Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Schießen von Co2 Waffen in eine Mietwohnung

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 5.840 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Mai 2016 um 13:24) ist von Rob_NL.

  • Ich kann Tizzandor da nur voll zustimmen, eine Wohnung, Eigentum oder auch gemietet, ist ein privater durch eine Mauer umbauter (gesicherter) Bereich, da darf man uneingeschränkt mit einer Waffe unter 7,5 Joule schießen, die Fenster sollten dabei geschlossen sein ;^), das Geschoß darf die Wohnung nicht verlassen können.
    Rechtlich wird ein Mieter für die Mietdauer zum "Eigentümer" (Besitzrecht inkl. Hausrecht) der Wohnung, ansonsten dürfte der "wirkliche" Eigentümer ja jeder Zeit unangemeldet durch die Wohnung laufen, das darf er nicht, er darf die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters nicht betreten.
    Damit man Ärger mit verstimmten Nachbarn aus dem Weg geht, sollte man aber auf die Geräuschentwicklung achten, das ist aber kein spezielles Problem sondern ein Allgemeines, man sollte den Nachbarn ja auch durch zu lauter Musik nicht sein eigenes Privatleben aufzwingen 8|:rolleyes::S .
    Gruß Ingo

  • aber wenn die dan shen das die Waffe mit einem F gekenzeichnet ist, also alles Legal und im Rechtlichen Rahmen ist muss ich trozdem mit Rechtlichen konsequenzen rechnen wegen dem Einsatz

    Naja die kosten für einen Polizei Einsatz bekommst du halt in Rechnung gestellt.

    Ich werd da mal dem einen oder anderen Polizisten, Juristen und anderen von denen man erwartet dass sie es wissen auf die Füße treten müssen. Ich hab das jetzt schon so oft gehört, dass der Vermieter informiert sein muss

    Polizisten und Gesetzekenntnisse die Wissen nur was die Täglich brauchen. Ich brauche nur an KWS denken und Polizeibeamten die allen ernstes Fragen "Haben Sie einen KWS für ihr Luftgewehr"

    Tizzandor Fast du darfst in deiner Wohnung fast alles machen. Gewerbliche Nutzung ist zb nicht erlaubt.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (14. Mai 2016 um 01:54)


  • Naja die kosten für einen Polizei Einsatz bekommst du halt in Rechnung gestellt.


    Mal davon abgesehen daß das SEK nicht einfach eine Wohnung stürmen würde wo evtl. ein Nachbar was verbotenes gesehen oder gehört haben will, da wird erst mal die Polizei vor der Tür zur Klärung stehen und bei dir Klingeln, für einen massiven SEK Einsatz müssen schon handfestere Gründe vorliegen.
    Im Normalfall dürfte dann daß Vorzeigen der mit F gestempelten Waffe die Sache klären, wenn man ganz viel Pech hat, wird diese evtl. noch zur genaueren Begutachtung mitgenommen, wobei auch das eher selten vorkommen dürfte.
    Und warum sollte man die Kosten für einen nicht gerechtfertigten Polizei Einsatz in Rechnung gestellt bekommen?
    Im Gegenteil, sollten die bei dir was kaputt machen (vorausgesetzt es wird nichts verbotenes gefunden), muss der Staat für den Schaden (zB. an der Wohnungstür) aufkommen.
    Gruß Ingo

    Nachtrag zum Video von Let's Shoot : da wurde im Text auch schon bemängelt daß man den Vermieter fragen muß.
    Antwort von:
    "Let's Shoot vor 8 Monaten
    +Nico Heimann Meine Rechtsgrundlage war: Stand so in den meisten Foren. ;)
    Laut Gesetzestext und wenn man mal etwas im Mietrecht quer liest, dann muss man den Vermieter nicht fragen."

    Also eine Fehlinfo mit der Begründung: "Stand so in den meisten Foren"

    2 Mal editiert, zuletzt von Ingo.M (14. Mai 2016 um 06:33)

  • Also eigentlich darf man...denn Besitzer ist wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, also wer den Schlüssel hat. ;^)
    Das kann allerdings eingeschränkt sein, zum einen durch Formulierungen im Mietvertrag, zum anderen durch eine Hausordnung.
    Deine Nachbarn können das aber auch über "vermeidbaren Lärm" komplett aushebeln. :sleeping:

  • Deine Nachbarn können das aber auch über "vermeidbaren Lärm" komplett aushebeln. :sleeping:

    Dann dürften die Nachbarn auch keine Party feiern. Dabei entsteht nämlich auch "vermeidbarer Lärm".

  • Dann dürften die Nachbarn auch keine Party feiern. Dabei entsteht nämlich auch "vermeidbarer Lärm".


    ...ja, ist natürlich eine Frage der Häufigkeit, jede Woche eine Party ginge wohl etwas über das übliche hinaus. Einmal schießen pro Woche ist für einen Schützen normal.
    Dabei muss man natürlich auch zwischen bloßem Lärm (maschinell) und sozialen Geräuschen unterscheiden. Klar, alles sehr supjektiv, bloß wenn die Ordnungsverfügung erst einmal auf dem Tisch liegt... :wacko:

  • Mein Nachbar hat mal vor einem Jahr alle eventuell Betroffenen höflich angefragt, ob wir es durchhören. Auf einen gewissen Zeitpunkt lauschten alle, wir hörten wenig durch, aber beim Mittagsschläfchen doch störend.
    Er hat daraufhin einfach die Scheibenhalterung nicht direkt an der Wand montiert, sondern auf ein Brett das rückseitig mit 4 Gummipuffern montiert war. Nix mehr zu hören....
    So einfach kanns gehen, einfach VORHER die Nachbarn fragen, dagegen haben darf lt. Mietgesetzt keiner was. Er hatte sogar schriftlich von der Genossenschaft dass es egal sei, solange die Hausordnung und die ges. Bestimmungen eingehalten wird, in Österreich habe ohnehin der Mieter das Hausrecht.

    Rechtschreibfehler bitte zu entschuldigen, ich schreibe wie mir der Schnabel gewachsen ist....und es ist schon anstrengend genug, das Wienerische ins Deutsche zu übersetzen. ;^)

  • Mal davon abgesehen daß das SEK nicht einfach eine Wohnung stürmen würde wo evtl. ein Nachbar was verbotenes gesehen oder gehört haben will, da wird erst mal die Polizei vor der Tür zur Klärung stehen und bei dir Klingeln, für einen massiven SEK Einsatz müssen schon handfestere Gründe vorliegen.

    Falsch wenn das Polizeirevier dich kennt und weis das du immer Nachts Kriegfilme in Schlachtfeld Lautstärke ansiehst kommen "nur" Streifenbeamte. Aber bist du unbekannt dann wird vom Schlimmsten ausgegangen. Schon mal von Gefahr im Verzug gehört? Wir leben in zeiten wo es langt das du mit einem Handtuch auf dem Kopf aus der Dusche in Wohnzimmer dackelst und dabei eine Anglerweste aufräumst das Oma Lieselotte in dir einen IS Kämpfer mit Sprengstoffweste sieht. Wichtig ist die Subjektive Wahrnehmung und wie zuverlässig der/die Anrufer gehalten werden. zu deutsch wenn deine Nachtbarin Nachtbar das Polizeirevier auf Kurzwahl hat und dauert dortg anruft wird nix passieren aber wenn jemand sich beschwert der nicht eine Standleitung hat wird anders gewertet.

  • Rechtlich wird ein Mieter für die Mietdauer zum "Eigentümer" (Besitzrecht inkl. Hausrecht) der Wohnung, ansonsten dürfte der "wirkliche" Eigentümer ja jeder Zeit unangemeldet durch die Wohnung laufen, das darf er nicht, er darf die Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters nicht betreten.

    Du wirst zum Besitzer, nicht zum Eigentümer, hast aber in deiner Wohnung das Hausrecht und musst keinen fragen ob du mit CO2 Waffen schießen darfst, nur mit dem Lärm musst du darauf achten, keinen zu stören, die Nachbarn würde ich nicht fragen, da stehst du sofort als Irrer da.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Hallöchen,

