F600: Danke dir! Das hilft weiter.
Für weitere Tipps bin ich ebenfalls dankbar.
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Wir spielen Woodland.
Was verstehst du unter ausbaufähig, ich möchte spielen, nicht ausbauen.
Was wird als Ausrüstung sonst noch benötigt bzw. was kannst du empfehlen?
Hallo,
ich treibe mich zum ersten Mal in diesem Bereich des Forums herum.
Vor Kurzem wurde mein Interesse für PB geweckt, nachdem ich auf die Homepage eines Vereins in meiner Nähe gestoßen bin.
Als absolutes Greenhorn möchte ich mir in den nächsten Wochen eine Ausrüstung zulegen, da ich mit Sicherheit häufiger spielen werde.
Ich hoffe ihr - als erfahrene PB-Spieler und -Kenner könnt mir helfen.
1. Was haltet ihr von dieser Zusammenstellung mit HP
2. Lohnt es sich ´nen Schlauch als Flaschen-Marker-Verbindung zu kaufen, um die Flasche im Battlepack zu transportieren? Welche Vor- und Nachteile existieren hierbei?
3. Sind Knie- und Ellbogenschoner notwendig oder eher notwendiges Übel?
Mit bestem Dank
Pokerboy
ZitatOriginal von kiek
[...]Scheint auch recht kräftig zu sein, selbst auf über 40 meter lassen sich noch problemlos dosen löchern und die projektile dringen nach 40 meter noch genauso tief ins holz wie nach 5 meter.Somit komm ich zur ersten Frage .. ich habe das Gewehr mit meinen Fernrohr auf etwa 40 meter eingeschossen[...]
Auf 40 Meter? Bist du dir da sicher?
Hallo alfred044,
danke für die Antwort, auch wenn ich das mit den nicht verfügbaren Dias nur ungern erfahre.
Hat sonst jemand Erfahrungen bzgl. Waffenhändlern in dieser Region, die o.g. Dias anbieten?
Keine Waffen, nur Mun. Und die gibt´s eben nicht an jedem Trödelmarkt unter der Theke. Schon durch.
Hallo!
Ja, ich bin derzeit unweit des Grenzübergangs Reitzenhain (Sachsen) unterwegs, nächste größere Ortschaft ist Hora Svatého Šebestiána, nächste größere Stadt ist Komotau.
Kennt jemand zufällig einen Waffenhändler oder BüMa in einer der beiden Ortschaften oder in deren näherer Umgebung?
Danke!
ID 2366526 ist auch nicht ohne. In der Beschreibung wird auf den kleinen Waffenschein zum Führen hingewiesen.
ZitatOriginal von Floka
Meines Wissens nach, ist das Länder- / Gemeinde- / Stadtsache. Sprich, jede Stadt macht's so, wie sie will.
Wenn schon, denn schon!
Hallo Haenel-Gemeinschaft,
seit knapp zwei Wochen kann ich mich als stolzer Eigentümer eines Haenel-311ers bezeichnen. Ich hatte schon zu Kindheitszeiten Kontakt damit, weshalb ich mich besonders freute, endlich wieder eines - nach nunmehr fast über 20 Jahren - wieder in Händen halten zu dürfen. Das Aussehen ist äußerst gut, Funktion tadellos. Leider hatte ich bisher noch keine Gelegenheit es einzuschießen, doch im neuen Jahr wird die Gelegenheit auf dem LG-Stand meines Vereins genutzt. Fotos und kurze Rückmeldung bzgl. Streukreis werden folgen.
Könnte es sein, dass sich im Gehäuse, in dem sich das Ventil befindet, ein Diabolo eingeklemmt ist? Dieser verhindert dann, dass du es mit dem Kammerstängel in die vordere Position schieben kannst. Wenn man´s nicht bemerkt, versucht man´s immer wieder; mit der Zeit wird der weiche Diabolo gequetscht, was dazu führt, dass man den Kammerstängel immer weiter (minimal) nach vorne schieben kann. Gewehr schütteln und hören. Wenn´s klappert, dann scheint´s so wie beschrieben.
ZitatOriginal von Bildstock
Und wie spricht man "Casull" richtig aus?
Laut englischsprachiger Wiki so.
ZitatOriginal von 5-atü
[quote]Und wie schreibt man den Rohrdurchmesser richtig?
OHNE "E".
"Vier-sechszehn Rigby" (.416 Rigby),
Und wie schreibt man die zweistellige Zahl richtig?
Ohne s.
4616+2=
4618
ZitatOriginal von Gecco5
Nun meine Frage:
1. Ich habe dieses Jahr aufm Cannstatter Wasen eine Anzeige von einem Polizisten bekommen, weil ich " Kot Bullen" hinterhergeschrien hatte -.-
Ich weis das es daneben war, aber wir waren an dem Tag nich so gut auf die Gesetzeshüter zu sprechen und hatten auch etwas getrunken^^ Hab deswegen 7 Sozialstunden in den Sommerferien abgeleistet als "Diversionsmaßnahme" woraufhin die Anzeige fallengelassen werden sollte. Seitdem hab ich nix mehr von der Staatsanwaltschaft gehört obwohl die sich noch bei mir melden wollten dass die Anzeige fallengelassen wird.
Meine Frage is nun glaubt ihr das mein Antrag wegen dieser Sache abgelehnt werden kann? Sonst habe ich nix verbrochen ausser dass ich einige male aufgeschrieben wurde weil ich zu spät noch unterwegs war ( bevor ich 18 geworden bin natürlich^^)
Also was meint ihr dazu??
Vielleicht beantwortet das deine Frage:
Original von Broadhead
ZitatOriginal von Raptor5073
Habe das Formular nun eingeschickt. Hoffe die melden sich
Kann man auch abgelehnt werden, obwohl man keine Einträge im Führungszeugnis hat? Wenn ja weswegen noch?
Siehe §§ 4, 5, 6 WaffG
ZitatAlles anzeigen§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller1.
das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2.
die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3.[...](2) Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
§ 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,1.
die rechtskräftig verurteilt worden sinda)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass siea)
Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)
Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
1.
a)
wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetzzu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
Mitglieda)
in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b)
in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.
einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, diea)
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,4.
innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,
5.
wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.§ 6 Persönliche Eignung
(1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie1.
geschäftsunfähig sind,
2.
abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.
auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.2Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. 3Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. 4Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
[...]
Halt dich an den von pupsnase verlinkten Thread, wo das CO2-Nachfüllen beschrieben wird. Ich praktiziere es seit etwa einem halben Jahr und bin zufrieden damit.
Propleme über Propleme...solch eine Verschwändung
ZitatOriginal von Karganeth
Doly:
Tja überlegt hatte ich auch schon ne Pressluft oder Co2 zu nehmen.
Die 850 Airmagnum sieht ja als Set bei "Waffen Ostheimer" schon ganz "nett" aus, aber kA. wie gut die Verarbeitung und Treffgenauigkeit ist. Ein Kunststoffschaft macht mich auf Anhieb schonmal nicht wirklich glücklich. Sowas müste ich einfach mal in die Hand nehmen können.
Zusammengefasst bin ich mir nicht sicher ob ich mit einer co2 oder Pressluftwaffe der unteren Preisklasse glücklich werden würde.
Hallo Karganeth,
hier ein ausführlicher Testbericht, der sowohl den Schaft, die Verarbeitung als auch die Treffgenauigkeit der 850 AM unter die Lupe nimmt.
CO2 nachfüllen geht auch preiswert.
Und hier noch weitere Trefferbilder der 850 AM.
Die Dominator ist bis aufs Pressluftsystem baugleich.
Wenn du einen ruhigen Schuss bevorzugst, nimm Pressluft oder CO2.
In Ordnung, dann hilf ich dir noch ein letztes Mal, es muss heißen: Bitte helft mir noch ein letztes Mal. Alles verstanden? Gut. Kannst dich wieder hinsetzen. Die fehlenden Kommas wurden ja schon angesprochen.