Größter Anzunehmender Unfall
CS-Reizgas vom Hersteller TW 1000
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unhappy -
1. Januar 2006 um 01:15 -
Geschlossen
Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 17.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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warum bin ich ein GAU ?
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Du doch nicht
MIt GAU meine ich wenn dich jemand überfällt -
ahhh ok.
bist du eigentlich schonmal selbst angegriffen bzw. überfallen worden von irgendwelchen gangstern? -
Nö jedenfalls nicht wegen Geld und hab auch kein Gas mit gehabt
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Zitat
Original von Rambo
CS ist am "gesündesten" und am ungesündesten für dich beim GAU
CS hinterlässt keine SchädenCS ist ein chemischer Kampfstoff (entwickelt im WK1), der nicht nur an den Schleimhäuten wirkt, sondern auch über diese vom Körper aufgenommen wird. Eine Überdosis kann schwere und bleibende Schäden verursachen.
Pfefferspray ist eigentlich nur ne scharfe Chillisauce. Also rein biologisch und hinterlässt auch (im Regelfall) keine bleibenden Schäden... selbst bei größerer Menge...
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ich hatte noch nicht das "vergnügen"
aber wenn ich mir manche leute auf der straße anschaue, naja ich weiß nicht.
eigentlich wohne ich in einer ruhigen ortschaft aber auch hier gibt es "außergewöhnliche" mitbürgerThommy82,
man sprüht ja auch nicht das spray leer -
Zitat
Original von Thommy82
CS ist ein chemischer Kampfstoff (entwickelt im WK1), der nicht nur an den Schleimhäuten wirkt, sondern auch über diese vom Körper aufgenommen wird. Eine Überdosis kann schwere und bleibende Schäden verursachen.Wobei es aber relativ selten vorkommen dürfte das jemand zur Selbstverteidigung eine ganze Palette voll Sprühdosen einsetzt
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es sei denn, man würde vor lauter panik bzw. angst den angreifer gründlich damit bearbeiten..
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also wäre man rechtlich gesehen mit einem cs-spray oder pfefferspray auf der besseren seite
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Rechtlich gesehn beides nur in Notwehr erlaubt. Von daher ist es egal, du hast einfach das Pfefferspray zur Abwehr von Tieren dabei, wenn jmd fragt.
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Hi Leute
Heute kam endlich das heiß ersehnte Päckchen vom schneider bei mir an.
Unter anderem mit dem TW1000 Pfeffer Strahl 40ml incl. Holster.
Da ich mich auf dem Gebiet des Sprays noch nicht so gut auskenne, hier mal eine Frage dazu.
Bei den SSW's gilt ja die Regel, das beim Führen einer Pistole die 0,0 Promile Regel gilt.
Wie sieht das jetzt beim Spray aus, z.B. wenn ich jetzt aus ner Kneipe kommen würde und eine halbe Bier getrunken hätte, dann von der Polizei zufälligerweise aufgehalten werde?? Mache ich mich dann auch strafbar durch das Führen des Sprays??
Ich stelle diese Frage deshalb, weil es bei uns ein paar Gaststätten gibt, wo wir uns öfters treffen und der Weg dort hin, der unter anderem durch ein Waldstück führt, sowie durch ne Gegend, wo es sehr oft zu übergriffen und Probleme kommt, wie auch sehr viele streunende Hunde, die wo, soweit ich bis jetzt weiß nicht immer brav und ruhig an einem vorbei gehen . -
Zitat
Original von Bavariaman
Bei den SSW's gilt ja die Regel, das beim Führen einer Pistole die 0,0 Promile Regel gilt.
wo soll das denn stehen?Wenn Du "auffällig" bist, wird Dir die Polizei SSW, Spray oder was auch immer abnehmen; und sei es nur vorübergehend zu "Gefahrenabwehr"
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Zitat
Original von mahlzeit
wo soll das den stehen?Wenn Du "auffällig" bist, wird Dir die Polizei SSW, Spray oder was auch immer abnehmen; und sei es nur vorübergehen zu "Gefahrenabwehr"
Genau und deswegen immer freundlich bleiben... Ich "durfte" mal im Vollrausch im grünen Taxi anstatt meinem schon etwas demolierten Fahrrad heimfahren (ink. Blutzapfen auf der Wache und Anzeige aber das is eine andere Geschichte)... Und wurde weder durchsucht, noch hat man mir mein CS-Spray in der Jackentasche abgenommen... Nur die Handschellen ham sie mir bei der Fahrt zum Revier vorschriftsmäßig angelegt hehe ...
PS: Immer sauber bleiben, die Leute tun auch nur ihren Job - manche besser und manche schlechter, aber ich denke man kann mit den meißten durchaus klarkommen...
MfG, Mike.
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Also, nach euren beiden Erklährungen zufolge, dürfte ich, wenns in er Kneipe mal lustiger zu geht, und ich dann doch ein oder zwei halbe Bier trinken würde, dann mich auf dem Nachhauseweg normal verhalten würde, trotzdem das Spray mitführen, oder hab ich das jetzt falsch verstanden???
Mir geht es ja uns gesetzliche weswegen ich diese Frage gestellt habe, das ich mich eben nicht strafbar machen kann. Lieber frage ich vorher nach, als dann irgendwann mal Probleme mit der Polizei zu haben. -
Ja darfst du ! Solange du dich ruhig verhaelst, lassen dich die Polizisten auch in Ruhe.
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Und das gleiche gillt dann auch für SSW's, oder??
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Zitat
Original von Bavariaman
Und das gleiche gillt dann auch für SSW's, oder??es gibt keine "Promillegrenze" für das Führen von SSW.
Aber wer gröhlend durch die Straßen rennt, muss sich nicht wundern, wenn ihm die SSW (oder alles andere was im entferntesten als Waffen dienen kann) abgenommen wird. Bei solchem Verhalten aber auch wenn er nüchtern ist. -
Selbst mit ein , zwei Bier intus ist die Reaktionszeit und das Beurteilen der Lage schon stark herabgesetzt. Daher würde ich, wenn ich etwas zur SV dabei habe, keinen Alkohol trinken - daß kann im Ernstfall böse ins Auge gehen.
Mein Bier oder Wein trinke ich daher auch immer nur zu Hause :)). -
Zitat
Original von Vogelspinne
Selbst mit ein , zwei Bier intus ist die Reaktionszeit und das Beurteilen der Lage schon stark herabgesetzt. Daher würde ich, wenn ich etwas zur SV dabei habe, keinen Alkohol trinken - daß kann im Ernstfall böse ins Auge gehen.
Mein Bier oder Wein trinke ich daher auch immer nur zu Hause :)).Sehe ich genau so, allerdings vorausgesetzt mann kann es (CS) noch bedienen, kann es doch hilfreich sein, etwas dabei zu haben.
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