Beiträge von NimrodWw

    Hallöchen,

    der Mieter einer Wohnung ist ihr Besitzer. Er übt also die tatsächliche Gewalt aus. Also darf er unter Berücksichtigung der Gesetzeslage § 12 WaffG, der Hausordnung (Lärm) und der gebotenen Sicherheit mit Schusswaffen, deren Geschossenergie <=7,5J ist in der Mietsache schiessen, ohne dass es der Genehmigung durch den Hauseigentümer oder einer Behörde bedarf. Gegen den Lärm gibt es legale Schlldämpfer ( nur für Waffen mit sogen.kalten Gasen).
    Aber hier nun meine Frage: Was ist nun relevant die Waffe oder die verwendete Munition? Meine LP verschiesst Standartdiabolos mit ca. 7,5J, aber es gibt auch Diabolos, die Bauart bedingt aus der selben, unveränderten Waffe eine etwas höhere Vo erreichen. Es gibt aber auch für großkalibrige Vorderlader Adapter, die das Schiessen mit Zündhütchen als Treibladung für Kunststoffkugeln ermöglichen. Auch gibt es für Hinterlader (9mm - cal 45) Trainingsmunition (Plastikhülse, wiederverwendbare ultraleichtePlastikgeschosse, Zündhütchen als Treibsatz) die m.E. auch gerade 7,5J erreichen. Ist mein 357mgn Revolver, geladen mit eben solcher Trainingsmun. eine Schusswaffe deren Geschssenergie max. 7,5.J ist? Das BKA lehnt eine Antwort als unzulässige Rechtsberatung ab. Der Leiter unserer Waffenbehörde bekommt Ekelherpes wenn er das Wort Schiessen in der Wohnung überhaupt hört.

    Wer weiss was genaueres? :?: