SSW für Silvester/ Registrierung der pers. Daten

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 2.975 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2008 um 21:44) ist von Airweizen.

  • Hi Ho,

    bin neu im Forum hier ^^. Ich bin schon seit 12 Jahren im Schützen verein und schieße LP. Nun dieses Jahr bin ich auf die Idee gekommen mir ne Gas Pistole für Silvester zu kaufen, also hab ich Mal prompt bei ein paar Händlern angerufen z.B Frankonia dort fragte ich ob man dafür was besonderes benötigt, der Verkäufer meinte nein man muss nur 18 Jahre alt sein das dürfte ja bei mir mit 23 kein problem sein ;) aber er meinte Sie notieren sich die Personalausweisdaten weil angeblich ein paar Jugendliche unsinn damit machen würden aber die Daten bleiben intern.
    Da wollte ich wissen ist es standart das die sich die Daten notieren 1 Frage warum? wenn sie die ned rausgeben was sollten se sosnt damit machen? ein anderer Shop meinte die geben die Daten nur raus wenn was ungeklärtes passieren sollte mit einer Pistole(natürlich an die Polizei)
    ist es möglich das es Händler gibt die sowas ned machen im Raum Muc?
    Ich mein so ich will mir bestimmt sowas nicht zum Spass kaufen damit ich unverschuldet Kriminalisiert werde.

    MFg

  • Herzlich Willkommen an Bord!

    Die Sache mit den Unterschriften/ Notierung der Seriennummer ist nicht ungewöhnlich. Hat oftmals auch was mit Garantieleistungen zu tun. Wie sonst will der Händler in einem halben Jahr noch wissen, dass Du die Waffe bei ihm und nicht http://www.supa-billich-Waffen.de gekauft hast?

    Ansonsten rund um Gas-/ Schreckschusswaffen, einfach mal ein wenig einlesen:

    FAQs & Fakten und Infos rund um GAS & SCHRECKSCHUSS

    insbesondere: FAQs rund um Silvester

    zwecks Konfliktvermeidung auch diesen Thread: Vogelschreck & Pyro-Knallpatronen


    Gruß,
    Helge/ 5-atü

    Fördermitglied des VDB.

  • Die Daten werden gespeichert, damit Frankonia nachweisen kann, daß sie die Waffe keinem Unberechtigten verkauft haben, falls sie mal bei einem Unberechtigten gefunden wird. In diesem Fall hat der Käufer den schwarzen Peter auf der Hand, das wärst dann DU... :n17:

    Edit: darum bei einem eventuellen Weiterverkauf UNBEDINGT Kaufvertrag mit Seriennummer und Käuferdaten aufsetzen! ;)

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (18. Dezember 2008 um 21:03)

  • Ja,ich wurde auch im örtlichen Waffengeschäft beim Kauf einer Lupi registriert-zum kotzen,dieser vorauseilende Gehorsam ohne jegliche rechtliche Grundlage...Ich bin 43Jahre alt,und werde registriert,warscheinlich als mutmasslicher Gewalttäter... :new16:

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Danke für die schnellen antworten :new11: muss sagen der grund wegen unberechtigten verkauf leuchtet mir ein , das könnte man aber mit jeder Alkoholflasche auch machen wenn man alles nachweisen müsste, zu der Garantieleistung is es ja schon bei Mediamarkt so wenn ich nen MP3 Player kaufe steht dort auf der Rechnung auch die S/N. drauf, das kann also auch nicht der Grund sein. Für mich is wohl son ding kein Thema mehr riecht nach viel ärger was son ding machen kann für 200 Euro und 1 Mal im jahr 30 Minuten benutzen ne danke :) Aber danke für eure schnellen antworten (TOP) sowas sieht man selten in Foren also dickes LOB an euch

    Einmal editiert, zuletzt von snoggl (18. Dezember 2008 um 21:21)

  • Zitat

    Original von snoggl
    Danke für die schnellen antworten :new11: muss sagen der grund wegen unberechtigten verkauf leuchtet mir ein , das könnte man aber mit jeder Alkoholflasche auch machen wenn man alles nachweisen müsste, zu der Garantieleistung is es ja schon bei Mediamarkt so wenn ich nen MP3 Player kaufe steht dort auf der Rechnung auch die S/N. drauf, das kann also auch nicht der Grund sein. Für mich is wohl son ding kein Thema mehr riecht nach viel ärger was son ding machen kann für 200 Euro und 1 Mal im jahr 30 Minuten benutzen ne danke :) Aber danke für eure schnellen antworten (TOP) sowas sieht man selten in Foren also dickes LOB an euch

    Die meisten Büchsenmacher, die ich kenne, haben immer noch ihre klassischen Rechnungsblöcke mit Durchschlagspapier:
    https://www.co2air.de/upload/hansa_hb_20080522_miami92.jpg

    Da wird nichts mit Seriennummer auf dem Bon ausgedruckt.
    Schmeiß lieber die Payback-Karte weg, die macht Dich gläserner, als der Eintrag im Waffenhandelsbuch.

