Deutschland bewaffnet sich...?

Es gibt 71 Antworten in diesem Thema, welches 8.170 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Februar 2016 um 13:22) ist von wolverine75.

  • Egal ob CS für Menschen oder OC für Tiere werden beide genau so wie SSW immer zu einer Anzeige wegen Schwerer Körperverletzung führen.
    Entscheidend ist dann das es eine Notwehrsituation war.
    Allerdings ist OC Spray frei ab 14 Jahren zu erwerben und zu Führen, und der KWS bezieht sich nur auf das Führen von SSW mit dem PTB Zeichen im Kreis.
    Habe auch mal das Deckblatt meines KWS angehängt.
    Lg.

    Bei Körperverletzungen (KV) mit Reizgas handelt es sich um eine gefährliche. Bei einer schweren KV bleiben körperliche Schäden.

    PTB im Kreis ist für Schreckschusswaffen

    CS-Sprays haben entweder das alte BKA Prüfzeichen (Raute) oder das PTB Kennzeichen (Trapez mit einem R)

    Pfeffersprays brauchen die Aufschrift "Tierabwehr"

    Elektroschocker haben übrigens die PTB Kennzeichnung (Trapez mit einem E)

    Die Notwehr ist hier gut beschrieben. Wichtige Punkte sind die Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehrhandlung.

  • Ich kriege die Krise wenn ich lesen muß WSK ligth Anstatt durch zu atmen und sich zu freuen das es ein ende mit Formularen usw gibt Noch mehr Bürokratie.


    Ich sehe das eher als Schutz der Person, die ein Selbstverteidigungsmittel führt. Denn mit einer solchen Schulung kann/wird dazu beitragen, dass diese Mittel auch im Sinne einer Notwehrhandlung berechtigt eingesetzt werden. Bekanntlich bekommt der Anwender Probleme, wenn die vermeintliche Notwehrhandlung nicht berechtigt war. Jedenfalls macht das in meinen Augen weit mehr Sinn, als irgendeine Registrierung.


  • Wobei ich ja meinte das es nur zur Tierabwehr zugelassen ist, in einer richtigen Notwehr Situation aber genauso wie CS gegen Menschen rechtlich ist.
    Lg.

    Ich habe vor einige Zeit am Unterrichtungsverfahren nach § 34a der Gewerbeordnung für Bewachungspersonal bei der IHK in Dortmund teilgenommen, wo es genau um solche Feinheiten ging, denn diese können darüber entscheiden, ob man als Securitymitarbeiter verknackt wird, oder nicht. Daß der Einsatz von CS/OC-Gas eine Anzeige nach sich zieht, liegt daran, daß es ein Offizialdelikt ist, bei dem die Ermittlungsbehörden tätig werden müssen. Bei CS-Gas wird das Verfahren meist eingestellt.

    Bei OC-Gas sieht es anders aus. Unser Dozent gab uns ein paar wichtige Tipps, wenn man sich damit verteidigt. So darf man nachher niemals sagen, daß man das OC-Gas in der Tasche hatte, weil man Angst hatte, überfallen zu werden. Dann geht das Gericht beim Einsatz von OC-Spray automatisch von Vorsatz aus, was eine Notwehr ausschließt. Man muß sagen, daß man das OC-Spray nur wegen Nachbars zahnlosen Dackel dabei hatte, der einem immer ans Bein pinkelt und man in der Gefahrensituation plötzlich das OC-Spray in der Hand hielt und reflexartig benutzte, was vorab gar nicht geplant war.

    Wichtig ist auch: Für den Einsatz verbotener Gegenstände/Waffen kann man im Falle der (berechtigten) Notwehr nicht belangt werden. Man bekommt dann nur eine Strafe für das unerlaubte Führen verbotener Gegenstände/Waffen.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue


  • Ich sehe das eher als Schutz der Person, die ein Selbstverteidigungsmittel führt. Denn mit einer solchen Schulung kann/wird dazu beitragen, dass diese Mittel auch im Sinne einer Notwehrhandlung berechtigt eingesetzt werden. Bekanntlich bekommt der Anwender Probleme, wenn die vermeintliche Notwehrhandlung nicht berechtigt war. Jedenfalls macht das in meinen Augen weit mehr Sinn, als irgendeine Registrierung.


