!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.024 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • So, ich hab hier jetzt mal ein bisschen aufgeräumt und das ganze OT gelöscht. Persönliche Anfeindungen

    bringen keinem was!

    Wellnessgmbh

    Kleiner Tip für Dich, man kan unter einem Zitat auch was direkt schreiben, man muss dafü keine

    separate Antwort schreiben, alternativ kann an wenn man einen Post zu schnell abgeschickt hat

    diesen auch noch eine gewisse Zeit editieren, bitte mal für die Zukunft merken. Danke.

    Und nun zurück zum eigentlichen Thema

    Gruß

    Thomas

  • Die Saloon-Gewehre hatten keine 209er Zündvorrichtungen…

    Die Frage ist, ob das von den technischen Abweichungen gedeckt ist. Das Problem ist ja auch, das die Händler sich damit ja auch strafbar machen würden da sie dann ja erlaubnispflichtige Waffen gewerblich an Unberechtigte überlassen würden.

    Und wenn das BKA da tätig wird müssten die doch eigentlich einen Bescheid erlassen, und wenn die entscheiden das es eben nicht frei ab 18 sind die Nighthawks alle aus dem Verkauf genommen werden bzw. als WBK-pflichtig deklariert und verkauft werden. Oder täusche ich mich da?

    Die Bescheide sind ja auch öffentlich einsehbar, für allen möglichen und unmöglichen Kram. Da war sogar mal eine Handtasche dabei mit einem Griff in Form eines Schlagrings, deswegen auch der Bescheid.

    Laut BKA Mainz ist diese Waffe illegal und ich habe eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes bekommen. Mal schauen was man nun mit mir Schwerverbrecher anstellt.

    Ich tippe auf Einstellung, sofern überhaupt ein Verfahren eröffnet wird.

    Ich auch, die werden das Verfahren einstellen wegen Geringfügigkeit und das Gewehr einbehalten.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich auch, die werden das Verfahren einstellen wegen Geringfügigkeit und das Gewehr einbehalten.

    Einbehalten, sofern es tatsächlich erlaubnispflichtig ist und einstellen, wenn keine weiteren Delikte hinzukommen.

    Dessen ungeachtet war die Hausdurchsuchung nicht anlasslos, sondern es ging laut TE wohl um Nazi-Devotionalien. Man sollte als Waffenbesitzer, egal ob freie oder WBK-pflichtige, schon aufpassen, nicht ins Visier der Ermittler zu geraten. Sonst können diese unter Umständen alles mitnehmen, um es auf rechtmäßigen Besitz zu überprüfen und man hat Ärger, seinen Kram wiederzubekommen.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Ich auch, die werden das Verfahren einstellen wegen Geringfügigkeit und das Gewehr einbehalten

    Wieso bekommt er sein Gewehr nicht zurück wenn es legal ist ?

    Das wäre unter der Maßgabe das BKA hätte so entschieden das es eben nicht der Fall wäre. Was aber keiner weiß. Und es soll auch Beamte bei der Polizei geben die keinen privaten Waffenbesitz mögen und die dann eine Unterschrift abringen wollen für eine Zustimmung das der Besitzer die Waffe nicht mehr zurück möchte und sie der Verschrottung zugeführt wird. Natürlich nur um dem Besitzer die Umstände der Abholung zu ersparen... ;)

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  • Laut BKA Mainz ist diese Waffe illegal und ich habe eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes bekommen.

    Das sagt nichts darüber aus, ob ein Verfahren eröffnet wird. Ich hätte - um mögliche Anwaltskosten zu sparen - wahrscheinlich erstmal selber Akteneinsicht beantragt und dabei nach dem BKA-Bescheid gefragt. Ohne diesen dürfte die Anzeige wohl in der Rundablage landen.

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  • Dieses Spielzeuggewehr hatte die Polizei letztens einem Kind auf einem Bahnhof abgenommen und zusätzlich Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gestellt. Was wiederum zeigt, wie inflationär solche Anzeigen gestellt werden.

    Bundespolizisten-nehmen-Zwoelfjaehrigem-Spielzeuggewehr-weg.jpg

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  • Das Teil hat sogar einen Raketenwerfer 8|

    So langsam finde ich das hier zum Totlachen, abgesehen von der Story des TE frage ich mich, wo leben wir eigentlich und in wie weit muss man sich der Willkür des Gesetzgebers hingeben. Vor allem geht bei mir die Angst um, wenn ich an die zukünftige Ampel denke.

