Hallo Gemeinde, damit es jeder lesen kann, hier mal die aktuelle (heute 15:47 Uhr) Antwort des BMI zum Thema Altbesitz LEP / 4mmM20-Waffen - soviel zum neuen "WaffG.", das morgen in Kraft tritt!!!
: Eine Stellungnahme des bayerischen Innenministers findet Ihr auf der Seite 11!
Die aktuelle Stellungnahme des LKA Bayern (Informationen an die SB`s in den Ämtern) von heute, dem 16.04.08, findet Ihr auf der Seite 12!
Nur meine Meinung:
Die können das auch nicht handhaben, deshalb wird das auf die Sachbearbeiterebene abgeschoben. Die Sachbearbeiter fragen nach (das Thema habe ich in einem anderen Thread bereits durch) und erfahren auch nix - es dreht sich im Kreis.
Das Email, mit den Detailfragen an das BMI ist in diesen Thread eingebunden, nur falls es jemanden interessiert:
LEP`s (auch ehemals Waffen mit "F") und 4mmM20 wie gehts weiter?
Seite 1, 16. Post - denke ich!
Ich gebe es hier im Original wieder:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage an das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 14. März 2008. Wir sind bemüht, alle Schreiben und Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten. Dies ist aufgrund des großen Aufgabenspektrums des Bundesinnenministeriums sowie der Vielzahl der z.Zt. insbesondere zum neuen Waffenrecht hier eingehenden Anfragen leider nicht immer möglich. Ich bitte um Verständnis. Bitte haben Sie ferner Verständnis dafür, dass wir wegen der Fülle und der Komplexität der in Ihrer Anfrage angesprochenen Themen nicht auf alle Aspekte im Einzelnen eingehen können. Daher hierzu nur kurz folgende Informationen:
Die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Zweifel an der Sinnhaftigkeit einiger der jüngsten Rechtsänderungen und das Gefühl, zu Unrecht quasi kriminalisiert zu werden, sind aus Sicht eines rechtstreuen Bürgers, der sich vor Ausübung seines Hobbys bereits bislang einem komplexen administrativen Procedere zu unterziehen hatte, grundsätzlich verständlich und nachvollziehbar. Es ist jedoch erklärtes Ziel der Politik, im Bereich der gesetzlichen Regelungslage und administrativer Vorkehrungen nichts unversucht zu lassen, um das von einer illegalen Nutzung von Schuss- und anderen Waffen ausgehende Gefährdungspotential zu minimieren und damit eine weitere Verbesserung der Inneren Sicherheit zu erreichen. Aus Sicht des BMI ist insbesondere zu erwarten, dass die Zahl der einschlägigen Gewaltdelikte durch die aktuellen Neuregelungen des Führens von bestimmten Messern und Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zurückgeht.
Nach den Zuständigkeitsregelungen des Grundgesetzes obliegt unter anderem die Anwendung des Waffenrechts den Bundesländern. Zuständige Behörden für diesbezügliche einzelfallbezogene Fragen sind somit die für Ihren Wohnort nach Landesrecht zuständigen Waffenbehörden (Polizeidienststelle, Ordnungsamt etc.). Diese Behörden sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Recht und Gesetz sowie gegebenenfalls an die Weisungen der ihnen übergeordneten obersten Landesbehörden (Ministerien) gebunden. Zur Beantwortung konkreter Auslegungsfragen zum Waffengesetz (WaffG) wenden Sie sich am besten direkt an Ihre örtlich zuständige Waffenbehörde, wo Sie auch einzelfallbezogen detailliert beraten werden können. Eine Stellungnahme des BMI bspw. zu den Kriterien, die etwa im Falle umgebauter Original-Waffen für die Bedürfnisprüfung des Besitzers heranzuziehen sind, wäre wenig hilfreich, da für Ihren Einzelfall nur der Beurteilungsmaßstab der jeweils örtlich zuständigen Waffenbehörde maßgeblich ist.
Soweit Ihre bisherigen dortigen Informationsbemühungen - wie Sie berichten - fruchtlos geblieben sind, mag dies ggf. mit der relativen Häufung von waffenrechtlichen Änderungen und damit einhergehenden Koordinierungs- oder Fortbildungsdefiziten zu erklären sein, zu akzeptieren ist das jedenfalls nicht. Sie sollten erforderlichenfalls gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Innern als der für Ihren Wohnort zuständigen obersten Landesbehörde mit Weisungsbefugnis gegenüber Ihrer örtlichen Waffenbehörde auf eine Klärung aller für Sie relevanten Rechtsfragen dringen.
Allgemeine Informationen zum neuen WaffG und zu sonstigen Themen der Innenpolitik finden Sie im Internet unter
http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_121560....html__nnn=true
Nach Verkündung und Inkrafttreten wird dort auch der neue Gesetzestext als pdf-Datei eingestellt:
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_121852....html__nnn=true
Sie finden den Text des WaffG zum nur-Lesen zudem in der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes I:
http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen ein wenig geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Fischer
Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Buergerservice -
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E-Mail: BuergerserviceBMI@bmi.bund.de
Mir schwillt jetzt buchstäblich der Kamm
Edit am 16.04.08:
Titel abgeändert, da sich heute auch das LKA Bayern geäußert hat - siehe Post auf der Seite 12!