    Des Weiteren gebe ich zu bedenken, das in Zukunft Polizeibeamte im puncto Eigensicherung, dann auch vermutlich anders vorgehen werden, wenn mehr Waffen im Umlauf sind.

    Es langt ja allein schon, das eine andere Person das Holster unter der Jacke vorblitzen sieht.

  • Ich sehe das eher als Schutz der Person, die ein Selbstverteidigungsmittel führt. Denn mit einer solchen Schulung kann/wird dazu beitragen, dass diese Mittel auch im Sinne einer Notwehrhandlung berechtigt eingesetzt werden. Bekanntlich bekommt der Anwender Probleme, wenn die vermeintliche Notwehrhandlung nicht berechtigt war.

    Glaubst du Wirklich ein Lehrgang für SSW bringt was? Mal ganz ehrlich das ist wie der erste hilfe Kurs beim Führerschein. 32 gehen hin 2 Machen mit 4 hören zu 6 schreiben SMS und der rest Pennt. und alle bekommen den wisch.


    Dann Grau ist alle Theorie.

    Und wir kennen unsere Politiker gib ihnen den kleinen Finger und dein erstgebohrener ist weg.

    @ Wolverine und was ist anders zu Heute? Nix Waffen-Phobie bei Beamten.


  • Der KWS in der jetzigen Form ist großer Quatsch und verursacht nur unnötig Kosten und Bürokratie und das bei zweifelhaften Nutzen. Denn damit wird nicht der Erwerb von SSW an Spitzbuben erschwert und wer damit eine Bank ausrauben will, hat vorher bestimmt nicht einen KWS beantragt. Dem dürfte das Papier schnuppe sein.
    Ich würde lieber eine Art WSK light die die Inhaber eines KWS fordern, damit zumindest die Grundlagen der Notwehr geschult werden. das kann ja ruhig auf kleinster Ebene als 4-stündige Unterweisung ohne Prüfungszwang erfolgen. Das würde auch einen gewissen Schutz des Trägers einer SSW bedeuten, wenn er denn nicht leichtfertig seine SSW einsetzt und selbst zum Opfer eines Notwehrparagraphen wird.

    In der Tat - nur die Eralubnis zu haben, eine Waffe zu führen macht keinen Sinn. Das war bei der Verschärfung zum April 2003 der dümmste Punkt!
    Den Führerschein bekommt man ja auch nicht einfach nach Aktendurchsicht (keine Vorstrafen, kein Alkoholismus - also her mit dem Lappen!) - auch da wird ein Nachweis theroretischer und praktischer Kenntnis gefordert.
    Anstatt den KWS einzuführen, wäre man besser beraten gewesen, die (Neuwaffen-)SSWs nur noch ein solche Personen verkaufen zu dürfen, die bereits im VORFELD einen entsprechenden Nachweis erbringen können, dass sie überhaupt wissen, was sie sich damit an Rechten und Pflichten ans Bein binden.
    Nur mal "Vergatterung!" beim BüMa - sich kurz was erzählen lassen und unterschreiben, das geht doch in ein Ohr rein, durchs andere wieder raus.

    Den meisten Usern hier - insbesondere, die schon länger dabei sind - würde ich durchaus im positiven Sinne unterstellen wollen, dass sie wissen, was eine SSW ist, welche Gefahren davon ausgehen können, welche Probleme (auch Funktionsstörungen!) damit einhergehen, wie man sie richtig verwendet, lädt, sichert und entsichert, usw. Auch was der Unterschied zwischen Notwehr und Rache ist.

    Bei den vielen Neu-Antragsstellern habe ich da so meine Zweifel. Fängt schon damit an, dass die Gasknarre eben nicht analog zum Anti-Hunde-Spray überall und jederzeit mitgeführt werden darf;
    dass man trotz vermeintlichem Waffenvorteil meist die Pappnase aufhat, nur reagieren kann und darf und dazu noch mit einem Bein im Knast steht.

