BRANDAKTUELL: Stellungnahme des BMI + des LKA BAYERN zur LEP / 4mmM20 Problematik- Stichwort: WaffG.

Es gibt 946 Antworten in diesem Thema, welches 147.949 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2009 um 15:24) ist von harryumpf.

  • Hallo Gemeinde, damit es jeder lesen kann, hier mal die aktuelle (heute 15:47 Uhr) Antwort des BMI zum Thema Altbesitz LEP / 4mmM20-Waffen - soviel zum neuen "WaffG.", das morgen in Kraft tritt!!!

    :direx:: Eine Stellungnahme des bayerischen Innenministers findet Ihr auf der Seite 11!

    :direx: Die aktuelle Stellungnahme des LKA Bayern (Informationen an die SB`s in den Ämtern) von heute, dem 16.04.08, findet Ihr auf der Seite 12!


    Nur meine Meinung:

    Die können das auch nicht handhaben, deshalb wird das auf die Sachbearbeiterebene abgeschoben. Die Sachbearbeiter fragen nach (das Thema habe ich in einem anderen Thread bereits durch) und erfahren auch nix - es dreht sich im Kreis.

    Das Email, mit den Detailfragen an das BMI ist in diesen Thread eingebunden, nur falls es jemanden interessiert:

    LEP`s (auch ehemals Waffen mit "F") und 4mmM20 wie gehts weiter?
    Seite 1, 16. Post - denke ich!


    Ich gebe es hier im Original wieder:

    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage an das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 14. März 2008. Wir sind bemüht, alle Schreiben und Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten. Dies ist aufgrund des großen Aufgabenspektrums des Bundesinnenministeriums sowie der Vielzahl der z.Zt. insbesondere zum neuen Waffenrecht hier eingehenden Anfragen leider nicht immer möglich. Ich bitte um Verständnis. Bitte haben Sie ferner Verständnis dafür, dass wir wegen der Fülle und der Komplexität der in Ihrer Anfrage angesprochenen Themen nicht auf alle Aspekte im Einzelnen eingehen können. Daher hierzu nur kurz folgende Informationen:

    Die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Zweifel an der Sinnhaftigkeit einiger der jüngsten Rechtsänderungen und das Gefühl, zu Unrecht quasi kriminalisiert zu werden, sind aus Sicht eines rechtstreuen Bürgers, der sich vor Ausübung seines Hobbys bereits bislang einem komplexen administrativen Procedere zu unterziehen hatte, grundsätzlich verständlich und nachvollziehbar. Es ist jedoch erklärtes Ziel der Politik, im Bereich der gesetzlichen Regelungslage und administrativer Vorkehrungen nichts unversucht zu lassen, um das von einer illegalen Nutzung von Schuss- und anderen Waffen ausgehende Gefährdungspotential zu minimieren und damit eine weitere Verbesserung der Inneren Sicherheit zu erreichen. Aus Sicht des BMI ist insbesondere zu erwarten, dass die Zahl der einschlägigen Gewaltdelikte durch die aktuellen Neuregelungen des Führens von bestimmten Messern und Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zurückgeht.

    Nach den Zuständigkeitsregelungen des Grundgesetzes obliegt unter anderem die Anwendung des Waffenrechts den Bundesländern. Zuständige Behörden für diesbezügliche einzelfallbezogene Fragen sind somit die für Ihren Wohnort nach Landesrecht zuständigen Waffenbehörden (Polizeidienststelle, Ordnungsamt etc.). Diese Behörden sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Recht und Gesetz sowie gegebenenfalls an die Weisungen der ihnen übergeordneten obersten Landesbehörden (Ministerien) gebunden. Zur Beantwortung konkreter Auslegungsfragen zum Waffengesetz (WaffG) wenden Sie sich am besten direkt an Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde, wo Sie auch einzelfallbezogen detailliert beraten werden können. Eine Stellungnahme des BMI bspw. zu den Kriterien, die etwa im Falle umgebauter Original-Waffen für die Bedürfnisprüfung des Besitzers heranzuziehen sind, wäre wenig hilfreich, da für Ihren Einzelfall :laugh: nur der Beurteilungsmaßstab der jeweils örtlich zuständigen Waffenbehörde maßgeblich ist.

    Soweit Ihre bisherigen dortigen Informationsbemühungen - wie Sie berichten - fruchtlos geblieben sind, mag dies ggf. mit der relativen Häufung von waffenrechtlichen Änderungen und damit einhergehenden Koordinierungs- oder Fortbildungsdefiziten zu erklären sein, zu akzeptieren ist das jedenfalls nicht. Sie sollten erforderlichenfalls gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern als der für Ihren Wohnort zuständigen obersten Landesbehörde mit Weisungsbefugnis gegenüber Ihrer örtlichen Waffenbehörde auf eine Klärung aller für Sie relevanten Rechtsfragen dringen.

