Beiträge von mahlzeit

    Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Naja, manchmal hat ein neutraler Umschlag (den im übrigen die Druckerei stellt und uns nur berechnet) einen ganz profanen hintergrund: Die kaufen die Dinger millionenfach für alle Zeitschriften unseres oder vergleichbaren Formats und teilen sie dann auf wie benötigt.

    ok, das kann ich nachvollziehen, und auch, dass niemand 10Cent mehr für's Heft zahlen würde, wenn es einen anderen Umschlag hätte.
    Aber: ich habe 4 Zeitschriften abonniert (unterschiedliche Verlage) und diese Zeitschriften sind in einer einfachen durchsichtigen Folie verpackt.
    Wäre das keine Alternative?
    Ich verstehe es nicht ganz, einerseits wird hier und in WO diskutiert, dass und wie man Flagge zeigen kann. Anderseits stellt man sich mit einem neutralen Umschlag selber in eine Schmuddelecke mit "Dicke Dinger" und Co. , nur damit sich nicht womöglich ein Weltverbesserer am bösen Waffenmagazin erschrecken kann.
    Wenn ich dann noch Fragen höre wie "ist die Visier wirklich erst ab 18?", dann geht mir der Hut hoch.
    Visier ist ein Magazin wie "Mein schöner Garten", "Hundefreund", "Geo" und sonst was. Nichts wofür man sich schämen muß und das man nur mit hochgeschlagenem Kragen kauft und schnell in der Tasche verschwinden läßt.


    PS: sorry für das OT, wenn gewünscht, schreibe ich das auch gerne in einen neuen Thread; mich würde schon interssieren, wie das andere sehen.

    Zitat

    Original von d.zilles
    vorteil dpd gibt immer nr an den richtigen ab!!! und wirft keien pakete im wert von 400 euro vor die tür! fälscht dann noch die unterschrift und so weiter!!
    alles schon erlebt! und was kam raus? nach 4 Monaten Geld zurück bekommen aber in keinserter weise eine entschuldigung

    schön wenn es so wäre... neulich lag vor meiner Haustüre (also auf der Straße, auch wenn es ein Privatweg ist) ein Paket. Als Absender konnte man auch schön Waffen-XXX lesen.
    Und wer hat es dort so fantastisch deponiert? Richtig, der nette Mann von DPD.
    Aber auch über Hermes und TNT könnte ich tolle Sachen erzählen, die einzigen die hier vernünftig ihre Arbeit machen sind die von DHL (und wenn man nicht da ist kann man sich die Sachen notfalls nachts an der nahegelegenen Packstation abholen).
    Welcher Versender genommen wird ist für mich inzwischen durchaus ein Kriterium, wo ich bestelle.

    Zitat

    Original von Pan Daowu

    Ich hätte nichts dagegen, wenn das komplette Visier-Logo auf dem Versandumschlag drauf wäre, ich finde, da gehört es auch hin und Caliber kaufe ich mir ohne rote Ohren

    das sehe ich ganz genauso. Ist übrigens der Grund, warum ich Visier nicht abonniere. Im normalen Klarsichtfolienumschlag sofort, so nicht.
    Am liebsten kaufe ich Visier am Samstag beim Einkaufen bei real. Da darf dann zuerst die bessere Hälfte das Heft ein bischen rumtragen, dann ich ;) (hat nichts mit Fetischismus zu tun, aber ich mag es nicht, wenn ich mir eine Zeitschrift kaufe, und die dann unter Salat und Co begraben wird und dann aussieht als wäre sie 4 Wochen in der Leihbücherei gewesen).
    Weniogstens mal eine winzige Möglichkeit, Flagge zu zeigen.