    Ich habe angesichts der vielen Neuanträge durchaus die Befürchtung, dass da viele Leute - trotz der "Erlaubnis" in Form des KWS nicht wissen, was sie tun (dürfen) und womöglich viel schlechtes Licht auf all diejenigen werfen, die sich all die fast 13 Jahre seit Einführung des KWS vernünftig verhalten haben. Ich hoffe nicht, aber auszuschließen ist es nicht.

    Und die dusseligen Zeitungsberichte helfen da auch nicht weiter. Wurden bei Einführung des KWS schon viele Unsinnigkeiten erzählt (z.B. "auch fürs Luftgewehr braucht man jetzt einen KWS"), begleitet von den "Erfolgsmeldungen" (z.B. "in Klein-Posemuckel wurden zahlreiche Waffen freiwillig abgegeben"*); so werden heute auch wieder hanebüchene Forderungen von selbsternannten Experten angeführt; dazu noch Schauergeschichten der Polizeigewerkschaft(en) (z.B. "Im Zweifelsfall würden unsere Beamten auf Bürger mit täuschend echt aussehenden SSWs schießen"**). Aber keiner sagt, wie es richtig geht, was man beachten muss, usw.

    Die Presselandschaft ist heutzutage zu faul, zu sehr eingespart... da ist keine Zeit, was zu recherchieren... da druckt man einfach den Mist ab, der von der dpa kommt oder kopiert einfach den Text des Kollegen ("wird schon stimmen").
    Die Medien (Presse) galten mal als "Vierte Gewalt" des Landes (neben Legislative, Judikative und Exekutive). Leider ist davon nicht mehr viel geblieben.


    :* 3x nicht registrierte KK-Büchsen (vom Versandhaus) ; 2x 9mm Pistolen und 1x Repetierer aus WK2, 1x Vorderlader; 1x verrostetes MP-Gehäuse; 48x Luftgewehre und -pistolen; 37x Schreckschusswaffen (davon 1 ohne PTB); 5x Knallplättchenpistolen und 1x Super-Soaker :laugh:
    **: als würde der Bürger, der sich gegen Strolchdiebe verteidigen möchte, mit der SSW auf Polizisten anlegen/ schießen! :bash:

    Fördermitglied des VDB.

  • In der Tat - nur die Eralubnis zu haben, eine Waffe zu führen macht keinen Sinn. Das war bei der Verschärfung zum April 2003 der dümmste Punkt!
    Den Führerschein bekommt man ja auch nicht einfach nach Aktendurchsicht (keine Vorstrafen, kein Alkoholismus - also her mit dem Lappen!) - auch da wird ein Nachweis theroretischer und praktischer Kenntnis gefordert.
    Anstatt den KWS einzuführen, wäre man besser beraten gewesen, die (Neuwaffen-)SSWs nur noch ein solche Personen verkaufen zu dürfen, die bereits im VORFELD einen entsprechenden Nachweis erbringen können, dass sie überhaupt wissen, was sie sich damit an Rechten und Pflichten ans Bein binden.
    Nur mal "Vergatterung!" beim BüMa - sich kurz was erzählen lassen und unterschreiben, das geht doch in ein Ohr rein, durchs andere wieder raus.


    Danke! Das ist auch meine bescheidene Meinung.

    Ich finde es nur konsequent wenn Gegenstände als Waffen definiert werden, dies auch so zu behandeln.
    Beim Blick auf das Angebot an SSW unterstelle ich einen Kaufmännischen Hintergrund und somit auch einen entsprechenden Absatz von diesen Geräten.
    Das doch ercht reichhaltige Angebot lässt ja eine entsprechende Nachfrage vermuten.
    Mit der WBK-Pflicht für KK 1970 hat es ja auch geklappt und da war auch einiges unter'm Volk und wird heute noch "wieder-aufgefunden"


  • Des Weiteren gebe ich zu bedenken, das in Zukunft Polizeibeamte im puncto Eigensicherung, dann auch vermutlich anders vorgehen werden, wenn mehr Waffen im Umlauf sind.

    Es langt ja allein schon, das eine andere Person das Holster unter der Jacke vorblitzen sieht.

