LEP (ehemals Waffen mit "F") & 4mmM20 oder: Das Ende (der Vernunft)?

Es gibt 179 Antworten in diesem Thema, welches 33.378 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. September 2008 um 23:53) ist von harryumpf.

  • Jetzt habe ich die LEP`s (nachdem bereits die 4mmM20-Umbauten aus den Gesetzesdiskussionen herausgetrennt wurden) auch aus dem Gerangel rausgenommen.

    Anscheinend weiß im Moment niemand so recht, wie man das Gesetz deuten muss in Bezug auf Altbestand, Altbesitz etc. von den ehemaligen :F:-Waffen :confused2:.

    Hier ist der Raum, seine "Vermutungen" zu äußern - es sei denn, jemand weiß es genau, wie man das Pamphlet in diesem Bezug deuten muss.

    Auch wenn die LEP`s in diesem Forum (wenigstens offiziell) nur sehr wenige mögen, waren diese über mehr als 10 Jahre auch diesem Forum zugehörig, da frei erhältlich ab 18 Jahren mit :F:.

    (Und alle, die sich jetzt darüber freuen, dass diese Waffenarten jetzt wohl verschwinden werden - eure Waffen werden sie euch auch noch nehmen - kommt Zeit, kommt das auch noch.)

    Edit am 27.03.08:

    Da mich 4mmM20-O-Umbauten auch betreffen, habe ich das jetzt mit eingebunden.

    Edit am 04.04.08:

    Titel etwas abgeändert, weil ich langsam eine Zwangsjacke brauche :evil:

  • Ach Harry, warum so pessimistisch?
    Selbstverständlich sind wir LEPler hier eine die bedürfnisfreien eine Randgruppe. Aber ich denke, das liegt einfach am Preis der Waffen.
    Wer sich F-waffen kauft, will meißt recht präzise, mit genug Kraft und zu einem günstigen Preis schießen.
    Wer freie waffen zum Sammeln haben will, weicht meißt auf SSW aus, da diese auch noch schön knallen und silvester ihre anwendung finden.

    Meine rechtliche Meinung/Hoffnung kennst du ja.
    Ich gehe davon aus, dass LEPs entweder bedürfnisfrei auf die WBK kommen oder neue Umbauten kein F mehr bekommen (und eventuell ein bedürfnis erfordern).
    Wie gesagt, können sie uns ja nicht enteignen und müssen altbesitz hinnehmen.
    Von daher sehe ich das nicht ganz so verbissen.

  • Vampyr, wenn du eine Sammlung 4mmM20 und LEP`s in diesen Dimensionen wie ich hättest, dann würde dir auch flau im Magen bei diesem Schrott, glaube mir.

    Ich hätte gar keine Chance, die noch bis zum 01.04.08 zu verkaufen (außer ich würde das Zeug verschenken)!

  • Zitat

    Wie gesagt, können sie uns ja nicht enteignen und müssen altbesitz hinnehmen.

    Klar können Die. Werden die im Notfall auch machen.

    Wie war das als Butterfly's und Wurfsterne zu verbotenen Gegenständen erklärt wurden. Hat da jemand gegen geklagt und Recht bekommen ? Nö!

    Ich denke zwar nicht das die LEP's zu verbotenen Gegenständen werden bin mir aber fast sicher das ein Bedürfnis nachgewiesen werden muss das sich nach der Originalwaffe richtet.
    Also hast Du ja die Möglichkeit entweder ein Bedürfnis nachzuweisen (wird schwer sein) oder die Waffe an jemanden zu verkaufen der ein Bedürnis nachweisen kann.

    Enteignen werden Sie Dich nur wenn Du die Waffe illegal besitzt. Das ist dann auch rechtens.
    Stell Dir vor Du kaufst bei Igor am Bahnhof eine Kalaschnikov und diese wird bei Dir gefunden.
    Sie wird eingezogen obwohl es rein rechtlich es dein Eigentum ist. Pech ist aber : Du hast keine Erlaubnis sowas zu besitzen. Also ist sie futsch. (Und Du auch für ein paar Jahre. ;) )

    Ich habe bis auf eine Waffe meine acht LEP's verkauft und dafür noch einen super Kurs bekommen. Wahnsinn was dafür z.Zt. gezahlt wird.
    Die eine werden ich vielleicht auch noch verkaufen oder im Notfall dann halt abgeben (müssen!)

