KWS - Anschriftänderung bei Umzug nötig?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 4.760 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2004 um 14:03) ist von Peter Opitz.

  • Hallo,

    ich habe mal eine etwas ungewöhnliche Frage zum kleinen Waffenschein:

    Ich besitze den KWS auf den steht im Feld wohnhaft in die PLZ und der Ort.
    Nun bin ich aber innerhalb des Ortes umgezogen und die PLZ hat sich geändert.

    Ist nun auch eine Änderung durch die Behörde auf den KWS nötig und fallen Gebühren an?

    Einmal editiert, zuletzt von tweg (13. November 2004 um 23:17)

  • Für alle zur Info:

    Ich habe heute mit der Behörde telefoniert, beim Umzug ist keine Mittelung der neuen Anschrift zwecks KWS notwendig.

  • Hallo!


    Zitat

    Original von woodstock
    da sieht man mal wieder die komplette sinnlosgkeit des kws

    Non sequitur.

    Was hat die fehlende Notwendigkeit der Anschriftenänderung mit der Sinnhaftigkeit oder -losigkeit des KWS zu tun?

    Wie oft hast Du denn den Wohnort in Deinem Führerschein geändert? Oder das Foto darin aktualisiert?

    Der KWS zeigt doch nur, daß der Inhaber berechtigt ist, eine PTB-Signalwaffe zu führen. Ob die Person, die vor Dir steht, auch der rechtmäßige Inhaber des KWS ist, den sie bei sich trägt, belegt Dir im Zweifel der Personalausweis.


    cu

    Peter

  • beim wohnortswechsel werden in offiziellen dokumenten (Pass) die daten geändert. bei einer wbk muss der wohnortswechsel angezeigt werden. also darin ist die sinnlosigkeit.

    ein tag ohne lächeln ist ein verlorener tag :n1:

  • Zitat

    Original von woodstock
    beim wohnortswechsel werden in offiziellen dokumenten (Pass) die daten geändert. bei einer wbk muss der wohnortswechsel angezeigt werden. also darin ist die sinnlosigkeit.

    seit wann wird in der wbk der wohnort geändert ???

    cz75

  • Zitat

    Original von Peter Opitz
    Was hat die fehlende Notwendigkeit der Anschriftenänderung mit der Sinnhaftigkeit oder -losigkeit des KWS zu tun?

    Nun, einer der offiziellen Sinne war ja auch die Registierung der Waffenbesitzer. Sprich, wenn die Polizei deine Wohnung untersuchen will, sollten die eigentlich sofort die Info haben das Du einen kleinen Waffenschein hast, so das die sofort das SEK mit Anfordern können. Ähnlich wie bei einer WBK.

  • Zitat

    Original von Murat
    ...Sprich, wenn die Polizei deine Wohnung untersuchen will, sollten die eigentlich sofort die Info haben das Du einen kleinen Waffenschein hast, so das die sofort das SEK mit Anfordern können...

    Muß man bei einem Besitzer von PTB-Waffen gleich mit dem SEK anrücken ??
    Treten die dann auch meine Wohnungstür ein und erschießen vorsorglich erst mal meine Haustiere so wie vor wenigen Tagen in Dresden ?

    :n17: :marder: :n17: :marder: :n17:

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • darauf kannst Du auch mit KWS nicht bestehen. Schliesslich waren die ja in einer falschen Wohnung. Ironischerweise sogar bei einem Kollegen.

    Im KWS ist nur die PLZ eingetragen - im PA fehlt genau diese. Das passt und ist genauso simmvoll wie der ganze KWS.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von cz75

    seit wann wird in der wbk der wohnort geändert ???

    cz75

    nicht in der wbk, du musst aber deinen wohnortswechsel (incl. zweitwohnsitz) der ausstellenden behörde melden.

    ein tag ohne lächeln ist ein verlorener tag :n1:

  • achso meinst du das :)

    das war mir bekannt, habe ich ja auch so gemacht, als ich vor zwei jhren umgezogen bin.

    mein sachbearbeiter hat damals aber zu mir gesagt, dass er auch eine meldung vom einwohnermeldeamt bekommen würde, eigeninitiative würde aber nie schaden

    gruss

    cz75

  • Hallo!


    Zitat

    Original von Murat
    Nun, einer der offiziellen Sinne war ja auch die Registierung der Waffenbesitzer. Sprich, wenn die Polizei deine Wohnung untersuchen will, sollten die eigentlich sofort die Info haben das Du einen kleinen Waffenschein hast, so das die sofort das SEK mit Anfordern können. Ähnlich wie bei einer WBK.

    Gerade das vermag der KWS ja nun nicht zu leisten, denn der KWS wird einzig und allein zum Führen der Waffe ausgestellt. D. h. die Zahl der Schreckschußwaffenbesitzer wird immer wesentlich über der der KWS-Inhaber liegen und somit sind die Personen, welche Schrechschußwaffen in ihren vier Wänden haben, nicht von Amts wegen bekannt.

    Mag sein, daß diese Idee irgendwann einmal in den Köpfen herumgeisterte, mit dem aktuellen KWS ist sie aber nicht umgesetzt, weder mit Meldung eines Wohnortwechsels (welcher ja über die Einwohnermeldeämter sowieso läuft) noch ohne.

    Und die Behörde an Deinem neuen Wohnsitz erfährt schon von Deinem KWS, dafür sorgt die Meldepflicht in Deutschland.


    cu

    Peter