    200 EUR für eine Schreckschusswaffe?
    Da hast Du Dir aber den Mercedes unter den Gasern andrehen lassen.

    Für ein wenig Spaß, gepaart mit Zuverlässigkeit, tut es auch eine RÖHM RG3 ab ca. 35 EUR.
    Wenn es ein wenig größer sein soll, eine RG96 (Nachbildung der H&K P8). ab ca. 100 EUR.
    Daneben gibt es zahlreiche andere Modelle, die auch Spaß machen, aber die alle aufzuzählen, dauert viel zu lange.

    Mein Tip: mal mit einer RG3 anfangen/ rumprobieren. Wenn´s Spaß macht, kannst Du für nächstes Jahr immer noch hochrüsten.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von snoggl
    Danke für die schnellen antworten :new11: muss sagen der grund wegen unberechtigten verkauf leuchtet mir ein , das könnte man aber mit jeder Alkoholflasche auch machen wenn man alles nachweisen müsste, zu der Garantieleistung is es ja schon bei Mediamarkt so wenn ich nen MP3 Player kaufe steht dort auf der Rechnung auch die S/N. drauf, das kann also auch nicht der Grund sein. Für mich is wohl son ding kein Thema mehr riecht nach viel ärger was son ding machen kann für 200 Euro und 1 Mal im jahr 30 Minuten benutzen ne danke :) Aber danke für eure schnellen antworten (TOP) sowas sieht man selten in Foren also dickes LOB an euch

    Nun mal langsam, wenn Du das Teil keinen Kindern in die Hand drückst, kann Dir auch keiner was. Zum Anfang ist da wohl eine kleine 6 mm empfehlenswert, kostet um 40 Euro, Patronen sind auch sehr günstig und wenns Spaß macht, folgt eh bald der 9 mm Revolver... So wars bei mir auch! :nuts:
    http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…&products_id=42
    http://www.sportwaffen-schneider.de/product_info.p…oducts_id/11809
    Jetzt hast Du mal nen Überblick. Die RG 3 geht außerdem in 100 Jahren nicht kaputt. :new11:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Grinz,ich hab die RG3 vernickelt seit gestern,geniales Teil,erstaunlich laut,prima Mündungsfeuer,pyros fliegen erstaunlich hoch-bin voll begeistert,das Ding wird sich Silvester bewähren...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Außerdem, was heißt da 30 Minuten? So 2 - 5 Stunden kann man sich an Silvester sehr wohl damit vergnügen ( ganz zu schweigen von den 10 - 20 Stunden putzen, um seine ganzen Waffen wieder sauber zu bekommen ). (:)

  • Ich ergänze noch die Antworten um zwei Punkte:
    Das die Händler sich Daten von den Käufern notieren und meist auch unterschreiben lassen, hat nicht nur den Grund der Berechtigung - in diesem Falle volljährigkeit des Erwerbers, sondern dienst auch als Nachweis, dass der Händler seiner Pflicht nach § 35 WaffG nachgekommen ist. Demnach hat er dem Erwerber gegenüber gewisse Hinweispflichten. Diese kommen die Händler mit dem Musterblatt des VDB nach, dessen Übergabe sich die Händler gern quittieren lassen.
    So kann dann kein Kunde später behaupten, davon habe ich nichts gewusst...

    § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
    ...
    (2) Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen. Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.
    ...

    Weiterhin ist in diesem Zusammenhang in Verbindung mit Silvester besonders wichtig zu wissen, dass das Führen (auf der Straße) den KWS bedarf und auch zu Silvester auf der Straße nicht mit SSW geschossen werden darf. Egal ob im Besitz des KWS oder nicht.
    Wäre schade, wenn man als Neuling gleich Ärger bekommt.
    Daher erlaube ich mir gaaanz leise darauf hinzuweisen.

  • Also ich bin auch an Silvster ein paar Stunden beschäftigt, ganz zu Schweigen vom Sauber machen der Waffe, das würd einige Tage dann dauern, ich muß ja auch noch Arbeiten !

    MFG
    Cannyblue

  • Ok ich verstehe es ne Waffe is ne Waffe allerdings denk ich Mal is es immer zum nachteil wenn man mit sowas regestriert is welche gründe auch immer oder? Das Man damit verantwortungsvoll umgehen muss is mir sehr wohl bewusst, allerdings will ich mir ned was zum spass kaufen wo ich irgendwo gleich abgestempelt werde oder in irgendein Raster falle.
    Ich bin ja auch als vereinsmitglied bei den Gauschützen gemeldet kommt sowas dem auch gleich?

  • Wieso denn das? In Berlib haben das einige Waffenhändler bereits vor dem Neuen Waffengesetz gemacht!
    Die Informationen sind eigendlich nur deine Personalien deines Ausweisses und Seriennummer sowie der Waffen Typ !
    und dies behält der Waffenladen um sich ab zu sichern !
    Aus dem Einfach Grund, das z.B nicht irgend ein 18 Jähriger einem Minder Jährigen eine SSW Kauft und der damit Mist baut bzw einfach danach erwischt würd !

    Was ich auch verstehen kann, da an Silvster bzw die Tage davor ich vor einem Waffenladen von vielleicht 14 Jährigen angesprochen wurde, ob ich Ihnen nicht eine Gas Waffe kaufe !
    Was ich natürlich nicht gemacht habe !

    MFG
    Cannyblue

  • Zitat

    Original von Medjay
    Ja,ich wurde auch im örtlichen Waffengeschäft beim Kauf einer Lupi registriert-zum kotzen,dieser vorauseilende Gehorsam ohne jegliche rechtliche Grundlage...Ich bin 43Jahre alt,und werde registriert,warscheinlich als mutmasslicher Gewalttäter... :new16:

    Die registrieren die Waffe mit der Seriennummer damit der Käufer nicht irgendwann kommt und eine alte Waffe deren Garantie bereits abgelaufen ist über die Garantie der neuen Waffe reparieren lässt. Habe das als Antwort bekommen als ich fragte warum die das machen.

    Der Kumpel hat eine CP88 die aber kaputt ist, und man selber hat gerade eine neu gekauft und versucht dann die des Kumpels auf Garantie reparieren zu lassen um Geld zu sparen...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • moin moin

    aber ich denke es geht denen nicht darum was damit nach dem verkauf passiert sonder eher ob der jenige überhaupt alt genug dafür ist..sprich 18 jahre alt ist!

    SSW: Reck PP

  • Sagen wir mal so: es gab schon Händler, die die Waffen einem Volljährigen verkauft haben, die bekamen dann grünen Besuch, weil eben diese Waffe bei einem Nicht-Volljährigen gefunden wurde, der dann behauptete, er habe die Waffe dort und da erworben (nur war ER es nicht, sondern sein Kumpel). Davor kann man sich durch sowas absichern.
    Meine Geco 225 und Vektor CP 1 habe ich bei einem Händler gekauft, der auf die Rechnung meinen Namen und die Nummer meines KWS notiert hat - als Nachweis für IHN, daß er die Waffe an einen Berechtigten verkauft hat und daß ich über das Thema KWS bescheid weiß, somit keine Informationspflicht mehr besteht.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • ich denke, es ist nur Vorsichtsmassnahme.
    Eine gesetzliche Pflicht bei Signalwaffen besteht meines Wissens nach nicht.
    Pflicht ist, den Käufer darüber zu informieren, daß zum Führen der KWS notwendig ist.

    Für Garantiefälle um die Waffe zu identifizieren? Warum dann nicht auch beim Kauf eines Radios?

    Grundsätzlich kann eigendlich jeder Händler vom Käufer verlangen, seine Identität preiszugeben. Auch bei Gemüse - wäre aber lächerlich.
    Bei teurem Zeug ist es aber Usus.

    Ich hab mehrere freie Waffen im Laden gekauft ohne daß von mir irgendwas verlangt wurde ausser mein Geld. Die Quittung ist Garantieschein.
    Aber wenn es verlangt würde - warum nicht.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Herzlich Willkommen an Bord!

    Die Sache mit den Unterschriften/ Notierung der Seriennummer ist nicht ungewöhnlich. Hat oftmals auch was mit Garantieleistungen zu tun. Wie sonst will der Händler in einem halben Jahr noch wissen, dass Du die Waffe bei ihm und nicht http://www.supa-billich-Waffen.de gekauft hast?
    ....
    Gruß,
    Helge/ 5-atü


    Indem er dir eine Quittung/Rechnung ausstellt, ohne die er die Garantie/Gewährleistung ganz einfach verweigern kann. Läuft bei jeglicher PC Hardware auch nicht anders. Dafür sind S/N eben da. Da bedarf es keiner Speicherung der persönlichen Daten, oder macht das der PC Laden um die Ecke auch? ;)


    Motorbiker:

    Entschuldige, aber das ist doch Unsinn. Frankonia müsste niemals nachweisen, wem sie die Waffe verkauft haben. Zum Glück gibt es in diesem Staat (noch? :new16: ) die Unschuldsvermutung. Die Polizei müsste Frankonia nachweisen, dass sie die Waffe an einen Unberechtigten verkauft haben und nicht umgekehrt.

