Kleiner Waffenschein und WBK bei Vorstrafe

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 10.881 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. Juli 2016 um 08:50) ist von TumberTambour.

  • Das muss der SB natürlich begründen können. Seine Ablehnung ist ja nicht willkürlich. Aber man kann auch klagen, denn Abschätzungen und Meinungen gehen bekanntlich auch auseinander.

  • Kleines Update meiner seit's. Sieht ganz gut aus, habe heute den Antrag für den kleinen Waffenschein zum Waffenwesen MKK geschickt. Vorher habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und habe ihn alles erzählt. Es ist genau wie es im §5 steht, sobald es 10 Jahre her ist mit der Rechtskraft und Gefängniss gibt es keine Probleme und es steht der Zuverlässigkeit nichts im weg. Sobald der Kleine da ist, gebe ich noch mal bescheid.

  • Kleines Update meiner seit's. Sieht ganz gut aus, habe heute den Antrag für den kleinen Waffenschein zum Waffenwesen MKK geschickt. Vorher habe ich mit einem Sachbearbeiter telefoniert und habe ihn alles erzählt. Es ist genau wie es im §5 steht, sobald es 10 Jahre her ist mit der Rechtskraft und Gefängniss gibt es keine Probleme und es steht der Zuverlässigkeit nichts im weg. Sobald der Kleine da ist, gebe ich noch mal bescheid.

    Lass mal verlauten ob die Grünen im MKK bei einem zu Hause klingeln?

  • Weil es manchmal üblich ist, Polizisten vorbeizuschicken. Steht im Schreckschusswaffenthread. Hab ich selbst nicht erlebt, aber andere offensichtlich. Demnach kann es sein, dass sie kurz klingeln und sich den Antragsteller anschauen. Wenn er mit nem Shirt (Kotze und Bierflecken) ohne Hose aufmacht und es aus der Wohnung stinkt, wars das dann mit dem KWS.

    Das is so übertrieben dargestellt, dass es schon kaum realistisch ist. Ich geh mal davon aus, dass ein "normaler" Mensch was beantragt und der Besuch - wenn er in der Gegend üblich ist - ganz normal ausfällt. Wobei bei Vorgeschichte es minimal wahrscheinlicher sein dürfte.

  • Also in München wird die Zuständige Polizei Inspektion angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die sind so überfordert das ein Hausbesuch nicht möglich ist. Aber auf dem Land kann ich mir das schon vorstellen.

  • Also in München wird die Zuständige Polizei Inspektion angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die sind so überfordert das ein Hausbesuch nicht möglich ist. Aber auf dem Land kann ich mir das schon vorstellen.

    In NRW ist die Polizei auch überfordert. Dennoch kommt sie dort in Sachen KWS auch nicht überall, aber wenn sie kommt, dann sowohl auf dem Land als auch in der Großstadt.

    Beste Grüße vom bereits besuchten tumben

    Trompeter

  • In NRW ist die Polizei auch überfordert. Dennoch kommt sie dort in Sachen KWS auch nicht überall, aber wenn sie kommt, dann sowohl auf dem Land als auch in der Großstadt.

    Beste Grüße vom bereits besuchten tumben

    Trompeter


    Es kommt vermutlich darauf an ob man den Antrag persönlich oder schriftlich einreicht. Ich wurde in Zweibrücken nicht besucht hab den selbst abgegeben.
    Mein Nachbar wurde besucht hat den abgeschickt.

  • Es kommt vermutlich darauf an ob man den Antrag persönlich oder schriftlich einreicht. Ich wurde in Zweibrücken nicht besucht hab den selbst abgegeben.


    Das könnte eine Erklärung sein. Eine strafrechtliche Vorbelastung als möglichen Grund kann ich für mich jedenfalls ausschließen.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter