Innerhalb des befriedeten Besitzes-und Druckluft . Irgendwann ist auch mal gut

Es gibt 154 Antworten in diesem Thema, welches 15.477 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Mai 2016 um 00:15) ist von air4peace.

  • Was sagt denn die Rechtsprechung bei Stahlkugeln? Sicher stellen die eine Gefahr für den Rasenmäher dar.

    Den Nachweis zu erbringen, wie viel Blei oder Stahl auf dem Nachbarsgrundstück gelangt IST, liegt aber doch immer noch bei der Klägerin? Wenn sie einen Schaden zu beklagen hat, dann wird es ihr auch leicht fallen, diesen nach zu weisen.

    Ich würde da ein einer Klage gelassen entgegen sehen. Unter der Voraussetzung, dass ich überhaupt für meine Freiheit und Rechte stehe!!!

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Ich würde da ein einer Klage gelassen entgegen sehen. Unter der Voraussetzung, dass ich überhaupt für meine Freiheit und Rechte stehe!!!


    Wie schon gesagt - das dürfte schlecht ausgehen, denn die Ruhe oder Sicherheitsbedenken werden sicher höher bewertet, als das bloße Hobbyvergnügen des anderen.

  • Und ist nicht genau das Problem? Lässt es sich damit lösen, dass alle nun kuschen und sich in den Keller zurück ziehen? Ja, wenn jeder sich so leicht die Butter vom Brot nehmen lässt, dann ...

    Euch Schützen ist offensichtlich nicht zu helfen, denn ihr selbst untereinander schafft es nicht, eine LOBBY zu bilden, die dagegen auch angehen kann. Zu viele Duckmäuser in den eigen Reihen!

    Kennt den Begriff "Bärendienst" jemand?

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Man kann über vieles schimpfen und wegen einigem vor Gericht ziehen. Aber insgesamt muss man das objektiv betrachten. Das hat auch nichts mit einer Schützenlobby oder den fehlenden Eiern in der Hose zu tun.
    Und genau das meinst du doch, oder?

  • Hallo Schiesser,

    drehe das Problem doch mal um und sage wie Du es dann siehst.

    Dein Nachbar wirft Gegenstände über den Zaun auf Dein Grundstück.

    In Deinem Garten spielt Dein Kleinkind.

    Wie würdest Du reagieren wenn der Nachbar auf seiner Freiheit besteht?

    Projektile sind juristisch in erster Näherung mal Gegenstände.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    Ihr könnt die Zeit nicht zurückdrehen, um damit die Verschärfung der Waffengesetze rückgängig zu machen.

    Die Gründe für die entscheidenden Änderungen sollten Euch noch in Erinnerung sein.

    Wie hätte der Gesetzgeber Eurer Meinung nach reagieren sollen?

    Ich hoffe Ihr überlegt Euch noch einmal Eure Haltung.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Wie hätte der Gesetzgeber Eurer Meinung nach reagieren sollen?


    Die Rechte eines ganzen Landes nicht abhängig von Einzelfällen machen! Wer schreit nach jedem Autounfall mit Todesopfern nach weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen? Was wird es bringen? NICHTS! Weil es immer Idioten geben wird. Man kann so viel verbieten wie man will. Das Einzige was erreicht wird, sind Freiheitsbeschneidungen.

  • Irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

    Die Anforderungen des Waffengesetzes sind derart, dass der normale Bürger sie auf einem Grundstück im Freien kaum erfüllen kann. Das hat mit der Nachbarin auf dem nächsten oder übernächsten Grundstück erstmal überhaupt nichts zu tun, auch nicht mit deren persönliche Gefährdung oder der Kontamination von deren Grundstück. Nur eben mit dem Umstand, dass diese mögliche Gesetzesverletzung von genau dieser Nachbarin zur Anzeige gebracht werden kann. Genauso wie durch jeden anderen. "Beliebt" bzw. hier im Forum mehrfach erwähnt sind neben mißgünstigen Nachbarn z.B. auch zufällig vorbeikommende Spaziergänger.

    Die Hinweise auf die Rechtslage lt. Waffengesetz hier im Thread haben also absolut nichts mit einem Zurückweichen im Nachbarschaftsstreit zu tun.

    "Kellerschützen"? Ja, leider ist das, natürlich mit Dachboden, Flur, Wohnzimmer-Bad usw. praktisch der einzige Bereich, in welchem man die Vorgaben des Waffengesetzes noch am ehesten einhalten kann. Auch, weil dort ein "Kläger" eher nicht zum "Richter" führt. Zum Glück oftmals! Weil: Stichwort Schießstand. Aber auch hier nicht so easy wegen möglicher Beschädigungen und auch hier "die lieben Nachbarn". V.a. natürlich in Mehrfamilienhäusern.

    Wenn man mit dem Waffengesetz "gegen sich" nicht in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit dem Nachbarn zieht, ist das für mich verständlich, sogar vernünftig und hat das nichts mit Duckmäusertum zu tun.

  • Wir sind ja heute schon soweit daß, 2 Red ryders überm Kamin einen SEk Einsatz auslösen wenn jemand die sieht der Waffen haßt.

    Dank Jahrzenter Langer Meinungsmache wo die Ganzen Schützenverbände sich selbst beweihräuchert haben mit "Uns trifft das ja nicht" mußt du dir fragen gefallen lassen nach warum wiso usw.

  • Ja, so ist das wohl.

    Aber es gibt immer die Möglichkeit, sein Hobby auszuüben und zu genießen. Man muss sich nur drum kümmern.

    Posen bzw. posten ist jedoch nicht unbedingt dafür notwendig.

  • Deshalb, einen Konsens finden ist richtig und wichtig.
    Sich selber noch mal schlau ist auch richtig und wichtig.
    Und trotzdem würde ich es darauf ankommen lassen und es der Nachbarin überlassen, wie weit sie gehen will!
    Sicher, in den Keller zu gehen ist der kürzere Weg aber eben auch der freiheitseinschränkende.

    Und je mehr Schützen kuschen und nur noch im Keller ballern, unterstützen sie so auch eine weitere Verschärfung im Umgang mit (bis jetzt) freien Waffen!

    Wenn mir jemand auch nur irgendwas verbieten will, dann soll er bitte auch alle Geschütze auffahren und ich werde jedes Recht nutzen, dass ich als freier und mündiger Bürger nutzen kann!

    Und wer weiß, wenn solche Prozesse von Nachbarn angestrengt, sich häufen, vielleicht erkennt der Gesetzgeber dann auch, wie widersinning und einseitig das jetzige Recht ist. Mittlerweile muss die Angst so groß geworden sein, dass der Gesetzgeber es sich noch einfacher macht und eben alles verbietet. Deshalb auch am besten gleich die Flinte ins Korn werfen. Wir Schützen haben es ja auch so gewollt, unterstützt und vorangetrieben. Und zum lachen geht es demnächst bitte auch in den Keller. Wohl dem, der einen Keller hat. Aber dann...

    Sorry, aber hier muss ich genau so widersprechen, wie bei deiner Argumentation im Thread zum Thema SSW-Abfeuern auf dem Grundstück. Es wurde doch schon von mehreren Leuten inklusive mir durchgekaut; die Rechtslage ist eindeutig. Wenn du den Leuten jetzt indirekt den Klageweg empfiehlst, dann ist das völlig daneben. Zahlst du deren Kosten von möglicherweise mehreren tausend Euro für eine sinnlose Klage die jeder Richter vom Tisch wischt?

    Im Falle des TS würde jeder Gutachter bescheinigen, dass die Sicherungsmaßnahmen nicht ausreichen. Da hilft dein Palaver über Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit auch nicht weiter!

    Wenn du was fürs Schützentum tun willst, dann trete in einen Verein ein. Dort wird man dir zu diesem Thema aber auch nichts anderes sagen!


  • Dank Jahrzenter Langer Meinungsmache wo die Ganzen Schützenverbände sich selbst beweihräuchert haben mit "Uns trifft das ja nicht" mußt du dir fragen gefallen lassen nach warum wiso usw.

    Ich bin da eigentlich halbwegs optimistisch was die organisierten Schützen betrifft. Momentan gibt es ja einen anhaltend starken Run von Neumitgliedern auf die Vereine. Das nicht nur wegen der politischen Lage, sondern weil Schießsport in breiten Kreisen immer populärer wird. Man schaue sich nur mal den Zuwachs beim FT oder IPSC an, das ist schon Wahnsinn! So wie ich das sehe, entsteht da gerade eine neue Generation, die auch ein gesundes Gegengewicht zu etwaigen Waffengegnern bilden wird.

    Gruß

    Dose

  • Abgesehen davon das man heute auf manchen Straßen 30 fahren darf bei uns wo vor Jahren mal 100 war. Und mehr gerade Straße geht wirklich nicht. :thumbdown:

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • Ich bin neulich durch ne Straße gefahren, wo 30 war. Mit 50. Und wurde geblitzt. Nun, mit der Konsequenz muß ich leben.

  • Bei den neuen Radarsäulen wegen Manipulation klagen / Fälschung des Meßergebnis, zu 75% wird dann das Verfahren eingestellt da die nicht zugeben wollen das jeder Hacker da die Daten verfälschen kann. Und die Sicherheit gleich Null ist.

  • "Kellerschützen"? Ja, leider ist das, natürlich mit Dachboden, Flur, Wohnzimmer-Bad usw. praktisch der einzige Bereich, in welchem man die Vorgaben des Waffengesetzes noch am ehesten einhalten kann.

    Wenn ein Raum ein Fenster hat, dann eigentlich auch nicht.