    Wenn die Waffe bei einem Enberechtigten gefunden werden sollte, könnte das Frankonia sonst wo vorbei gehen. Zudem werden SSW eh nicht registriert, was dem ganzen Unsinn noch einen drauf setzt. Wenn die Polizei eine SSW findet, ist eh unklar, von welchem Händler die kommt. Oder werden die Lieferwege schon überwacht?` ???


    Floppyk:

    Der Händler muss keine Daten speichern, um sich eine geführte Aufklärung unterzeichnen zu lassen. Dazu reicht eine einfache Unterschrift auch aus. ;)

    Zitat

    Aus dem Einfach Grund, das z.B nicht irgend ein 18 Jähriger einem Minder Jährigen eine SSW Kauft und der damit Mist baut bzw einfach danach erwischt würd !


    Inwiefern wäre das denn (rechtlich gesehen) das Problem des Ladens? Richtig, es wäre kein Problem für ihn. :)) Wieso auch?

    Er hat rechtlich absolut korrekt gehandelt und die Waffe an einen Volljährigen verkauft.

    Zitat

    Was ich auch verstehen kann, da an Silvster bzw die Tage davor ich vor einem Waffenladen von vielleicht 14 Jährigen angesprochen wurde, ob ich Ihnen nicht eine Gas Waffe kaufe !
    Was ich natürlich nicht gemacht habe !


    Dann würdest du eine Straftat begehen und nicht der Händler. ;)

    Zitat

    Sagen wir mal so: es gab schon Händler, die die Waffen einem Volljährigen verkauft haben, die bekamen dann grünen Besuch, weil eben diese Waffe bei einem Nicht-Volljährigen gefunden wurde, der dann behauptete, er habe die Waffe dort und da erworben (nur war ER es nicht, sondern sein Kumpel). Davor kann man sich durch sowas absichern.


    Link zu einem solchen Fall, der nicht im Sande verlaufen ist, sondern wirklich vor Gericht landete? Dass das der Grund für dieses Vorgehen ist, glaube ich erst, wenn ich es schwarz auf weiß sehe. Da müssten im ganzen Land ja etliche Fälle aufgetreten sein, damit die Händler das so übergreifend durchführen. ;)

    Der Hauptgrund wird wohl wirklich die Garantie sein, das könnte man aber auch ohne persönliche Daten regeln. Soll wohl - mal wieder - der "Abschreckung" (lol) dienen.


    Ich weiß das ich mit meinen Aussagen wahrscheinlich nicht auf Verständnis stoßen werde, aber das ganze Vorgehen ist einfach eine pauschalisierte Kriminalisierung von sämtlichen Käufern. Das ist meine Meinung zu diesem Thema. Was ich durchaus verstehen könnte, ist die Tatsache, dass ein Händler auf seinen Quittungsblock die S/N aufgrund von Garantieleistungen notiert. Dazu bedarf es aber keinen persönlichen Daten.

    Alles andere ist rechtlich gesehen nicht notwendig und in meinen Augen daher auch nicht in Ordnung und/oder wünschenswert. Wir werden schon genügend kriminalisiert in diesem Staat, da brauche ich nicht noch eine freiwillige Institution von Händlern, die sich als Vorreiter aufspielen. Wenn jemand mit solchen Waffen böses plant, schreckt ihn das ganz sicher nicht ab, da er eh gegen das Gesetz verstoßen möchte. Es ist eine Gängelung der ehrlichen Käufer, wie der KWS in fast allen Fällen auch. Die Seriennummern werden doch eh nicht registriert, oder? ;)

    EDIT:

    Uff. Entschuldigt den vielen Text. Ich habe schon ein wenig getrunken ( :)) ) und bin beim Thema "Datenspeicherung" eine Nummer für sich, auch wenn meine Schwerpunkte da in anderen Bereichen liegen. ;) Rechtschreibfehler bitte überlesen. Nach >= 2l Bier wirds schwierig .. xD

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    4 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (20. Dezember 2008 um 05:56)

  • Ich habe bisher nur zweimal bei meinem Büma den Ausweis zeigen müssen.
    Beim ersten Kauf in dem Laden und beim Kauf meiner HW 37 wurden meine Daten wegen der Belehrung nochmal gebraucht. Ansonsten erkennt er mich und ich muß nichts mehr vorweisen.
    Aber warum die Aufregung ?
    Wenn ihr im Internet kauft, und das machen sicher einige, werden eure Daten doch auch vom Händler gespeichert.
    Da ganze ist übrigens keine neue sachen. Ich habe mitte der 80´er in München gelebt dort wurde damals schon die Perso Daten auf geschrieben.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/