    der Mieter einer Wohnung ist ihr Besitzer. Er übt also die tatsächliche Gewalt aus. Also darf er unter Berücksichtigung der Gesetzeslage § 12 WaffG, der Hausordnung (Lärm) und der gebotenen Sicherheit mit Schusswaffen, deren Geschossenergie <=7,5J ist in der Mietsache schiessen, ohne dass es der Genehmigung durch den Hauseigentümer oder einer Behörde bedarf. Gegen den Lärm gibt es legale Schlldämpfer ( nur für Waffen mit sogen.kalten Gasen).
    Aber hier nun meine Frage: Was ist nun relevant die Waffe oder die verwendete Munition? Meine LP verschiesst Standartdiabolos mit ca. 7,5J, aber es gibt auch Diabolos, die Bauart bedingt aus der selben, unveränderten Waffe eine etwas höhere Vo erreichen. Es gibt aber auch für großkalibrige Vorderlader Adapter, die das Schiessen mit Zündhütchen als Treibladung für Kunststoffkugeln ermöglichen. Auch gibt es für Hinterlader (9mm - cal 45) Trainingsmunition (Plastikhülse, wiederverwendbare ultraleichtePlastikgeschosse, Zündhütchen als Treibsatz) die m.E. auch gerade 7,5J erreichen. Ist mein 357mgn Revolver, geladen mit eben solcher Trainingsmun. eine Schusswaffe deren Geschssenergie max. 7,5.J ist? Das BKA lehnt eine Antwort als unzulässige Rechtsberatung ab. Der Leiter unserer Waffenbehörde bekommt Ekelherpes wenn er das Wort Schiessen in der Wohnung überhaupt hört.

    Wer weiss was genaueres? :?:

  • Es gibt aber auch für großkalibrige Vorderlader Adapter, die das Schiessen mit Zündhütchen als Treibladung für Kunststoffkugeln ermöglichen. Auch gibt es für Hinterlader (9mm - cal 45) Trainingsmunition (Plastikhülse, wiederverwendbare ultraleichtePlastikgeschosse, Zündhütchen als Treibsatz) die m.E. auch gerade 7,5J erreichen. Ist mein 357mgn Revolver, geladen mit eben solcher Trainingsmun. eine Schusswaffe deren Geschssenergie max. 7,5.J ist?


    Hat die Waffe ein :F: ist es o.k. Hat sie es nicht, dann bitte ab auf den Schießplatz. ;^)

    Das BKA lehnt eine Antwort als unzulässige Rechtsberatung ab.


    Klar das Waffengesetz bezieht sich ja lediglich auf die Waffe, nicht auf die Munition.
    Heiße Gase halte ich persönlich in Wohnräumen auch für bedenklich. ?(

    Der Leiter unserer Waffenbehörde bekommt Ekelherpes wenn er das Wort Schiessen in der Wohnung überhaupt hört.


    Der soll gefälligst sachliche Auskunft geben und sich nicht in seinen persönlichen Befindlichkeiten verbreiten. :aufreg:

  • Ausschlaggebend ist das F auf der Waffe, diese Waffe wurde ja so abgenommen, ob diese dann im Werkszustand nur 3 oder auch knapp über 7,5Joule mit verschiedener Munition bringt, ist rechtlich egal, es zählt die amtliche Zulassung.
    Bei deinem 357er oder Vorderlader/Hinterlader dürfte kein F drauf sein, außer die Munition/der Umbau ist vom Beschuss Amt als unter 7,5 Joule freigegeben. Da wäre ich dann Vorsichtig.

  • Hallo Leute,

    meine Erfahrungen mit C02-Waffen in der Wohnung --ich wohne 3. Etage-- zu schießen sind, dass ich bisher keine Probleme habe.
    Geschossen wird auf 5 Meter, meinen Kugelfang habe ich mit Teppich ausgekleidet und somit bleibt "nur" das Schussgeräusch über.

    Zur Lautstärke habe ich auf YT auch nen Video gemacht ----> hierlang

    Ich hab das auch gar nicht groß an die Glocke gehangen, einfach schiessen und fertig.
    Bei Beleuchtung (abends) ziehe ich die Vorhänge zu, dann sieht´s keiner von draussen.

    Ich finde, dass auf manchen Gebieten von Einigen hier viel zuviel Theater gemacht wird.
    Wer nicht gerade in einem Altenheim wohnt, oder nur Blockwarte im Haus hat, sollte nicht die Pferde scheu machen und alle Nachbarn und Vermieter auf den Plan rufen.
    Denn dann kann man es meist vergessen.