    Der Vorteil der schwammigen Formulierungen im Entwurf liegt auf der Hand: Die Politik kann in ein paar Jahren den "Besitz von illegalen Waffen ist in den letzen Jahren sprunghaft angestiegen"-Joker ziehen um das Waffengesetz dann nochmals drastisch zu verschärfen.


    Harry: Gibt es irgendwo eine entgültige (!!) Fassung des neuen Gesetzes nachzulesen?

    Gruß,
    Rene'

    2 Mal editiert, zuletzt von Rene' (23. Februar 2008 um 12:37)

  • Zitat

    Original von harryumpf
    (Und alle, die sich jetzt darüber freuen, dass diese Waffenarten jetzt wohl verschwinden werden - eure Waffen werden sie euch auch noch nehmen - kommt Zeit, kommt das auch noch.)

    Nun, einerseits ist doch geringfügige Freude da, da nicht mehr sehr seltene und wertvolle Sammlerwaffen "verstümmelt" werden. Andererseits sehe ich es nicht ein, wieso jemand enteignet werden sollte.
    Mir ist noch kein Fall bekannt wo LEP-Waffen zurückgebaut wurden, oder für ein Verbrechen verwendet wurden. Dies ist viel mehr bei Deko-Waffen und SSW der Fall dass da gebastelt wird, diese werden aber nicht betroffen.

    Ich wünsche allen LEP-Besitzern dass der Altbestand weiterhin legal bleibt. Den Sammlern wie Harry - wenn nicht anders möglich - sollte eine rote WBK ausgestellt werden.
    Wenn das auch nicht möglich ist, ich habe dir bereits meine Hilfe angeboten.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Promo

    Nun, einerseits ist doch geringfügige Freude da, da nicht mehr sehr seltene und wertvolle Sammlerwaffen "verstümmelt" werden. Andererseits sehe ich es nicht ein, wieso jemand enteignet werden sollte.
    Mir ist noch kein Fall bekannt wo LEP-Waffen zurückgebaut wurden, oder für ein Verbrechen verwendet wurden. Dies ist viel mehr bei Deko-Waffen und SSW der Fall dass da gebastelt wird, diese werden aber nicht betroffen.

    Ich wünsche allen LEP-Besitzern dass der Altbestand weiterhin legal bleibt. Den Sammlern wie Harry - wenn nicht anders möglich - sollte eine rote WBK ausgestellt werden.
    Wenn das auch nicht möglich ist, ich habe dir bereits meine Hilfe angeboten.

    Gruß Georg

    Danke Georg, ich weiß das schon zu schätzen, aber ich muss jetzt erstmal warten, bis mir das Pamphlet einer so eindeutschen kann, dass das rechtlichen Bestand hat. Ich denke, noch ist dazu keiner in der Lage, oder???

    :cry:

  • Nein, dazu ist niemand in der lage, weil es keine konkreten Aussagen des Gesetzgebers zu dem thema gibt. Die wissen wohl selbst noch nicht, wie sie das genau handhaben wollen.

  • so, welche lep waffen bleiben denn jetzt mit 18 jahren frei erwerbbar?

    mir fallen im moment ein:
    me38 reihe
    me bull barrell
    me single action
    svw derringer
    reducta warrior
    me revolvergewehr

    das müsste es gewesen sein.

    die reducta warrior ist dann natürlich das non plus ultra.

  • Von SVW gab es auch mal einen Trommelrevolver (so eine Art Alfaproj), der war auch nur in LEP gebaut und von ME (Weihrauch) gibt es nach wie vor noch den ME Competition 6"-Lauf (wird aber leider erst ab 50 Stück Bestellmenge wieder angeboten).

