Beiträge von BBplink

    zsu34-1
    Danke für das Bild.

    Von Buddy:
    "für das füllen müßte es mal einen adapter geben, der einen druckablaß hat, wie die meisten aber noch eine kleine pumpe, mit der man einen kleinen überdruck erzeugen kann, dann würde man die andere flasche bestimmt auch vollbekommen. die pumpe müßte aber einen druckausgleich haben, damit man nicht gegen den gasdruck arbeiten muß."
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    Gute Idee. Dann bräuchte man die Kartuschen nicht mehr zu kühlen und mit der Anzahl der Pumpbewegungen könnte man abschätzen wieviel CO2 man befördert hat.

    Turboman
    Grundsätzlich läßt man das flüssige Gas von einer Flasche in die andere fließen. Ein Expandieren und wieder Komprimieren mit Phasenwechsel (flüssig zu gasförmig zu flüssig) ist bei den zur Verfügung stehenden Temperaturen und Drücken nicht möglich.
    Du benötigst außerdem zum Umfüllen immer eine Druckdifferenz zwischen den Flaschen, sonst fließt nichts. Deswegen sollte die zu füllende Flasche gekühlt sein. Ist sie nicht gekühlt, bekommt man sie nicht voll.
    Ein Überfüllen ist gefährlich, da sich die Flüssigkeit (CO2) beim Erwärmen ausdehnt und dann den Behälter platzen lassen kann. Also immer genau wiegen nach dem Befüllen und das überschüssige Gas ablassen!

    Ein langer Hochdruckschlauch ist auch Verschwendung von CO2, da nach dem Füllvorgang wahrscheinlich flüssiges CO2 im Schlauch verbleibt und verdampft. Ein direktes Anschließen wie es Deine Vereinskollegen machen wäre, in dieser Hinsicht ökonomischer (weniger Volumen zwischen den Flaschen).
    Anstatt die Flasche durch Ablassen von Rest-CO2 zu kühlen, kannst Du sie auch vor dem Füllen ins Tiefkühlfach legen.
    Es gibt Füllflaschen mit und ohne Steigrohr. Bei Flaschen mit Steigrohr steigt das flüssige CO2 auch bei aufrecht stehender Flasche nach oben. Da müßte es eigentlich egal sein, ob deine zu füllende Katusche höher oder niedriger platziert wird.
    CO2-Flaschen ohne Steigrohr muß man beim Füllvorgang umdrehen, damit die Flüssikeit fließen kann.
    Jede CO2 Flasche ohne Steigrohr läßt sich für wenig Geld beim Kohlensäurehändler nachrüsten.

    Allerdings hast Du wieder Recht, daß man mit Schlauch die Flasche während des Befüllens wiegen kann und man danach kein überschüssiges CO2 ablassen muß.
    Was nun am vorteilhaftesten ist, könnte man mal berechnen oder ausprobieren.


    Zitat: Wenn sich jemand näher für das Medium CO2 interessiert, kann ich mal eine kleine Abhandlung verfassen.
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    Ja, bitte! Bin auch schon länger auf der Suche nach einem Phasendiagramm von CO2.

    Die Erdanziehung wirkt auf die Masse, die an der Feder angreift.
    Die Erdanziehung spielt bei der Feder selbst keine Rolle. Man mißt deswegen mit einer Federwaage eine Kraft und keine Masse.
    Wenn du eine Feder zusammendrückst und ein dann ein Seil rumwickels, damit sie nicht auseinanderspringt, muß dieses Seil genau der Federkraft widerstehen können (actio=reactio) und das egal ob du auf der Erde oder auf dem Mond bist.

    Da ist Old_Surehand zuvor gekommen, da ich mir aber solche Mühe gemacht habe, poste ich das einfach mal hinterher :) .

