befriedetes Grundstück / genaue Rechtslage?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 12.610 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. September 2005 um 13:31) ist von HWJunkie.

  • Hallo Jungs und Mädels,

    ich hätte diesbezüglich ein paar Fragen. WIr haben ein sehr großes Grundstück hinter unserem Haus und ich würde eben jenes gerne mehr nutzen. Das etwas kleinere Grundstück ist zu weit weg, für mal kurz seinen Spaß zu haben. ;)

    Dazu ein paar Fragen:

    -Wie genau muss das Grundstück abgesichert sein, damit man darauf :F: Waffen schießen darf?

    -Wie sieht es bezüglich "Lärmentwicklung" bei Weitschussluftgewehren aus? Ich finds leise, aber könnte sich dadurch jemand "gestört" fühlen?

    - Darf ich von meinen Balkon aus auf ein unser Grundstück schießen? Es befindet sich kein fremdes Eigentum dazwischen. ;) Wäre halt für Schüsse mit dem ZF sehr interessant (2-Bein), da ich mich schön gemütlich mit Cola an den Tisch setzen könnte. *g*

    Danke :)

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    4 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (19. September 2005 um 01:46)

  • Hi,

    1. Es muss sichergestellt sein, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.
    2. Das Grundstück muss befriedet (z.B. eingezäunt) sein.
    3. Die Sache mit dem Lärm, aber auch letztlich die Frage, ob das Schießen in deiner Ortschaft überhaupt erlaubt ist, liegt in den Händen der Kommunalverwaltung.
    4. Lieber Nachbarn vorher informieren/fragen.

    Billy

    "If you call me that - smile."

  • Zitat

    Original von Mr.Mito
    - Darf ich von meinen Balkon aus auf ein unser Grundstück schießen?

    Also, ich denke, das ist massiv von der Gegend abhängig. Das würde ich auch nicht rein Rechtlich betrachten, was auch schwierig wird, das das Gesetz ja verlangt dass das Geschoß den Garten nicht verlassen können darf. Wer hat schon einen Zaun über den er vom Balkon aus nicht drüber schießen kann?

    Dazu muss man aber eben auch überlegen was ein Beobachter denkt, wenn er Dich mit einem Gewehr auf dem Balkon schießen sieht.

    Und "Schwubdiewupp" stehen wieder die tollsten Storys in der Presse. Ganz davon abgesehen das man es am ende gar noch als "Vortäuschung einer Straftat" erscheinen lassen könnte.

    Also, wenn Du nicht auf einem Bauernhof wohnst wo nur deine Verwandten dich sehen können oder wenigstens in einem 300 Seelen Ort wo man mit dem Polizisten per Du ist und alle Einwohner vorgewarnt werden können und dich der durchfließende Verkehr nicht sieht, lass es besser.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • billy:

    1. Inwiefern? Ich kann ja schlecht überall ne 15m hohe Betonmauer hinstellen. Reicht es z.B. wenn ich Richtung Hang schieße, wo es quasi unmöglich ist, dass ein Geschoss das Grundstück verlässt?

    2. Kein Problem. Gibt es bezüglich Zaun auch genaue Vorschriften? Im Moment ist es mit einem Stromzaun umgeben, da eben vorher die Pferde auf dem Grundstück waren. ;)

    3. 480 Seelen Dorf, ich selbst wohne recht nah am Wald. Der Ortsvorsteher hat nichts dagegen. Nen Luftgewehr ist ja auch nicht wirklich laut, nur eben ob das von den Nachbarn als Lärmbelästigung bewertet werden kann, weiß ich nicht.

