Hallo zusammen,
über die angeheiratete Familie – dort konkret einen WBK-"Inhaber" – könnte ich eine Luftpistole "Hämmerli Master" als Geschenk erhalten. Ein schönes Gerät, das wohl schon fast 40 Jahre eingemottet war und das sich meiner Meinung nach in einem sehr schönen Zustand befindet.
Nun konnte ich an der Luftpistole kein "F im Fünfeck" feststellen. Nach dem Gesetz wäre mir als Volljährigem der Erwerb und Besitz erlaubt, wenn die Waffe vor dem 1.1.1970 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 2.4.1991 im Beitrittsgebiet in den Handel gebracht wurde. Der Waffe liegt noch ein DJWDWJ-Artikel von ca. 1968 bei, in dem die Hämmerli Master vorgestellt wird. Der derzeitige Eigentümer glaubt auch, dass er die Luftpistole zu dieser Zeit erworben hat. Jedoch verfügt er über keine Rechnung mehr.
Hat jemand Erfahrung damit, wie man dem Wortlaut des Gesetzes in diesem Fall gerecht werden kann. Lässt sich da eventuell noch etwas über die Seriennummer nachvollziehen? Oder ist die Hämmerli Master als "Altbestand" per se anerkannt? Wenn das für mich nicht rechtssicher zu lösen wäre, würde ich wohl schweren Herzens von diesem Geschenk Abstand nehmen müssen.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit solchen Fällen und kann mich daran teilhaben lassen.
Beste Grüße vom tumben
Trompeter
Hier ist das gute Stück: