Besitz von Alarmpatronen 16/40 ohne EWB strafbar?

Es gibt 122 Antworten in diesem Thema, welches 28.005 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Februar 2017 um 01:19) ist von Hochwürden.

  • Stimmt, aber die ist ja bekanntlich vorhanden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wie lange das Finanzamt das als privat ansieht
    ist auch offen...


    Nun, anscheinend solange bis das Finanzamt nicht Bescheid weißt.

    SigSauer P226 X-Six PPC; SigSauer P320 FullSize; Tokarev TT-33; Smith & Wesson Mod.586 6"; Smith & Wesson Mod.28-2 4"; Feinwerkbau AW 93; Walther GSP .32S&W & .22lfb; Mauser K98; Mosin M38; Mosin 89/30; Anschütz Match 64; Le Page Pedersoli Cal. .36; Steyr LP10; Erma EGP 45 PTB 297; Erma EGP 65 PTB 146.

  • Es gibt Freibeträge, die sind aber irgendwann mal erreicht.

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  • Hmmm, auf dem Bild von Bavarian Kid steht das der Böller PTB Nr. 988 hätte, wenn ich aber in die aktuelle Liste schaue ist die Zeile bei 988 leer... 8|

    Grüßle Torro

  • Es gibt Freibeträge, die sind aber irgendwann mal erreicht.


    Das Problem liegt an anderer Stelle. Es kann sein, dass das FA für die angestrebte Tätigkeit einen Gewerbeanmeldung verlangt. Einige gewerbliche Tätigkeiten kann (darf?) man nicht freiberuflich ausführen. Zwar ist eine Gewerbeanmeldung im Rathaus in 10 Min erledigt und die kostet meist weniger als die Gebühren für einen KWS, aber das zieht einen Rattenschwanz von Papierkram und andere Anmeldungen mit sich.
    Ich war froh, dass ich mein früheres (Klein-)Gewerbe los war und nun ganz offiziell rein freiberuflich arbeiten kann. Aber das entbindet nicht von der Auflistung der Nebeneinkünfte in dem jährlichen Steuerausgleich.

  • Sobald es gewerblich wird braucht man selbstverständlich
    eine Gewerbeanmeldung und allen anderen Behördenkram
    auch.
    Dem FA ist dabei die Anmeldung egal, das Ordnungsamt
    wird aber bei fehlender Anmeldung ein ordentliches Buss-
    Geld verlangen.

    Ob man die WHE ohne Gewerbeanmeldung bekommt ist
    eine andere Frage. Da die WHE eingezogen wird wenn
    das Gewerbe ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde und das
    FA nach einer Anmeldung natürlich ein Gewerbe unterstellt
    löst sich die Frage ohnehin im Zirkelschluß auf.
    Solange es nicht um Waffenhandel geht kann man aber
    den Freibetrag ausschöpfen.

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  • Ich war heute bei einem Kunden aus der Rüstungsindustrie, er kannte das Teil nicht, sein Konstrucktions Ing. schaute nur ca. 15 Sekunden und meinte,
    Sch....., die von der Leyen macht Ernst, wir rüsten ab! Vier oder fünfstellig Chef? Ich, seid Ihr wahnsinnig, nicht aus Edelmetall! Der Chef lächelt und beruhigt mich, nein er meint die Produktionszahlen.

    Der Fake wäre vom "Original" nicht zu unterscheiden, allerdings müssten wir unsere Fertigungstolleranzen , an das niedrige Niveau anpassen, dass versaut meine Männer. Wir sind verblieben, dass die Sache hypothetisch kalkuliert wird.

    Kurz und knapp: Max hat es trocken und warm, noch ein Brot im Schrank und will weder Schwarzhandel betreiben, noch Chromkappe die Preise versauen. Also bitte keine unmoralischen Bestellmails an mich senden. Übrigens ist der Eguner wie wir Schütze und kann ein wenig Taschengeld für sein Hobby gut gebrauchen, also gönnen wir es ihm.

    Auf dem Heimweg bin ich noch bei einem Waffenhändler in anderer Angelegenheit gewesen und hab gefragt, ob man bei ihm 16/40 ohne Schein kaufen könnte? Er meinte, muss ich bestellen, geht selten, ich hocherfreut, klasse (!) darf ich im Netz Werbung für Sie machen? Um Gottes Willen -nein! Dann kommt Hinz und Kunz, das möchte ich nicht. Ich entscheide immer nach Person und Bedürfnis, interessant ein Beispiel bitte. Er sagt gerne, der örtliche Karnevalsverein bekommt zu jeder Session welche geschenkt von mir - für die Konfettikanone! Ich fragte im Kaliber 16/40? Nein 16/65! Ist die beschossen? Oh ja und wie, die hat der Großvater von... noch gegossen und mein Vater hat mit dem Giesser und dem Vorsitzenden des KV höchstpersönlich vor dem Gasthaus von...den Beschuss bei ungezählten Samtkragen vorgenommen, selbst der durch das Knallen angelockte Dorfpolizist trug nach Beschussende seine Dienstmütze etwas weiter im Nacken...heute alles undenkbar, aber genauso undenkbar ist es, dass ich diesen gewissenhaften Beschuss nicht anerkenne!

    Schöne Geschichte, fand ich.

