Beiträge von germi

    Obwohl dieser Händler aus dem unten stehenden Link über diesen Sachverhalt hier im Forum angemailt wurde, verkauft er die Waffe immer noch.

    Gibt es denn aktuell einen berechtigten Anlass, das nicht mehr zu tun? Ich sehe derzeit keinen Grund für den Händler, den Handel einzustellen.

    Richtig, denn das hier hat die Qualität eines Stammtisches. Was zählt ist die Meinung des BKA oder Gerichtes.

    Richtig, allerdings ist das Little Badger ein Einzellader in u.a. .22 lr , .22 WMR oder .17 HMR. Damit auf jeden Fall WBK pflichtig.

    Schlagschrauber mit 1/4" Aufnahme.

    ??? Auch der Klon hat 1/2 Zoll...

    Für reguläre Schrauben nimmt man keinen 1/2" Schlagschrauber, den brauchts nur für Radwechsel. Wenn du ganz normale Schrauben rein- oder rausschrauben willst nimmst du einen Schlagschrauber mit 1/4" Aufnahme. Ich habe zum Beispiel den hier:

    https://www.amazon.de/Makita-Brushle…ps%2C183&sr=8-8

    Da ich eh schon Makita Akkus und Ladegeräte habe, habe ich mir nur den "nackten" Schlagschrauber gekauft. Ich habe bei mir im Haus Holzpanele an die Decke gemacht. Die Unterkonstruktionen haben wir mit Dachlatten gemacht. Da ich eine Holzbalkendecke drin habe, haben wir die Latten an die Stellen geschraubt wo die Balken innerhalb der Decke sind. Mit dem Akkuschrauber ging das extrem schwer, manche Schrauben gingen gar nicht komplett reinzuschrauben. Hat mein Vater gemacht, eine Schraube schaute sogar noch 2cm raus. Ich bin dann mit dem Schlagschrauber gekommen. Vater meinte schon was ich denn mit dem kleinen Ding will, naja, die Schraube war danach nicht mehr 2cm überstehend, sondern schon fast halb durch die Dachlatte durchgeschraubt. Da hatte ich dann die Power von dem kleinen Schlagschrauber unterschätzt.

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    2-4 Schrauben sind ja manuell ok. Aber bei der Entrümpelung des Dachbodens meines Vaters mußte ich 160x große Schrauben rausdrehen. Und da mein kleiner Miniakkuschrauber das nicht immer gepackt hat, mußte ich viele per Hand rausdrehen. Da hätte ich ein Akkuschlagschrauber mit Gold aufgewogen. ;)

    Gruß Play

    Schlagschrauber mit 1/4" Aufnahme. Ich würde da auch entsprechende Bits dazu empfehlen die für Schlagschrauber geeignet sind (Impact rated). Die können die Torsionskräfte die da auftreten besser ab und halten länger als normale 08/15 bits.

    Die 1/4" Schlagschrauber sind hier leider noch relativ unüblich, aber in anderen Ländern sieht das anders aus. In den USA wird beim Hausbau sehr viel auf die gesetzt.

    Was ich noch fragen wollte:

    Wird denn bei der White Hawk die fehlende Modellvorlage bemängelt oder ist es eben nicht für Vorderlader typische Ausführung eines Kipplaufverschlusses, was eher für eine Hinterladerkonstruktion spricht?

    Da offenbar Hege und Schneider informiert wurden, ist es schon merkwürdig, dass die Waffe weiterhin frei angeboten wird. Demnach scheinen die anderer Meinung zu sein und diese Waffe weiterhin nicht als erlaubnispflichtig anzusehen.

    Dazu ist auch gesagt, dass es zusätzlich merkwürdig ist, dass eine erlaubnispflichtige Waffe ohne Waffenbegleitunterlagen und folglich NWR-Kennung an den Einzelhändler kommt. Heutzutage kann der Händler das nicht mehr umgehen. Im Umkehrschluss muss sich der Händler darauf verlassen können, dass eine Waffe eben ohne diese Unterlagen auch frei ist, was wiederum bedeutet, dass sich der Kunde darauf verlassen muss und auch kann, wenn er eine Waffe im Fachhandel erwirbt.

    Wenn man dem folgt, dass ein (vermutlicher) Irrtum aber nicht zu Lasten den Kunden gehen und ihm zum Vorwurf gemacht werden.

