So es wird lustig...
Kaufer besteht darauf das er seine Seite des Vertrages eingehalten hat weil er mir die Waffe ja geliefert hat, nun will er es (mit Zeugen) so drehen das ich an der Waffe mit der Zange was gemacht habe und es wegen Privatverkauf ja eh immer n Restriso gebe und Rückgabe wäre ja von vornerein ausgeschlossen gewesen.
Meine Infos, das er ja zugegeben habt, das die Schäden vom Vorbesitzer (die Waffe stammt also aus 2ter Hand) stammen sind anscheinend auch egal, es wird immer nur von "Schönheitsfehlern" gesprochen.
Die Waffe hätte / würde doch funktionieren.
Meinen Hinweis das die Polizei vor Ort nicht weis ob noch erlaubt und davon abrät sie wegen Stabilitätsbedenken zu benutzen zählen anscheinend nicht.
Er sagt ICH muss ja beweisen das die Waffe so beschädigt bei mir angekommen ist und da ich selber "Hand angelegt" hätte, hätte sich eh alles erledigt (ich habe nie gesagt was gemacht zu haben ausser den Schlitten zur Reinigung abgenommen zu haben)
Naja polizei sagte mir bei der Frage ob erlaubt das es wohl nicht zu einer Betrugsanzeige reicht, werde es dennoch mit allen Unterlagen versuchen.
Das mir die Waffe ohne Alternachweis zugeschickt wurde, habe ich glaub ich noch net erwähnt oder?