Schreckschusswaffe im Theater

Es gibt 60 Antworten in diesem Thema, welches 23.737 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2016 um 21:34) ist von Flammpanzer.

  • Du versuchst dich ja wieder schön rauszuwinden, aber das sieht schlecht aus, denn, die Auflagen für die bearbeitung von Patronen oder Kartuschenlager sind nun mal die selben.
    Also, ein Kartuschenlager darf auch nur von einem Berechtigten bearbeitet bzw. hergestellt werden.
    Mal schauen wie Du jetzt versuchst deinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen!


    Wo winde ich was?

    Du hast mittlerweile 5 falsche Aussagen gemacht und
    dich damit dermaßen blamiert daß ich an deiner Stelle
    vor Scham im Boden versinken würde.

    Und um die Bearbeitung ging es nicht. Hatte ich aber
    auch schon gesagt. Kann auch jeder nachlesen.

    Der Unterschied ist deshalb erheblich weil der Erwerb
    und Besitz unterschiedlich geregelt ist. Für Teile mit
    Kartuschenlagern die für zugelassene SSW bestimmt
    sind ist der nämlich frei ab 18.
    Das erkennt man natürlich nicht wenn man nicht mal
    im Gesetz nachliest sondern nur fragwürdige Meinung
    zum Besten gibt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Frei erwerben und Besitz ist ja auch ab 18J, das stand auch gar nicht zur Diskussion!
    Aber die HERSTELLUNG UND BEARBEITUNG VVON WAFFENWESENDLICHEN TEILEN dürfen nur berechtigte.
    Ich geb es aber jetzt aber echt auf mit dir, habe gerade noch mal mit Forenkolegen gesprochen und die sind ganz meiner Meinung, Du bist und bleibst ein Klugschei3er der wenn er überhaubt Sachkundig ist seine Prüfung am Tresen gemacht hat!!

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Du NC, ich weiss ja nicht von wo Du kommst das interessiert mich auch nicht, aber hier in Deutschland müssen Wechselsysteme genau wie Einsteckläufe und Einsteckpatronen gepruft werden wie die Waffe wofür die bestimmt sind.
    Hast Du eine Deutsche WSK?
    Nach dem was Du so schreibst glaube ich nicht.


    Das war dein erstes Posting zu dem Thema, da geht es nicht um
    Herstellung und Bearbeitung. Im folgenden auch nicht. Das ist
    jetzt nur dein erbärmlicher Versuch noch etwas zu retten.
    Wird aber nicht gelingrn, jeder der lesen kann hat verstanden daß
    du die Systematik des Waffenrechts nicht annähernd verstehst.

    Und was deine Knastbrüder angeht ist mir deren Meinung so was
    von egal, das glaubst du nicht.

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  • Nichtmals das kriegst Du gebacken, mein erster Post zu dem Thema lautete:

    "Dazu kommt das Adapterpatronen einen Beschuss bräuchten"

    Da sieht ma ja wie Du alles verdrehst damit es dir irgendwie passt.
    Nagut das Die für Flobberts normalerweise keinen Beschuss bräuchten sehe ich ja vielleicht noch ein, aber ungeprüft dürfen die ja nicht verwendet werden und selber hergestellt schon mal gar nicht.
    Ich bezog mich nämlich auf German Redneck der auf die idee kam das man solch eine Hülse selber zaubern könnte.
    Aber das hast Du anscheinend nicht mitgekriegt,wie einiges in deinem Leben!

    Ich muss gerade an den Ft thread dennken, wo Du Beratung geben wolltest obwohl Du selber noch nie Ft geschossen hast.......hihi

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • leute mal ehrlich könnt ihr eure Streitigkeiten nicht im Chat oder mit privatnachrichten klären? das geht hier so weit am Thema vorbei...

    die Vorschläge waren jetzt 6mm revolver, knallkorken, reines Zündhütchen im leerer Hülse, CO2 Waffe und Firecap Pistolen. der Rest obliegt dem Fragensteller. Gerne können dazu noch mehr Fragen gestellt werden, je nach getroffener wahl aber euer Kleinkrieg hier ist definitiv fehl am Platze

  • , mein erster Post zu dem Thema lautete:

    "Dazu kommt das Adapterpatronen einen Beschuss bräuchten"


    Stimmt, war aber auch völliger Unsinn.

