Hallo
Ich hätte folgende Fragen:
A1) Ich habe eine PAK mit gültigem PTB Siegel, die vollkommen funktionsuntauglich ist, Frage 1) wo soll man sowas entsorgen?
Ich habe gewisse Hemmungen...sie einfach in die Tonne für Restmüll zu werfen *g
Ich habe bei der Polizei angerufen, der sehr ambitionierte Polizist "Ja die müssen sie bei uns abgeben".
Bei der Polizei dann (nachdem er sich schon gefreut hat, da er dachte sie hätte kein PTB und ich nun ein "ernstes Problem haben sollte") hat man es sich dann geringfügig anders überlegt, man braucht die Waffe doch nicht...
Okay, auf Nachfrage was ich jetzt damit machen sollte, konnte man mir nichts sagen. Gut, dafür hatte ich dann aber ein anderes Problem:
Angeblich hätte ich einen kleinen Waffenschein zum transportieren der Waffe gebraucht. Die Waffe war: zerlegt, funktionsuntauglich, nicht geladen, das Magazin getrennt, in meinem, mit einem Zahlenschloss gesichterten Aktenkoffer. Ich sagte, nen kleinen Waffenschein braucht man nur zum führen aber nicht transportieren. Er meinte, nein denn was ich mache, das wäre ja "eine Waffe mit sich führen". Er meinte, wenn ich sie zu Hause rumliegen habe, dann passt das, aber sobald ich sie, in irgendeiner Form, auf die Straße mitnehme, egal ob im Hochsicherheitskoffer oder im Stoffbeutel, brauche ich nen KW. Totaler Mist oder?
Wenn ja, kann mir jemand den Paragraphen geben, der besagt, dass das Transportieren der Waffe auch OHNE Kleinen Waffenschein legitim ist?
Nächste Frage: Unter welchen Umständen krieg ich nen KW?