    „Mut ist, wenn man Todesangst hat, aber sich trotzdem in den Sattel schwingt.“ (John Wayne)

    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

    CO2-CAS Shooter List    

  • Der kleine hat ja Glück, dass kein Luftangriff gestartet wurde! =O

    Den Bundespolizisten sollte man für ihren Mut einen Orden verleihen :huldige:

    Sich todesmutig einem wahnsinnigen Terroristen entgegen zu stellen verdient höchste Anerkennung :respect:

    Was kommt als nächstes? Kindersoldaten die erbarmungslos Schiffe versenken spielen?

    Oder sollen etwa dutzende Menschen mit dem Zeigefinger erschossen werden?

    Das muss man direkt im Keim ersticken :knast:

  • Polizei Bashing ist wirklich komplett fehl am Platz.

    Die Jungs und Mädels haben einen echt harten Job und wir sollten für deren Einsatz dankbar sein.

    Das dabei mal etwas Kurioses passiert, na und.

  • In diesem Land kriegt man schon Ärger, wenn zur Erkältungszeit die Rotze aus der Nase mit zuviel Joule Deinem Gegenüber trifft!

    In diesem Land kriegt man schon Ärger, wenn zur Erkältungszeit mit seiner Rotze aus der Nase mit zuviel Joule seinen Gegenüber trifft!

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    „Keine Stunde, die man im Sattel verbringt, ist verloren.“ (Winston Churchill)

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    Einmal editiert, zuletzt von Jesse McCoy (14. Oktober 2021 um 23:21)

  • Was auch immer das mit dem Whitehawk zu tun hat.

    Die Süße war hier ja vor Jahren mal ganz populär und ist auch dem BKA gewiss keine Unbekannte.

    Allerdings liegt das schon 6 Jahre zurück mit dem Hype und heute redet kaum noch jemand darüber. Ein Spielzeug mit zugegebenermaßen gut Dampf aber schlechter Präzision welches auf dem KK Stand lediglich für kurze Belustigung sorgte aber schnell in Vergessenheit geriet nach meinen Erfahrungen.

    Jedenfalls denke ich das wenn sie nicht frei Erwerbbar ist, es dort schon längst einen BKA Feststellungsbescheid gegeben hätte.

    Man bedenke auch das der Pedersoli Guardian auf Vereinbarung mit den Händlern schon länger nur in der Vorderladerzündhütchen Version vertrieben wird und niemand die 209er Version importiert.

  • Technische und optische Abweichungen werden in der Regel toleriert in einem gewissen Maße, aber komplette Neukonstruktionen eben nicht.

    Es ist generell das Problem, dass es eine Art Liste der Bedingungen nicht gibt, was denn genau ein Vorbild 1871 definiert.

    Das Kaliber nicht - siehe Modellkanonen

    Gesamtgröße nicht - auch Modellkanonen

    Schaftholz nicht - es gibt Nachbauten aus Vogeltrittholz bis zum buntem Schichtholz

    Farbe, bzw. Brünierung der Läufe - es gibt verchromte oder vernickelte Varianten

    Letztlich ist noch die Frage der "Mischung" von Abweichungen zum Original. Also den yx gab es im Kal. 123, jedoch nicht im Schaft von abc.

    Daher ist es schon im Grundsatz schwer, sofern es eben nicht ein klassischer Kentucky oder ähnliches im Kal. 36 bzw. 45 ist. Wobei ich da gar nicht mal weiß, ob das Kaliber genau zum Original gehörte.

    Weiterhin ist ja die Frage, ob sich ein Kunde nicht auf ein offizielles Waffengeschäft verlassen darf. Stichwort ist da auch der Verbotsirrtum.

    Denn ein Laie findet sich alleine beim VL nicht zurecht.

    Daher plädiere ich schon seit Jahren um eine Vereinfachung und Klarstellung, ohne dass der Gesetzgeber "gefährliche" Zugeständnisse zulassen müsste. Also einfach alle VL einschüssigen VL frei, alle mehrschüssigen erlaubnispflichtig. Ich sehe keine erhöhte Deliktrelevanz einer einschüssigen Tingle zum Kentucky, oder einen Revolver mit einschüssiger Trommel und ähnliche Beispiele. Das wäre aber ein echte Vereinfachung im WaffG, die auch jeder Laie versteht.

    Letztlich ist ein Gesetz nur dann ein gutes Gesetz, wenn es auch jeder verstehen kann. Das auch insbesondere, weil das Waffenrecht von Sonderbedingungen und Ausnahmen von Regeln förmlich durchsetzt sind und noch durch zusätzliche Verordnungen ergänzt werden. Sie die zum WaffG dazugehörige AWaffV zudem beide durch fortwährende Änderungen regelrechtes Stückwerk geworden sind.