    Allgemeine Informationen zum neuen WaffG und zu sonstigen Themen der Innenpolitik finden Sie im Internet unter
    http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_121560....html__nnn=true
    Nach Verkündung und Inkrafttreten wird dort auch der neue Gesetzestext als pdf-Datei eingestellt:
    http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_121852....html__nnn=true
    Sie finden den Text des WaffG zum nur-Lesen zudem in der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes I:
    http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen ein wenig geholfen zu haben und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    gez. Fischer

    Bundesministerium des Innern
    Referat O 3 - Buergerservice -
    _____________________________________
    E-Mail: BuergerserviceBMI@bmi.bund.de

    Mir schwillt jetzt buchstäblich der Kamm :evil:

    Edit am 16.04.08:

    Titel abgeändert, da sich heute auch das LKA Bayern geäußert hat - siehe Post auf der Seite 12!

  • Gleiche Antwort habe ich vor paar Tagen bekommen, besser gesagt haargenau die gleiche...

  • Zitat

    Original von Derringer
    Gleiche Antwort habe ich vor paar Tagen bekommen, besser gesagt haargenau die gleiche...

    Wenn Du jetzt zwischen den Zeilen liest heißt das jetzt, es obligt Deiner zuständigen Behörde, was Du mit dem Altbestand dieser Waffen zu machen hast - alles ist "klar", der Willkür stehen Tür und Tor weit offen.

    Ich hoffe nur, dass es noch mehrere Einzelfälle :laugh: gibt, die gegen Willkür (wenn angewendet), dann auch entsprechend klagen!

  • Zitat

    Original von gilmore

    ??? Wieder nur die Änderungs-"Bruchstücke" als Text.

    Eine vollständige offizielle Version kommt dann ja wohl bald

    Andreas

    Ne, die müsste hier sein:

    :

    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0426.pdf

    Sorry, ist auch nur der übliche M...!

  • Was ich bezeichnend finde, ist die Tasache, daß u.a. der Bundesminister des Inneren das neue WaffG mit unterzeichnet, die Mitarbeiter in seinem Hause aber keinerlei genaue Aussage darüber treffen können, wie die "Angelegenheit" Altbestand von Umbauten geregelt wird, der sich derzeit schon auf einer gültigen, grünen WBK befindet...

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (31. März 2008 um 20:40)

  • wie ist die Gesetzeslage bei Altdeko-Langwaffen.

    Waffe (Lauf) und Verschluß komplett in Ordnung. Nur Schweißpunkt im Patronenlager (ich denke mal Änderung so Mitte der 1970er Jahre)

    Aber wer hat da noch einen Kauf (Erwerbs-) Beleg

    Einmal editiert, zuletzt von wolpertinger (31. März 2008 um 21:00)

  • wie soll ich diese Aussage von Frankonia bezüglich Salut - Waffen zuordnen.

    Weiterhin erlaubt wenn sie für Theateraufführungen oder für Film- Fernseh- oder Photoaufnahmen bestimmt sind ?

    Wie soll das ein Privatmann nachweisen. Evtl. noch für private Photoaufnahmen??

  • Vor allem: wie sollst du bei CO2AIR posten? Jedenfalls nicht, indem du zig Ein-Satz-Postings hier hintereinander reinhaust... :confused2:

    Also bitte künftig das Posting mit "ändern" nachbearbeiten und kein neues erstellen - wenn die Mods das machen, bleibt oft nicht alles übrig... :nuts:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Vor allem: wie sollst du bei CO2AIR posten? Jedenfalls nicht, indem du zig Ein-Satz-Postings hier hintereinander reinhaust... :confused2:

    Also bitte künftig das Posting mit "ändern" nachbearbeiten und kein neues erstellen - wenn die Mods das machen, bleibt oft nicht alles übrig... :nuts:

    ja mir sind die Dinge halt kurz hintereinander durch den Kopf gegangen.

    Ich gelobe Besserung.

  • Wer nicht innerhalb des nächsten halben Jahres seine LEP-Umbauten aus ehemals scharfen Waffen auf eine rote WBK bekommt ( was sehr unwahrscheinlich ist ), der hat nach meiner Ansicht nur 2 Möglichkeiten: Seine LEP´s nachweislich ausser Landes schaffen oder eine Kapelle bestellen, die einen Trauermarsch spielt, wenn die LEP´s auf ihrem letzten Weg Richtung Schmelzofen begleitet werden.
    Jede weitere Möglichkeit wäre ein großes Hundepfui und in diesem Forum unerwünscht.

    :direx: Ich befürchte, daß die LEP-Regelung innerhalb der nächsten 6 Monate auch für Kleinstkaliberumbauten aus ehemals GK-Waffen gelten wird. - Mein Beileid den Besitzern :(.

