Metalupgrades legal ?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 4.557 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2004 um 20:50) ist von Kaputnik.

  • Moin!

    Ich habe mit dem Gedanken gespielt mir für meine KSC Glock 17 einen Metallschlitten + Outerbarrel zuzulegen. Da es in Deutschland noch an AS Zubehör mangelt wäre es natürlich nur möglich das ganze im Ausland zu bestellen.
    Jetzt kommen mir dabei natürlich ein paar Fragen in denn Sinn:

    1. Zählen Schlitten (ohne Innenleben, einfach nur der blanke Schlitten) und Outerbarrel als Waffenteile ?
    2. Falls ja, ist der Import von "Waffen"-Teilen generell legal ?
    3. Da nur der Originalschlitten das :F: draufhat und nicht das Griffstück
    wäre die Glock mit dem Metalschlitten :F: -los; Was kann man da machen ?
    4. Welches "Geschäft" im EU-Ausland wäre zu empfehlen ?

    Merci :)

  • 1. Ja. Aber nicht als "relevant"...
    2. Nein.
    3. Ja....äh - Umbau vom BüMa, der macht dann auch das :F: wieder drauf.
    4. Egal, hauptsache die haben die Teile. Ab Hong Kong tut sich preislich eh' nichts mehr. Und ob die Sachen ankommen liegt weniger am Laden.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Hi gUnDIE,

    im allgemeinen zählen zwar nur der Lauf, Verschluß, das (die) Patronenlager wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind und bei Kurzwaffen das Griffstück zu den "wesentlichen" Teilen. Ein Eigenimport scheint mir aber dennoch nicht die optimalste Lösung zu sein. Hast du einen BüMa oder Fachhändler in deiner Nähe, der den Import, ggff. die Montage und ev. auch die "Nachstempelung" des "nackten" Schlittens übernehmen könnte?

    point

  • Das es da einen gibt der könnte steht wohl außer Frage. Aber die wichtigere Frage ist eigentlich ob es einen gibt der auch will. Die meisten Büchsenmachen/Waffenhändler winken da nur ab.

    Den Lauf kannst du auch so importieren, beim Schlitten wäre ich vorsichtiger. Meiner Interpretation nach ist das auch an einer Blowback ein relevantes Waffenteil. Vielleicht mal beim Zollamt nachfragen.

  • Danke erstmal für die Antworten.

    Ich werde dazu den Händler meines Vertrauens (Hörning & Co.) mal interviewen ;)

    Bis jetzt hab ich "nur" 2 Läden gefunden, die einen passenden Metalschlitten hätten. Einmal Schunko in Österreich und Franco e Monica in San Marino. Falls jemand noch mehrere gute Läden kennt -> Posten :P

  • Es ist schon immer wieder die Hölle, mit was für Problemen man sich dank unserem bekloppten Waffengesetz bei volliig ungefährlichen Softairs dieser Art rumschlagen muß....

    Meine persönliche Interpretation ist: Schlitten und Outer Barrel sind keine wesentlichen Teile, können also auch problemlos importiert werden.

    Die größte Schwierigkeit sehe ich darin, dass irgendwie das :F: wieder auf die Waffe muß. Wenn Du einen Büchsenmacher oder sonstwen kennst, der dir das netterweise draufmachen kann, sehe ich kein Problem.

    Marcus

  • Zitat

    Original von gUnDIE
    Bis jetzt hab ich "nur" 2 Läden gefunden, die einen passenden Metalschlitten hätten. Einmal Schunko in Österreich und Franco e Monica in San Marino.

    Ausgerechnet... :D
    Schunko ist eine Apotheke und Franco ist... tot. Der Laden wird zwar irgendwie weitergeführt (angeblich), aber momentan ist da nix. Aber in HK gibt es wohl gerade nichts, von daher... Schunko... :confused2:
    Aber klär' das erst mal mit dem BüMa.

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Apotheke ? :crazy2: :laugh:
    Schunko ist mir aber auch irgendwie zu teuer
    99 Euronen + Versand + Zoll (?!) + Import durch Händler (falls er das macht).
    Wollte eigentlich nicht mehr für das Upgrade ausgeben als mich die gesamte Glock gekostet hat :(

    Ich werde da http://www.fire-support.co.uk/store mal ne Mail hinschicken, ob die nicht auch einen Schlitten für die Glock 17 bekommen könnten.
    Die Preise scheinen dort echt ok zu sein (45 Pfund sprich ~ 65 Euro).

    Edit: Das :F: wird vom BüMa selber drauf gemacht ?! Dachte das kommt vom Beschussamt. Interessant ! :)

    Einmal editiert, zuletzt von gUnDIE (20. Dezember 2004 um 22:59)

  • Das :F: ist kein amtliches oder hoheitliches Zeichen. Es ist nur ein Hinweis darauf, dass die Waffe unter 7.5 J hat. Dies muß nicht pro Waffe, sondern nur pro Bauart einmal beim Amt nachgewiesen werden.

    Mein privates Verständnis des Waffengesetzes ist sogar so, dass man in diesem Fall, wo die Bauart ja geprüft ist und der Umbau keine wesentlichen Teile betrifft und nicht geeignet ist, die Energie der Waffe zu verändern, das :F: theoretisch sogar selbst reinritzen könnte. Aber ich fürchte, mit dieser Meinung werde ich wahrscheinlich allein auf weiter Flur stehen, und ich kann Dir dazu deshalb auch nicht guten Gewissens raten...

    Marcus

  • stimme OS voll zu.
    das wffg ist sehr komplex, zeigt aber manchmal auch mal ein freundliches gesicht.

    ausserdem hat der zoll bei der letzten sendung auch keine bedenken gehabt.

    ein tag ohne lächeln ist ein verlorener tag :n1:

  • Hallo, und nun ich wieder:
    Zum Thema Waffenrelevante Teile: Im WaffG steht auch, dass diese Teile der Waffe gleich gestellt sind, was bedeutet, dass Teile für eine Waffe, frei ab 18, auch frei sind!
    Das Problem ist und bleibt der Zoll, der mit Ohren schlackert und ein SEK holt, wenn sie nur waffenähnliche Teile finden.
    Ich habe mit jemanden bei der Kreis Polizeibehörde PB gesprochen, der gesagt hat, dass der Impoert aus Drittländern ein Problem darstellt, nicht aus der EU!
    Nichtsdestotrotz: Wenn du einen Waffenhändler findest, der bereit ist sowas einzukaufen, bist du auf der sicheren Seite!

    sodenn!

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Es ist schon immer wieder die Hölle, mit was für Problemen man sich dank unserem bekloppten Waffengesetz bei volliig ungefährlichen Softairs dieser Art rumschlagen muß....

    Allerdings, und an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Aber so ist es nunmal.

    Zitat


    Anlage 1 Abschnitt 1:
    Wesentliche Teile sind

    1.3.1

    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;


    Hier liegt der Knackpunkt der mich sagen lässt der Schlitten ist auch an Blowbacks waffenrelevantes Teil. Da der Schlitten wie an der scharfen Waffe die Mechanik "verschließt" (sofern man davon bei Plastikkügelchen-Waffen sprechen kann) und für die Funktion wirklich wesentlich ist. Es ändert sich dadurch zwar nichts an der Leistung der Waffe, aber nach dieser Formulierung scheint das nicht wesentlich zu sein.

    Der Lauf ist ein anderes Thema, da es hier ja nur um die Laufhülle geht, nicht um den eigentlichen Lauf durch den das Geschoss getrieben wird.

  • Zitat

    Original von Jürgen
    Hier liegt der Knackpunkt der mich sagen lässt der Schlitten ist auch an Blowbacks waffenrelevantes Teil. Da der Schlitten wie an der scharfen Waffe die Mechanik "verschließt" (sofern man davon bei Plastikkügelchen-Waffen sprechen kann) und für die Funktion wirklich wesentlich ist. Es ändert sich dadurch zwar nichts an der Leistung der Waffe, aber nach dieser Formulierung scheint das nicht wesentlich zu sein.


    Hmm, wenn wir schon bei Auffassungen sind: Der Schlitten alleine ist absolut funktionslos. Dass, was meiner bescheidenen Auffassung nach unter die Verschlussdefinition fallen würde, ist das Gassystem im Schlitten, und das wird bei den Metallschlitten NIE mitgeliefert, sondern muss aus dem alten Schlitten aus- und in den neuen Schlitten eingebaut werden (kleine Fummelteile olé!).

    Mit den Metallschlitten für die KSC/KWA Glock 17 GBB kann man übrigens eine Menge Spass haben. Ich durfte bei einer G17 einen guten Millimeter vom Schlagstück abschleifen, damit das dämliche Ding gepasst hat ...

    Sind wir schon wieder beim nächsten Punkt: Das "Bearbeiten" einer Waffe ist eigentlich erlaubnispflichtig. Also selbst wenn du den Schlitten problemlos einführen kannst, dann dürftest du ihn eigentlich nicht anbauen ... bitte korrigieren, falls ich da was falsch sehe (ich glaub, die LG/LuPi Fraktion baut doch einiges an ihren Sportgeräten rum).

    Dass sich im Fall des Falles ein BüMa findet, der den Umbau macht, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Das riecht schon fast nach Marktlücke: Airsoft Umbauten- & Reparaturlehrgang für deutsche BüMa's ... :new11:

    Gruss,

    DocS

    The direct use of force is such a poor solution to any problem, it is generally employed only by small children and large nations. (David Friedman)

  • Man, man, man, man...is desch kompliziert :confused2:

    DocS
    Von welcher Marke ist denn dein Metalschlitten ?
    Ist das gängig, das man erstmal feilen muss oder haste nur ein
    Montagsmodell erwischt ?

  • Zitat

    Original von gUnDIE
    Von welcher Marke ist denn dein Metalschlitten ?


    Keine Ahnung, ist nicht meiner. Generischer Hongkong Metall-Schlitten, also recht billig.


    Zitat

    Original von gUnDIE
    Ist das gängig, das man erstmal feilen muss oder haste nur ein Montagsmodell erwischt ?


    Das Feilen ist nicht am Schlitten angefallen, sondern am Rest (das Schlagstück sitzt im Griffstück!). Liegt einfach daran, dass das Gassystem nicht mehr so im Schlitten sitzt wie beim Original sondern eben ~1mm tiefer.

    In einem anderen Fall (KSC Glock 18C) hat der Metallschlitten ohne Probleme gepasst, aber der war auch ein klein wenig teurer ...

    Gruss,

    DocS

    The direct use of force is such a poor solution to any problem, it is generally employed only by small children and large nations. (David Friedman)

    Einmal editiert, zuletzt von DocS (21. Dezember 2004 um 16:26)

  • Zitat

    Original von DocS
    Hmm, wenn wir schon bei Auffassungen sind: Der Schlitten alleine ist absolut funktionslos. Dass, was meiner bescheidenen Auffassung nach unter die Verschlussdefinition fallen würde, ist das Gassystem im Schlitten, und das wird bei den Metallschlitten NIE mitgeliefert, sondern muss aus dem alten Schlitten aus- und in den neuen Schlitten eingebaut werden (kleine Fummelteile olé!).

    Kam mir auch in den Sinn, allerdings ist das Gassystem ohne den Schlitten auch funktionslos und zu garnichts im Stande. Unsere Waffengesetze sind auf sowas einfach nicht ausgelegt, daher sind all unsere Ansätze eigentlich Makulatur. Man müsste den verstaubten Beamten mal entsprechendes Spielzeug vorlegen und sie GENAU interpretieren lassen was nun erlaubt und nicht erlaubt ist und zwar Anhand ihrer Gesetze. Wie sie das wiederspruchslos hinbekommen wollen, da wäre ich gespannt drauf.

    Zitat

    Dass sich im Fall des Falles ein BüMa findet, der den Umbau macht, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Das riecht schon fast nach Marktlücke: Airsoft Umbauten- & Reparaturlehrgang für deutsche BüMa's ... :new11:

    Da stimm ich dir zu, allerdings wäre ein Lehrgang über die Funktion solcher Spielzeuge bei den Beamten die das Gesetz machen viel besser angebracht. Dann würde da vielleicht auch mal was sinnvolles herauskommen. Vielleicht.

  • hab mir für meine infinity einen alu schlitten bestellt, der zollbeamte fragte nur wofür das ist und ich gab ihm eine kopie der "beschusstechnischen bescheinigung" und ein foto der waffe mit detail auf :F: und wappen.

    dann noch damit begründet(kommentierung waffg in der tasche falls nötig):
    Anlage 1
    Abschnitt 1
    1.3
    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

    schon war alles klar und ich hatte es, mal schauen ob er es nächste woche noch genauso sieht :D

    gUnDIE
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