    1 N ist die Abkürzung für 1 kg x m/s²
    Man benötigt die konstante Beschleunigungskraft von 2 N, um einen Gegenstand mit der Masse 1 kg in 1 s so zu beschleunigen, daß er dann 1 m zurückgelegt hat. (F=2*m*s/t² )bei konstanter Beschleunigung bzw. Kraft).
    Die Erdbeschleunigung (Fallbeschleunigung auf dem Planeten Erde) g beträgt rund 10 m/s² (genau sind es 9,81 m/s²).
    Jeder Körper, egal wie schwer er ist, wird, wenn man ihn fallen läßt mit 9,81 m/s² beschleunigt, wenn man den Luftwiderstand beiseite läßt.
    Die Erdanziehungskraft auf eine Masse von 1kg beträgt 9,81N.

    Zitat von isalost: "1N = kraft die man braucht um 1kg 1 meter in 1 sekunde anzuheben.
    "
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    Diese Aussage ist meiner Meinung nach falsch. Hast du das aus einem Physikbuch?
    Ähnliche Aufgabe: Welche Schubkraft braucht eine Rakete mit der Masse 1kg, die senkrecht zur Erde startet, um den ersten Meter innerhalb von einer Sekunde zurückzulegen?
    Anwort: Die Rakete benötigt eine Beschleunigung von a=2v/t=2s/t² mit s=1m und t=1s => a=2m/s². Die Beschleunigungskraft dafür ist F=m x a=2N. Da die Erdanziehungkraft, die auf die Raketenmasse wirkt auch noch überwunden werden muß, muß man diese noch hinzuaddieren. Also 11,81N. (ich hoffe, das stimmt so :) ).

    Zitat von isalost:"Da meine Feder aber keine Arbeit in form von Zeit verrichtet...wie errechne ich wiviel "N" 194 Gramm Statischer Druck der Feder entsprechen."
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    Arbeit ist unabhänging von der Zeit. Du kannst eine festgelegte Arbeit innerhalb von kurzer Zeit oder innerhalb einer langen Zeit machen. Nur die Leistung, die du dabei erbringst, ist dabei unterschiedlich.
    Arbeit=Energie=Leistung x Zeit (W= P x T) (schau mal auf euren "Stromzähler", da steht kWh)
    F=m x a (Kraft= Masse x (Erd-)beschleunigung)
    wobei für die Beschleunigung a die Erdbeschleunigung g = 9,81 kg/m² eingesetzt wird.

    Uli schrieb: "Die "Abzugsenergie" ist keine, sondern die höchste anfallende Kraft auf dem Weg zum Auslösen."
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    Habe mir das noch mal genau angesehen. Die höchste anfallende Kraft bis zum Auslösen wird doch schon oben angegeben: "max. Kraft" mit SA 0,756 (kg) und DA 1,963 (kg), was man auch im Diagramm nachvollziehen kann. Die angegebenen Werte für die Auslöseenergie (SA 0,31 und DA 19,61) kommen mir komisch vor. Falls es doch die Auslöseenergie wäre, müßten das andere Werte sein. Die Abzugsenergie wäre dann die Fläche (Integral) unter der Kurve (bis zum Auslösen) mit der Einheit Abzugskraft (y-Achse) mal Abzugsweg (x-Achse) also kg x mm.
    1 kg entsprechen rund der Kraft 10 N und 1 Nm = 1J, wie Old_Surehand schon schrieb. Die Fläche eines Kästchens in dem Diagramm entspricht der Energie von 1mJ (2 mm x 0,5 Kg bzw. 2mm x 5N=10mNm=10mJ).
    Wenn man die Kästchen unter der Kurve zusammenzählt ergibt das für DA ungefähr 36 bis 37 Kästchen entsprechend 360 bis 370 milliJoule.
    Welche praxisrelevante Bedeutung die Angabe der Abzugenergie hat, erschließt sich mir jedoch nicht. Höchstens wenn man viel hintereinander schießt, als Maß dafür, wie schnell einem der Finger müde wird :-)).

    Habt ihr bei Visier auch mal die Abzugscharakteristik des S & W CO2-Revolvers (Umarex) aufgenommen? Wie ich in einem anderen Thread schon mal schrieb, halte ich den Abzug für sehr schlecht: Im ersten Abzugsbereich geht es gleichmäßig mit zunehmender Kraft. Die Sperrklinke wird dabei nach unten gezogen. Dann schnellt die Sperrklinke hervor und dabei fällt auch die Abzugskraft schlagartig ab, so daß es beim Durchziehen des Abzugs auf halber Strecke eine Erschütterung gibt.
    Ist das nur bei mir so und warum? Andere finden, daß es einer der besten Abzüge bei CO2-Waffen ist.

    Hallo Ryker, mein Freund!
    Paß mal auf, daß du dir nicht die Eier wegschießt im bekifften Zustand ! ;)
    Entschuldigung, aber das war mein erster Gedanke, als ich das Bild sah.

    Hi Warbeast!
    Wie kommt jemand dazu, sich so einen Nick-Name zu geben?
    Soetwas leistet nur dem Vorurteil Vorschub, dass Paintballer Krieg spielen wollen oder Spaß daran haben, das Töten von Menschen zu simulieren.
    Du tust damit Deinem eigenen Hobby keinen Gefallen oder solltest Du so ein Typ sein, der in solchen Dingen tatsächlich aufgeht?

    gunimo
    Interessanter Testbericht!
    Auch nett von Visier, Dir einen Ausdruck der Abzugswiderstandskurve zur Verfügung zu stellen. Gut kann man an der DA-Kurve sehen, was du mit "etwas kriechend" meinst. Wie ist das in der Praxis zu bewerten, daß sowohl in SA als auch besonders in DA die Kurve erst ein Maximum erreicht, dann abfällt und erst danach der Schuß bricht?
    In welcher Einheit ist eigentlich die Auslöseenergie angegeben? - doch nicht etwa in Joule?

    Gunimo schrieb:
    "der VISIER-Bericht erscheint in der Ausgabe Januar 2003, die voraussichtlich am 20.12.2002 erhältlich sein wird.
    Am gleichen Tage erscheint auf muzzle.de mein umfangreicher Testbericht, ich habe sie nämlich auch schon längst... .
    Also, Weihnachtsgeschenk erst ab dem 21.12.2002 kaufen!
    Gruß
    gunimo"
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    ... willst wohl Visier keine Konkurrenz machen :) ?

    Zitat:
    "Im 1. Jahr der Gewährleistungsfrist liegt die Beweislast des Verschuldens beim Händler, d.h. der Händler muß Dir beweisen, daß der Defekt der Waffe auf dein Verschulden zurückzuführen ist, wenn er die Reklamation abweisen will.
    "
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    Korrektur: Nur in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast beim Händler. Die restlichen 1,5 Jahre der Gewährleistung liegt sie beim Käufer.

    Kann es sein, daß die Kapseln mit festem CO2 (Kohlensäureschnee) gefüllt werden? Sonst wäre das Verschließen ja schwierig. So bliebe etwas Luft aus der Atmosphäre immer in der Kapsel incl. Luftfeuchtigkeit.

    Außerdem glaube ich, daß CO2 aus der Luft gewonnen wird. Luft wird verfüssigt und durch "Destillation" in ihre Bestandteile zerlegt. Die erreichbare Reinheit hängt hier vom genauen Arbeiten ab.

    Die Kapseln dürfen nicht bis zum Rand gefüllt werden. Ein Expansionsvolumen muß immer vorhanden sein, denn bei einem Temperaturanstieg dehnt sich das flüssige CO2 aus. Wenn es sich in einer überfüllten Kapsel nicht mehr ausdehnen kann, steigt der Druck rapide und die Kapsel platzt.

    Hi FS92 !
    Vorweg: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.

    Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers, die er unter bestimmte Voraussetzungen stellen und einschränken kann. (Z.B. gültig nur für bestimmte Teile einer Ware oder nur gültig für den Erstbesitzer).
    Diese Garantie kann er also bei Eigeneingriffen an der Ware verweigern. Dies muß in den Garantiebedingungen des Herstellers stehen.