    Zitat

    Original von maltomat

    das einzigste was mich gestört hat war, das mir nicht mitgeteilt wurde das die Waffe nicht auf Lager war und ich 6 Wochen warten musste...

    ja, das ist dort leider Standard. Und so etwas nervt richtig.
    Es kann ja wohl nicht zuviel verlangt sein, dem Besteller mitzuteilen, dass dieses oder jenes nicht vorrätig ist.
    Aber solche Infos bekommt man nur auf Nachfrage, wo denn das Paket bleibt.
    Und auch dann wird nicht Teillieferung angeboten, da müßte man schon selber nochmals nachfragen (oder gleich stornieren). Mir ist jedenfalls die Lust vergangen dort zu bestellen.

    Zitat

    Original von T-gnom
    Ich bin ebenfalls weder im FWR noch ELF... liegt aber nur daran, das meine finanzen als armer schüler ohne job, der vom taschengeld seiner eltern (die leider eher gegen waffen eingestellt sind...) leben muss... da lässt sich einfach nichts von abzweigen.

    also sorry, aber wir reden hier über 12 Euro pro Jahr!. Das entspricht einem! Euro pro Monat. Das sollte selbst ein Schüler aufbringen können.
    Sonst brauchst Du Dir nämlich irgendwann als "Verdienender" keine Gedanken mehr machen, welche Waffen Du Dir jetzt als nächstes kaufst. Dann braucht man nämlich schon für 's Brotmesser und für einen Hammer eine WBK...

    Hallo zusammen,
    für die IWG P900 dürfte es wohl kaum noch Magazine im Handel geben, oder? Kennt jemand baugleiche Magazine bzw. Magazine von anderen Modellen, die passen? Oder eine Bezugsquelle für ein verschollenes Originalmagazin?

    ciao
    Thomas

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Selbst mit ein , zwei Bier intus ist die Reaktionszeit und das Beurteilen der Lage schon stark herabgesetzt. Daher würde ich, wenn ich etwas zur SV dabei habe, keinen Alkohol trinken -

    da gebe ich Dir vollkommen recht. Nur weil etwas nicht verboten ist, ist es noch lange nicht sinnvoll ;)

    Zitat

    Original von Bavariaman
    Und das gleiche gillt dann auch für SSW's, oder??


    es gibt keine "Promillegrenze" für das Führen von SSW.
    Aber wer gröhlend durch die Straßen rennt, muss sich nicht wundern, wenn ihm die SSW (oder alles andere was im entferntesten als Waffen dienen kann) abgenommen wird. Bei solchem Verhalten aber auch wenn er nüchtern ist.

    Zitat

    Original von Bavariaman

    Bei den SSW's gilt ja die Regel, das beim Führen einer Pistole die 0,0 Promile Regel gilt.


    wo soll das denn stehen?

    Wenn Du "auffällig" bist, wird Dir die Polizei SSW, Spray oder was auch immer abnehmen; und sei es nur vorübergehend zu "Gefahrenabwehr"

    bevor es den Thread ganz zerlegt oder er geschlossen wird, noch ein paar Worte zum aufgesetzten Schuß:
    Mord wird wohl nicht vorliegen, da die Mordmerkmale des §211 StGB nicht verwirklicht sind (es sei den er stellt sich hin und sagt "ja, ich wollte schon immer mal einen töten, da war die Gelegenheit gut")
    Bleibt aber immer noch der Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
    Das oben von einem Poster vorgeschlagene Schauspiel wird vor Gericht nicht unbedingt durchgehen. Staatsanwälte und Richter sind nicht doof.
    Ich war mal ein Jahr bei der StA und bin seit mittlerweilen seit vielen Jahren RA, da hat man so manche ähnliche Kandidaten gesehen. Die meisten haben dann irgendwann ganz schrecklich :cry: und dann ab ins :knast:.
    Mit dem §33 StGB (Überschreitung der Notwehr) sollte man sowieso aufpassen: erst einmal ist man starfbar, und dann gibt es evtl. Entschuldigungsgründe (32 stgb, die Notwehr, ist immerhin noch Rechtfertigungsgrund). D.h. der Schutz des Täters (und das ist in dem Fall der "aufgesetzt Schütze") nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" wird also immer schwächer. Sprich man hat die Strafbarkeit seiner Handlung bereits festgestellt. Wenn er dann einen guten Grund für seine Handlung hatte (das muß er beweisen) kann er seine Hnadlung rechtfertigen. Kann er das nicht, kann er sich mit "Glück" entschuldigen. Verlassen kann er sich darauf nicht. Ein simples "ich war verwirrt und hatte Angst" hilft ihm nicht. Wer sowas vorbringt muß sich sehr genau durchleuchten lassen.
    Und übrigens: wer mal mit §33 durchgekommen ist, braucht sich um eine WBK nicht mehr groß bemühen. Denn wenn der SB im Rahmen seiner Recherchen dies mitbekommt (und das wird er), wird er den Fall genauer beleuchten. Und dann viel Spaß mit den Verwaltungsgerichten.

