P99 von Vorbesitzer misshandelt, noch sicher?

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 7.619 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2014 um 15:22) ist von HWJunkie.

  • Trotz der sichtbaren Beschädigung hast Du das Ding gekauft ?
    Ähm, ich sehe gerade das zweite Bild ist eine CP 99 und Du hast dich nicht gewundert ?

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Also wer auf dem Bild, ohne zu wissen wo er suchen muss, ne Beschädigung findet, hat echt gut Augen :o)

    Bild sieht doch gut aus, und neuwertig ist für mich halt neuwertig, da rechnet man nicht mit so einem Schei**.

    CP99 weil er in einem andeen Beitrag noch ne CP99 verkauft :o)

  • Zitat

    Die Schreckschusswaffe wurde kaum genutzt, gut gepflegt und ist daher fast wie neu

    Ich hab das Bild bei mir mal vergrößert. Wenn man weiß das da was ist, kann man sichs vorstellen. Aber wirklich sehen.. Ne. Wer hat Ahnung und weiß ob da was bearbeitet wurde?

    Und dann als zweites Bild eins das nichts mit der Waffe zu tun hat. Also entweder war das einfach ein wirklich unglücklicher Zufall oder Absicht.

    Auf jeden Fall würde ich die Geschichte einem Moderator dort melden...

  • Naja, auf jeden Fall kannst Du das Bild sichern als Beweis.
    Vom rechtlichen mal abgesehen würde ich dafür aber auch keine 119 € latzen wollen.
    Da der Verkäufer nicht gewillt ist sich mit dir zu einigen würde ich es jetzt wirklich abgeben.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Erstmal unbedingt Bilder von der Auktion machen, bevor er sie löscht!!

    Er weiß ja, dass die Waffe beschädigt ist (auf dem Bild zu sehen) und will es dir nun unterstellen.
    Also ich würde die blauen Einladen zu dir nach Hause und denen das Schildern und Anzeige erstatten, denn er versucht das Unterstellen einer Straftat.

    Zitat

    § 164 StGB
    Falsche Verdächtigung

    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    (3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

    Das folgende ist noch nicht passieren, aber das wird passieren, wenn du Anzeige einleitest und er widerspricht:

    Zitat

    §298 StGB
    (1) Wer einer Behörde (§ 151 Abs. 3) oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Beamten die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vortäuscht, ist, wenn er nicht nach dem § 297 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

    (2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig bewirkt, daß die Tat keine behördliche Ermittlung zur Folge hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von medo (15. Januar 2014 um 12:42)

  • Ich bin kein Kriminalist, aber Cultich kann das kaum nachträglich gemacht haben.

    Sein Bild vom 11.01. zeigt leichte Braunfärbung am beschädigten Bolzen.
    Der Vorbesitzer hat die Waffe am 08.01. abgelichtet und sie wurde frühestens am 09. oder 10.(dann wäre der Paketdienst aber turbo!) verschickt.

    Somit hätte der Bolzen, wenn Cultich was dran gemacht hätte, nur wenige Stunden gehabt, um Rost anzusetzen.
    Nein, glaube ich eher nicht.


    Und das zweite Bild im Angebot mit der CP99 irritiert auch etwas.
    Wenn man eine P99 verkaufen will und vor sich liegen hat, warum dann das Bild einer CP99 verwenden?
    Hatte der Anbieter noch andere Auktionen laufen, die eine schlichte Verwechselung von Bildern erklären würden?


    Stefan

  • Dieses Softair Verzeichnis ist doch ein Kinderforum mit Marktplatz.

    Ich war da auch mal kurz angemeldet, so etwa von 12 bis Mittag.

    Da ist ja J.R. Ewing vertrauenswürdiger als diese Heinis da.

  • Ich hab das Bild bei mir mal vergrößert. Wenn man weiß das da was ist, kann man sichs vorstellen. Aber wirklich sehen.. Ne. Wer hat Ahnung und weiß ob da was bearbeitet wurde?....

    Aufgrund der homogenen Pixelverteilung würde ich eine nachträgliche Bearbeitung ausschließen. Eine flächige Pixelwiederholung wie sie z.B. bei einem Kopiersstempel - Werkzeug auftritt ist nicht zu erkennen. Auch eine nachträgliche Farbkorrektur am Detail schließe ich aus.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

  • Auch wenn die Mods dort Stress machen, nützt das trotzdem nichts, wenn er seine Drohung wahr macht, dass er "Zeugen" beim auspacken hat, die behaupten die Waffe wäre vorher heile gewesen und Du hättest sie zerstört..
    Egal ob Mods, wenn er dann Anzeige erstattet ist er am längeren Hebel...
    Deswegen sollst dus ja machen, weil du dann deutlich bessere Karten hast.

  • Moment,

    er hat direkt Bilder des Schadens von mir bekommen und gesagt das das schon bei dem gewesen wäre, von dem er sie gekauft hat, er nannte das ganze "Schönheitsfehler"

    Also hat er zugegeben das der Schaden da war, er sagt aber ist ja nicht schlimm, Waffe würde ja noch gehen :o)

  • Kaufer besteht darauf das er seine Seite des Vertrages eingehalten hat weil er mir die Waffe ja geliefert hat, nun will er es (mit Zeugen) so drehen das ich an der Waffe mit der Zange was gemacht habe

    Was ist damit?
    Vergisst er es dann wieder? ?(

    Wenn ja, zurück schicken, aber vorher Geld zurück geben lassen.