Wie ist hier die Rechtslage ?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.401 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. März 2004 um 14:19) ist von Lawman1982.

  • Servus
    Hab ne Frage über die ich mich mit meinem Kumpel schon gezofft habe und zwar, darf man, wenn man den kleinen Waffenschein besitz eine Co2-Pistole bei sich tragen (geladen / ungeladen ??? ) und wie sieht es aus, wenn man mitten auf dem Feld auf Dosen schiesst ohne irgendjemanden zu gefähren, da man sehr sehr weit schaun kann ob jemand kommt, rechtzeitig aufhört und erst weiter macht wenn die Person weit genug weg ist.
    Was blüt einem da wenn man dann doch mal auf die Freunde in grün trifft?

    Danke für eure Hilfe und bitte nicht haun falls das Thema schon x-mal durch gekaut wurde hab leider nix gefunden. :(

    MfG Kassiopeia :marder:

    [GLOW=orange]Was ist Wirklichkeit?
    Die wahre Wirklichkeit ist erst dann wirksam, wenn die wirklich erscheinende Wirklichkeit ihre Wirkung verliert !!![/GLOW]

  • Zitat

    Original von Kassiopeia
    Servus
    Hab ne Frage über die ich mich mit meinem Kumpel schon gezofft habe und zwar, darf man, wenn man den kleinen Waffenschein besitz eine Co2-Pistole bei sich tragen .....


    Nein!
    Den Rest kannst du dir denken!?

  • danke, das dachte ich mir beinah, aber was sind die Folgen ??? ??? ???

    [GLOW=orange]Was ist Wirklichkeit?
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  • Zitat

    Original von Kassiopeia
    danke, das dachte ich mir beinah, aber was sind die Folgen ??? ??? ???

    Nun, die Folgen Könnten z.B. eine Strafanzeige gegen euch sein wegen führen einer Waffe, Schießen außerhalb umfriedeten Grundstückes usw. Die Waffen seit ihr danach auch Los, eintrag ins Führungszeugnis, evtl unzuverlässig falls ihr ne WBK machen wollt. Wie hoch die Geldstrafe dafür noch aussieht weiß ich nicht. Ich kann euch nur Abraten sowas zu machen.

    Gruß
    Para

  • Aber wenn an der Waffe ein Waffenschloss ist, darf man sie ja zumindest bist zum Schießstand transportieren, oder?

  • n'abend
    das klingt ja noch unerfreulicher als ich dachte, weil auf ne vorstrafe nur wegen nem nachmittag dosenlochen bin ich überhaupt nicht scharf :schluchz: , gibts keine andere legale möglichkeit ausser im keller oder im verein zu schiessen :crazy2: bzw. seid ihr schon mal mit den grünen in kontakt gekommen wenn ihr draussen wart ???

    MfG Kassiopeia :marder:

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  • Zitat

    Du brauchst nur ein SEHR grosses, umfriedetes Grundstück!

    Welches auch noch dir oder einem Verwandtem von dir gehören muss.
    Oder einem Bekanntem, der dir das Schiessen darauf erlaubt.
    Die "Kugel" darf das Grundstück nicht verlassen können.
    Und du darfst nur mit Waffen unter 7,5J schiessen.

    Wenn du beim Transport dahin die Waffe von der Munition und den CO2-Kapseln trennst, dürfte das keine Probleme geben.

  • das mit dem befriedeten Grundstück und den 7,5 joule wusste ich, ich hab halt gehofft das die Konsequenzen wenn man draussen schiesst nicht so drastisch sind, ich hab keinen bock mehr auf meinen dunklen 6m keller :cc

    Danke für eure Hilfen... muss ich wohl oder mehr übel doch in nen verein :( :deal: :kotz:

    MfG Kassiopeia :new16:

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  • um das noch mal kurz zusammen zufassen damit ichs nu auch verstehe....
    1.) ich darf auf gar keinen fall ausserhalb von meinem oder dem grundstück eines freundes der mir die erlaubnis gibt schiessen und das projektil darf unter keinen umständen das grunstück verlassen.
    2.) wenn ich eine co2 - luftdruckwaffe mit in den schützenverein nehme oder generell transportier muss die waffe entladen, gesichert und mit einem abzugsschloss versehen sein.
    3.) der kleine waffenschein gilt nur für p.a.k.'s und man darf sie nur mit sich führen wenn das magazin aus der waffe ist, die waffe gesichert ist und die waffe nicht durchgeladen ist.
    nur was bringt mir 3tens zur verteidigung wenn ich das teil erstmal "zusammen baun" muss ??? doof.....

    wird eine co2 mit einer scharfen waffe gleich gestuft wenn man kontrolliert wird oder gibts da unterschiede....

    MfG Kassiopeia

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  • Der KWS berechtigt zum einsatzbereiten Führen von PAK's.

    Unsere Antworten bezogen sich nur auf Luftdruck und CO2!
    Also:

    1. Ja.
    2. Das alles, plus nicht zugriffsbereit, also Kofferraum und/oder abgeschlossener Koffer.
    3. Erster Teil richtig, zweiter Teil falsch, siehe oben.

    Nachtrag:
    Führst du eine CO2 oder Luftdruckwaffe, dann: unerlaubtes Führen.
    Führst du eine scharfe Waffe, die du haben darfst, dann: unerlaubtes Führen, aber wohl höhere Strafe.
    Führst du eine scharfe Waffe, die du nicht haben darfst, dann unerlaubtes Führen UND illegaler Waffenbesitz.

    Stefan

  • Zitat

    2. Das alles, plus nicht zugriffsbereit, also Kofferraum und/oder abgeschlossener Koffer.

    Wenn es in einem abgeschlossenem Koffer, entladen und gesichert ist, braucht man doch nicht zusätzlich ein Abzugsschloss?

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • Gute Frage, dazu steht im Gesetz nichts drin, da steht nur was von "nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit". Ob eine CO2-Waffe schussbereit ist, wenn eine CO2-Kapsel drin ist, aber kein Diabolo, darüber kann man sich vielleicht streiten.

    Meiner Meinung nach nicht, aber wenn man auf der sicheren Seite sein will, nimmt man die Kapsel wohl besser raus.

    Marcus

  • in einem abgeschlossenen koffer dürfte das reichen, nicht jeder schmeisst eine frisch angestochene kapsel vorsichtshalber weg.

    wenn dann noch keine muni unmittelbar daneben liegt, wohl erst recht.

  • Ich würde mir nicht ZU sehr den Kopf über solche Kleinigkeiten zerbrechen. Die Polizei dreht einem allerhöchstens dann einen Strick daraus, wenn sie 1. an dem Tag ne miese Laune hat UND 2. man sich ganz dumm/unverschämt(!) benimmt.

    Vorstrafen bekommt man im Bereich Luftdruckwaffen / Schreckschußwaffen wohl auch nicht, eher eine Ordnungsstrafe. Auch nicht fein, aber man kann danach (hoffentlich) immernoch ein anständiges und erfülltes Leben führen. ;)

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.