    Seit vierunddrölfzig Postings referiertst du nur noch um die Herstellerlaubnis
    um von deinem anderen Quatsch abzulenken obwohl niemand je etwas
    Gegenteiliges behauptet hat.
    Auch German Redneck hat nur gesagt daß er es könnte. Zur rechtlichen
    Situation hat es sich nicht geäussert.
    Aber darum geht es dir ja auch gar nicht. Du hast einfach nur versucht hier
    einen Shitstorm anzuzetteln, nichts anderes.

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  • Für drinnen würde ich trotz aller Regeln und Vorschriften, die hier "diskutiert" wurden was anderes versuchen.

    >>KLACK<<

    Je nach Größe des Theaters würde ich das zumindest mal in Erwägung ziehen, denn Flüstertüten sind
    das auch nicht unbedingt. Eine 6mm SSW könnte für Indoor schon zu viel des guten sein.
    Gerade wenn jemand in der ersten Reihe sitzt, der nicht "Schußfest" ist.

  • Ja, gerade in so kleinen Räumen ist das schon ein Thema.
    Knallplätzchenpistolen sind aber nicht so der Bringer, die
    sind recht leise und klingen viel zu hell.
    Ich fand die Idee mit der CO²-Pistole ohne Magazin bisher
    die beste. Ich würde dann noch den Lauf verschließen, hier
    soll sich ja ein Schauspieler die Pistole an den Kopf halten.

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  • Ich fand die Idee mit der CO²-Pistole ohne Magazin bisher
    die beste. Ich würde dann noch den Lauf verschließen, hier
    soll sich ja ein Schauspieler die Pistole an den Kopf halten.

    Bedenke das auch bei einer CO2 der Druck irgendwo hin muss. Nicht das am ende das womit der Lauf verschlossen wurde ihm einen Kopfschuss verpasst. Schmerzhaft ist der Druck aus einer Co2 eh nicht. Es würde wenn es auch ein Gewehr sein darf auch noch Salutkarabiner in 6 mm mit Ausschuß nach oben geben aber bevor ich mir soeinen an den Kopf halte würde ich erstmal ein Papier vor den Lauf halten und Probeschießen. Lg.

  • Ich habe da so BB-Beschleuniger in Sinn bei denen das Magazin
    durch den Griff zugeführt wird. Da kann dann auch das Gas durch
    entweichen. Solche Pistolen sind für kleines Geld zu haben.

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  • Die sind natürlich die Luxusvariante. In Deutschland aber
    schwer zu bekommen, die meisten Händler lassen die Finger
    davon weil Sie häufig (zu Unrecht) als illegal eingestuft werden.
    Das sollte seit dem BKA-Bescheid aber eigentlich erledigt sein.

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  • Vieleicht hilft dem Ts dieser thread weiter, dort erwähnt unter anderen HW Junkie was von mangel an zugelassener Reduzierhülsen, und der wird es wohl wissen. Weiter unten wird was von PTB Zeichen auf Reduzierhülse erwähnt. Da habe ich wohl doch recht gehabt!
    Aber den 100% Beweis das die Reduzier/Einsteckhülsen zulassungspflichtig sind bringe ich sobald ich mehr Zeit habe auch noch 8) !!!!

    Ein Stock im Ar3ch hat nix mit Rückrad zu tuhen! ^^

  • Ich helf dir mal: Die Regel findet sich im Beschußgesetz § 7 (1):


    Hört sich zunächst an als wären damit alle Spatzen gefangen.

