kleines Dröhnchen fliegen lernen

Es gibt 732 Antworten in diesem Thema, welches 87.071 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2019 um 17:16) ist von zocker.

  • Dummerweise ist das ein Verstoss der gleich als Straftat eingestuft wird, und nicht als Ordnungswidrigkeit.

    Im §58 Abs. 15 LuftVG https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__58.html ist es als
    Ordnungswidrigkeit aufgeführt.
    Was soll diese bewusste Fehlinformation?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das ist das Problem mit der Juristerei. Es wird viel zu viel
    erzählt, leider auch viel zu oft Falsches.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Vieleicht ist es ein ganz klein wenig übertrieben wenn man
    jemanden der Spielzeugdrohnen nicht versichert mit einem
    Kriminellen gleichsetzt?

    Sich wegen jeder Minnidrohne zu versichern halte ich für unnötig, man muss einfach abgrenzen was wirklich gefährlich ist !
    Eine Minnidrohne mit 100g ist für mich nicht gefährlich, ein Airracer mit 2,5 Kg und 160 Km/h schon :

    Sowas würde ich nur einem erfahrenem Pilot für Wildflug in die Hand geben !
    Ein Slowflyer muss meiner Meiunung nach auch nicht versichert sein !

    Der Gesunde Menschenverstand ist alles was zählt, wenn der nicht da ist kann man eh alles vergessen !

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Was bleibt dem Freizeit-Piloten denn anderes, als Wildfliegen? Wer kauft sich denn 100€ RTF-Modell um dann 200km zum nächsten Modellflugplatz zu fahren, inkl. VS, FS und Beitritt? Nur mal für ne Runde Spaß zu haben? Das sind Spaß- und Freizeitgeräte, Spielzeug!

    Natürlich sucht man sich dann ein freies Feld, man will die Kiste ja weder in Bäume oder anderes fliegen. Ich selbst bevorzuge eh Slowflyer, ich nix Action. Ausserdem möchte ich selbst meine Ruhe haben und solche Flächen muss man auch erst mal finden. Irgendwas ist ja immer.

    Bei den Drohnen ist es schon klar, dass die heute mit der Automatik sehr autonom fliegen und man kaum flieger. Können haben muss. Genau das richtige also für den Garten. Klingt nice, aber da fangen die Probleme ja schon an. Da überschätzen sich viele und meinen, mit den Dingern überall fliegen zu können. Aber auch hier muss man zwischen Spielzeug und Profi-Drohne unterscheiden.

    Für mich ist und bleibt das ein Freizeitspaß, den ich nur mal ab und an genießen will. Lohnt also auch kein Verein. Und wahrscheinlich gibts da noch mehr Regeln zu beachten als beim Wildfliegen. Hier wimmelts vor freien Feldern aber such mal was passendes aus. Wirklich allein ist man kaum noch irgendwo. Oder ein Gewässer. Und seis für Segler.

    Kein Wunder dass so viele die Nähe zum FH suchen, wo soll man sonst auch fliegen, wenn nicht da? :D

    Mal sehen was die neue Umgebung so bietet... :/

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ich sehe es exakt wie Jan von Katzenbach. Man sollte die tatsächliche Gefahr abschätzen.
    Vom Wattebausch über Papierflieger, 20-100g Minidrohne bis zum 5kg 250km/h RC Jet mit Turbinentribwerk , ....

    Eine extra Drohnen-Haftpflicht für kleine Drohnen sehe ich für lächerlich an. Das ist absolute Willkühr. Wozu hat man denn die normale Haftpflicht-Versicherung? Gibt es eine Extra-Haftpflicht für Schuhe, für RC Autos, RC Boote, Golfschläger, ...?

    Für große sehe ich eine Extraversicherung, ... durchaus angebracht. Vor allem auch das vorherige Training mit einer Lehrer Schüler RC Anlage, bis man es drauf hat. Das halte ich für WESENTLICH wichtiger als ein Papier.