    Ich schieße auch nicht rund um die Uhr, mit meiner P08 z.B. tagsüber für ne halbe Stunde, höchstens solange bis die Kapsel leer ist, nach gut 55 Schuß.

    Also meine Meinung dazu ist, bleibt cool, übertreibt es nicht, erzählt es Keinem und gut ist.


    In diesem Sinne
    Gruß
    Marcus :winke:

    Das einzige was du auf der Welt verändern kannst, ist die Lage deines Kopfkissens. - Gabriel Garcia Marquez

  • Zur Lautstärke habe ich auf YT auch nen Video gemacht . . .


    Vielen Dank auch dafür !
    Die angewandte Physik wurde damit im Feldversuch bewiesen.
    Ich predige schon von Anfang an, dass ein kurzes Schallereignis wie ein Schuss aus einer L oder Co²-Waffe,
    im Alltag von den Mitmietern nicht wahrgenommen wird. Selbst SSW sind mit Schalldämpfer problemlos möglich . . . 8)


  • Das kann ich nur bestätigen. ich habe den ASG Dan Wesson 715 CO2 Revolver 6 Zoll Kal. 4,5mm Diabolo und beim Schießen muss ich Ohrstöpsel tragen in meiner 1 Zimmer Wohung der Schuß ist auf die Dauer zu heftig fürs gehör, aber beschwert hat sich noch keiner habe auch mein Radio dabei an u. vorhänge zu und fenster und Türen. Schieße auch nur 2-3 in der Woche so 24 Schuß aus 7m Entfernung mehr nicht. :^)

  • Aber hier nun meine Frage: Was ist nun relevant die Waffe oder die verwendete Munition? Meine LP verschiesst Standartdiabolos mit ca. 7,5J, aber es gibt auch Diabolos, die Bauart bedingt aus der selben, unveränderten Waffe eine etwas höhere Vo erreichen. Es gibt aber auch für großkalibrige Vorderlader Adapter, die das Schiessen mit Zündhütchen als Treibladung für Kunststoffkugeln ermöglichen. Auch gibt es für Hinterlader (9mm - cal 45) Trainingsmunition (Plastikhülse, wiederverwendbare ultraleichtePlastikgeschosse, Zündhütchen als Treibsatz) die m.E. auch gerade 7,5J erreichen. Ist mein 357mgn Revolver, geladen mit eben solcher Trainingsmun. eine Schusswaffe deren Geschssenergie max. 7,5.J ist? Das BKA lehnt eine Antwort als unzulässige Rechtsberatung ab. Der Leiter unserer Waffenbehörde bekommt Ekelherpes wenn er das Wort Schiessen in der Wohnung überhaupt hört.

    Wer weiss was genaueres? :?:

    Der entsprechende Paragraph aus dem Waffengesetz wurde ja schon von Tizzandor zitiert:

    Für mich steht da relativ klar, dass es nur darauf ankommt, dass die Geschosse beim Schießen in der Wohnung nicht mehr als 7,5 J haben, aber ich kann nicht ausschließen, dass es einen Richter oder Polizisten gibt, der das anders liest.

    Wenn die Waffe ein :F: hat, würde ich ohne Sorge damit schießen. Bei der Trainingsmunition aus eine Feuerwaffe muss man wohl die geringe Wahrscheinlichkeit, dass einen zuhause die Polizei beim Schießen stört, und die möglichen schweren Folgen für die eigene waffenrechtliche Zuverlässigheit bei einem missgünstigen Richter gegeneinander abwägen.

  • Bitte nur im Hinterkopf behalten, dass 7,5 J gar nicht soooo wenig ist !
    Mir sind vor etlichen Jahren (ist verjährt) die Diabolos durch die Rückwand des Kugelfangs (handmade)
    und durch den Glaseinsatz der Wohnungstür ins Treppenhaus entfleucht . . . ;(

  • Wir reden von 3 joule auf CO2. Man kann auch zu viel fragen. Muss ich auch erlaubnis fragen um darts zu werfen? Oder ne taschenmesser samlung an zu legen? Mit einen kugelfang und ein stuck sperrholz dahinten glaub ich nicht das man noch viel kaput machen kan. Wenn wahrend das schiessen noch was musik spielt (auf zimmerstarke) hort keiner noch was. SEK einsatz wegen ne CO2 pistole... wirklich? :D