    Anders die vom Gesetzgeber vorgeschriebene und jetzt auf 2 Jahre ausgedehnte Gewährleistungsfrist (früher 1/2 Jahr).
    Für die hat unmittelbar der Händler einzustehen, der sich dann meist an den Hersteller wendet. Man kann sich als Endkunden aber evt. auch direkt an den Hersteller wenden.
    Wenn der Eigeneingriff (hier die Tuningmaßnahme) nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem Defekt der Waffe steht, darf die Gewährleistung nicht verweigert werden.
    Im 1. Jahr der Gewährleistungsfrist liegt die Beweislast des Verschuldens beim Händler, d.h. der Händler muß Dir beweisen, daß der Defekt der Waffe auf dein Verschulden zurückzuführen ist, wenn er die Reklamation abweisen will.
    Im 2. Jahr der Gewährleistungsfrist wird die Beweislast umgekehrt, d.h. der Kunde muß beweisen, daß nicht er den Schaden durch unsachgemäßen Umgang verursacht hat, sondern auf z.B. einen Materialfehler oder eine Fehlkonstruktion zurückzuführen ist.
    Wie das in der Praxis gehandhabt wird, muß sich noch zeigen, da das neue Gesetz erst seit 2001 in Kraft ist.
    Sollte sich der Händler oder auch der Hersteller stur stellen, kannst Du ihn verklagen, was sich aber bei den geringen Beträgen oft nicht lohnt.
    Man ist also auf das Wohlwollen des Händlers/Herstellers angewiesen. Also immer freundlich bleiben, solange wie der Händler nicht versucht, einen dreist über den Tisch zu ziehen. Die Händler und Hersteller haben es auch ab und an mit Kunden zu tun, die sich dreist und in unberechtigterweise eine Gewährleistung oder Garantie erschleichen wollen. Von daher rührt manchmal auch die abweisende Haltung. Wenn man im Recht ist, sollte man aber auch versuchen, sein Recht durchzusetzen. Wenn sich bestimmte Händler/Hersteller stur stellen, wird sich das hoffentlich schnell rumsprechen, dafür ist dieses Forum auch da. Wichtig ist dabei, daß man objektiv und bei der Wahrheit bleibt. Am besten ist es, wenn man seine Aussagen auch beweisen kann, was natürlich nicht immer einfach ist.

    Ich glaube viele, besonders Jugendliche, haben null Ahnung über die zugehörigen Gesetze, wenn sie sich eine freie Waffe kaufen (Schreckschuß, SoftAir, Luft-, ...) und haben auch kein Interesse oder naheliegende Möglichkeiten sich über diese zu informieren. Dies mag mit ein Grund sein für den manchmal laxen Umgang mit diesen Waffen, wie z.B. diese mit in die Schule zu bringen. Wenn diesen unbedarften Jugendlichen, die Gesetzeslage mit ihren Konsequenzen bekannt wäre, würde sich auch mehr Unrechtsbewußtsein bei ihnen einstellen. Die Folge wäre weniger "Vorfälle" mit solchen Waffen und es bestünde dann noch weniger Grund, die Gesetze zu verschärfen.
    Lange Rede, kurzer Sinn: Mein Vorschlag: Den Herstellern dieser Waffen wird gesetzlich auferlegt, in den Gebrauchsanleitungen die entsprechenden Gesetze im Umgang mit diesen Waffen in allgemeinverständlicher Kurzform abzudrucken. So in der Art wie auch Zigarettenhersteller vor den Gesundheitsgefahren auf jeder Packung warnen müssen.

    Was soll an dem Abzug so toll sein???
    In der Mitte des Abzugsweges ist eine deutliche Unstetigkeit zu spüren, nämlich wenn es Klick macht und die Trommelarretierung wieder hervorschnellt.
    Hat man das Ziel gut anvisiert, wird der Revolver durch dieses Klicken wieder aus dem Ziel geworfen und man muß auf dem halben Abzugsweg das Ziel erneut anvisieren.
    Oder ist das nur bei meinem Exemplar so?

    Hast Du schon mal bei Harald_PSK angefragt? Würde mich auch interessieren, ob es die noch zu kaufen gibt und zu welchem Preis. Auf amerikanischen Webseiten sind sie noch zu haben, aber nicht billig.