  • Den Eintrag von LEP´s auf rote Karte kann ich mir kaum vorstellen, man bräuchte dann ein anerkanntes Sammelthema und alle LEP´s die ein Sammler bisher frei erworben hat, dann unter einen "Sammelhut" zu bringen, ist eigentlich unmöglich.
    Noch interessanter wird´s bei den 4mmM20 Umbauten, die derzeit ja sogar auf einer gültigen WBK eingetragen sind. Welches Bedürfnis soll man jetzt im Nachhinein dafür geltend machen, wo man sie ja vorher bedürfnisfrei auf die grüne WBK eingetragen bekam ? De fakto gibt es derzeit keine anerkannte Kurzwaffendisziplin, die in diesen umgebauten Kalibern geschossen wird. Wie soll das Bedürfnis für diese Waffen jetzt aussehen ? Mit diesen Fragen werden jetzt die Besitzer dieser Waffen und die Sachbearbeiter der Erlaubnisbehörden alleine gelassen. Hauptsache, man hat mal wieder ein neues WaffG beschlossen.... !

  • Für die bestehenden 4M20 braucht man kein Bedürfnis, die Waffenrechtliche Erlaubnis ist ja bereits erteilt. Dem Gesetzgeber geht es ja darum, die ehemals scharfen Waffen besser unter Kontrolle zu haben - dies ist ja bei 4M20 der Fall, da sie ja bereits erlaubnispflichtig sind. Bei Wegfall einer Disziplin der SpO muß ich die Waffe auch nicht wieder verkaufen (Bestes Beispiel sind die vielen Walther PPK´s, die zum sportlichen Schießen in (fast?) allen Verbänden auf Grund der Lauflänge nicht zugelassen sind). Interessant wird es allerdings für den Neukauf. Und denkbar wäre auch, daß die 4 M20 auf das Kontingent angerechnet werden - Was, Herr Schütze, sie haben schon 5 Kurzwaffen? Und nun noch eine ? Nöööööö.

  • Zitat

    Jede weitere Möglichkeit wäre ein großes Hundepfui und in diesem Forum unerwünscht.


    Hi!

    Fakt ist , wenn keine Lösung für den Altbestand gefunden wird und danach sieht es im Moment aus, das tausende LEP-Umbauten "verschwinden" werden.
    Entweder aus Unwissenheit über die neue Gesetzeslage oder aus purer Absicht.

    Ob der Gesetzgeber das mit dem Satz "damit eine weitere Verbesserung der Inneren Sicherheit zu erreichen" gemeint hat wage ich zu bezweifeln.

    Vielleicht ist diese Entwicklung aber auch gewollt damit der Gesetzgeber in zwei bis drei Jahren rumposaunen kann "Die Zahl der illegalen Waffen in Deutschland ist seid 2008 sprunghaft angestiegen".
    Im Zuge dessen wird dann das Waffengesetz wiederum verschärft. ;)

    Tja, was macht man nun jemand der bis dato ein Gesetzestreuer,rechtschaffender Stuerzahler und weitesgehend ehrlicher Bürger gewesen ist mit seiner LEP-Sammlung die tausende von Euros gekostet hat?? Da ist guter Rat teuer.

    Beim damaligen, freien Verkauf dieser Waffen durch Händler und Umbauer hat der Staat mit 16 bzw. 19% Mwst aber gerne die Hand aufgehalten. Dafür waren solche Waffen gut genug.;)
    Komplette Sammlungen und Einzelstücke werden faktisch ab heute Nacht 24 Uhr wertlos. Niemand wird in den nächsten 6 Monaten ein Bedüfrnis nachweisen können.
    Das bedeutet das man die Waffen ohne Entschädigung dafür zu bekommen abgeben muss.


    Dieser Staat wird immer bekloppter.


    Gruß,
    Rene'

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Vor allem: wie sollst du bei CO2AIR posten? Jedenfalls nicht, indem du zig Ein-Satz-Postings hier hintereinander reinhaust... :confused2:

    Also bitte künftig das Posting mit "ändern" nachbearbeiten und kein neues erstellen - wenn die Mods das machen, bleibt oft nicht alles übrig... :nuts:

    Uli:

    Ich kann den Mann irgendwie verstehen, bei soviel (ZENSUR), was da verbrochen wurde, ist es wirklich nicht leicht, die Forenregeln zu beachten - wenn einem die Galle aufkocht.

  • Zitat

    Tja, was macht man nun jemand der bis dato ein Gesetzestreuer,rechtschaffender Stuerzahler und weitesgehend ehrlicher Bürger gewesen ist mit seiner LEP-Sammlung die tausende von Euros gekostet hat??

    Ich weiß es, ich weiß es!!

    Es gibt sicher diverse Hinterhofwerkstätten die einige Teile der LEPs günstig aufkaufen und wenn sie eh schon illegal sind wieder scharf machen.
    Noch illegaler als illegal geht nämlich nicht und bevor man für eine Luftpuste genau so bestraft wird wie für eine Scharfe dann suchen sich die meisten wahrscheinlich letztere Variante aus. Da hat man wenigstens was davon.

    Tolles Gesetz echt.......


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: