Dummerweise ist das ein Verstoss der gleich als Straftat eingestuft wird, und nicht als Ordnungswidrigkeit.
Im §58 Abs. 15 LuftVG https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__58.html ist es als
Ordnungswidrigkeit aufgeführt.
Was soll diese bewusste Fehlinformation?