Länder mit liberalsten Waffengesetzen

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 23.442 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Dezember 2010 um 16:33) ist von Dosenjäger.

  • Zitat

    Original von Promo
    Luxemburg hat nur ein Dokument, dafür darf man dann so ziemlich alles kaufen (soweit ich weiß).
    Gruß Georg


    Korrekt Georg!
    Auch ausländische Bürger mit Hauptwohnsitz in Lux geniessen dieses Privileg!
    Schade das ich nicht mehr so schiessaktiv bin,wäre doch für mich ein leichtes mich bei meiner Tante anzumelden und dann geniesse ich zudem noch das steuerlich vorteilhaftere System....nachdenken über Deutschland/lux/Deutschland :confused2:
    lg. ronny
    Edit: was sind schon die 25 Km Luftlinie für ein Unterschied...

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (1. April 2009 um 09:41)

  • Zitat

    Original von Windbeutel
    Ich dachte, Kanada (und auch Australien) hätte vor ein paar Jahren seine Waffengesetze drastisch verschärft. Zumindest was Kurzwaffen betrifft.


    In Kanada braucht man nur die entsprechende Sachkundeprüfung und muss seine Waffen registrieren.
    http://www.rcmp-grc.gc.ca/cfp-pcaf/safe_sur/index-eng.htm
    http://www.rcmp-grc.gc.ca/cfp-pcaf/faq/index-eng.htm

    Zusätzlich gilt eine Magazinkapazitätsbeschränkung bei LW von 5 Schuss und KW von 10 Schuss.

    Beste Grüße!
    PS

    'Patriotischer Souverän' postet bei sondereinheiten.de und gun-forum.de...
    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Darf ich bei dir (oder bei der Tante) einziehen, Ronny? Mir fehlt noch ein M14 .. *lol*

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • klar georg, musst denn aber letzebuergesch mit österreichischem akzent plaudern...wird wohl kein sch...n verstehen *lol*
    mal im ernst, das ist doch dann keine wagemutiges Auswandern oder resignation...muss ja nicht America sein....wenn das "Paradies" vor der Tür liegt.. :confused2:

    Haenel, what else?

  • keine ahnung ob es schon gepostet wurde, habe den thread nur überflogen...

    tschechische republik: ab 18 jahren ist es jedem körperlich gesundem und geistig geigneten (wird bei jedem antragsteller seperat geprüft, ein relativ aufwendiges psychologisches gutachten wird erstellt) bürger möglich, schusswaffen in unbegrenzter anzahl zu erwerben.
    erforderlich ist ein bedürfniss, anerkannt sind:

    -sammeln
    -jagt
    -berufliche zwecke
    -sport
    -und selbstvertidigung.

    mindestalter ist normalerweise 18, aber es gibt ausnahmen:

    ab 15 für zwecke des sportes wenn man mitglied in einem schützenverein ist und ab 16 wenn man in der schule jagt oder schießen als kurs belegt (ja, das gibts. auch ich hab im gymnasium als kurs schießen mit gewehr und pistole belegt :D ). für selbstverteidigung als grunf muss man mindestens 21 sein, ausnahmen gibt es wenn besondere gefährdung vorliegt und die eignung gegeben ist schon ab 18.

    die eignung wird festgestellt durch:
    -körperliches gutachten (will sich jemand blindes eine waffe zulegen um -
    sportschütze zu werden oder zur selbstverteidigung dann wird es knifflig^^ )
    -geistiges gutachten (ein gremium aus psychologen u.ä. untersuchen und befragen den antragsteller. wird später unfug mit der waffe angestellt, kann dieses gremium dafür belangt werden, somit ist sichergestellt dass die ihre aufgabe ernst nehmen)
    -theoretische prüfung (nicht unähnlich der deutschen sachkunde. unterschiedliche mindestpunktzahlen sind erforderlich, jeh nach bedürfnis. für selbstverteidigung darf man sich eigentlich so gut wie keinen fehler leisten)
    -praktischer test (man muss mit waffen der kathegorie mindestpunktzahlen schießen, um sicherzustellen dass zB jemand der sich mit einer pistole verteidigen will sein ziel auch trifft und auch in der lage ist, einen angreifer zB mit einem schuss ins bein zielsicher und relativ ungefährlich für dessen leben zu stoppen. die geforderten mindesttreffer sind nicht ganz ohne, aber auch nicht unmöglich zu schaffen)
    -es gibt noch mehr schulungen die für manche bedürfnisse furchlaufen werden müssen (jäger müssen natürlich noch gesondert geschult werden, genau so personen die beruflich waffen führen usw)

    der kauf der waffen geht relativ unkompliziert vonstatten. kk kann einfach so im laden mitgenommen werden, alles halbautomatische muss man bei der polizei beantragen, die checken nochmal ob man seit dem erhalt der waffenerlaubnis nichts verbrochen hat (total weiße weste erforderlich! auch jugendsünden, mit 16 mit ssw rumgelaufen zb reichet schon, ziehen lebenslangen verlust der eignung nach sich) und stellen einem dann die "erlaubnis zum kaufen, besitzen und führen" des gewünschten schießeisens aus (ohne das "führen" bei zB sammlern bzw "führen zur jagd" bei jägern usw) damit kann man dann wo man will das gute stück erwerben.

