Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.328 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Oktober 2008 um 12:52) ist von Pokerboy.

  • Hallo ich hoffe der Post ist hier richtig wenn nicht tut es mir Leid..

    Ich habe gerade einen Antrag zum kleinen Waffenschein vor mir da steht..
    "ich beantrage den kleinen Waffenschein zum Führen meiner frei erworbenen"
    und dann kann man ankreuzen
    1)Schreckschuss
    2)Reizstoff
    3)Signalwaffe mit PTB

    So jetzt meine frage.!
    Was ist denn der unterschied zwischen den Arten..???
    Für mich ist das alles irgend wie im sinne das gleiche..oder liege ich dar falsch.?

    Einmal editiert, zuletzt von Sunfire01 (29. Oktober 2008 um 08:14)

  • Für mich ergibt dies keinen Sinn! Eine SSW ist eine Signalwaffe und kann auch z.B. Pfefferpatronen (Reizstoff) verschießen. Ich würde an deiner stelle "NICHTS!" davon anzukreuzen.

    Solche Fragen hatte ich bei meinem Formular nicht. Ich musste nur meine persönlichen Daten angeben und mehr auch nicht.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • "Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffe" ist die offizielle Bezeichnung für Gaspistolen/ -revolver.

    Kreuz einfach alle drei Punkte an. Dieses Formular hat offenbar jemand erstellt, der sich damit nicht auskennt.
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich finde das auch etwas verwirrend weil ich ja einen aufsatz aufschrauben kann und signal munition verschiessen kann oder einfach nur 9mm platz oder reizstoffpotronen einlegen kann.In diesem sinne ist meine p99 und meine glock 17 nen allroundtalent laut dem antrag..

  • Nun ja, eine Signalwaffe muss keine SSW sein.

    Segler oder Bootsbesitzer sollten (ich weiß nicht, ob sie dies auch müssen) eine Signalpistole an Bord haben.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Signalpistole
    Wie man sieht, ist eine Signalpistole etwas anderes als eine SSW...

    Reizstoffwaffe: Vllt geht es hier um mögliche KWS-pflichtige Reizstoffsprühgeräte/Reizstoffwaffen. Mir fallen dazu leider derzeit keine ein, aber womöglich wollten die Sachbearbeiter auf Nummer sicher gehen, falls das WaffG erneut verschärft wird *lol*

    GECO MOD 225
    "There's a reason you separate military and the police. One fights the enemies of the state, the other serves and protects the people. When the military becomes both, then the enemies of the state tend to become the people. " - Battlestar Galactica

  • Zitat

    Original von Iwanov
    ...aber womöglich wollten die Sachbearbeiter auf Nummer sicher gehen, falls das WaffG erneut verschärft wird *lol*

    Waffengesetznovellierung? Nicht schon wieder!

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Zitat

    Original von Iwanov
    aber womöglich wollten die Sachbearbeiter auf Nummer sicher gehen, falls das WaffG erneut verschärft wird *lol*


    Vorauseilender Gehorsam? Wohl kaum.
    Da die Kennzeichnung PTB im Kreis ausschließlich für SSW verwendet wird, ist auch nur das richtig.
    Das Antragsformular hat wohl ein Hobbysachbearbeiter entwickelt, denn natürlich ist das ein und dieselbe Waffenart.
    Wenn das ein Antrag explizit für den KWS sein soll, hat der Autor sich selbst disqualifiziert, denn der KWS gilt bekanntlich nur für diese eine Waffenart. Da sind Wahlmöglichkeiten sinnfrei.

    Edit: Damit ich richtig verstanden werde:
    Dem Antrag zur Folge, kann man auch einen KWS für eine Schreckschuss und Reizstoffwaffe ohne PTB beantragen. Das wäre natürlich Unsinn, weil der KWS ausschließlich für PTB-Waffen (deutlich PTB im Kreis) gilt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (29. Oktober 2008 um 12:12)

  • Ich würde sagen ich kreuze einfach Schreckschusswaffe an das würde wohl am besten passen oder nicht sonst kommt der mir noch von wegen was haben sie denn alles so zu hause und dergleichen....

  • Streich alles durch und schreib "Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis" oder kreuz alles an. Denn genau das ist die Bezeichnung für die Art Waffen, die Du mit nem KWS Führen darfst.

  • Bei mir gabs aber auch interessante fragen:

    1. Welche art von schusswaffen möchten sie führen^^ (schließlich muss man ja auch mitarbeiten bei dem formular, ist ja nicht so das die beamten sowas schon in den ausdruck schreiben können)
    2. Besitzen sie bereits eine Schusswaffe?
    (Ich hab die Frau gefragt ob damit eine SSW gemeint sei und sie einfach, jaja dass passt schon, einfach ankreuzen. Hab jetzt angst dass irgendwann die Rennleitung bei mir vorbei schaut und guckt ob alles verstaut ist (liegt sicherheitshalber alles im safe))

    Zitat

    Die Karte ist schon richtig, dass Gelände ist nur falsch!

  • Zitat

    Original von Sunfire01
    Naja ok ich kreuz einfach alles an...

    Hallo Sunfire01,

    hier ein Thread, der dir vielleicht noch etwas weiterhilft. Zitiere doch einfach aus dem WaffG, siehe Anlage 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3. Gab bei mir keinerlei Probleme.