    Ich zitiere mal:

    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    Es is egal ob Vorder- oder Hinterlader. Deswegen sind auch die Sharps Gewehre frei, zumindest die die keine Metallpatronen benutzen (z.B. .45-70) oder Zündnadelgewehre wie das preussische Dreyse oder auch der Erma Gallagher Hinterlader.

    Eine Polizeidienststelle darf keinen BKA-Antrag nach Paragraph 2 Abs. 5 WaffG stellen. Das dürfen nur Bundes- und Landesbehörden, keine kommunalen Behörden. Die Polizei wird IMMER das LKA einschalten, und dort wird man - nur wenn man Zweifel hat - beim BKA anfragen.

    Und wenn sie es rechtssicher machen wollen sollte das zuständige LKA auch das BKA anrufen. Sonst kreieren die einen Einzelfall, nämlich das einer "verknackt" wird im Bundesland X für etwas das in allen anderen Bundesländern noch frei verkäuflich ist. Und das ist nicht im Sinne eines Bundesgesetzes das bundesweit einheitlich umgesetzt werden sollte.

    Die rufen dann mal an in Wiesbaden oder schreiben ne mail. Anträge werden nicht gestellt, denn alle BKA-Bescheide sind öffentlich und ich habe nie einen gesehen, der von einem LKA beantragt wurde.

    Die Frage ist eher ob es dann da so einen klassischen Bescheid geben würde, oder ob die einfach im Fall der Fälle das Ergebnis im Bundesanzeiger veröffentlichen. Publiziert werden müsste es auf jeden Fall, und im Zweifel im Bundesanzeiger. Stand auch in dem oben verlinkten Paragraphen das es dort zu veröffentlichen sei.

    Und wenn sie es rechtssicher machen wollen sollte das zuständige LKA auch das BKA anrufen. Sonst kreieren die einen Einzelfall, nämlich das einer "verknackt" wird im Bundesland X für etwas das in allen anderen Bundesländern noch frei verkäuflich ist. Und das ist nicht im Sinne eines Bundesgesetzes das bundesweit einheitlich umgesetzt werden sollte.

    Die können gerne Gutachten schreiben, aber wie du schon sagtest, rechtskräftig ist der BKA Bescheid. Ich bezweifle das es da ein Verfahren geben würde. Verfahrenseinstellung gegen Einziehung schon vom Staatsanwalt und fertig ist die Wurst, Verfahrenskosten sind höher als das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung. Die restlichen Dinger werden dann noch irgendwo abverkauft und dann breitet man den Deckmantel des Schweigens darüber. Also so wie man es beim Pedersoli Derringer mit den Schrotzündern gemacht hat. Hat schon seinen Grund das es den so nicht mehr gibt, sondern nur noch die Version mit den VL-Zündhütchen.

    Wenn da jetzt einer das große Fass aufmacht dann hagelt es richtig, und das wegen so einem Teil das eine Mündungsenergie hat die geringer ist als ein Backstein der durchs Fenster geworfen wird.

    Das LKA hat da keine Kompetenz das festzustellen, die können nur angehört werden, aber die letztendliche Entscheidung trifft das BKA. Waffenrecht ist Bundesrecht, das heißt es obliegt dem BKA das festzustellen. Und das ist auch explizit so festgelegt im Gesetz §2 Abs. 5 WaffG.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html

    ...Die Ausstellung eines KWS ist nichts anderes als ein behördlicher Verwaltungsakt und jeder Verwaltungsakt ist grundsätzlich widerrufbar. Es gibt einige wenige, bei denen dies nicht möglich ist. Bei diesen ist ein Widerruf dann aber bereits von vornherein schriftlich ausgeschlossen. Der KWS gehört hier nicht dazu! Und wenn einen die Behörde richtig abbücken möchte, dann nimmt sie für den Widerruf sogar noch einmal eine Gebühr in ähnlicher Höhe wie für die Ausstellung.

    ...

    Der erste Teil ist richtig, der zweite Teil nicht. Die können einem die Gebühren für einen Verwaltungsakt nur aufbürden wenn man den selbst initiiert hat. Das heißt man bekommt auch einen gewissen Teil der Gebühren aufgebrummt wenn man einen Verwaltungsakt startet ihn aber vor Abschluss storniert. Für den Widerruf einer Erlaubnis geht das nicht wenn dieser Widerruf von Amts wegen initiiert wird.