    Die Reducta Warrior (FN-HP aus dem Balkan) ist zwar sogesehen nur in LEP gebaut worden, aber nicht besonders schön.

    Wie es sich mit den anderen ME-Umbauten (Star "Firestar", Colt 1911A1, Norinco 1911A1, Daewoo DP51, Beretta 92FS, Winchester UHR und Rossi Puma) verhält, ist meiner Meinung nach auch offen, da die sogesehen so verändert wurden, dass diese eigentlich als Neubauten gelten könnten ???

    By the way gibt es auch LEP`s, die außer dem F-Stempel sogar eine BKA-Raute besitzen (u.A. die ersten Ehrenreich-Umbauten und alle ME-Umbauten).

    Ich habe offiziell beim VdW (Verband für Waffentechnik und Geschichte, da bin ich langjähriges Mitglied) erneut angefragt (habe ich vor 4 Wochen bereits schon einmal gemacht, da konnte man mir aber noch Nix sagen - kein Wunder, weil man ja alles nochmal umgedreht hat :cry:), wie die die Geschichte mit den LEP`s / 4mmM20 etc. sehen und was die dort mir raten würden. Da gibt es einige gute Anwälte usw. ich hoffe, dass die aus dem Gewurschtle schlau werden.

    Sobald ich was weiß, poste ich hier - im Moment komm ich mir allerdings vor wie ein Schwerstkrimineller.

    Edit am 29.02.08:

    Kleiner Zwischenbericht:

    Herr Dr. jur. Hannes Scholzen vom VdW hat geantwortet, dass er auf meine Fragen bezüglich LEP / 4mmM20, Altbesitz etc. zurückkommt, sobald ein "lesbares" Gesetz zur Verfügung steht - d.h. so in ca. 2 Wochen.

    :W: ir sind konservativ! :new11: http://www.zentralzuender.de

    VDB Fördermitglied, FWR & GRA Mitglied

    Mitglied im VdW und der FESAC

    6 Mal editiert, zuletzt von harryumpf (29. Februar 2008 um 21:11)

  • Zum Waffenrecht darf ich parallel auf folgende, brandaktuelle Zusatz-Übersicht hinweisen, die als PDF ab morgen auf der Startseite und schon jetzt direkt erreichbar ist.

    Darin finden sich ohne höfliches Drumherumreden zahlreiche Verschärfungen im Klartext, etwa was die Volljährigkeit für das Schießen mit Armbrüsten angeht oder den LEP-Altbesitz. Ich weise aber darauf hin, daß es sich um einen (zwar mit Rechtsanwälten abgesprochenen) redaktionellen Text handelt
    und nicht um die gültige offizielle Fassung. Einklagbar ist da leider nichts, und jede Haftung ist ausgeschlossen...


    So, würg, jetzt ist es heraus, aber wie soll man nachträglich ein Bedürfnis für etwas nachweisen, wofür man kein Bedürfnis brauchte

    Also doch ein VERBOT durch die Hintertür!!!

    http://www.visier.de/1551.html

  • der link würde mich sehr interessieren, allerdings ist die seite leider nicht erreichbar!


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Sorry wegen der Link-Änderung, aber unser Internet-Redaktionssystem hat da ab und zu eigenwillige Ansichten. Nach einer Textkorrektur (danke für die vielen Hinweise, daß leider nur alle Waffen bis 0,5 Joule und nicht ab 0,5 Joule frei sind... :confused2: ) nahm das System den alten Linknamen nicht mehr an.

    Über die Startseite von VISIER kommt man aber jederzeit an das PDF ran, mit dem von harryumpf genannten Direktlink jetzt auch wieder:

    http://www.visier.de/waffengesetz2008.html


    Ich bitte aber schon jetzt um Verständnis: Einzelfragen können wir hier nicht und erst recht nicht abschließend und verbindlich beantworten; Kollege Andreas Skrobanek hat nur die nach unserer Sicht zutreffenden facts aus den wenigen Quellen zusammengestellt und in Absprache mit kundigen Rechtsanwälten interpretiert.

    Und da es morgen zur IWA geht und noch eine Menge zu erledigen ist, wünschen wir ein fröhliches/trauriges Diskutieren (Nichtzutreffendes bitte streichen)... :new16:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt

    Ich bitte aber schon jetzt um Verständnis: Einzelfragen können wir hier nicht und erst recht nicht abschließend und verbindlich beantworten; Kollege Andreas Skrobanek hat nur die nach unserer Sicht zutreffenden facts aus den wenigen Quellen zusammengestellt und in Absprache mit kundigen Rechtsanwälten interpretiert.

    :huldige: Kleiner Zwischenbericht, da ich ja beim VdW (Verband für Waffentechnik und Geschichte) bezüglich der LEP und 4mmM20 Problematik (Altbestand, Altbesitz etc.) angefragt hatte - wie schon mal in einem Thread angekündigt.

    :huldige: Herr Dr. Scholzen vom VdW ist sehr bemüht, mir weiterzuhelfen - dafür auch hier meinen herzlichen Dank an den VdW :respect:.

    Er kann aber leider im Moment immer noch keine Aussagen zu dieser Thematik machen, da adhoc immer noch kein "lesbares" Gesetz vorliegt und weitere (Durchführungs-) Vorschriften etc. fehlen.

    In jedem Fall kommt er darauf zurück - wahrscheinlich aber nicht vor
    Anfang bis Mitte April. :cry:

    :evil: Wenn ich so schlampig und nachlässig arbeiten würde :o:, wie unsere "Regierenden", dann wäre ich wohl seit langem arbeitslos :confused2:


    Die Hoffnung stirbt zuletzt - zur Not gibt es halt eine Verfassungsklage :evil:

  • Hallo harry,

    danke für das "auf dem laufenden halten".

    Eine LEP-Waffe besitze ich auch noch.Wie soll man sich als LEP-Besitzer ab dem 1.4. denn nu verhalten?! Bei der Polizei melden das man einen LEP-Umbau besitzt? Evtl. die Waffe bei einem BüMa hinterlegen? Oder abwarten bis das SEK vor der Tür steht??


    Wenn das Gesetz (wie zu befürchten) hart ausgelegt wird und der Altbestand genau so von der Bedürfsnispflicht getroffen wird dann hat die Staatsanwaltschaft aber mächtig was zu tun.

    Wenn man sieht wieviel LEP's z.Zt. noch und in Vergangenheit über den Lasentisch gehen bzw. gegangen sind kann man sich ausmalen das es insgesamt wohl tausende (sogar fünfstellig?) Besitzer treffen wird.

    Halt uns da bitte auf dem laufenden wenn Du Neuigkeiten hast! Danke!

    Gruß,
    Rene'

    Einmal editiert, zuletzt von Rene' (14. März 2008 um 15:44)

  • Tja, leider ist der Gesetzesentwurf wohl eindeutig.
    Demnach sind LEP Umbauten aus ehemals echten Waffen ,diesen gleichgestellt. (Sinngemäß)

    Punkt !

  • Zitat

    Original von Kante
    Punkt !

    Erstmal nix mit Punkt!, da nicht einmal ein Jurist, der sich mit Waffenrecht wohl sehr gut auskennt, noch mein Bearbeiter vom LRA irgendetwas Verbindliches sagen kann - Null Punkt!

  • Hallo.

    Dass es ab dem 01.04.08 LEP- und 4mmM20 Umbauten aus ehemals scharfen Waffen nur noch unter erschwerten Bedingungen zu kaufen gibt, ist wohl aufgrund des neuen Waffengesetzes allen klar.

    Was aber ist mit den Altbeständen? Z.B. die auf die grüne WBK eingetragenen 4mmM20 Waffen, die bislang bedürfnisfrei waren?

    Oder die vielen LEP Waffen, die bislang überhaupt nicht erfasst waren? Momentan gehen die bei egun in großen Mengen zu Höchstpreisen weg. Da werden bestimmt die Behörden alle Käufer schon mal im "vorauseilenden Gehorsam" erfassen und dann später, wenn der Altbestand gemeldet werden muss, bei denen vorstellig werden.