    lediglich für vollautomaten braucht man einen wirklich triftigen grund, sammeln wird hier ohne weiteres anerkannt, oder beschäftigung im werttransportsektor zB. zum selbstschutz für ottonormalverbraucher wird eine halbautomatische pistole als ausreichend erachtet.
    führen ist für leute mit e-lizens (selbstverteidigung) überall gestattet außer: demonstrationen, gerichte, flughäfen. geführt werden darf nur verdeckt, und höchstens 2 waffen gleichzeitig.

    €: ach ja, fast vergessen: seit ca einem jahr gillt eine null-grenze für alkohol beim waffen führen. alkoholisierung beim umgang mit waffen führt zum dauerhaften verlust der lizens.

    o
    L_
    OL
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    2 Mal editiert, zuletzt von katha (1. April 2009 um 21:58)

  • Vernünftige Leute, die Tschechen. Klingt gut.

    Unklar ist mir aber, wie man bei der praktischen Prüfung eine Mindestpunktzahl beim Schiessen bekommen soll, wenn man voher keine Waffe zum Üben bekommen kann.

    Ausserdem ist Tschechien meines Wissens in der EU. Das heisst, spätestens demnächst ist es mit Vollauto definitiv vorbei.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • üben geht schon: das schießen mit leihwaffen von vereinen oder privatpersonen ist auch ohne lizens legal (auch empfehlsenswert. aber es kahm auch schon vor dass ein ungeübter schütze nach ein paar durchgängen die mindestpunktzahl schaffte.)

    um die vollauto-geschichte hat sich die regierung relativ elegant drumherumgewurmt. weil es für zwecke des sportes und des selbstschutzes nicht genutzt wird wurde da wohl irgend ein schlupfloch gefunden (wer sie besitzen darf, darf sie aber auch schießen. auch vollauto. ist halt eine teure sache und außer für den fun zu nix gut.) eines der wenigen fälle, wo sich die regierung der eu entgegengestellt hat. gab ziemlich lange und ausführliche debatten darüber.

    o
    L_
    OL
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  • Da es in Tschechien sehr schön ist, bleiben nur noch drei Fragen:

    1. Wo lerne ich am schnellsten Tschechisch?
    2. Wie finde ich dort einen Job?
    3. Was für Einwanderungsbestimmungen gibt es?

    Mist, meine Uroma war Tschechin. Wenn ich das gewusst hätte, dann hätte ich mir von ihr als Kind tschechisch beibringen lassen.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Naja, dann bliebe noch Andorra!

    Dort ist es die Pflicht eines jeden Familien-Oberhauptes wenigstens eine (Jagd) Waffe zu besitzen.

    Die Männer dort jagen fast alle in diesem Zwergstaat. (ca.65.000 Einw.)

    Waffenerwerb scheint kein Problem zu sein, die Ausrüster dort sind bestens versorgt. Die Preise sind sehr günstig, da wenig Steuern, wenn überhaupt

    Begehrt ist die Pyr.-Gams (Isard), ein kleinerer Ableger unserer Alpen-Gemsen. Schussentfernung beträgt normal 200 -500 mtr.

    Es gibt aber auch Jäger die militärische HT-Waffen benützen, (bis 2000 m)
    auch Vollautomaten wie das CETME (G3), werden vereinzelt, allerdings verbotenerweise benutzt. [Dauerfeuer]

    MfG, Mountain!
    P.S.: Ich mag Andorra :n1: es ist wunderschön, klein aber fein!

  • Man darf auch Baltikum nicht vergessen - in Estland, Lettland und Litauen darf man Kurzwaffen besitzen und auch führen, ungefähr so ähnlich wie in Tschechien.