    4. Einen brauch ich diesbezüglich nicht zu fragen. Der steht mit meinen Eltern, die über mir wohnen, auf Kriegsfuß, daher auch die Frage bezüglich "Lärm"belästigung durch ein LG. Den direkten Nachbarn macht es nichts aus. :)

    Erklärbär:

    Das ist es ja. Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen, aber wie muss ich das sicher stellen? Diesbezüglich muss es ja Vorgaben geben, die ich leider nicht weiß. Wenn ich Richtung Hang schieße (mehrere Meter hoch), so ist es unmöglich, dass das Geschoss das Grundstück verlässt, selbst wenn ich nach links/rechts 30m vorbei schießen würde. ;)

    Nur reicht das aus? Der Balkon geht genau Richung Grundstück, man würde mich auch nicht auf dem Balkon sitzen sehen. Das ist nicht direkt einsehbar. ;) Der Schuss würde ebenfalls von oben nach unten Richtung Hang gehen, auch hier ist es nicht möglich, dass das Geschoss das Grundstück verlässt. Außer ich ziele in die andere Richtung ... :confused2:

    Selbst ein "verziehen" von 20m nach links/rechts würde das Grundstück NIEMALS verlassen (das Grundstück ist groß ;) ).

    Wie sieht es mit den Dias aus, da diese ja aus Blei sind. Ist ein Fangkorb Pflicht?

    Und das mit dem 300 Seelen Dorf trifft es recht gut. Es sind 480 Seelen und ich hatte diesbezüglich auch nie Probleme, nur steht eben ein Nachbar mit meinen Eltern auf Kriegsfuß(er wohnt 2 Häuser weiter), daher möchte ich mich diesbezüglich absichern.

    Sicher ist sicher.

    Verkehr ist hier im übrigen keiner. *g* Das ist ne Sackgasse die zusätzlich noch als Spielstraße deklariert wurde und als Feldwirtschaftsweg (ungeteert) in den Wald "wandert". Der Balkon befindet sich hinterm Haus und von dort aus geht es direkt auf unser Grundstück. :)

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

    4 Mal editiert, zuletzt von Airweizen (19. September 2005 um 04:37)

  • Zitat

    Original von Mr.Mito
    Das ist es ja. Das Geschoss darf das Grundstück nicht verlassen, aber wie muss ich das sicher stellen? Diesbezüglich muss es ja Vorgaben geben, die ich leider nicht weiß.

    Nein, leider gibt es da keine allgemeingültigen Erklärungen zu im Gesetz ab wann ein "nicht Können" anzunehmen ist.

    Wobei hohe Mauern nicht unbedingt nötig sind. Bei zugelassenen Schießständen wird das ja auch anders (mit Blenden und nach unten gezogenem Dach über den Schützen) gelöst.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Grundsätzlich ist es nach den Regelungen des Waffengesetzes in Deutschland, mit vertretbarem Aufwand nicht mehr ohne Weiteres möglich im Freien zu schießen.

    Für das Schießen mit :F:-Waffen auf privatem Besitz gilt, was die baulichen Belange angeht alles was auch für zugelassene Schießstände für :F:-Waffen gilt. Wie Erklärbar schon geschrieben hat, sorgt ein Dach über den Schützen mit Blenden zwischen Schützen und Zielbereich dafür, dass kein Geschoß das umzäunte Gelände verlassen kann. Das kann ist der Knackpunkt. Solange es möglich ist, nach oben links oder rechts irgendwie an irgendwas vorbeizuschießen und damit aus dem umzäunten Privatbesitz rauszuschießen, ist das Gesetz definitiv nicht erfüllt. Wenn das umzäunte Gelände groß genug ist, so dass auch ein mit 45 oder 60 Gradwinkel nach oben abgeschossenes Diabolo das Gelände nicht verlassen kann, ist man auch ohne bauliche Hindernisse auf der sicheren Seite.
    Nicht verlassen kann ist ganz einfach physikalisch zu sehen.

    Grundsätzlich gilt allerdings immer der Grundsatz mit dem Kläger und dem Richter. Solange nichts passiert und dich keiner hinhängt ist alles in Butter, aber wenn dich einer hinhängt oder noch schlimmer etwas passiert, dann hast Du ein mehr oder weniger gewaltiges Problem.

    In wie weit dein heimischer Privatschießstand waffengesetzkonform ist, wird Dir im Zweifelsfall ein Richter sagen, wenn dein böser Nachbar dich anzeigt. Wenn dein böser Nachbar dich allerdings nicht anzeigen kann, weil er dich nie schießen sieht, dürfte die Wahrscheinlichkeit dass Du Ärger kriegst sehr gering sein.

