ZitatOriginal von gHoSt StAlKeR
Momentan hab ich allesdings nur einen 8,4 V 600mAh Akku wollte mir aber noch einen neuen kaufen. Jetzt wüsste ich gerne welchen akku ich mir kaufen soll.
Da die Famas eh Large Types schluckt: 8.4V 3300mAh NiMH Akku
Zitatund wie ich meine Probleme in den Griff bekommen kann, da man sehr schnell die Lust verliert wenn man alle 3 Schuss einen Jam beheben muss und durch den Hebel am Schaft läst sich der nicht beheben
Dann ist es kein klassischer Jam, sondern da ist was anderes faul. Normalerweise würde ich sagen: "Lass jemanden, der Ahnung davon hat, mal einen Blick in die GB werfen!", aber:
ZitatKann ich das mit ein bischen Tuning ( Motor, Gears, etc.) lösen?
Jeder Eingriff, der über das blosse Putzen oder dranschrauben von Anbauteilen hinaus geht, ist (bei strenger Auslegung des Gesetzestextes) lt. §26 WaffG genehmigungspflichtig. Dass man eine solche Genehmigung bekommt, halte ich aber angesichts planloser Behördenmitarbeiter und fehlender Verwaltungsbestimmungen zum WaffG für ausgeschlossen.
Was bleibt? Der Gang zum Fachhandel ... ein paar Händler haben einigermassen Ahnung und bieten Reparaturen an, ansonsten Austausch. Auch wenn es ein bisserl frech erscheint, einfach freundlich auf die 2-jährige Gewährleistungsfrist hinweisen. Nach den ersten 6 Monaten liegt die Nachweispflicht, dass es sich um einen Mangel handelt, zwar bei dir, aber auch im Gewährleistungsrecht hat sich einiges geändert.
Geschuldet wird (neu) die Beschaffenheit - darunter fällt auch die Funktion!
Zitat§ 434 BGB - Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Nach "ein paar Monaten" mit Verschleiss zu argumentieren, ist zumindest in den ersten 6 Monaten nicht drin. Danach wirds schwierig für dich.
Dieser Post stellt KEINE Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes dar, das Zitat aus dem BGB dient lediglich zur Veranschaulichung!
Gruss,
DocS