    Deswegen wurde uns auf dem Lehrgang für Bewachungspersonal vom Dozenten geraten, bei einer Polizeikontrolle den Beamten sofort darauf aufmerksam zu machen, daß man eine SSW führt. Alles andere kann zu einer fatalen Fehleinschätzung der Situation durch den Polizisten führen.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue


  • Wichtig ist auch: Für den Einsatz verbotener Gegenstände/Waffen kann man im Falle der (berechtigten) Notwehr nicht belangt werden. Man bekommt dann nur eine Strafe für das unerlaubte Führen verbotener Gegenstände/Waffen.


    Dazu mal eine Aussage eines Rechtsanwaltes aus einem Focus Artikel

    " Sind auch Waffen erlaubt?

    Die Verteidigung muss dem Angriff angemessen sein: Ist der Angreifer selbst bewaffnet oder deutlich stärker, darf man auch ein "Werkzeug" zu Hilfe nehmen. Dazu gehören Schlüssel, ein Ast, die Handtasche oder der Regenschirm. Illegale Waffen sind auch in einer Notwehr-Situation verboten. "

    Quelle


    "Nur" eine Strafe für das unerlaubte Führen ...

    Der § 52 WaffG sieht dafür Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

  • Du fällst natürlich mit der Tür ins Haus. :rolleyes: Wenn ich eine scharfe Pistole besitze, dann gehe ich für das unerlaubte Führen natürlich in den Knast. Ich bezog mich eher auf den Einsatz von OC-Spray. Illegale Waffen sind und bleiben verboten - ob Notwehrsituation oder nicht. Wenn ich aber eine illegale Waffer zur berechtigten Notwehr benutze, kann mir dieses Benutzen nicht strafverschärfend angerechnet werden, wenn es das mildeste Mittel zur Abwehr ist, mit dem ich den Angriff abwehren kann. Für das unerlaubte Führen der verbotenen Waffe kassiere ich natürlich eine Strafe.

    Ich hoffe, daß ich es einigermaßen verständlich rübergebracht habe, denn manchmal redet man nur aneinander vorbei.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

  • Wenn man mit einer illegaler Waffe jemanden tötet oder verletzt der keine solche an Hand hatte, dann geht man mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wegen Totschlag oder Körperverletzung sitzen, Notwehr hin oder her...

    Grüße - Bernhard

  • Wenn man mit einer illegaler Waffe jemanden tötet oder verletzt der keine solche an Hand hatte, dann geht man mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wegen Totschlag oder Körperverletzung sitzen, Notwehr hin oder her...

    Grüße - Bernhard

    Das hat dann aber wohl eher mit der Unverhältnismäßigkeit der Notwehr zu tun als mit der illegalen Waffe.

  • @ Ragnar Caesar

    Ich hatte nicht vor "klug zu schei.en".

    Wurde bei den verbotenen Gegenständen nur etwas stutzig, da in der Anlage 2 zum WaffG nun mal ein paar mehr aufgeführt sind.

    Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Waffen und Munition bezeichnet, die laut der Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (sog. Waffenliste) als „Verboten zum Umgang“ definiert werden.

    Dazu gehören:



    Quelle: Wikipedia

    In meinen Augen ist ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät vielleicht auch noch etwas anders anzusehen als ein Totschläger oder Schlagring in einer Notwehrsituation.

    Fakt ist, diese Gegenstände sind verboten und man darf sie normalerweise auch gar nicht erst besitzen.

    Die meisten Gegenstände dieser Liste sind ja bewusst dazu hergestellt worden, andere zu verletzten und schwerwiegende Verletzungen hervorzurufen.

  • Das hat dann aber wohl eher mit der Unverhältnismäßigkeit der Notwehr zu tun als mit der illegalen Waffe.

    Genau so ist es! :thumbsup: Daher gehe ich ja auch straffrei aus, wenn ich OC-Spray gegen Menschen einsetze, obwohl das generell verboten ist. Voraussetzung ist, daß das Gericht befindet, daß es sich um einen Fall von angemessener Gewalt im Rahmen einer Notwehr- / Notstandssituation handelt. Für manche ist das aber zu schwer zu begreifen. :rolleyes:

    Manchmal hilft nur Hartholz!
    Meucci-Winner Queue

    Einmal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (10. Februar 2016 um 23:53)