    Mein Tip: Schieß im Keller oder irgendwo im Haus. Es kommt nicht auf die Entfernung zum Ziel an, sondern darauf dass die Größe des Ziels zur Entfernung passt. Streichholzköpfe aus 7m Entfernung mit Zielfernrohr sind nichts anderes als Schreichholzschachteln auf 20m.

    Gruß,

    Jürgen

    Macht mit beim FernWettKampf:
    :new11:http://www.fernwettkampf24.de
    Die Waffe ist nicht böse. Böse ist der Mensch, der die Macht die ihm die Waffe verleiht, missbraucht!

  • Im Keller ist leider nicht möglich. Ich schieße ja gelegentlich auf unserem Grundstück und bisher hat der böse Nachbar keine Anzeige erstattet. Aber da mein altes Hobby wieder "aufgeflammt" ist würde ich eben gerne öfters schießen und da habe ich Bedenken, dass es auf Dauer gut geht. Er ist nen Ar***, um es auf den Punkt zu bringen. ;)

    Mal sehen ob ich da was bastele. Wenn ich günstig Material bekommen sollte, werde ich eben zur Not etwas richtung Hang bauen, so das ein verlassen des Geschosses unmöglich wird. Dazu noch ein Fangkorb, damit ich das Grundstück nicht mit Blei versaue und die Sache ist geritzt. :) Damit sollte ich auf der sicherer Seite sein.

    Das mit em Balkon verwerfe ich dann wieder. Besser is das ...

    Wie sieht es nun mit dem Zaun aus? Gibt es da Vorgaben? Wie gesagt, im Moment ist das Grunstück mit einem E-Zaun eingezäunt, da sich darauf bis vor kurzem Pferde befanden. Reicht das?

    Muss ich an den Zugangswegen Schilder anbringen "Betreten verboten, Eltern haften für ..." ?

    Für die gelegentlichen Gotcha Spiele würde ich einfach Netze spannen, was ja kein Problem darstellt und schnell erledigt wäre.


    Nur wie sieht es nun mit dem Lärm aus? Ein LG ist leise, aber Gotchas sind da schon etwas lauter. :-/ Gibt es da Richtwerte oder sowas?

    "Sir! We are surrounded!"
    "Excellent! We can attack in any direction!"

  • Also ich hab das ganz einfach gemacht, ich hab mir einen Polizisten geschnappt und ihn gefragt ob das in Ordnung geht wenn ich auf dem Grundstück meiner Eltern schiesse. 3000m² umzäunt. Ich schiesse in Richtung eines großen breiten Gebäudes dass auch nach oben keine Kugel abhauen lassen kann, dahinter geht das Grundstück noch ca 100m weiter also auch wenn ich vorbeischiesse passiert nicht viel. Vor allem bleiben die Kugeln auf dem Grundstück, und da meine Eltern am Dorfrand wohnen stört auch der "Lärm" niemand.

    Natürlich unter Vorbehalt hat der nette Herr mir dann gesagt dass es rechtlich keine Probleme geben würde wenn ich da schiesse...

    Einziger Nachteil, ich wohn in Koblenz und kann dann nur am Wochenende schiessen wenn ich bei meinen Eltern bin...

    --// Wenn Katzen Pferde wären könnte man Bäume raufreiten! //--

  • Also wenn man die Gesetze eng auslegt, dann müßte man sein Grundstück komplett überdachen, so dass wirklich kein Geschoss über die Grenze fliegen kann.

    Ein Elektrozaun ist sicher nicht dafür geeignet Geschosse davon abzuhalten über die Grundstücksgrenze zu fliegen.

    Wenn der "böse Nachbar" es drauf anlegt, dann hast du ganz schlechte Karten.

    Ich würde im Zweifelsfall (und da gibt es viel zu zweifeln) von der Sache die Finger lassen.

    Mag sein, dass es hie und da noch Behördenvertreter gibt die das Ganze wohlwollend betrachten und wenn der Sohn vom Landwirt xy auf der Wiese hinter der Scheune schießen geht und keiner was sagt, dann wird es auch funktionieren.