    Zum versprochenen Link.
    https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/

    Zitat

    Offen:

    • gedacht für Drohnen und Flüge mit geringem Risiko
    • maximale Flughöhe 120 Meter
    • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight)
    • Versicherungspflicht (wohl nach Vorgabe der Länder – nicht definiert durch die EU-Regelung): unser Versicherungsvergleich
    • Dass Mindestalter wird nicht durch die EU-Richtlinien definiert sondern auf Länderebene festgesetzt
    • Plakette / Kennzeichen mit Registrierungsnummer des Piloten ab Drohnen-Klasse C1
    • Flugbestimmungen und -regulatorien des jeweiligen EU-Landes beachten – z.B. Abstand zu Flugplätzen, bemannten Flugzeugen, Menschenansammlungen, Einsatzorten, Energieanlagen, Gefängnissen, Militärgeländen, ect. pp.
    • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
    • weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne (siehe unten)

    zusätzlich ist die Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:

    • A1: Flug über Personen (nicht aber Menschenansammlungen im Freien)
    • A2: Flug in der Nähe von Menschen (aber in sicherer Entfernung)
    • A3: Flug weit weg von Menschen

    Für welche Drohne sich die Auflagen A1 bis A3 ergeben, ergibt sich aus der Drohnen-Klasse C0 bis C4 (siehe unten).


    https://www.drohnen.de/14181/neue-dro…ab-januar-2017/

    Zitat

    Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm (ab 0,25 Kg): Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm (z.B. DJI Mavic, DJI Phantom 4, DJI Phantom 3, DJI Inspire 1 sowie DJI Inspire 2) müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein – zum Beispiel eine Aluminium-Plakette.


    • Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm (ab 2,0 Kg): Piloten, die Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm in Betrieb nehmen (z.B. DJI Inspire 1, DJI Inspire 2), benötigen zusätzlich zur Namens- und Adressplakette einen so genannten Flugkundenachweis (umgangssprachlich auch Drohnen-Führerschein genannt). Der Nachweis über Erfahrungen mit Drohnen kann durch Prüfung einer durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder alternativ durch einen Luftsportverband (Modellflugverband) erlangt werden. Die Nachweise gelten für fünf Jahre. Für den Betrieb im Rahmen von Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
    • Abfluggewicht von mehr als fünf Kilogramm (ab 5,0 Kg): Drohnen und Multikopter mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm (z.B. DJI S900, DJI S1000 Spreading Wings, DJI Matrice M600 – je nach Zuladung) benötigen darüber hinaus eine Aufstiegserlaubnis, die von den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer erteilt wird. Infos zu Aufstiegsgenehmigungen und zur Erteilung einer Aufstiegserlaubnis gibt es hier: Drohnen-Aufstiegserlaubnis beantragen.

    Bei Drohnen unter 250g sind die Regulierungen geringer!!!

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (12. Mai 2019 um 11:25)

  • Entscheidend sehe ich hier die Klasse C0 unter 250g:

    Zitat

    Beinhaltet:

    • Drohnen unter 250g Startgewicht
    • Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0

    Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):

    • Gebrauchsanweisung
    • muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
    • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
    • keine scharfen Kanten
    • Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

    Freigaben / Vorgaben / Verbote:

    • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
    • Pilot / Steuerer muss nicht registriert sein
    • Es darf über Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)


    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Was ich auch nicht verstehe, ist, das man meint, mit immer mehr Regulierung auch alles in den Griff zu bekommen. Das Gegenteil ist der Fall- kennt sich ja keiner mehr aus! Gehst du mal ne Runde überm Feld fliegen, bist du plötzlich kriminell und ein gefährlicher Straftäter! Jedenfalls wirds nicht selten auch so hoch gekocht...

    Wird denn tatsächlich geglaubt, dass sich solche "Drohnen-Helden" tatsächlich von einer Versicherungspflicht davon abhalten lassen, am FH rum zu düsen? Lächerlich!
    Aber was macht man mit denen, wenn man sie erwischt? Wegen Drohnerei verknacken? Für all das gibts schon Gesetze und Strafen, man muss sie auch anwenden! Mit jeder neuen Regulierungswelle werden nur immer all jene bestraft, die sich nix zu schulden kommen lassen! Aber so macht man das heute. Verbieten, verbieten, verbieten- das ist alles was die können. Erst wenn alles verboten ist und nix mehr Spaß macht, ist die Welt ja auch schön und alle glücklich und zufrieden...