    Aber: bereits hiernach ist die Zulassung nur für gewerblich und
    serienmäßig hergestellte Stücke erforderlich.
    Allerdings kann man einen Sachverhalt im Waffenrecht praktisch
    nie anhand eines einzelnen Paragraphen bewerten. Die richtige
    Interpretation hat schon manchen Berufsjuristen scheitern lassen.
    Ohne einen halbwegs aktuellen Kommentar zum Waffenrecht ist
    das praktisch unlösbar, denn der Wille des Gesetzgebers ist der
    Interpretation zugrunde zu legen. Dieser kann in der Gesetzes-
    begründung die in Bundestagsdrucksachen veröffentlicht werden
    nachgelesen werden. Kommentare ordnen solche den jeweiligen
    Normen zu, anders wären Sie fast unauffindbar.
    Zum § 7 ist die Begründung in der BT Dr. 7/4407 auf Seite 6 zu
    finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/07/044/0704407.pdf

    Dort heißt es:


    Daraus ergeben sich 2 wesentliche Erkenntnisse.
    Erstens: Die Zulassung ist als Erleichterung der Beschuß-
    pflicht zu verstehen weil nicht mehr jedes einzelne Teil
    geprüft werden muss.
    Zweitens: Die Vorschrift zielt nur auf Patronenmunition!

    Eine Erleichterung für die nicht vorhandene Beschuß-
    pflicht ist allerdings unsinnig. Für die 6mm Flobert gilt:


    Entsprechend der Absicht nur die Einsätze für Patronen-
    munition zu regeln findet sich die Definition der Einsätze
    im WaffG in der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

    Zitat

    3.7
    Einsätze sind Teile, die den Innenmaßen des Patronenlagers
    der Schusswaffe angepasst und zum Verschießen von Munition
    kleinerer Abmessungen bestimmt sind.


    Ein Patronenlager ist kein Kartuschenlager, an dieser Stelle
    wird das sorgfältig unterschieden. Da eine Spezialnorm einer
    allgemeinen Norm vorgeht ist auch die allg. Definition:

    Zitat

    1.3.1
    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder
    Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes
    sind;


    nicht auf diese Einsätze anzuwenden.

    Das findet sich auch nochmal in der Verwaltungsvorschrift:

    Zitat

    Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.7
    Unter "Einsätzen" sind Adapter zu verstehen, bei denen Patronen
    kleinerer Abmessungen, jedoch mit gleichem Geschossdurchmesser
    verwendet werden. Diese Einsätze (sogenannte Reduzierhülsen)
    besitzen keinen Lauf.


    Daraus folgt zwangsläufig daß Einsätze für Kartuschen nicht
    zu den wesentlichen Teilen gehören und daher weder Beschuß-
    pflichtig sind noch Bauartgeprüft sein müssen.

    Wenig überraschend finden sich in der PTB-Liste denn auch
    58 Einsteckläufe für Patronenmunition, aber kein Einsatz für
    Kartuschen. Einsätze sind aber in Salutwaffen gebräuchlich
    und werden als Salut-Adapter zu Tausenden verkauft.

    Einen Auffangtatbestand gibt es natürlich auch noch im § 2:

    Zitat

    Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz
    erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen
    in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so
    entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde


    Das wäre in diesem Fall das BKA. Es gibt 2 Bescheide die in dem
    besprochenen Fall entfernt in Betracht kommen:
    Einmal den Bescheid vom 23.03.2011 bei dem es um FireCaps
    geht die "Ladehülsen" verwenden. Diese werden wegen der
    geringen Energie als Spielzeug eingestuft Auf die Ladehülsen
    geht das BKA gar nicht erst ein.
    Des weiteren den Bescheid vom 02.02.2010 bei dem es um den
    Bausatz für scharfe Munition aus Kartusche, Ladehülse und
    Geschoß geht. Diese Konstruktion wird richtigerweise nach
    Nr. 3.7 als wesentliches Waffenteil eingestuft.