    Nur habt ihr bei derartigen Vorhaben keinerlei Rechtssicherheit, d.h ihr bewegt euch immer im halblegalen Bereich.

    Überlegt es euch gut, wägt die Risiken ab und wenn ihr später mal vorhabt eine WBK zu beantragen, dann lasst das Schießen im Garten besser sein.

    Meine Meinung zu dem Thema... :new16:

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Zitat

    Original von Mr.Mito
    Für die gelegentlichen Gotcha Spiele würde ich einfach Netze spannen, was ja kein Problem darstellt und schnell erledigt wäre.


    Öhm hast du das mit den Netzten schonmal probiert?
    Normal ist das nicht ganz so einfach und vorallem nicht so billig.

    Zitat

    Original von Lucky
    Ein Elektrozaun ist sicher nicht dafür geeignet Geschosse davon abzuhalten über die Grundstücksgrenze zu fliegen.


    Ich glaube er meine ob das für die "Befriedung" seines Grundtückes ausreicht.
    Und da würde ich sagen, ja.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Warum gilt hier eigentlich nicht die Sache mit der Verwendersicherheit wie sie auch an Sylvester für Schreckschusswaffen gilt? Also dass man mit den Waffen schießen darf unter der Bedingung so zu schießen dass das Gelände nicht verlassen werden kann. Ich darf ja an Sylvester (und nicht nur da) mit meiner Pistole senkrecht in die Luft schießen so dass das Geschoss höchstens als Papierfetzen oder Zinkbecher von Wind getragen Mein Grundstück verläßt. Warum darf ich dann nicth auch mit dem Lustgewehr auf ein Ziel schiessen dass vor einer deutlich größeren und stabileren Mauer steht, wenn ich gar nicht über diese Mauer hinwegschießen will. Wenn ich auf das Ziel schieße kann das Geschoss das Grundstück nicht verlassen. Anders wäre es möglich, aber das ist bei SSW genauso.

  • @ J.S.

    Zitat

    Für das Schießen mit F-Waffen auf privatem Besitz gilt, was die baulichen Belange angeht alles was auch für zugelassene Schießstände für F-Waffen gilt. Wie Erklärbar schon geschrieben hat, sorgt ein Dach über den Schützen mit Blenden zwischen Schützen und Zielbereich dafür, dass kein Geschoß das umzäunte Gelände verlassen kann. Das kann ist der Knackpunkt. Solange es möglich ist, nach oben links oder rechts irgendwie an irgendwas vorbeizuschießen und damit aus dem umzäunten Privatbesitz rauszuschießen, ist das Gesetz definitiv nicht erfüllt. Wenn das umzäunte Gelände groß genug ist, so dass auch ein mit 45 oder 60 Gradwinkel nach oben abgeschossenes Diabolo das Gelände nicht verlassen kann, ist man auch ohne bauliche Hindernisse auf der sicheren Seite.

    Wo steht denn das? Ich kenne nur die Sache mit der Einfriedung und dem Nicht-Verlassen-Können.

    Zitat

    Nicht verlassen kann ist ganz einfach physikalisch zu sehen.

    Und wo steht das?

    Gruß
    Billy

    "If you call me that - smile."

  • Was ist denn daran eigentlich so schwer?

    Kein Geschoss darf das Grundstück verlassen können. Punkt. Egal in welche Richtung man schießt. Es gibt nur diese Aussage. Wenn man also tatsächlich die Möglichkeit hat, so zu schießen, daß ein Geschoß "abhauen" kann, dann ist die gesetzliche Voraussetzung nicht mehr gegeben.
    Das ist doch einer der wenigen eindeutigen Sätze im WaffG.
    Über das warum und wieso kann man sich ja gerne mit dem Gesetzgeber unterhalten, aber durch die ewige Diskussion, obe es nicht doch erlaubt ist, wenn dies und das so ist, wird das Gesetz nicht anders.
    Gerade dieses Thema hatten wir schon zum xten mal.

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • So einfach ist es leider nicht.