    Aber wird wohl auch hier noch ein bisken dauern, bis die ersten Papierflieger-Demos ausgerufen werden. Alles pot. Verbrecher, die dann auf die Straße gehen!

    Aber vielleicht wollen sie so ja auch erreichen, dass D ein Paradies für Kriminelle wird... :saint:

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ich frage mich, wo der gesunde Menschenverstand geblieben ist? Und ob man auch das Trinken von Wasser und athmen von Luft regulieren muß? Wenn man so eine kleine Minispielzeugdrohne mit 20g hat. Dafür extra eine Drohnenversicherung?

    Das entbehrt jedem gesunden Menschenverstand. Bei einem 5kg RC Düsenjet sieht das wie gesagt anders aus.

    Hier mal eine hochgefährliche Drohne, die ohne extra Versicherung verboten ist: *lol*:laugh:
    Wie lächerlich!!!

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    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Als nächstes sind die rabiaten Modellbahner und aggressiven Carrera-Piloten dran! Üble Typen sind das! Die meinen auch, die könnten sich alles erlauben. Noch... 8o

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Der normale ab und zu mal Flieger sieht doch bei der ganzen Gesetzeslage nicht mehr durch, selbst Händler erzählen einem manchmal
    einen Mist oder verschweigen das mit der Versicherung, weil es könnte ja auch den Umsatz beeinflussen.
    Ich bin ja nun schon seit über zwanzig Jahren im Modellflug unterwegs gewesen, Heli und zuletzt mit Drohnen, aber was in den letzten drei Jahren im
    Modellflug los ist, ist nicht mehr normal.

  • Ja diese Kennzeichnungspflicht...
    Ich überlege mir ob ich nicht meinen Geiern ein Messingschild mit Name und Adresse an den Bürzel tackere....
    Die beiden haben ja mehr als 250g.
    Wenn die mir mal durchs Fenster abhauen kriege ich Ärger mit der Luftfahrtbehörde....

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Hallo
    Gerade imSpielzeugladen gesehen von Revell eine "Drohne", für 49 euro, an der Seite ganz klein gedruckt steht da drauf: "KEIN SPIELZEUG", nur mal so für alle die sowas für Spielzeug halten.
    Die Hersteller sichern sich schon meistens ab.

    vg

  • Und auf dem Wattebausch steht dann drauf "kein Wattebausch". ;)*lol*:laugh:

    Nur weil es unsinnige Gesetze gibt und einige da mitmachen, heißt das nicht, das es weniger unsinnig ist. Irgendwann stehen noch Schilder "Atmen verboten wegen CO2 Emmision". Und manche werden dann aufhören, zu atmen! Typisch deutsch (in seiner negativen Form).

    Klar wollen sich Firmen lieber absichern. Um Strafen, ... zu vermeiden.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

    Einmal editiert, zuletzt von the_playstation (13. Mai 2019 um 18:23)

  • Hallo
    Ich verstehe nicht warum Ihr mich da angeht, ich habe die Gesetze nicht gemacht.
    Es ging NUR um die Rechtmäßigkeit, will Euch doch das fliegen nicht verbieten, bin ja selbst Modellflieger!

    vg

  • Solange Du mit der Minidrohne im Haus oder einer Halle fliegst ist alles egal denn dann greift die Luftverordnung nicht,
    bewegst Du Dich mit der Drohne im Freien musst Du dich an die Regularien halten. Diese Miniaturteile kannst eigentlich
    nur im Gebäude fliegen da diese sehr windanfällig sind, draußen sind dich schneller verschwunden als Du mit dem Schauen
    mitkommst. Und nur weil drauf steht dass es kein Spielzeug ist heist es noch nicht dass es automatisch zum Luftfahrtgerät wird

    Gruß
    Thomas