    ...Laut BKA Mainz...

    Ich will ja nix sagen, aber das BKA sitzt in Wiesbaden und nicht in Mainz...da ist der Stammsitz. Andere Standorte sind Berlin und Meckenheim bei Bonn.

    Dann wohl Wiesbaden. Der Polizist meinte aber Mainz. Scheinbar weiß er selbst nicht wo seine Vorgesetzten sitzen.

    Das sind nicht seine Vorgesetzten. Die die kommen sind in der Regel Landespolizei, das BKA ist eine Bundesbehörde.

    Ich auch, die werden das Verfahren einstellen wegen Geringfügigkeit und das Gewehr einbehalten

    Wieso bekommt er sein Gewehr nicht zurück wenn es legal ist ?

    Das wäre unter der Maßgabe das BKA hätte so entschieden das es eben nicht der Fall wäre. Was aber keiner weiß. Und es soll auch Beamte bei der Polizei geben die keinen privaten Waffenbesitz mögen und die dann eine Unterschrift abringen wollen für eine Zustimmung das der Besitzer die Waffe nicht mehr zurück möchte und sie der Verschrottung zugeführt wird. Natürlich nur um dem Besitzer die Umstände der Abholung zu ersparen... ;)

    Die Saloon-Gewehre hatten keine 209er Zündvorrichtungen…

    Die Frage ist, ob das von den technischen Abweichungen gedeckt ist. Das Problem ist ja auch, das die Händler sich damit ja auch strafbar machen würden da sie dann ja erlaubnispflichtige Waffen gewerblich an Unberechtigte überlassen würden.

    Und wenn das BKA da tätig wird müssten die doch eigentlich einen Bescheid erlassen, und wenn die entscheiden das es eben nicht frei ab 18 sind die Nighthawks alle aus dem Verkauf genommen werden bzw. als WBK-pflichtig deklariert und verkauft werden. Oder täusche ich mich da?

    Die Bescheide sind ja auch öffentlich einsehbar, für allen möglichen und unmöglichen Kram. Da war sogar mal eine Handtasche dabei mit einem Griff in Form eines Schlagrings, deswegen auch der Bescheid.

    Laut BKA Mainz ist diese Waffe illegal und ich habe eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes bekommen. Mal schauen was man nun mit mir Schwerverbrecher anstellt.

    Ich tippe auf Einstellung, sofern überhaupt ein Verfahren eröffnet wird.

    Ich auch, die werden das Verfahren einstellen wegen Geringfügigkeit und das Gewehr einbehalten.

    Natürlich ist das White Hawk erlaubnispflichtig, ganz egal was einige Waffenhändler sagen. Vor 1871 hat es noch keine 209 Schrotzünder gegeben. Wie soll es daher die Freistellung nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt Nr. 1.5.2 WaffG erfüllen?

    Das ist das Selbe, wie damals mit der Tingle Pistole. Die Händler haben Mist genaut und die Kunden waren die Dummen.

    Nein, ist es nicht. Das Vorbild wurde vor 1871 entwickelt und war so eines dieser Saloon Gewehre.

    Das Problem mit den Tingle Pistolen kenne ich. Deren Problem war dass das Nachbauten der Tingle Pistole waren, und die wurde erst um 1960 in den USA entwickelt von der Firma "Tingle Manufacturing Company" in Indiana. Das war eine komplette Neukonstruktion und damit kein Vorbild vorhanden. Technische und optische Abweichungen werden in der Regel toleriert in einem gewissen Maße, aber komplette Neukonstruktionen eben nicht.

    Und selbst wenn, wer die Preise bezahlt hat einen an der Waffel. Der sitzt doch selber vorm Rechner und wundert sich über jede verkaufte Waffe. Der Gegenwert stimmt eifach nicht.

    Es ist halt eine Sache der produzierten Stückzahl. Ich nehme da gerne als Beispiel den Plattenspielerhersteller Dual. Der Dual 505 war Anfang/Mitte der 1980er ein Mittelklassemodell für 250 DM. Nun ist er das Spitzenmodell und kostet 600 €. Dual baut mittlerweile ca. 20.000 Plattenspieler pro Jahr, das haben die damals in der Woche gemacht.