    Mein Geschoss kann auch das Grundstück verlassen, wenn ich meine Waffe nehme, damit bis an den Zaun gehe und dann darüber hinaus schieße. Wie stelle ich also sicher, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlässt? Unter anderem durch ein angemessenes Verhalten des Schützen. Und dieses Verhalten ist eben auch geeignet, um die reinen physikalischen Möglichkeiten eines Geschosses weiter einzuschränken und muss daher in Rechnung gezogen werden.

    Noch einmal meine Frage: Wo steht das mit dem "Dach" und "egal in welche Richtung"? Da passt es ja hervorragend, dass Ihr das schon so oft durchgekaut habt, dann weiß ja sicher jemand, wo das steht. Habe bisher nichts gefunden.

    Billy

    "If you call me that - smile."

  • Es ist DOCH ganz einfach:

    Von der Position des Schützen (und nur da sollte die Waffe schussbereit sein!), muss es unmöglich sein, dass ein Geschoss das Grundstück verlässt.
    Klar kann der Schütze auch an den Zaun gehen, aber das ist nicht der Punkt, denn da würde das Verlassen absichtlich herbeigeführt.
    Es geht aber um das unbeabsichtigte Verlassen, das unbeeinflussbar ist.

    Also:
    Wenn von der Position des Schützen in irgendeiner Blickrichtung Himmel zu sehen ist, dann besteht die rechtlich erforderliche Sicherheit nur dann, wenn die Grundstücksgrenze mindestens 180-200m entfernt ist.

    Stefan

  • @ Mr.Mito

    eigendlich ganz klar:

    du sagst da is ein erdhaufen. wenn du das ziel nicht oben drauf stellst dann sollte eigendlich nicht daneben gehen.
    Der böse Nachbar sieht der dich beim schießen.
    Wenn ja dann bau dir einen "Erdstand", sprich ein hüttal wost dich reinsetzten kannst (Bist noch sogar vom wetter ein bissl geschützt). das hüttal kann man aus eine paar brettern und ein bisschen geschick bauen.

    zu der lautstärke: wenn du draußen schießt und der nachbar ist nicht innerhalb von 50-60m dann hört er nur was wenn er mal gerade aufpasst.

    mfg

    testplayer

    :nuts: Ich hatte eine Vision: BLEI fliegt :nuts:

    :direx: Wer Rechschreibfehler sieht kann sie behalten.

  • Auch wenn ich in puncto Dialekt hier nicht mithalten kann, versuche ich es noch einmal in Sachen Intellekt:

    HWJunkie
    Wo steht denn das?

    Die Schussbereitschaft der Waffe kann ebenso vom Schützen beeinflusst werden wie seine Position. Warum soll ich also in einem Fall von der Kompetenz des Schützen ausgehen (Grundstücksgrenze) und im anderen Fall damit rechnen, dass er wild um sich schießt (180m)? Es will nicht so recht in meinen Kopf, und die Grafik (danke ViperM, aber einen 180m Kreis können wir uns wohl auch ohne Veranschaulichung vorstellen) hilft auch nicht weiter.

    Wo steht, welche Faktoren das Nicht-Verlassen-Können definieren?

    Bill

    "If you call me that - smile."

    Einmal editiert, zuletzt von Billy the Kid (19. September 2005 um 18:52)

  • Nicht-Verlassen-Können
    Nicht-Verlassen-Können
    Nicht-Verlassen-Können

    Was ist den daran nicht zu verstehen? :confused2:


    (z.B. Keller ohne Fenster....)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ich versuche es mal so herum:

    Auf den Willen des Schützen, einen gezielten Schuss über die Grundstücksgrenze abzugeben, hätte auch ein totales Verbot des Privatgrund-Schießens keinen Einfluss.

    Das ein guter und besonnener Schütze bis zu einer gewissen Distanz bei einem gezielten Schuss nicht mehr als einen 10cm-Kasten braucht ist auch klar.

    Unter diesen beiden Bedingungen ist absolut klar, was der Gestzgeber will:
    Bei einem Schuss, der versehentlich nicht gezielt abgeht, soll die Umgebung geschützt werden.

    Stefan