JAGD IN DÄNEMARK
Jagdschein
Um in Dänemark auf die Jagd gehen zu können, ist ein dänischer Jagdschein erforderlich. Dies erhalten Sie bei der dänische „Skov- og Naturstyrelse“, bei zusendung eine Kopie Ihre deutsche Jagdschein sowie heutige Anschrift. Nach ungefähr 3 Wochen bekommen Sie des besonderen Einzahlungsscheines/Jagdscheines von der „Skov og Naturstyrelse“. Der Einzahlungsschein dient als gültiger Jagdschein, wenn eine Quittung der Post oder eines Geldinstituts darauf vermerkt bzw. angeheftet ist, dass die Jagdscheingebühr eingezahlt wurde.
Bitte bemerken Sie nur Einzahlung bei
BG-BANK A/S,
GIROSTROEGET 1,
0800 HØJE TAASTRUP
Swift-Code: DABA DKKK Reg. 3100 Postgirokonto: 923-1730
oder
IBAN DK83 30000009231730
Geburtsdatum müssen Sie auch angeben.
Ein dänischer Jagdschein kostet per 1. April 2004 515 Dkr. und ist bis 1. März das nächste Jahr gültig.
Personen, die einen Jagdschein haben, müssen gemäß dem dänischen Jagdgesetz (Lovbekendtgørelse nr. 114 af 28/1-1997 om jagt og vildtforvaltning) bei einer Versicherungsgesellschaft, die in Dänemark ihre Tätigkeit ausübt, eine Haftpflichtversicherung für evtl. Schadensansprüche abgeschlossen haben.
Weiterere Informationen erteilt die zuständige Behörde in Dänemark
SKOV- OG NATURSTYRELSEN
Kontoret for Jagttegn
Haraldsgade 53
DK-2100 København Ø
Tel. (0045) 39 27 20 00
Fax (0045) 39 27 98 99
http://www.sns.dk/forside/
Einfuhr von Jagdwaffen
EU-Bürger, die den europäischen Waffenpass besitzen, können ohne weiteres ihre Schußwaffe und dazugehörige Munition einführen.
Voraussetzung ist, daß der/die Reisende eine Einladung zur Jagd hat, einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland nicht verboten ist.
Gaspistolen, Luftgewehre und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden.
Siehe auch: Einfuhr von Waffen nach Dänemark.