    Um es abzuschließen: die Kennzeichnungspflicht.
    Diese trifft nur den Herstelle/Importeur:

    Zitat

    § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
    (1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den
    Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, …


    Das kann dem Erwerber/Besitzer schon deshalb egal sein.
    Da es sich aber in unserem Fall nicht um wesentliche Teile
    handelt entfällt die Kennzeichnungspflicht ganz.

    Das selbe gilt auch für die Herstellerlaubnis.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Firecap-Waffen sind eine sehr gute Wahl - solange sich das Ding keiner an den Kopf halten soll.
    Sie sehen sehr realistisch aus, funktionieren oft sogar sehr realistisch und haben eine adäquate Lautstärke.
    Und auch da findet man mit etwas Glück recht ausgefallene Modelle.

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Oh man bei unseren Fan - Film nutzen wir zb Softairs. Und das Peng kommt aus der Dose. Sprich DVD MP3 oder Band jeh nach Ausstattung. AUch übertreieben wir etwas den Rückstoß damit beim späteren schneiden und nachvertonen es besser klappt. Ich denke das sowas auch bei Theater die beste Wahl wäre. Und vor allen die Sichereste. Softairs sind Teilweise sehr Billig (Qualität und Preis) das man dann verschieden Modelle mehrfach kaufen kann.

  • Ist ja irgendwie nicht mehr ganz so aktuell hier........
    ABER.......den Tipp mit der CO2-Pistole habe ich mal "getestet" ......mit meiner Umarex-Makarov,natürlich ohne Magazin :whistling:
    Zuerst am Handrücken.....dann am Kopf,also Leerschüsse fest an der Schläfe aufgedrückt.....
    Was soll ich sagen?!?......es geht.....es ist auszuhalten,wenn auch irgendwie unangenehm.....Schmerz ist es aber nicht.....
    NUR (wegen dem Thema hier).....der Knall wird dadurch wesentlich leiser/dumpfer....also für den avisierten Zweck eher abträglich...... 8)

  • Dass man den reinen Gasdruck einer CO2-Pistole aushält bezweifele ich nicht. Allerdings gibt es zwei Dinge, die mich davon abhalten würden:
    a) Wenn ein Fremdkörper in den Lauf gerät, wird der ungewollt zum Geschoss und dann tut es doch ein bisschen mehr weh.
    b) Es geht auch um Effekte. Das heißt es soll nach Möglichkeit knallen und blitzen. Dafür wären Firecaps natürlich optimal (Blitz). Wenn der Knall eh vom Effekt-Assistenten kommt, brauch ich die CO2-Waffe auch gar nicht abzudrücken (dann hört der Zuschauer evtl. das Plopp zeitversetzt zum Knall und das ist unschön) sondern nur den Arm zu bewegen.

    Wenn man das ein paar mal übt, dass einer hinter der Bühne mit einer SSW in die Luft schießt während gleichzeitig der Darsteller den Rückstoß der Bühnenwaffe simuliert, dann kann man das so hinkriegen, dass es für das Publikum zeitgleich aussieht.

  • Eine geladene Waffe an die Schläfe halten ist irgendwie ein no-go, genauso wie das Abfeuern irgendwelcher Pyrotechnik in Theaterräumen sicherlich irgendjemand auf die Barrikade bringen wird. Sicherlich hat der eine oder andere schon mal von dem Fall Brandon Lee gehört. Dabei wurde zwar nur mit Blanks geschossen aber irgendwie vergessen dass sich ein Projektil im Lauf befand, das Lee dann mit fast der normalen Geschwindkeit in die Brust traf und ihn tötete.
    Ihr wollt es sicherlich so realistisch wie möglich machen deswegen könntet ihr eine realistisch aussehende Dekowaffe nehmen und hinter dem Vorhang das Schussgeräusch machen.