    Vieles ist demnach noch unklar.

    Gruß.

    sundog

  • Zitat

    Original von sundog

    Vieles ist demnach noch unklar.

    Gruß.

    sundog

    Edit:

    Habe es gerade im Radio BR3 gehört: Das Gesetz ist offensichtlich heute durch den Bundesrat gegangen ??? - herzlichen Dank an unsere Regierenden :kotz:

    :direx: Eben aus diesem Grund, um weiteren Spekulationen vorzubeugen, und um der offensichtlichen Schadenfreude von "LEP-Unfreunden / 4mmM20" hier im Froum nicht noch mehr Wasser auf die Mühlen zu schütten, habe ich folgendes Schreiben an den BMI gemailt:

    " ... Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Besorgnis und Unverständnis habe ich vor kurzem in einer Fachzeitschrift Teile des neuen WaffG. zum 01.04.08 gelesen und bin im Moment ziemlich orientierungslos.

    Jetzt habe ich als gesetzestreuer Bürger und legaler Waffenbesitzer einige, mich quälende Fragen zum "neuen WaffG.", die mir im Moment buchstäblich meinen Schlaf rauben.

    Wie Sie mit Sicherheit wissen, werden offensichtlich ab dem 01.04.2008 Umbauten von Originalwaffen (sowohl in 4mmM20, als auch die sog. LEP-Waffen), die aus Originalwaffen hergestellt wurden, nach Inkrafttreten des "neuen" WaffG. den Waffen gleichgestellt, aus denen diese hergestellt wurden.

    Dies gilt rückwirkend auch ab dem ersten Tag des fünften Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes für Waffen, die bereits vor dem Tag des Inkrafttretens erworben wurden - d.h. auch für den Altbesitz.

    Dies würde bedeuten, dass 4mmM20-Umbauten (bisher nur auf WBK erhältlich, jedoch ohne Bedürfnisnachweis) und LEP-Umbauten von Originalwaffen (bisher "frei ab 18 Jahren", da mit "F" im Fünfeck und unter 7,5 Joule), offensichtlich neben einer WBK auch einer Bedürfnispflicht unterliegen bzw. innerhalb dieser Frist unterstellt werden. Dies gilt auch rückwirkend für den Altbesitz.

    Wie man dabei nachträglich ein Bedürfnis für einen ehemals bedürfnisfreien, oder frei ab 18 Jahren erhältlichen Gegenstand beibringen soll, ist mir dabei schleierhaft?

    Auf meinen WBK`s sind etliche Originalumbauten von ehemaligen, großkalibrigen Kurzwaffen in 4mmM20 eingetragen, ebenfalls habe ich eine bedeutende Sammlung von sog. "LEP-Kurzwaffen" (derzeitiger "Anschaffungswert" mindestens ca. xx.xxx,-- Euro).

    Nachdem also offensichtlich kein Bedürfnis für diese Waffengattungen zu erbringen ist, käme dieses Gesetz meiner Meinung nach einem „Verbot durch die Hintertür“ gleich, quasi einer Enteignung des Altbesitzes.

    Weitere Amnestie- / Anmeldefristen oder Ausnahmeregelungen für den Altbesitz sind in diesem Gesetz nicht zu finden. So konnten z.B. im Rahmen von Regelungen des neuen WaffG. im Jahre 1976 Altbestände an Luftgewehren ohne „F“-Zeichnen, oder die, bis dato ebenfalls frei (ab 18 Jahren) erhältlichen Waffen im Kaliber 4mm, im Rahmen von Amnestiefristen einfach und für den Besitzer kostenlos bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.

    Solche Regelungen sind für mich nicht ersichtlich.

    In wie weit solche versteckten Enteignungsaktionen mit unserer Verfassung konform sind, kann ich nicht beurteilen.

