kleiner waffenschein

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 9.725 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2008 um 14:11) ist von Ritztec.

  • Hallo, ich wollte in naher zukunft denn kleinen Waffenschein beantragen
    aber habe dazu noch eine frage.

    ich bin vor ca 1-2Monaten aus der Klapse raus wegen einer jetzt immernoch ezestierender Psichose.

    Bekomme ich den kleinen Waffenschein auch mit Phichose?
    Ich habe mal gelesen das man in meinem Falle sich eine bescheinigung vom Phichater holen muss.

    Ach und sonst habe ich eigentlich nichts auf dem Kerpholz auser mit 14 eine Anzeige wegen 1 Gramm piece was aber wieder aus dem Computer von der Polizei gelöscht wurde als ich 18 geworden bin.

    Wegen der Beantragung muss ich doch ins Rathaus gehen oder?

    So... das wars

    Freue mich über schnelle Antworten

    MFG olaf

  • ja ne leider.

    ich das dann nich so wenn man eine phsichose hat oder suchtkrank is oder so das man sich eine bescheinigung vom Phsichater holen muss??

    äusert euch doch mal vernünftig.

  • Wenn du es tust, tun wir es auch. Versprochen ;)

    Ich schätze du hast die gleichen Tasten auf deiner Tastatur wie ich, nun versuch die Zeichen darauf in die richtige Reihenfolge zu bringen daß sie Wörter ergeben.

    Das ist nicht bös gemeint und leider kann ich dir bei deiner Frage nach Psychose und KWS nicht helfen, es wäre aber möglich daß es jemand kann und der muss dann aber auch lesen können was du genau willst.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • ich zitiere/kopiere:

    Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:

    * keine Vorstrafen außer höchstens eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
    * fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
    * Mindestalter 18 Jahre
    * keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
    * keine Geisteskrankheiten

  • aha...ja ich habe nur mal leider eine phsichose.
    Also muss ich doch zu meinem Phsichater gehen und mir eine schriftliche genemigung oder eignung schreiben lassen oder?

  • Die Frage is nicht einfach aber wenn das ganze dein Ernst ist geh einfach mal zum Landratsamt und frag nach. Die können dir sicher eine präziere Auskunft erteilen als wir

    ABIsajaf - Endlich Hammas!

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Wenn du es tust, tun wir es auch. Versprochen ;)

    Ich schätze du hast die gleichen Tasten auf deiner Tastatur wie ich, nun versuch die Zeichen darauf in die richtige Reihenfolge zu bringen daß sie Wörter ergeben.

    Das ist nicht bös gemeint und leider kann ich dir bei deiner Frage nach Psychose und KWS nicht helfen, es wäre aber möglich daß es jemand kann und der muss dann aber auch lesen können was du genau willst.


    Gruß K.

    Ist auch nicht böse gemeint!
    Ich musste nur über Kentuckys belehrende Worte lachen.
    Kentucky bist du Lehrer oder so in der Richtung?

  • ...aber bitte arbeite vorher erst noch an deiner Rechtschreibung..das ist echt grausig, da sträuben sich mir die Nackenhaare..


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Zitat

    Original von hessel007


    Hessel, bist du das auf dem Foto? Sieht so "norddeutsch" aus. :))

  • Wenn das aktenkundig ist, wird das Probleme machen:

    WaffG § 6 Persönliche Eignung
    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1. geschäftsunfähig sind,
    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1
    bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die
    Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

  • :laugh:
    Jetzt wo ich den Satz so in der Sprechblase mit dem Typen lese, erinnert er mich tatsächlich an einen ehemaligen Lehrer von mir!
    Oh mein Gott!!! :anon:

    Und nein, Lehrer bin ich nicht.
    Ich wollt nur auch mal als Erster den Rechtschreibkritiker in einem Thread raushängen lassen :ngrins:.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Um der vom Floppyk dargelegten, und recht teuren, offiziellen Vorgehensweise der Behörde zuvorzukommen, würde ich zu meinem behandelnen Arzt / Psychiater gehen und von dem ein Attest über die Tauglichkeit zum Führen einer Schreckschußwaffe erstellen lassen.
    Das ist zwar auch keine Kassenleistung und muß privat bezahlt werden, aber der Weg ist mit ziemlicher Sicherheit billiger als den Weg über die zuständige Behörde, die über dich ein medizinisches Gutachten erstellen lässt.

    Solltest du allerdings wegen Unzurechnungsfähigkeit, einer Sucht auf Medikamente, Alkohol oder Drogen , wegen Gewalttätigkeit, oder wegen Suizidgefahr stationär behandelt worden sein, dann brauchst du dir überhaupt keine Chance auf einen KWS ausrechnen.
    Du würdest den KWS bei solchen Behandlungsgründen in absehbarer Zeit nicht bekommen. Eine Chance auf den KWS hättest du nur, wenn du nachweisbar geheilt bist und in sozial gesicherter Umgebung lebst.

    Wenn du es versuchen möchtest, besorge vom Arzt den Attest und gehe damit zur Behörde und sprich offen mit dem Sachbearbeiter, lege dabei das Attest vor. Wenn der Sachbearbeiter der Meinung ist, daß du den KWS bekommen kannst, beantrage ihn. Ansonsten spare dir das Geld dafür.

    Und bitte, gib dir ein wenig mehr Mühe bei der Rechtschreibung. Danke.

  • Zitat

    Original von WarLord
    ich zitiere/kopiere:

    Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:

    * keine Vorstrafen außer höchstens eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
    * fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
    * Mindestalter 18 Jahre
    * keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
    * keine Geisteskrankheiten

    Bist du dir da sicher?
    Ich hatte ein Gespräch mit unserer Sachbearbeiterin für Waffenwesen und soviel ich weiß warens 90 Tagessätze wie beim Führungszeugnis.

    Die Menschen sollten keine Angst vor Waffen haben,
    sondern die Waffen vor uns.