  • Zitat

    Original von Patrio.Souverän
    Wie es in Osteuropa bzw der ex-UdSSR, oder Frankreich, Spanien oder Italien aussieht weiß ich nicht.

    spanien und liberales waffg, das kannste mal gleich knicken.

    mal so in der grobzusammenfassung:

    nachteile:

    -elektroschocker: illegal
    -pfefferspray: illegal
    -gaskartuschen für SSWs: illegal
    -ALLE waffen werden registriert. außer SSWs (und evtl. ein paar wenigen weiteren) müssen alle waffen auf eine TA (tarjeta de armas, siehe lexikon, recht, recht spanien) eingetragen werden. des weiteren ist für gewisse stärkere waffen (zb LGs) ein ärztliches tauglichkeitszeugnis pflicht.
    -blankwaffen kombiniert mit feuerwaffen (auch wenn nur deko): illegal
    -sportschützen dürfen keine munition besitzen und nur welche im verein kaufen, die siese nicht verlassen darf. (meines wissens nach dürfen waffen nicht komplett mit nach hause genommen werden sondern bauteile wie der lauf müssen im vereinstresor gelagert werden, jedoch habe ich da verschiedene meinungen gehört)
    -besitzer einer waffenlizenz (zb. jäger oder gefährdete personen) dürfen maximal 100 patronen im jahr kaufen
    -vorderlader nur auf waffenlizenz

    vorteile:
    -"flobert"-waffen gibt es auf die lizenz "AE" (autorización especial). sie sind bedürfnisfrei, nichta uf eine J grenze limitiert und die lizenz kostet gut 10€. nachteil: nur im verein darf man diese waffen schießen und wie üblich ist die munition dafür sehr teuer. die AE ist gleichzeitig für vorderlader gültig.
    -joulegrenze für kaltgasbetriebene waffen liegt bei 24,2J


    so. das wars mal im groben, wer nur LGs haben will ist mit spanien gut beraten, wer allerdings mehr haben will ist hier alles andere als gut aufgehoben

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Müßig darüber zu diskutieren. Im Moment haben wir genug Probleme mit dem eigenen Waffg - oder besser mit den Politikern, die das verwalten.

    Ein Grund mehr sich darüber zu informieren. Vielleicht hat ja der ein oder andere vor Auszuwandern um (lassen wir es 3 Monate sein) im Fernsehen bei die Rückwanderer oder was auch immer im Fernsehen zu sein, aber wenigstens konnte man mal kurz Waffen legal ohne großen Heckmeck kaufen :crazy2:.

  • Interessantes Thema! Wüßte gerne, wie es in Indonesien ist.

    In Österreich muß man ja auch ein psychologisches Gutachten vorlegen, weiß leider nicht, wie umfangreich das ist.

  • Und wenn die nicht höllisch aufpassen landen ihre Treffer in den Nachbarstaaten ... :laugh:

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Zitat

    Original von Windbeutel

    Und wenn die nicht höllisch aufpassen landen ihre Treffer in den Nachbarstaaten ... :laugh:


    Das stimmt tatsächlich, kein Witz!

    Sobald es da losgeht, sind die Grenzschützer aus F & E verschwunden.
    Die wissen wohl warum. *lol*

    Es soll sogar Menschen geben, die sowas ausnützen.... ;)

    Frdl. Gruß, Mountain!

  • ich_bins: Auch in Österreich kannst du Vollautomaten bekommen wenn du vom BMLV und vom BMI eine Ausnahmebewilligung für Kat.A bekommst - dasselbe wie eine Ausnahmebewilligung des BKA in Deutschland. Also gänzlich verboten würde ich nicht sagen.

    katha: Gibt es eine Stückzahlbeschränkung in Tschechien? Welche Verwahrungsvorschriften existieren und darf ich mit meinen legal besessenen Waffen auch zuhause schießen? Und welche zusätzlichen Anforderungen werden an Personen gestellt die Waffen führen wollen?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Naja, in Deutschland sind Seriefeuerwaffen aber nur bis spätestens 1945 und nur für Sammler mit sehr speziellem Sammelgebiet erlaubt.

    Und schiessen ist strikt verboten.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Zitat

    Original von Zen
    Interessantes Thema! Wüßte gerne, wie es in Indonesien ist.

    In Österreich muß man ja auch ein psychologisches Gutachten vorlegen, weiß leider nicht, wie umfangreich das ist.

    Der eigentliche Vorteil an Österreich ist das man die WBK nur für Kat. A (verbotene Waffen, Kriegsmaterial) und B (Halbautomaten und Kurzwaffen) benötigt. Kat. C (Repetierer, ausser Schrot und Panzerbüchsenkaliber a la .50 Browning) und Kat. D (Flinten, aber keine HA oder Repetierflinten) sind prinzipiell ab 18 erhältlich.

  • Hallo rhodium,

    Für eine Ausnahmebewilligung von der Kriegsmaterialverordnung ist kein Psychotest erforderlich, da dieser auch nicht mit der WBK zusammenhängt.
    Für verbotene Waffen (diese werden in der WBK) eingetragen allerdings schon, insofern hast du zum Teil recht.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)