CS-Reizgas vom Hersteller TW 1000

Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 17.459 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. August 2007 um 10:43) ist von mahlzeit.

  • Zitat

    Original von Rambo
    CS ist am "gesündesten" und am ungesündesten für dich beim GAU
    CS hinterlässt keine Schäden

    CS ist ein chemischer Kampfstoff (entwickelt im WK1), der nicht nur an den Schleimhäuten wirkt, sondern auch über diese vom Körper aufgenommen wird. Eine Überdosis kann schwere und bleibende Schäden verursachen.

    Pfefferspray ist eigentlich nur ne scharfe Chillisauce. Also rein biologisch und hinterlässt auch (im Regelfall) keine bleibenden Schäden... selbst bei größerer Menge...

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • ich hatte noch nicht das "vergnügen" :)
    aber wenn ich mir manche leute auf der straße anschaue, naja ich weiß nicht.
    eigentlich wohne ich in einer ruhigen ortschaft aber auch hier gibt es "außergewöhnliche" mitbürger :)

    Thommy82,
    man sprüht ja auch nicht das spray leer *lol*

    4 Mal editiert, zuletzt von unhappy (2. September 2006 um 14:26)

  • Zitat

    Original von Thommy82
    CS ist ein chemischer Kampfstoff (entwickelt im WK1), der nicht nur an den Schleimhäuten wirkt, sondern auch über diese vom Körper aufgenommen wird. Eine Überdosis kann schwere und bleibende Schäden verursachen.

    Wobei es aber relativ selten vorkommen dürfte das jemand zur Selbstverteidigung eine ganze Palette voll Sprühdosen einsetzt :laugh:

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Rechtlich gesehn beides nur in Notwehr erlaubt. Von daher ist es egal, du hast einfach das Pfefferspray zur Abwehr von Tieren dabei, wenn jmd fragt.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Hi Leute
    Heute kam endlich das heiß ersehnte Päckchen vom schneider bei mir an.
    Unter anderem mit dem TW1000 Pfeffer Strahl 40ml incl. Holster.
    Da ich mich auf dem Gebiet des Sprays noch nicht so gut auskenne, hier mal eine Frage dazu.
    Bei den SSW's gilt ja die Regel, das beim Führen einer Pistole die 0,0 Promile Regel gilt.
    Wie sieht das jetzt beim Spray aus, z.B. wenn ich jetzt aus ner Kneipe kommen würde und eine halbe Bier getrunken hätte, dann von der Polizei zufälligerweise aufgehalten werde?? Mache ich mich dann auch strafbar durch das Führen des Sprays??
    Ich stelle diese Frage deshalb, weil es bei uns ein paar Gaststätten gibt, wo wir uns öfters treffen und der Weg dort hin, der unter anderem durch ein Waldstück führt, sowie durch ne Gegend, wo es sehr oft zu übergriffen und Probleme kommt, wie auch sehr viele streunende Hunde, die wo, soweit ich bis jetzt weiß nicht immer brav und ruhig an einem vorbei gehen .

    SM Modelle (RHÖNER Sportwaffen) + Record Firearms + EM-GE

    Suche EM-GE Mod. 6d aus letzter Produktionsreihe (rotes Kunststoffköfferchen) und EM-GE Mod. 64 Stakkato auch aus letzter Produktionsreihe mit rotem Köfferchen, mit roten Griffschalen im Neuzustand für Sammlung.

  • Zitat

    Original von Bavariaman

    Bei den SSW's gilt ja die Regel, das beim Führen einer Pistole die 0,0 Promile Regel gilt.


    wo soll das denn stehen?

    Wenn Du "auffällig" bist, wird Dir die Polizei SSW, Spray oder was auch immer abnehmen; und sei es nur vorübergehend zu "Gefahrenabwehr"

    2 Mal editiert, zuletzt von mahlzeit (30. August 2007 um 13:09)

  • Zitat

    Original von mahlzeit


    wo soll das den stehen?

    Wenn Du "auffällig" bist, wird Dir die Polizei SSW, Spray oder was auch immer abnehmen; und sei es nur vorübergehen zu "Gefahrenabwehr"

    Genau und deswegen immer freundlich bleiben... Ich "durfte" mal im Vollrausch im grünen Taxi anstatt meinem schon etwas demolierten Fahrrad heimfahren :crazy2: (ink. Blutzapfen auf der Wache und Anzeige aber das is eine andere Geschichte)... Und wurde weder durchsucht, noch hat man mir mein CS-Spray in der Jackentasche abgenommen... Nur die Handschellen ham sie mir bei der Fahrt zum Revier vorschriftsmäßig angelegt hehe :lol:...

    PS: Immer sauber bleiben, die Leute tun auch nur ihren Job - manche besser und manche schlechter, aber ich denke man kann mit den meißten durchaus klarkommen... (:)

    MfG, Mike.

    Einmal editiert, zuletzt von crassmike (30. August 2007 um 02:11)

  • Also, nach euren beiden Erklährungen zufolge, dürfte ich, wenns in er Kneipe mal lustiger zu geht, und ich dann doch ein oder zwei halbe Bier trinken würde, dann mich auf dem Nachhauseweg normal verhalten würde, trotzdem das Spray mitführen, oder hab ich das jetzt falsch verstanden???
    Mir geht es ja uns gesetzliche weswegen ich diese Frage gestellt habe, das ich mich eben nicht strafbar machen kann. Lieber frage ich vorher nach, als dann irgendwann mal Probleme mit der Polizei zu haben.

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  • Ja darfst du ! Solange du dich ruhig verhaelst, lassen dich die Polizisten auch in Ruhe.

    Kann es sein, dass Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben? Weiß ich nicht - ist mir auch egal.

    Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!

  • Und das gleiche gillt dann auch für SSW's, oder??

    SM Modelle (RHÖNER Sportwaffen) + Record Firearms + EM-GE

    Suche EM-GE Mod. 6d aus letzter Produktionsreihe (rotes Kunststoffköfferchen) und EM-GE Mod. 64 Stakkato auch aus letzter Produktionsreihe mit rotem Köfferchen, mit roten Griffschalen im Neuzustand für Sammlung.

  • Zitat

    Original von Bavariaman
    Und das gleiche gillt dann auch für SSW's, oder??


    es gibt keine "Promillegrenze" für das Führen von SSW.
    Aber wer gröhlend durch die Straßen rennt, muss sich nicht wundern, wenn ihm die SSW (oder alles andere was im entferntesten als Waffen dienen kann) abgenommen wird. Bei solchem Verhalten aber auch wenn er nüchtern ist.

  • Selbst mit ein , zwei Bier intus ist die Reaktionszeit und das Beurteilen der Lage schon stark herabgesetzt. Daher würde ich, wenn ich etwas zur SV dabei habe, keinen Alkohol trinken - daß kann im Ernstfall böse ins Auge gehen.
    Mein Bier oder Wein trinke ich daher auch immer nur zu Hause :)).

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Selbst mit ein , zwei Bier intus ist die Reaktionszeit und das Beurteilen der Lage schon stark herabgesetzt. Daher würde ich, wenn ich etwas zur SV dabei habe, keinen Alkohol trinken - daß kann im Ernstfall böse ins Auge gehen.
    Mein Bier oder Wein trinke ich daher auch immer nur zu Hause :)).

    Sehe ich genau so, allerdings vorausgesetzt mann kann es (CS) noch bedienen, kann es doch hilfreich sein, etwas dabei zu haben.