehen .

    Finger still halten ist aber manchmal auch schwer .. (:)

    Gruss Twin

    SSW: Browing Mod.GPDA 9,Röhm RG 89N,Valor B.G.i , Colt Double Eagle Mod.Combat Comander , Röhm RG 96,Röhm RG 89. Röhm RG9 ..Reck Baby Automatic, S&W 1911, S&W Ciefs Specail.

  • Ist ja eigentlich erlaubt auf seinem Grundstück zu schießen. Nur zu blöd wenn man dabei noch Drogen und Alkohol zu sich nimmt...

  • Zitat

    Außerdem wird wegen Verstößen gegen waffenrechtliche Bestimmungen ermittelt.


    Und der Verstoß wäre? ???

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Ich denke das der verstoß ist, dass die beiden aus dem Fenster geschossen haben und somt die Hülsen das Gelände verlassen konnten! Und halt Ruhestörung.

  • Ruhestörung mittags um 14 Uhr? Das mit den Hülsen wäre theoretisch natürlich möglich. Interessante Theorie. ;)

    baumstamm:

    Ich hoffe es war Ironie das in einem Atemzug zu nennen.

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Also die Mitbewohnerin die sich beschwert hat, war 60 und Ältere menschen fühlen sich schneller in ihrer Ruhe gestört. Naja mein Hauptpunkt sind die Hülsen. Die Waffe wurde aus dem Fenster (Dem eigenen Grundstück) gehalten und wurde somit in der "Öffentlichkeit" abgefeuert.

  • DIe Hülsen sind keine Geschosse!

    Insofern käme nur der Aspekt der Emissionen in Betracht:
    Lärm + Hülsen (=Müll/ Verunreinigung)

    Aber so ganz kann ich auch nicht nachvollziehen, was da waffenrechtlich beanstandet werden soll.

    :confused2:

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich habe ja auch nicht Geschosse gesagt ;) Ich sagte nur, dass die Hülsen das gelände verlassen haben können und diese vieleicht als Waffenteile gewertet werden?! Naja ich weiß auch nicht was da am Waffenrecht falsch sein soll nur i-wer soll nun den Einsatz zahlen und ist doch klar, dass die Polizei alles dran setzt es nicht selber zahlen zu müssen.

  • Lotus:

    Wie alt die Frau war und ob sie sich gestört fühlte ist doch vollkommen irrelevant.

    Entweder es war außerhalb oder innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten. War es außerhalb, ist deren persönliches Empfinden vollkommen egal. Lärmbelästigung dürfte auch nicht greifen, da dies doch nur bei regelmäßigem Lärmpegel der Fall ist, soweit ich weiß. :confused2:

    5-atü:

    Dann hat sich das ja schon. ^^

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Es kann ja auch ein Revolver gewesen sein. Und da war doch vom einem Dachfenster die Rede. Da würde auch eine Pistolenhülse nicht unbedingt das Dach verlassen.

    Das gibt eher Ärger wegen Nutzung der SSW unter Alkohol/Drogen Mißbrauch. Wenn KWS da war wird er jetzt wohl weg sein.

    Ruhestörung könnte auch noch passieren, in manchen Gemeinden gibt es auch eine Mittagsruhe.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Zitat

    ... Außerdem wird wegen Verstößen gegen waffenrechtliche Bestimmungen ermittelt. ...

    Was heisst den schon ermittelt? Der Beamte A fragt Seinen Vorgesetzten "Ist das denn erlaubt?" - der Vorgesetzte wird sagen "Das weiß ich nicht genau - das müssen wir zunächst ermitteln"
    (Womit ich mich über niemanden lustig machen möchte - niemand kann alles wissen)

    Solange nur Katuschenmunition verschossen wurde dürfte "Aktion" (nach meinem Rechtsverständnis) keine waffenrechtlichen Folgen haben.

    Einzig und allein bleibt wieder einmal das uneingeschränkte Unverständnis der breiten Öffentlichkeit für unser Hobby. :(
    Die Presse wird es schon richten. :kotz:

  • Zitat

    Original von baumstamm
    mir sind diese hetzkampagnen gegen drogen und waffen langsam unerträglich!


    Gegen Drogen kann gar nicht genug "gehetzt" werden :new16:

    Zitat

    Gegen sie wurden Strafanzeigen wegen Drogenbesitzes vorgelegt.


    Das lässt sich an Dummheit ja kaum mehr überbieten, es sei denn, sie hätten die Polizei selbst gerufen - was sie ja durch die Schüsse indirekt getan haben. :laugh:

    Zitat

    Original von 5-atü
    Also, liebe Kinder, gebt fein Acht!
    bis Silvester sinds nur noch 78 Nacht´.

    (bis dahin: Finger still halten)


    Und wo wir grade beim Thema Kinder und Waffen sind:
    Dieses Kind hat Glück gehabt!
    Edit: Ach verdammt, Christian war schneller: Und wir sagen immer bei uns sind alle verrückt! 6 Jähriger in den USA soll in die Besserungsansalt

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (14. Oktober 2009 um 16:32)

  • Ich wäre schon neugierig wie das ausgeht...

    Schließlich haben die beiden ja nichts falschgemacht.
    Man darf doch auch betrunken in seiner Wohnung mit ner SSW knallen, oder?

    :direx: ichhattestreitmitmeinerleertasteundjetztredenwirnichtmehrmiteinander... X(

  • Die Ermitteln doch erst. Das heist doch noch erstmal garnix. wäre da schon was hätten sie gleich Starfanzeige erstattet ( wie bei den Drogen ).
    Es würde doch nicht ins, gewünschte, Bild passen wenn gesagt würde das mit den Waffen alles ok war.


    Joachim

    @ Ersma:
    Betrunken ist nicht das Problem, die 2 g Koks sind übel. Zumindest gesetzlich. Aber da sieht man mal wieder : Waffen und Drogen (egal ob legale oder nicht ) passen nicht zusammen.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (14. Oktober 2009 um 16:31)

  • Jetzt mal ganz ehrlich.
    Da ballert einer aus dem Dachfenster und der Nachbar sieht das. Der sieht die Geschosse nicht einschlagen, aber bei Luftschüssen muß er das ja auch nicht unbedingt.
    Wer hätte da bitteschön nicht die Polizei gerufen?
    Und dass da das SEK ausrückt, halte ich nicht für übertrieben. Hätte genausogut eine scharfe Waffe sein können, mit der die Jungs auf Passanten schießen.
    Wenn dann bloß eine Streife vorbeikommt und nicht das SEK, ist das Geschrei auch wieder groß. Und das zu recht.

    Man muss nicht alles tun, bloß weil man es darf. Und bloß, weil man auf dem eigenen Grundstück mit SSW schießen darf, heißt das noch nicht, dass man es auch tun sollte.

    Solche grenzdebilen Idioten sind es doch, die denen, die für eine Verschärfung der Waffengesetze sind, Wasser auf die Mühlen gießen.
    Da schleichen sich ja selbst bei mir Zweifel ein, ob es nicht besser wäre, wenn nicht nur für das Führen, sondern auch für den Besitz einer SSW der KWS erforderlich wäre.

    Denen die Kosten für den SEK-Einsatz in Rechnung zu stellen, halte ich absolut für legitim.
    Man sollte nicht vergessen, dass ansonsten wir alle dafür mit unseren Steuergeldern bezahlen. Und wenn jemand auf diese Weise einen derart kostspieligen Einsatz provoziert, sehe ich nicht ein, dass die Allgemeinheit (also WIR) das auch noch bezahlen müssen.