    Man sollte sich in der Jugend einen Stock schnitzen, an dem man dann im Alter gehen kann!

  • Ist das eine Accutron?

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  • Keine Ahnung, kenne ich nur als Armbanduhr. Ich wollte auch nur die CNC Qualität zeigen und die Mitleser nicht mit zu viel OT verärgern.

    Man sollte sich in der Jugend einen Stock schnitzen, an dem man dann im Alter gehen kann!

  • Ich meine auch die Uhr ;)

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  • Axo. Schade.

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  • Ich befasse mich ja nun schon seit vielen, vielen Jahren mit dem Thema 16/40er Alarmpatronen und Alarmapparate... ;^)

    Da, was ich aber ganz sicher weiß, das es in der Tat eine Art Absprache unter einigen Verkäufern, Händlern, Büma´s usw. gibt, die tatsächlich die 16/40er nur noch gegen EWB verkaufen, obwohl sie laut dem WaffG immer noch frei ab 18 sind. (Das wurde mir selber in den letzten Jahren von ihnen selber so berichtet und damit wollen einige verhindern, damit mit dieser Muni Unfug getrieben wird). ;^)

    Zum Thema Verkäufer der "neuen" Apparate, kann ich als ehemaliger Kleinstgewerbe-Betreiber das bestätigen, was schon andere hier geschrieben haben.
    Gewerbe anmelden, regelmäßig seine Steuererklärung abgeben, sich an ein paar Regeln und Gesetze halten,...dann paßt das schon. :^)
    Was aber dieser Chromkappe da tätigt, ist gegen einige Gesetze und Vorschriften:
    Er verkauft immer nur per Sofortkauf, immer wieder den gleichen Artikel usw., usw.; alleine DAS hat schon einigen Richtern gereicht, um so einen Verkäufer als "Gewerbetreibenden" einzustufen und zu verdonnern.

    Das sogar Kieferle aussagt, sie überlassen alleine IHM die Vermarktung/den Verkauf, macht das ganze nicht besser. Außerdem gibt es beim Verkäufer keine Rechnung; wiederum nicht gesetzeskonform, da ja ein gewerblicher Verkauf vorliegt. Auch müßte der Verkäufer seine Steuernummer usw. mit angeben. Schwärzt also jemand diesen Kerl an, könnte es richtig, richtig teuer für ihn werden... :cursing:

    Was die PTB-Nummer angeht, die in keiner Liste auftaucht, machte mich auch stutzig... ???

    Naja, nur so am Rande... In meiner Hütte habe ich den "kleinen Bruder" des Kal. 16/40er Apparates zur Absicherung in 9mmR (CS-Gas); das reicht satt, um es Einbrechern zu vermiesen. Beim 16/40er würde eh die Fenster aus dem Kitt fallen :thumbsup:
    ...und zum Böllern habe ich meine Salut-Kanone in Kal. 16/40 MIT staatlichem Beschuß :P 8)
    Mein 16/40er Kieferle liegt hier in der Vitrine für die Ewigkeit :D

    Beste grüße aus der Eifel, Patrick :winke:

  • Was die PTB-Nummer angeht, die in keiner Liste auftaucht, machte mich auch stutzig...

    Laut Originalmail vom 15.03.2016 hatte die PTB Arbeitsgruppe 1.33 bereits Kenntnis von den PTB 988 Apparaten ;^) .

    Meine PTB Zulassungsliste hat den Stand "31.07.2015" - vermute daher mal, dass in ca. 3 Wochen sowieso eine aktualisierte PTB Zulassungsliste mit Stand 31.07.2016 veröffentlicht werden dürfte. Inklusive Listung der PTB 988 Geräte ... und z.B. der Steel Eagle von Gillmann mit PTB 963.

  • Hätte da noch eine sicher lustige Diskussionsgrundlage.

    Eine Person ohne Besitz eines KWS, transportiert eine Wühlmaus
    Selbst Schuss Einrichtung (gesichert) mit eingesteckter Kartusche von A nach B,
    und wird zufällig kontrolliert und die Schusseinrichtung entdeckt (Handtasche, Rucksack…).


    Liegt jetzt ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor oder nicht?


    Müsste noch dazu erwähnen, dass die Wühlmausschusseinrichtung
    eine PTB Nummer (935) besitzt, nicht aber die Kartuschen Halterung.

    https://www.amazon.de/W%C3%BChlmaus-Komplettset-W%C3%BChlmausschussger%C3%A4t-Warnschild-Selbstschusshalter/dp/B006W9DKQY

  • Lustig wird das sicher nicht, und selbst mit KWS nicht zulässig.
    Da zwar PTB-Nummer, aber nicht im Kreis sondern im Viereck und somit keine zugelassene "Schreckschusswaffe", die man führen dürfte.
    Ärger vorprogrammiert.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Na das gleiche Problem bestünde ja auch mit Bolzenschiebern oder auch für Elektriker mit einer Kabelschuh Quetschzange ( mit Pyropatrone für 70mm2 oder dicker).
    Wenn er damit z.B. einen Kabelschuh an einem Verteilerschrank an der Straße quetschen wollte, bräuchte er da eine Schießgenehmigung?
    Oder gibt es da Ausnahmen für Werkzeuge mit PTB im Viereck?

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Werkzeuge sind keine Waffen.
    Das WaffG ist daher nicht einschlägig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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