Tach Leute,
hab momentan gewisse Probleme mit den Behörden. Ich werde beschuldigt, mit meinem Luftgewehr jemanden verletzt zu haben. Nun hab ich praktischerweise kein Alibi für die Tatzeit (spät abends) und die gefundene Munition stimmt augenscheinlich mit der überein, die bei mir sichergestellt wurde. Nun zu meiner Frage: Ich weiß, dass bei scharfen Waffen die Züge im Lauf bei jeder Waffe einzigartig sind. Gilt das auch für Luftgewehre? Eventuell könnte ich so meine Unschuld beweisen, jedoch mangelt es an Beweisen dafür (Studien, Untersuchungen etc) Evtl kennt ja jemand von euch gewisse Anlaufstellen bzw Quellen für solche, falls dem so ist.
Ich danke euch schon einmal