    Auch konnten mir bisher weder Verbände, im Waffenrecht tätige Juristen, noch Sachbearbeiter der Behörden Auskünfte zu diesem Thema geben. Deshalb wende ich mich in letzter Instanz an Sie.

    Wie wären in diesem Fall Entschädigungen geregelt?

    Was passiert mit den tausenden von Besitzern dieser, z.B. ehemals frei ab 18 Jahren erhältlichen LEP-Waffen, die sich mit dieser Materie nur am Rande befassen?

    Will der Gesetzgeber gesetzestreue Bürger ersatzlos enteignen oder Unschuldige kriminalisieren?

    Ich möchte nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes weder kriminalisiert werden, in die Illegalität abwandern, noch meine Sammlung verkaufen müssen, da der Wert dieser Sammlungen mit Inkrafttreten des "neuen" Gesetzes faktisch gegen Null geht.

    Niemand wird nachträglich oder aktuell (nach Inkrafttreten des Gesetzes) ein Bedürfnis für diese Waffenarten nachweisen können, also ist ein Verkauf unmöglich.

    Ein Zwangsverkauf vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist ebenfalls, aufgrund des hohen Wertverlustes quasi ausgeschlossen, meiner Meinung nach "unverhältnismäßig" - und eben wegen dieses "drohenden" Gesetzes praktisch mittlerweile nicht mehr möglich.

    Von der Übergabe an "Berechtigte" (wer auch immer das dann wäre?), der Abgabe beim LRA / der Polizei oder der "Verschrottung" möchte ich in diesem Zusammenhang gar nicht reden - bei dem, doch sehr hohen Wert der Sammlungen wäre dies meiner Meinung nach auch unzumutbar und käme einer ersatzlosen Enteignung gleich.

    Nachdem ich bereits mehrere WBK`s habe und auch entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten vorweisen kann, möchte ich Sie fragen, welche Möglichkeiten Sie sehen, dass ich meine Sammlungen legal, nach Inkrafttreten des Gesetzes, wenigstens weiter besitzen darf - dies würde mir schon genügen?

    Was können Sie mir raten, damit ich hier nicht unschuldig "kriminalisiert" werde?

    Welche Kosten kämen in diesem Fall auf mich zu, falls es eine Möglichkeit gibt, meine Sammlungen wenigstens weiter zu besitzen?

    Nachdem diese Waffenarten ja lt. Gesetz nicht zu "verbotenen Gegenständen" erklärt werden, muss es doch für den gesetzestreuen Bürger mit Sachkunde, geeigneter Aufbewahrungsmöglichkeit und ständig überprüfter Zuverlässigkeit eine Möglichkeit geben, wenigstens den Altbestand weiter besitzen zu dürfen?

    Ich bin seit langer Zeit ebenfalls Mitglied im VdW (Verband für Waffentechnik und Geschichte) und zähle mich demnach zu den "Waffenliebhabern und Waffensammlern". Nur waren für meine Sammlung bisher eigentlich die "F"- Waffen vollkommen ausreichend - diese werden ja nunmehr per Gesetz "abgeschafft".

    Ich hoffe, dass ich Sie mit meinen Fragen nicht "überfalle", jedoch liegen mir aus oben genannten Gründen die Antworten auf meine Fragen sehr "am Herzen", da hier die Zeit förmlich drängt.

    Für die Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüssen ... "

    So, mal sehen, ob man sich beim BMI auskennt - wenn die nicht, wer dann???


    Ein ähnliches Schreiben habe ich ebenfalls unserem Bundespräsidenten, Herrn Horst Köhler gemailt - mir reicht diese elende RECHTSUNSICHERHEIT nämlich jetzt :evil:

    Ich bitte mein Geschrei zu entschuldigen, aber mir reicht es jetzt, endgültig!!! Kein Jurist und kein Sachbearbeiter konnte mir diese Fragen bisher beantworten - es geht hier schließlich auch um meine berufliche Existenz und um meine Familie - ich lasse mich nicht unschuldig kriminalisieren, in die Illegalität treiben oder ersatzlos enteignen - durch diesen Gesetzeswanhsinn!