    Zitat

    [i]...bist hast du genug Zeit deine SSW zu ziehen und direkt an den Kopf zu setzten " sofort abdrücken , nicht zögern "

    vorsätzlicher, aufgesetzter Kopfschuß -> keine gute Idee (außer vielleicht dann, wenn sich der Knüppel schon mit voller Wucht Richtung Deines Kopfes bewegt)

    Zitat

    Original von Erklärbär

    Persönlich glaube ich, dass eine Ausweitung nicht wirklich zu erwarten ist. Jeden Taschenmesserbesitzer zu illegalisieren gibt die Lage z.Z. wohl kaum her.

    wirklich? wie ist es nochmal in Großbritannien gelaufen?

    Ich befürchte Hoffnung allein hilft uns nicht mehr. Es ist höchste Zeit zu handeln. Ich befürchte zwar, dass die Initiative "Messer sind Werkzeuge" nicht allzuviel ausrichten wird, aber man muß es probieren.
    Sonst werden als nächstes Damenhandtaschen über 2 Kilogramm gewicht verboten, Gürtel, Steine und Küchenmesser soweiso. Dann muß man eben Fertiggerichte essen...

    Zitat

    Original von hmpf

    Also, wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, gilt dieses Verbot ja für alle Waffen, also z.B. auch für SSW's. Dort steht aber auch, dass für Besitzer von Waffenscheinen eine Ausnahme gemacht wird/werden kann. Also würde sich für Besitzer des kleinen Waffenscheins ja eigentlich nichts ändern.

    Mich würd interessieren, wie man in Erfahrung bringen kann, wo nun dieses Verbot gilt und wo nicht.
    Mal der Fall angenommen, man spaziert so durch die Stadt und hat ein Messer in der Tasche und biegt aufeinmal in eine Strasse ein, in der dieses Verbot gilt. Dann macht man sich plötzlich strafbar ohne dass man es weiss.

    zum ersten Punkt: theoretisch könnte das so sein; ich kann mir aber schwer vorstellen, dass die SSW erlaubt wäre, WaffG-Messer aber nicht. Also wird es diese möglichen Ausnahmen nicht geben...
    Zu den Messern: für WaffG-Messer (also z.B. Springmesser) gibt es ja keinen kleinen Waffenschein, die wären also einfach verboten. Und wenn man den Berliner Innensenator hört, weiß man ja wohin die Richtung geht (Vorbild Großbritannien...).

    Und zum zweiten Punkt: das wird irgenwann z.B. im Stadtanzeiger veröffentlicht, und gilt dann...
    Ähnliches Beispiel: viele (um nicht zu sagen die meisten) Gewässer sind für Kanus gesperrt. Aber natürlich steht am Uferrand kein Schild "Befahren verboten". Man geht davon aus, dass jemand, der etwas machen will, sich vorher informiert ob er das darf.
    In der Praxis bedeutet dies also, dass man immer mit einem Bein in der Illegalität stehen wird.
    Wie man das ganze kontrollieren will ist natürlich wiedr eine andere Sache. Völlig unausgegorener Mist. Mal abgesehen davon, dass es auch jetzt schon verboten ist, andere mit oder ohne Waffen zu bedrohen, überfallen, verletzen.

    Wo war eigentlich das FWR in der Angelegenheit?